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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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![]() Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal ![]()
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cu Josef ----------------------------------------------- |
#77
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https://www.bmi.bund.de/DE/themen/si...58318bodyText5
Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" ! Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst, hat der R@ccoon gelesen
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#78
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Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen. ![]() Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”. ![]()
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#79
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cu Josef ----------------------------------------------- |
#80
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#81
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Der Unterschied zwischen Kabine ist ähnlich wie Wohnung (befriedet), wenn die Kabine eben auch „befriedet“ ist, und dem Deck, das NICHT befriedet ist, und praktisch nicht befriedigt werden kann. Die Gleichstellung von Wohnmobil, Boot und Wohnung ergibt sich aus dem Beschluss des BGH, und der folgenden Rechtssprechung. Lass uns wissen, wenn die Waffenbehoerde BGH und Rechtsprechung widerspricht, und die Grundlage dazu. (Dass es Detailbestimmungen gibt, die erfüllt werden müssen, ist wie beim Garten) |
#82
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Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
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#83
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Waehrend der Raum unter Deck durchaus alle notwendigen Vorraussetzungen erfuellen kann, um als Wohnung zu gelten, fehlt mit die Phantasie, wie das mit dem Oberdeck zu bewerkstelligt werden kann. |
#84
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Ich ärger mich, das in meinen Knicker aus den 60 ern das Fünfeck bei einer Wartung im Werk mal nachgestempelt wurde.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#85
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Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.
Erster Treffer bei Google: https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum Ein schönes Beispiel ist auch "gewerblich". Und dann die unterschiedliche Bedeutung bei Finanzamt, Kfz-Versicherung, Güterverkehr, Sonntagsfahrverbot für Kfz, Arbeitsrecht, IHK Beitragspflicht, Impressumspflicht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#86
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Kurzer Hinweis :
Bei den bisherigen Waffen mit "F im Fünfeck" ändert sich nichts !! https://www.vdb-waffen.de/de/service..._getreten.html Der R@ccoon
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#87
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Und gilt das auch für ein Boot, wenn das mit Leinen am Steg festgemacht ist? Ist der Wille erkennbar und ist er das auch für Personen aus einem anderen Kulturkreis (also Nicht-Bootfahrer)?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#89
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Eine Unterscheidung in Oberdeck und Kabine wird man, bezüglich der Befriedung, wohl kaum unterscheiden, daher ist der Gedanke durchaus erheiternd. Ebenso wie in einen Garten, darfst du nicht einfach auf fremden Booten spazieren gehen, dass hier eine gewisse Unverletzlichkeit, wie bei der Wohnung entstehet. Ob das aber auch waffenrechtlich, mit den entsprechenden Konsequenzen gilt, ist nicht klar. Denn dazu gibt es weder einen entsprechend interpretierbaren Gesetzestext, noch ein einschlägiges Urteil. Drauf zu hoffen, dass das BGH Urteil hier entsprechend gilt, ist mutig. Falls aber ja, dann wird mit Sicherheit nicht zwischen verschiedenen Schiffsteilen unterschieden, sehr wahrscheinlich aber zwischen unterschiedlichen Schifftypen und Größen.
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#90
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Warten wir eine Stellungnahme der Behoerde ab. ![]() |
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Wird keine Stellungnahme geben, ich treffe die Dame und werde sie im Gespräch nach ihrer Meinung dazu fragen. Belastbar ist das auch nicht. Leider unterscheiden sich die Rechtsauffassungen verschiedener Behörden in so manchen Punkten. Da überladene und verkomplizierte WaffG macht es möglich.
