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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.07.2025, 16:00
Benutzerbild von Navigator - Troll
Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
Commander
 
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Standard Überarbeitung Waffenrecht - Seenotsignalgeber

Die CDU möchte in der laufenden Legislaturperiode das Waffengesetz überarbeiten.
Dabei können Lobbyistenvereine entscheidend mitwirken dass das Gesetz entschlackt wird.

Was hat das mit Booten zu tun?

Vielleicht gelingt es das Seenotsignalgeber eine Ausnahmeregel bekommen oder aus dem Gesetz gestrichen werden und der Aufwand z.b. für den Besitz der Kal. 4 Signalpistole geringer wird und das das Nico Signal auch ohne kleinen Waffenschein zur Wattwanderung mitgeführt werden darf.

Weiterhin könnten die Verschärfungen in Bezug auf Multitools, bei denen sich die Klinge einhändig öffnen lässt, aber für richtig Ärger sorgen können, wenn man sie noch außerhalb des Bootes dabei hat entschärft werden.

Vielleicht können wir unsere Anregungen zur Sicherheit (Nein nicht die "Sicherheit" der Selbstverteidigung sondern die Sicherheit in Seenotsituationen) über unsere Verbände DSV und DMYV vielleicht sogar den ADAC einbringen.

Der Verband der Büchsenmacher und Waffenhändler hat einen Fragebogen zur Evaluierung des Waffenrechts ins Netz gestellt. Mit den meisten Fragen haben wir Wassesportler wenig zu tun, aber zum Abschluss kann man einen Freitext eingeben mit dem wir auch das Thema Seenotsignalgerber ansprechen können, damit vielleicht weniger ihre Kal. 4 verschrotten müssen, da die gesetzlichen Regeln zu aufwendig geworden sind.

Macht einfach über folgenden Link mit

https://www.vdb-waffen.de/de/service..._steht_an.html
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Dirk
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  #2  
Alt 21.07.2025, 18:17
Benutzerbild von Jollysti
Jollysti Jollysti ist offline
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Done!
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Harry
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  #3  
Alt 21.07.2025, 19:02
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Coole Sache, danke. Ich glaube aber nicht, dass das allzu viel helfen wird.

Grüße

Matthias.
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  #4  
Alt 22.07.2025, 07:34
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Das glaube ich auch nicht und das ist Aufgabe vom DSV und DMYV.

Grüße

Totti
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  #5  
Alt 22.07.2025, 09:11
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volker1165 volker1165 ist offline
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ich weiss auch gar nicht, ob ich das gut finden soll. Wenn ich bedenke, wie leicht es früher war, eine 6mm Schreckschusspistole zu kaufen, incl Leuchtmunition, bin ich froh, dass das heute nicht mehr so ist. Dafür ist das Zusammenleben in D zu gewaltbereit geworden. Klar ist das für die wirklichen Seefahrer zum Nachteil, aber das sind nur eine handvoll, die ihren SBF See auch wirklich auf See nutzen.
Wenn ich mir vorstelle, dass jeder, der so eine Karte vorzeigt, eine Waffe kaufen kann...ne, lieber nicht. Dann kommen noch die Sportschützen, die Bergsteiger....
Das kann doch der Handel gar nicht kontrollieren
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #6  
Alt 22.07.2025, 09:22
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Wenn ich bedenke, wie leicht es früher war, eine 6mm Schreckschusspistole zu kaufen, incl Leuchtmunition, bin ich froh, dass das heute nicht mehr so ist.
Wieso soll das nicht mehr so leicht sein? Es gibt keine Auflagen für eine Schreckschusspistole für Personen Ü18 für den Kauf (natürlich nicht für das Tragen im öffentlichen Raum).

Gruß

Totti
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  #7  
Alt 22.07.2025, 09:33
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Eine gesetzliche Regelung, die möglicherweise etwas über das Ziel hinausgeschossen ist zu korrigieren, kann nicht falsch sein.

Es sind nicht die Pyros und die Messer, die Schaden und Leid anrichten, es sind die Menschen. Gerade die bisherigen Diskussionen hier im Forum haben doch gezeigt, dass nicht jede, der neuen Regelungen, auch den Anforderungen der Praxis entsprechen.

Wenn das also angepasst wird und auf diesem Wege so ist das gute demokratische Tradition und sollte nicht totgeredet werden. Der Gesetzgeber hat sicherlich in guter Absicht gehandelt und man wäre jetzt gut beraten, aus Gutem etwas Besseres zu machen.
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Gruß und gute Fahrt

Man muss nicht jedem ein Forum geben

Kapitaenwalli
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  #8  
Alt 22.07.2025, 09:49
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Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
ich weiss auch gar nicht, ob ich das gut finden soll. Wenn ich bedenke, wie leicht es früher war, eine 6mm Schreckschusspistole zu kaufen, incl Leuchtmunition, bin ich froh, dass das heute nicht mehr so ist. ...

