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  #76  
Alt 26.07.2025, 13:04
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klappanker klappanker ist offline
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
Sechs Jahre alt !!
Denk mal drüber nach, was sich alles in der Zeit geändert haben könnte !
Rät Dir der
R@ccoon
dazu nichts ...

Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal
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cu
Josef
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  #77  
Alt 26.07.2025, 13:21
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R@ccoon R@ccoon ist offline
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https://www.bmi.bund.de/DE/themen/si...58318bodyText5

Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" !

Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst,
hat der R@ccoon gelesen
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  #78  
Alt 26.07.2025, 13:26
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Die Frage ist, ob das auch waffenrechtlich gilt. In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde …
Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
… “In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde” ist so pauschal schlicht falsch.
Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Waffenrechtlich gilt das befriedete Besitztum als Wohnung, es gibt eben genau keinen Unterschied zwischen Wohnzimmer und Terrasse. Drum ist meine Aussage exakt richtig.
Nein, Deine Aussage war pauschal “Garten, Terasse …”. Beides KANN befriedetes Besitztum sein, ist es pauschal aber nicht.

Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen.

Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”.
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  #79  
Alt 26.07.2025, 13:38
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html#doc21258318bodyText5

Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" !

Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst,
hat der R@ccoon gelesen
Mmmmh... Nico Signal ist kein Messer, und von nichts anderen habe ich geschrieben, aber R@ccoon hat recht und ich meine Ruhe.

Zitat:
dazu nichts ...

Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal
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  #80  
Alt 26.07.2025, 15:03
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Nein, Deine Aussage war pauschal “Garten, Terasse …”. Beides KANN befriedetes Besitztum sein, ist es pauschal aber nicht.

Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen.

Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”.
Ok, ich rede von einem umzäunten Garten, er wäre befriedetes Besitztum. Waffenrechtlich eben eine Wohnung. Beim Boot zwischen Kabine und Oberdeck zu unterscheiden, da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein Boot waffenrechtlich keine Wohnung ist,lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn entsprechende Rechtsgrundlagen geliefert werden, was bisher nicht der Fall war. Ich bin nächste Woche Woche mit meiner SB der Waffenbehörde verabredet, werde das Thema mal dahingehend erörtern.
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  #81  
Alt 26.07.2025, 15:28
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Ok, ich rede von einem umzäunten Garten, er wäre befriedetes Besitztum. Waffenrechtlich eben eine Wohnung. Beim Boot zwischen Kabine und Oberdeck zu unterscheiden, da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein Boot waffenrechtlich keine Wohnung ist,lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn entsprechende Rechtsgrundlagen geliefert werden, was bisher nicht der Fall war. Ich bin nächste Woche Woche mit meiner SB der Waffenbehörde verabredet, werde das Thema mal dahingehend erörtern.
Ich sprach von pauschalen Aussagen, die falsch sind.

Der Unterschied zwischen Kabine ist ähnlich wie Wohnung (befriedet), wenn die Kabine eben auch „befriedet“ ist, und dem Deck, das NICHT befriedet ist, und praktisch nicht befriedigt werden kann.

Die Gleichstellung von Wohnmobil, Boot und Wohnung ergibt sich aus dem Beschluss des BGH, und der folgenden Rechtssprechung.

Lass uns wissen, wenn die Waffenbehoerde BGH und Rechtsprechung widerspricht, und die Grundlage dazu. (Dass es Detailbestimmungen gibt, die erfüllt werden müssen, ist wie beim Garten)
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  #82  
Alt 26.07.2025, 17:49
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Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
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  #83  
Alt 26.07.2025, 21:03
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
Du magst das Wort lustig oder unsinnig finden, “befriedet” ist jedoch ein feststehender, juristischer Begriff. Es ist auch eine der Voraussetzungen, um als Wohnung im juristischen Sinne gelten zu koennen.

