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  #76  
Alt 26.07.2025, 13:04
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
Sechs Jahre alt !!
Denk mal drüber nach, was sich alles in der Zeit geändert haben könnte !
Rät Dir der
R@ccoon
dazu nichts ...

Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal
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cu
Max
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  #77  
Alt 26.07.2025, 13:21
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https://www.bmi.bund.de/DE/themen/si...58318bodyText5

Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" !

Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst,
hat der R@ccoon gelesen
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  #78  
Alt 26.07.2025, 13:26
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Die Frage ist, ob das auch waffenrechtlich gilt. In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde …
Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
… “In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde” ist so pauschal schlicht falsch.
Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Waffenrechtlich gilt das befriedete Besitztum als Wohnung, es gibt eben genau keinen Unterschied zwischen Wohnzimmer und Terrasse. Drum ist meine Aussage exakt richtig.
Nein, Deine Aussage war pauschal “Garten, Terasse …”. Beides KANN befriedetes Besitztum sein, ist es pauschal aber nicht.

Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen.

Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”.
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  #79  
Alt 26.07.2025, 13:38
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html#doc21258318bodyText5

Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" !

Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst,
hat der R@ccoon gelesen
Mmmmh... Nico Signal ist kein Messer, und von nichts anderen habe ich geschrieben, aber R@ccoon hat recht und ich meine Ruhe.

Zitat:
dazu nichts ...

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  #80  
Alt 26.07.2025, 15:03
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Nein, Deine Aussage war pauschal “Garten, Terasse …”. Beides KANN befriedetes Besitztum sein, ist es pauschal aber nicht.

Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen.

Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”.
Ok, ich rede von einem umzäunten Garten, er wäre befriedetes Besitztum. Waffenrechtlich eben eine Wohnung. Beim Boot zwischen Kabine und Oberdeck zu unterscheiden, da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein Boot waffenrechtlich keine Wohnung ist,lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn entsprechende Rechtsgrundlagen geliefert werden, was bisher nicht der Fall war. Ich bin nächste Woche Woche mit meiner SB der Waffenbehörde verabredet, werde das Thema mal dahingehend erörtern.
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  #81  
Alt 26.07.2025, 15:28
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Ok, ich rede von einem umzäunten Garten, er wäre befriedetes Besitztum. Waffenrechtlich eben eine Wohnung. Beim Boot zwischen Kabine und Oberdeck zu unterscheiden, da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein Boot waffenrechtlich keine Wohnung ist,lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn entsprechende Rechtsgrundlagen geliefert werden, was bisher nicht der Fall war. Ich bin nächste Woche Woche mit meiner SB der Waffenbehörde verabredet, werde das Thema mal dahingehend erörtern.
Ich sprach von pauschalen Aussagen, die falsch sind.

Der Unterschied zwischen Kabine ist ähnlich wie Wohnung (befriedet), wenn die Kabine eben auch „befriedet“ ist, und dem Deck, das NICHT befriedet ist, und praktisch nicht befriedigt werden kann.

Die Gleichstellung von Wohnmobil, Boot und Wohnung ergibt sich aus dem Beschluss des BGH, und der folgenden Rechtssprechung.

Lass uns wissen, wenn die Waffenbehoerde BGH und Rechtsprechung widerspricht, und die Grundlage dazu. (Dass es Detailbestimmungen gibt, die erfüllt werden müssen, ist wie beim Garten)
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  #82  
Alt 26.07.2025, 17:49
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Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
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  #83  
Alt 26.07.2025, 21:03
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
Du magst das Wort lustig oder unsinnig finden, “befriedet” ist jedoch ein feststehender, juristischer Begriff. Es ist auch eine der Voraussetzungen, um als Wohnung im juristischen Sinne gelten zu koennen.

Waehrend der Raum unter Deck durchaus alle notwendigen Vorraussetzungen erfuellen kann, um als Wohnung zu gelten, fehlt mit die Phantasie, wie das mit dem Oberdeck zu bewerkstelligt werden kann.
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  #84  
Alt 27.07.2025, 07:45
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Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Nein, die tragen kein Fünfeck

Bei a müßte anstatt und oder stehen
Bei b das nicht gestrichen werden

Bis dahin sind alle Fünfecke illegal.
Ich ärger mich, das in meinen Knicker aus den 60 ern das Fünfeck bei einer Wartung im Werk mal nachgestempelt wurde.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #85  
Alt 27.07.2025, 09:22
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
“befriedet” ist jedoch ein feststehender, juristischer Begriff.
Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.