Dann kommen noch die Sportschützen, die Bergsteiger....
Das kann doch der Handel gar nicht kontrollieren
Also bisher sieht es so aus, das noch immer jeder über 18 Jahren die 6mm ( meist jedoch die 9mm) Gas - und Schreckschusspistolen sowie andere kleine Signalgeber kaufen darf.
Bergwanderer und Wassersportler brauchen zum führen (bei der Aktivität) keine spezielle Genehmigung. Hat man sie sonst geladen dabei braucht man den kleinen Waffenschein (auch beim Wattwandern) und den behält man nur, wenn man regelmäßig auf Zuverlässigkeit überprüft wird und dafür bezahlt.

Das Verletzen von Menschen ist grundsätzlich verboten. Wer das vorhat schert sich nicht drum und findet effektivere Möglichkeiten als Notsignalgeber. Jedoch auf die mögliche Gefahr hin werden einfache Notsignalmittel auch für gesetzestreue Bürger stark eingeschränkt.

Ähnlich sieht es auch für Einhandmesser aus. Wer hat mit klammen Fingern schon mal versucht die Klinge von nem Schweizer Tachenmessr aufzuknibbeln um verheddertes Tauwerk aufzuschneiden?

Und meiner Meinung nach sind die Wassersportverbände dafür zuständig in Bezug auf Sicherheit Stellung zu beziehen. Beim Berliner Fahrtenwettbewerb steht in der Ausrüstungsliste explizit ein Messer pro Besatzungsmitglied drin.

Solange es noch keine kleinen Notfalldrohnen gibt, die einmal gestartet ein helles Notsignal für mindestens 3 Minuten über mir erzeugen, sind Leuchtraketen und die SigP das einzig sinnvolle um auch Personen an Land auf einen Notfall hinzuweisen. Dazu muss man noch gar nicht soweit raus.
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Dirk
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  #9  
Alt 22.07.2025, 10:14
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Es sind nicht die Pyros und die Messer, die Schaden und Leid anrichten, es sind die Menschen.
Diesen eigentlich einfachen Sachverhalt will man aber nicht wahrhaben. Deshalb wird an den Symptomen herumgedoktert.
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Gruß Richard

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  #10  
Alt 22.07.2025, 10:29
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
ich weiss auch gar nicht, ob ich das gut finden soll. Wenn ich bedenke, wie leicht es früher war, eine 6mm Schreckschusspistole zu kaufen, incl Leuchtmunition, bin ich froh, dass das heute nicht mehr so ist. Dafür ist das Zusammenleben in D zu gewaltbereit geworden. Klar ist das für die wirklichen Seefahrer zum Nachteil, aber das sind nur eine handvoll, die ihren SBF See auch wirklich auf See nutzen.
Wenn ich mir vorstelle, dass jeder, der so eine Karte vorzeigt, eine Waffe kaufen kann...ne, lieber nicht. Dann kommen noch die Sportschützen, die Bergsteiger....
Das kann doch der Handel gar nicht kontrollieren
Man kann noch immer einfach in den Laden gehen und eine Schreckschusspistole kaufen, nur führen darf man sie nicht ohne KWS. Stellt das in der tatsächlich, in Teilen, gewaltbereiteren Gesellschaft ein Problem dar? Wohl eher nicht.
Was erlaubnispflichtige Waffen betrifft, kann der Handel schon kontrollieren, wem er was gibt. Es geht um Bürokratieabbau und die dringend notwendige Entschlackung des WaffG. Die letzten Änderungen haben einiges an Schaden, Mehraufwand (auch für die Behörden) und einige rechtliche Unklarheiten bzw Unsicherheiten gebracht. Das ist ein elendslanges Thema und dies hier wohl nicht das Fachforum dafür. Wer will, kann sich dazu in den einschlägigen Jagd und Waffenforen einlesen, da ist der Vorstoß des VDB schon länger Thema.
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  #11  
Alt 22.07.2025, 10:45
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Das ist ein elendslanges Thema und dies hier wohl nicht das Fachforum dafür.
Es betrifft eben auch Bootfahrer. Neben den Signalgebern auch Messer, die z.B. auch beim Schleusen "Pflicht" sind. Segeln wurde schon genannt.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #12  
Alt 22.07.2025, 11:16
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Es betrifft eben auch Bootfahrer. Neben den Signalgebern auch Messer, die z.B. auch beim Schleusen "Pflicht" sind. Segeln wurde schon genannt.
Ich weiß und bin froh, wenn sich mehr betroffene Gruppen dieses Themas annehmen. Nur ist das ganze sehr komplex und Wissen und Erfahrung hier sicher bei nur wenigen vorhanden, weshalb es schwierig ist, hier ins Detail des WaffG zu gehen. Deshalb mein Vorschlag, für Interessierte, sich in den entsprechenden Foren einzulesen.
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  #13  
Alt 22.07.2025, 13:18
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Nur ist das ganze sehr komplex und Wissen und Erfahrung hier sicher bei nur wenigen vorhanden, weshalb es schwierig ist, hier ins Detail des WaffG zu gehen.
Juristische Diskussion scheitern hier regelmäßig, das liegt einfach daran dass vielen Leuten schon die Grundlagen fehlen.
Dennoch sollte man die Leute schon informieren, wenn es etwas neues gibt, wie in #1 erfolgt.
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  #14  
Alt 22.07.2025, 14:18
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Es betrifft eben auch Bootfahrer. Neben den Signalgebern auch Messer, die z.B. auch beim Schleusen "Pflicht" sind. Segeln wurde schon genannt.
Was verstehst du hier unter "Pflicht"?
Es ist nicht verpflichtend, ein Messer zum Schleusen zu benutzen oder bereitliegen zu haben. Was sich empfiehlt, ist ein anderes Thema.