Waehrend der Raum unter Deck durchaus alle notwendigen Vorraussetzungen erfuellen kann, um als Wohnung zu gelten, fehlt mit die Phantasie, wie das mit dem Oberdeck zu bewerkstelligt werden kann.
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  #84  
Alt 27.07.2025, 07:45
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Nein, die tragen kein Fünfeck

Bei a müßte anstatt und oder stehen
Bei b das nicht gestrichen werden

Bis dahin sind alle Fünfecke illegal.
Ich ärger mich, das in meinen Knicker aus den 60 ern das Fünfeck bei einer Wartung im Werk mal nachgestempelt wurde.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #85  
Alt 27.07.2025, 09:22
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
“befriedet” ist jedoch ein feststehender, juristischer Begriff.
Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.

Erster Treffer bei Google:

https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

Ein schönes Beispiel ist auch "gewerblich". Und dann die unterschiedliche Bedeutung bei Finanzamt, Kfz-Versicherung, Güterverkehr, Sonntagsfahrverbot für Kfz, Arbeitsrecht, IHK Beitragspflicht, Impressumspflicht.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #86  
Alt 28.07.2025, 09:43
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Kurzer Hinweis :

Bei den bisherigen Waffen mit "F im Fünfeck" ändert sich nichts !!

https://www.vdb-waffen.de/de/service..._getreten.html

Der R@ccoon
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  #87  
Alt 28.07.2025, 10:19
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.

Erster Treffer bei Google: ….
Ja, als Laie sehe ich die Definition immer wieder in Gesetzen und Kommentaren, von Juristen und anderen Fachleuten verfasst, und empfinde den Gebrauch des Begriffs daher auch nicht als erheiternd oder unsinnig.
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  #88  
Alt 28.07.2025, 10:42
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ja, als Laie sehe ich die Definition immer wieder in Gesetzen und Kommentaren, von Juristen und anderen Fachleuten verfasst, und empfinde den Gebrauch des Begriffs daher auch nicht als erheiternd oder unsinnig.
Siehe das Beispiel, das ich oben verlinkt habe. "Befriedet" ist laut verlinkten Text, wenn der Wille des Eigentümers erkennbar ist. Dazu genügt laut verlinkten Text ein Rolladen den der normale Nutzer wahrscheinlich gar nicht wahrnimmt.
Und gilt das auch für ein Boot, wenn das mit Leinen am Steg festgemacht ist? Ist der Wille erkennbar und ist er das auch für Personen aus einem anderen Kulturkreis (also Nicht-Bootfahrer)?
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #89  
Alt 28.07.2025, 13:51
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ja, als Laie sehe ich die Definition immer wieder in Gesetzen und Kommentaren, von Juristen und anderen Fachleuten verfasst, und empfinde den Gebrauch des Begriffs daher auch nicht als erheiternd oder unsinnig.
Eine Unterscheidung in Oberdeck und Kabine wird man, bezüglich der Befriedung, wohl kaum unterscheiden, daher ist der Gedanke durchaus erheiternd. Ebenso wie in einen Garten, darfst du nicht einfach auf fremden Booten spazieren gehen, dass hier eine gewisse Unverletzlichkeit, wie bei der Wohnung entstehet. Ob das aber auch waffenrechtlich, mit den entsprechenden Konsequenzen gilt, ist nicht klar. Denn dazu gibt es weder einen entsprechend interpretierbaren Gesetzestext, noch ein einschlägiges Urteil. Drauf zu hoffen, dass das BGH Urteil hier entsprechend gilt, ist mutig. Falls aber ja, dann wird mit Sicherheit nicht zwischen verschiedenen Schiffsteilen unterschieden, sehr wahrscheinlich aber zwischen unterschiedlichen Schifftypen und Größen.
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  #90  
Alt 28.07.2025, 14:41
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Eine Unterscheidung in Oberdeck und Kabine wird man, bezüglich der Befriedung, wohl kaum unterscheiden, daher ist der Gedanke durchaus erheiternd. Ebenso wie in einen Garten, darfst du nicht einfach auf fremden Booten spazieren gehen, dass hier eine gewisse Unverletzlichkeit, wie bei der Wohnung entstehet ...
Ich sehe es aehnlich, die Kabine wie die Wohnung (befriedet, da sonst eine Voraussetzung fuer die Wohnungseigenschaft fehlt, also z.B. abschliessbar), und das Deck aehnlich einem Garten, (der auch bestimmte Voraussetzungen erfuellen muss, um befriedet zu sein.)