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#92
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Traurig daß wiedermal kein Fachverband vorher Einsicht nehmen konnte, gibt ja einige vernünftige Leute (keine Erbsenzähler oder Waffengeile) darin die auch juristische Ahnung haben.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#93
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Ich Zerre das Thema noch einmal nach vorne, denn viele Verbände sollen noch bis Ende September 5 Wünsche zur Evaluierung des Waffenrechts beim Innenministerium einbringen. Es ist also nicht mehr viel Zeit unseren Lobbyisten unsere Wünsche zum Weiterleiten zu sagen (Wer keinen Änderungsbedarf sieht kann gerne ruhig bleiben)
Meine Anregungen sind kurz gefasst: - Streichung von Multitools mit einhand zu öffnender und arretierender Klinge und anderen Einhandmessern, da sis m Notfall ein sicherheitsrelevantes Werkzeug sind. - Streichung oder Sonderregelung für Seenotsignalgerber, damit sie nicht als SRS Waffen gelten und somit für z.B. Wattwanderer keinen teuren "kleinen Waffenschein" erfordern. - die Signalpistole Kal 4 ist weder als Angriffs- noch als Verteidigungswaffe konzipiert. Derzeit erfordert die Elaubnis, Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit unverhältnismäßig viel Auwand und Geld für einen Gegenstand den man nur im Notfall gebrauchten kann. Die Kal.4 sollte wie andere Signalgeber erlaubnisfrei sein. - Festschreibung das ein "Hamburger Kasten" als Aufbewahrung für Signalmittel an Bord ausreicht, besonders da die Kal. 4 nicht mehr als Waffe zählen sollte. Also wer ähnliche Vorschläge an unsere Verbände hat, sollte schnellstmöglich DSV, ADAC, DMYV und ähnliche von seinen Wünschen zum Thema in Kenntnis zu setzen.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk
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#94
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Das klingt alles schlüssig...
Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#95
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Eigentlich ist die Aufbewahrung einer SigPi im verschlossenen Waffenschrank widersinnig.
Wenn man das Ding braucht, ist Hektik und Stress - und wenn der Schiffsführer, der den Schlüssel hat oder die Kombination kennt, nicht einsatzfähig ist, wird halt kein Notfall signalisiert?? Oder muss das Teil nur da drin sein, wenn man im Hafen liegt und 'Fremdzugriff' möglich wäre? Wir haben ein Nico-Signal und ich werd nen Teufel tun, das wegzuschliessen. Kleiner Waffenschein ist allerdings vorhanden. bis denn, Uwe
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#96
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Moin,
für mich ist der Punkt mit den einhand zu öffnenden Multitools sehr wichtig.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll. Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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#97
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Mein Ausrüster verkauft keine Nico Patronen mehr. Ist dem wohl zu umständlich geworden. Wo bekommt man noch Ersatz zum vernünftigen Preis? Weil bei SVB mit Gefahrgutaufschlag aufs Porto bestellen finde ich doof
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#98
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Ich finde nur §42a, und der erlaubt das Führen der Gegenstände sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Was übersehe ich? |
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Da das jetzt schon wieder sehr kompliziert geworden ist, ist es einfach auf ein "erlauben von Einhandmessern" heruntergebrochen.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk
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#100
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Was Du einforderst steht also bereits im Gesetz; ein weiteres Aufblähen ist daher nicht notwendig. Sollte jemand so dusselig sein und nach dem Segeltörn vor einer Disko in eine Prügelei zu geraten um dann von der Polizei samt Multitool-Messer festgenommen zu werden, hält sich mein Mitleid in Grenzen (nur als ein Beispiel). Ist denn zumindest ein Fall bekannt, bei dem ein Bootsfahrer bestraft wurde, weil er im Hafen ein Einhand-Bordmesser o. ä. in der Hosentasche hatte? Eine persönliche Frage: Ich segel jetzt seit mehr als 20 Jahren auf eigenen Booten, aktuell eine HR 34. Zwar habe ich ein Bootsmesser griffbereit am Naviplatz liegen. Aber ich kann mich nicht daran erinnern jemals unterwegs ein Messer gebraucht zu haben. Wofür brauch man denn ein Messer in der Hosentasche oder am Gürtel? |
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