Für Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge und für Einhandmesser gilt das gesetzliche Führensverbot nach § 42a WaffG.
An Bord kann man für mein Befinden noch nichtmal über "Führen" sprechen. Es benötigt auch kein Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge zum Schneiden eines Festmachers. Dazu reicht ein einfaches Taschenmesser.

Weiterhin wurde hier das Nico Signal genannt. Es gibt für die Sportbootfahrer immer noch den sogenannten Pyroschein, -> Fachkundenachweis (FKN).
Kann man leicht machen und dann entsprechende Seenotsignalmittel kaufen.
Man braucht wirklich keine Kaliber 4 Signalpistole.

Irgendwie werden hier mit einer Selbstverständlichkeit falsche Informationen gestreut. Muss man sich nicht wundern, wenn dann eine KI den Blödsinn auch noch aufgreift.

Gruß

Totti
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  #15  
Alt 22.07.2025, 14:32
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was verstehst du hier unter "Pflicht"?
Es ist nicht verpflichtend, ein Messer zum Schleusen zu benutzen oder bereitliegen zu haben. Was sich empfiehlt, ist ein anderes Thema.
Ich würde nicht schleusen, ohne das passende Messer parat liegen zu haben. Es kommt allerdings auch auf die Schleuse an. Wenn die nur 30 cm Höhenunterschied hat, kann man entspannter dran gehen als bei z.B. 9m.

Eine explizite gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu meines Wissens nicht. Ob das unter die Sorgfaltspflicht fällt wirst du spätestens dann erfahren wenn du keines hattest und deshalb Personen verletzt wurden.
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Gruß Richard

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  #16  
Alt 22.07.2025, 14:43
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Ich würde nicht schleusen, ohne das passende Messer parat liegen zu haben. Es kommt allerdings auch auf die Schleuse an. Wenn die nur 30 cm Höhenunterschied hat, kann man entspannter dran gehen als bei z.B. 9m.

Eine explizite gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu meines Wissens nicht. Ob das unter die Sorgfaltspflicht fällt wirst du spätestens dann erfahren wenn du keines hattest und deshalb Personen verletzt wurden.
Ein eigenes Ermessen ist keine Verpflichtung. Ausser du legst sie dir selbst auf.
Das sollte man dann dabei schreiben.
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  #17  
Alt 22.07.2025, 15:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was verstehst du hier unter "Pflicht"?
Es ist nicht verpflichtend, ein Messer zum Schleusen zu benutzen oder bereitliegen zu haben. Was sich empfiehlt, ist ein anderes Thema.

Für Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge und für Einhandmesser gilt das gesetzliche Führensverbot nach § 42a WaffG.
An Bord kann man für mein Befinden noch nichtmal über "Führen" sprechen. Es benötigt auch kein Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge zum Schneiden eines Festmachers. Dazu reicht ein einfaches Taschenmesser.

Weiterhin wurde hier das Nico Signal genannt. Es gibt für die Sportbootfahrer immer noch den sogenannten Pyroschein, -> Fachkundenachweis (FKN).
Kann man leicht machen und dann entsprechende Seenotsignalmittel kaufen.
Man braucht wirklich keine Kaliber 4 Signalpistole.

Irgendwie werden hier mit einer Selbstverständlichkeit falsche Informationen gestreut. Muss man sich nicht wundern, wenn dann eine KI den Blödsinn auch noch aufgreift.