Erster Treffer bei Google:

https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

Ein schönes Beispiel ist auch "gewerblich". Und dann die unterschiedliche Bedeutung bei Finanzamt, Kfz-Versicherung, Güterverkehr, Sonntagsfahrverbot für Kfz, Arbeitsrecht, IHK Beitragspflicht, Impressumspflicht.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #86  
Alt Gestern, 09:43
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R@ccoon R@ccoon ist offline
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Kurzer Hinweis :

Bei den bisherigen Waffen mit "F im Fünfeck" ändert sich nichts !!

https://www.vdb-waffen.de/de/service..._getreten.html

Der R@ccoon
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  #87  
Alt Gestern, 10:19
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.

Erster Treffer bei Google: ….
Ja, als Laie sehe ich die Definition immer wieder in Gesetzen und Kommentaren, von Juristen und anderen Fachleuten verfasst, und empfinde den Gebrauch des Begriffs daher auch nicht als erheiternd oder unsinnig.
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  #88  
Alt Gestern, 10:42
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ja, als Laie sehe ich die Definition immer wieder in Gesetzen und Kommentaren, von Juristen und anderen Fachleuten verfasst, und empfinde den Gebrauch des Begriffs daher auch nicht als erheiternd oder unsinnig.
Siehe das Beispiel, das ich oben verlinkt habe. "Befriedet" ist laut verlinkten Text, wenn der Wille des Eigentümers erkennbar ist. Dazu genügt laut verlinkten Text ein Rolladen den der normale Nutzer wahrscheinlich gar nicht wahrnimmt.
Und gilt das auch für ein Boot, wenn das mit Leinen am Steg festgemacht ist? Ist der Wille erkennbar und ist er das auch für Personen aus einem anderen Kulturkreis (also Nicht-Bootfahrer)?
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #89  
Alt Gestern, 13:51
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ja, als Laie sehe ich die Definition immer wieder in Gesetzen und Kommentaren, von Juristen und anderen Fachleuten verfasst, und empfinde den Gebrauch des Begriffs daher auch nicht als erheiternd oder unsinnig.
Eine Unterscheidung in Oberdeck und Kabine wird man, bezüglich der Befriedung, wohl kaum unterscheiden, daher ist der Gedanke durchaus erheiternd. Ebenso wie in einen Garten, darfst du nicht einfach auf fremden Booten spazieren gehen, dass hier eine gewisse Unverletzlichkeit, wie bei der Wohnung entstehet. Ob das aber auch waffenrechtlich, mit den entsprechenden Konsequenzen gilt, ist nicht klar. Denn dazu gibt es weder einen entsprechend interpretierbaren Gesetzestext, noch ein einschlägiges Urteil. Drauf zu hoffen, dass das BGH Urteil hier entsprechend gilt, ist mutig. Falls aber ja, dann wird mit Sicherheit nicht zwischen verschiedenen Schiffsteilen unterschieden, sehr wahrscheinlich aber zwischen unterschiedlichen Schifftypen und Größen.
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  #90  
Alt Gestern, 14:41
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Eine Unterscheidung in Oberdeck und Kabine wird man, bezüglich der Befriedung, wohl kaum unterscheiden, daher ist der Gedanke durchaus erheiternd. Ebenso wie in einen Garten, darfst du nicht einfach auf fremden Booten spazieren gehen, dass hier eine gewisse Unverletzlichkeit, wie bei der Wohnung entstehet ...
Ich sehe es aehnlich, die Kabine wie die Wohnung (befriedet, da sonst eine Voraussetzung fuer die Wohnungseigenschaft fehlt, also z.B. abschliessbar), und das Deck aehnlich einem Garten, (der auch bestimmte Voraussetzungen erfuellen muss, um befriedet zu sein.)

Warten wir eine Stellungnahme der Behoerde ab.
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  #91  
Alt Gestern, 14:52
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Wird keine Stellungnahme geben, ich treffe die Dame und werde sie im Gespräch nach ihrer Meinung dazu fragen. Belastbar ist das auch nicht. Leider unterscheiden sich die Rechtsauffassungen verschiedener Behörden in so manchen Punkten. Da überladene und verkomplizierte WaffG macht es möglich.
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  #92  
Alt Heute, 04:35
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
Kurzer Hinweis :

Bei den bisherigen Waffen mit "F im Fünfeck" ändert sich nichts !!

https://www.vdb-waffen.de/de/service..._getreten.html

Der R@ccoon
Das war klar daß die das Murkswerk nachbessern mußten, da haben wahrscheinlich schon einige hundert Anwälte mit den Hufen gescharrt.
Traurig daß wiedermal kein Fachverband vorher Einsicht nehmen konnte, gibt ja einige vernünftige Leute (keine Erbsenzähler oder Waffengeile) darin die auch juristische Ahnung haben.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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