Warten wir eine Stellungnahme der Behoerde ab.
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  #91  
Alt 28.07.2025, 14:52
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Wird keine Stellungnahme geben, ich treffe die Dame und werde sie im Gespräch nach ihrer Meinung dazu fragen. Belastbar ist das auch nicht. Leider unterscheiden sich die Rechtsauffassungen verschiedener Behörden in so manchen Punkten. Da überladene und verkomplizierte WaffG macht es möglich.
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  #92  
Alt 29.07.2025, 04:35
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
Kurzer Hinweis :

Bei den bisherigen Waffen mit "F im Fünfeck" ändert sich nichts !!

https://www.vdb-waffen.de/de/service..._getreten.html

Der R@ccoon
Das war klar daß die das Murkswerk nachbessern mußten, da haben wahrscheinlich schon einige hundert Anwälte mit den Hufen gescharrt.
Traurig daß wiedermal kein Fachverband vorher Einsicht nehmen konnte, gibt ja einige vernünftige Leute (keine Erbsenzähler oder Waffengeile) darin die auch juristische Ahnung haben.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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Alt 16.09.2025, 13:32
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Ich Zerre das Thema noch einmal nach vorne, denn viele Verbände sollen noch bis Ende September 5 Wünsche zur Evaluierung des Waffenrechts beim Innenministerium einbringen. Es ist also nicht mehr viel Zeit unseren Lobbyisten unsere Wünsche zum Weiterleiten zu sagen (Wer keinen Änderungsbedarf sieht kann gerne ruhig bleiben)

Meine Anregungen sind kurz gefasst:

- Streichung von Multitools mit einhand zu öffnender und arretierender Klinge und anderen Einhandmessern, da sis m Notfall ein sicherheitsrelevantes Werkzeug sind.

- Streichung oder Sonderregelung für Seenotsignalgerber, damit sie nicht als SRS Waffen gelten und somit für z.B. Wattwanderer keinen teuren "kleinen Waffenschein" erfordern.

- die Signalpistole Kal 4 ist weder als Angriffs- noch als Verteidigungswaffe konzipiert. Derzeit erfordert die Elaubnis, Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit unverhältnismäßig viel Auwand und Geld für einen Gegenstand den man nur im Notfall gebrauchten kann. Die Kal.4 sollte wie andere Signalgeber erlaubnisfrei sein.

- Festschreibung das ein "Hamburger Kasten" als Aufbewahrung für Signalmittel an Bord ausreicht, besonders da die Kal. 4 nicht mehr als Waffe zählen sollte.

Also wer ähnliche Vorschläge an unsere Verbände hat, sollte schnellstmöglich DSV, ADAC, DMYV und ähnliche von seinen Wünschen zum Thema in Kenntnis zu setzen.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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Das klingt alles schlüssig...

Grüße

Totti
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Eigentlich ist die Aufbewahrung einer SigPi im verschlossenen Waffenschrank widersinnig.

Wenn man das Ding braucht, ist Hektik und Stress - und wenn der Schiffsführer, der den Schlüssel hat oder die Kombination kennt, nicht einsatzfähig ist, wird halt kein Notfall signalisiert??
Oder muss das Teil nur da drin sein, wenn man im Hafen liegt und 'Fremdzugriff' möglich wäre?

Wir haben ein Nico-Signal und ich werd nen Teufel tun, das wegzuschliessen. Kleiner Waffenschein ist allerdings vorhanden.

bis denn,

Uwe
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Moin,

für mich ist der Punkt mit den einhand zu öffnenden Multitools sehr wichtig.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Eigentlich ist die Aufbewahrung einer SigPi im verschlossenen Waffenschrank widersinnig.

Wenn man das Ding braucht, ist Hektik und Stress - und wenn der Schiffsführer, der den Schlüssel hat oder die Kombination kennt, nicht einsatzfähig ist, wird halt kein Notfall signalisiert??
Oder muss das Teil nur da drin sein, wenn man im Hafen liegt und 'Fremdzugriff' möglich wäre?

Wir haben ein Nico-Signal und ich werd nen Teufel tun, das wegzuschliessen. Kleiner Waffenschein ist allerdings vorhanden.

bis denn,

Uwe
In den Prüfungsbögen steht sinngemäß: Im Hafen verschlossen und auf See schnell zugriffsbereit.