Gruß

Totti
m.E. ging es ursprünglich um eine Aufzählung der verschiedenen durch das WaffG geregelten Dinge, mit denen man als Schiffsführer so in Berührung kommt - und das sind eben genau Messer (gerade Einhandmesser, wie sie typischerweise an Multitools o.Ä. Verwendung finden), Signalgeber (die man mit dem FKN zwar erwerben und besitzen darf, um sie zu Führen (außerhalb des Bootes) jedoch einen Kleinen Waffenschein beantragen muß - das Beispiel aus dem OP war die Wattwanderung) und eben auch die Signalpistole Kal. 4 - für alle diese Bereiche (aber insbesondere die ersten beiden) wären Erleichterungen durchaus wünschenswert und m.E. auch sinnvoll, da der Gesetzgeber hier durchaus über das Ziel hinausgeschossen sein dürfte.

lg, justme
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  #18  
Alt 22.07.2025, 15:50
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ein eigenes Ermessen ist keine Verpflichtung. Ausser du legst sie dir selbst auf.
Das sollte man dann dabei schreiben.
hast du eigentlich den Text gelesen, den du in #16 zitiert hast?
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Geändert von coffeemuc (22.07.2025 um 15:57 Uhr)
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  #19  
Alt 22.07.2025, 15:57
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
m.E. ging es ursprünglich um eine Aufzählung der verschiedenen durch das WaffG geregelten Dinge, mit denen man als Schiffsführer so in Berührung kommt
Danke, sehe ich genauso. Vor allem muss man die Bestimmungen kennen und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen. Z.B wenn ein Messer als Waffe gilt und man per Bahn zu einem Boot reist. Dann braucht nur noch der Bahnhof oder der Zug eine Waffenverbotszone sein und schon steht der Unkundige auf dünnem Eis.

Dazu kommt, dass Bestimmungen sich immer mal wieder ändern, oder örtlich verschieden sein können.
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  #20  
Alt 22.07.2025, 16:06
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Ist das mit dem Messer denn in der Praxis wirklich ein Problem? Hat hiermit jemand schon einmal Probleme gehabt? Das Führen eines solchen Messers für Sportzwecke ist ja erlaubt. Der Transport vom Boot bzw. zum Boot müsste dann in einem verschlossenen Behältnis erfolgen - aber warum nicht das Messer einfach an Bord lassen?

Gruß
Andreas
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  #21  
Alt 22.07.2025, 16:08
MarkusP MarkusP ist offline
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Das mit dem Messer:
a) wer bitte fährt mit dem Zug zum Boot und hat dann auch noch ein Einhandmesser bei das entsprechend lang ist? Das dürfte ein extremer Einzelfall sein...
B) selbst wenn man eine Ninco oder ein Messer zum Boot transportiert und beim Ninco ist Munition separat gelagert, stellt sich mit die Frage: wer kontrolliert das bitte und falls, ja falls was sagt die Rennleitung dazu?
Eine komplette Durchsuchung des Gepäcks bzw. des Autos muss ja auch einen Grund haben.

In der Hosentasche würde ich weder ein Ninco noch ein Messer führen.
=> bleibt mal ruhig und Taue kann man auch mit nem kleineren Messer kappen...
Einzig den Pyroschein für Ninco finde ich persönlich tatsächlich lächerlich, da is so ne Bengalo bzw. Handfackel auch gefährlich.
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  #22  
Alt 22.07.2025, 16:13
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
aber warum nicht das Messer einfach an Bord lassen?
Auch hier wieder Thema Sorgfaltspflicht. Würdest du eine andere Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand einfach so auf dem Boot lassen? Oder einen Waffenschrank ins Boot einbauen? Oder wenigstens ein abschließbares Fach, das nicht jeder Jugendliche in Sekundenschnelle knacken kann?

PS: Klar, so lang nichts passiert und es keiner merkt, ist alles easy. Wenn aber doch, ist "da hab ich nicht drüber nachgedacht" einfach zu wenig.
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  #23  
Alt 22.07.2025, 16:57
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Ich hab gerade mal ein bischen gegoogelt, ein Messer führen bedeutet, es griffbereit zu haben. Zusammengeklappt im Rucksack dürfte das gar kein Problem dastellen
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  #24  
Alt 22.07.2025, 17:06
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Alt 22.07.2025, 17:09
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Ich habe gerade in meine Schublade in der Pantry geguckt. Da liegt mehr als ein Messer mit einer feststehenden Klinge über 12 cm drin.

Muss ich die jetzt bei Abwesenheit auch in einem "Waffenschrank" sichern?
Lasse ich es an Sorgfalt mangeln, wenn ich es nicht mache?
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Gruß Mirko
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