![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#76
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal ![]()
__________________
cu Max ----------------------------------------------- |
#77
|
||||
|
||||
![]()
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/si...58318bodyText5
Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" ! Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst, hat der R@ccoon gelesen
|
#78
|
|||||||
|
|||||||
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen. ![]() Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”. ![]()
|
#79
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Zitat:
__________________
cu Max ----------------------------------------------- |
#80
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
|
#81
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Der Unterschied zwischen Kabine ist ähnlich wie Wohnung (befriedet), wenn die Kabine eben auch „befriedet“ ist, und dem Deck, das NICHT befriedet ist, und praktisch nicht befriedigt werden kann. Die Gleichstellung von Wohnmobil, Boot und Wohnung ergibt sich aus dem Beschluss des BGH, und der folgenden Rechtssprechung. Lass uns wissen, wenn die Waffenbehoerde BGH und Rechtsprechung widerspricht, und die Grundlage dazu. (Dass es Detailbestimmungen gibt, die erfüllt werden müssen, ist wie beim Garten) |
#82
|
|||
|
|||
![]()
Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
|
#83
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Waehrend der Raum unter Deck durchaus alle notwendigen Vorraussetzungen erfuellen kann, um als Wohnung zu gelten, fehlt mit die Phantasie, wie das mit dem Oberdeck zu bewerkstelligt werden kann. |
#84
|
||||
|
||||
![]()
Ich ärger mich, das in meinen Knicker aus den 60 ern das Fünfeck bei einer Wartung im Werk mal nachgestempelt wurde.
__________________
Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#85
|
||||
|
||||
![]()
Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.
Erster Treffer bei Google: https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum Ein schönes Beispiel ist auch "gewerblich". Und dann die unterschiedliche Bedeutung bei Finanzamt, Kfz-Versicherung, Güterverkehr, Sonntagsfahrverbot für Kfz, Arbeitsrecht, IHK Beitragspflicht, Impressumspflicht.
__________________
Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
|
#86
|
||||
|
||||
![]()
Kurzer Hinweis :
Bei den bisherigen Waffen mit "F im Fünfeck" ändert sich nichts !! https://www.vdb-waffen.de/de/service..._getreten.html Der R@ccoon
|
#87
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]() |
#88
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Und gilt das auch für ein Boot, wenn das mit Leinen am Steg festgemacht ist? Ist der Wille erkennbar und ist er das auch für Personen aus einem anderen Kulturkreis (also Nicht-Bootfahrer)?
__________________
Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#89
|
|||
|
|||
![]()
Eine Unterscheidung in Oberdeck und Kabine wird man, bezüglich der Befriedung, wohl kaum unterscheiden, daher ist der Gedanke durchaus erheiternd. Ebenso wie in einen Garten, darfst du nicht einfach auf fremden Booten spazieren gehen, dass hier eine gewisse Unverletzlichkeit, wie bei der Wohnung entstehet. Ob das aber auch waffenrechtlich, mit den entsprechenden Konsequenzen gilt, ist nicht klar. Denn dazu gibt es weder einen entsprechend interpretierbaren Gesetzestext, noch ein einschlägiges Urteil. Drauf zu hoffen, dass das BGH Urteil hier entsprechend gilt, ist mutig. Falls aber ja, dann wird mit Sicherheit nicht zwischen verschiedenen Schiffsteilen unterschieden, sehr wahrscheinlich aber zwischen unterschiedlichen Schifftypen und Größen.
|
#90
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Warten wir eine Stellungnahme der Behoerde ab. ![]() |
#91
|
|||
|
|||
![]()
Wird keine Stellungnahme geben, ich treffe die Dame und werde sie im Gespräch nach ihrer Meinung dazu fragen. Belastbar ist das auch nicht. Leider unterscheiden sich die Rechtsauffassungen verschiedener Behörden in so manchen Punkten. Da überladene und verkomplizierte WaffG macht es möglich.
|
#92
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Traurig daß wiedermal kein Fachverband vorher Einsicht nehmen konnte, gibt ja einige vernünftige Leute (keine Erbsenzähler oder Waffengeile) darin die auch juristische Ahnung haben.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Empfohlene Überprüfung NicoSignal-Seenotsignalgeber | Jeveraner | Allgemeines zum Boot | 1 | 21.09.2013 19:40 |
Seenotsignalgeber | tlaki | Allgemeines zum Boot | 0 | 26.08.2013 07:41 |
Waffenrecht § 36 | Giligan | Kein Boot | 3 | 04.03.2011 14:32 |
Waffenrecht vor erneuter Nivellierung?!? | radschlaeger | Allgemeines zum Boot | 0 | 01.09.2007 23:41 |
Überarbeitung Regal 245 | mbk1 | Allgemeines zum Boot | 8 | 30.10.2005 17:46 |