Mein Ausrüster verkauft keine Nico Patronen mehr. Ist dem wohl zu umständlich geworden. Wo bekommt man noch Ersatz zum vernünftigen Preis? Weil bei SVB mit Gefahrgutaufschlag aufs Porto bestellen finde ich doof
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Dirk
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  #98  
Alt Gestern, 16:39
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Zitat:
Zitat von Navigator - Troll Beitrag anzeigen
...
- Streichung von Multitools mit einhand zu öffnender und arretierender Klinge und anderen Einhandmessern, da sis m Notfall ein sicherheitsrelevantes Werkzeug sind.
...
An welcher Stelle verbietet denn das WaffG das Mitführen an Bord von Multitools oder Einhandmessern?
Ich finde nur §42a, und der erlaubt das Führen der Gegenstände sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Was übersehe ich?
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  #99  
Alt Heute, 06:22
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
An welcher Stelle verbietet denn das WaffG das Mitführen an Bord von Multitools oder Einhandmessern?
Ich finde nur §42a, und der erlaubt das Führen der Gegenstände sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Was übersehe ich?
Der Besitz und Gebrauch an Bord ist (noch) nicht das Problem. Es geht darum, das man sich auf sehr dünnes Eis begibt, wenn man noch das einhändig zu öffnende und verriegelnde Multitool noch in der Tasche oder am Gürtel hat, wenn man von Bord geht. Nur weil sich ein paar Leute nicht benehmen könnten wurde sowas als verboten eingestuft, während die eventuell längere feststehende Klinge erlaubt ist. Um solche Widersinnigkeiten zu beseitigen sollten wir uns an unsere Verbände wenden, damit diese auf den Gesetzgeber einwirken damit man nicht eine empfindliche Strafe und die Beschlagnahme des Multitool riskiert.

Da das jetzt schon wieder sehr kompliziert geworden ist, ist es einfach auf ein "erlauben von Einhandmessern" heruntergebrochen.
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Dirk
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  #100  
Alt Heute, 08:47
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator - Troll Beitrag anzeigen
Der Besitz und Gebrauch an Bord ist (noch) nicht das Problem. Es geht darum, das man sich auf sehr dünnes Eis begibt, wenn man noch das einhändig zu öffnende und verriegelnde Multitool noch in der Tasche oder am Gürtel hat, wenn man von Bord geht. Nur weil sich ein paar Leute nicht benehmen könnten wurde sowas als verboten eingestuft, während die eventuell längere feststehende Klinge erlaubt ist. Um solche Widersinnigkeiten zu beseitigen sollten wir uns an unsere Verbände wenden, damit diese auf den Gesetzgeber einwirken damit man nicht eine empfindliche Strafe und die Beschlagnahme des Multitool riskiert.

Da das jetzt schon wieder sehr kompliziert geworden ist, ist es einfach auf ein "erlauben von Einhandmessern" heruntergebrochen.
Der § 42a zielt auf eine bestimmte Personengruppe; die Waffenrechtsreferenten haben natürlich auch erkannt, dass ein grundsätzliches Verbot unsinnig ist und daher die Absätze 2 und 3 definiert.
Was Du einforderst steht also bereits im Gesetz; ein weiteres Aufblähen ist daher nicht notwendig.
Sollte jemand so dusselig sein und nach dem Segeltörn vor einer Disko in eine Prügelei zu geraten um dann von der Polizei samt Multitool-Messer festgenommen zu werden, hält sich mein Mitleid in Grenzen (nur als ein Beispiel).

Ist denn zumindest ein Fall bekannt, bei dem ein Bootsfahrer bestraft wurde, weil er im Hafen ein Einhand-Bordmesser o. ä. in der Hosentasche hatte?

Eine persönliche Frage: Ich segel jetzt seit mehr als 20 Jahren auf eigenen Booten, aktuell eine HR 34. Zwar habe ich ein Bootsmesser griffbereit am Naviplatz liegen. Aber ich kann mich nicht daran erinnern jemals unterwegs ein Messer gebraucht zu haben. Wofür brauch man denn ein Messer in der Hosentasche oder am Gürtel?
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