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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Die CDU möchte in der laufenden Legislaturperiode das Waffengesetz überarbeiten.
Dabei können Lobbyistenvereine entscheidend mitwirken dass das Gesetz entschlackt wird. Was hat das mit Booten zu tun? Vielleicht gelingt es das Seenotsignalgeber eine Ausnahmeregel bekommen oder aus dem Gesetz gestrichen werden und der Aufwand z.b. für den Besitz der Kal. 4 Signalpistole geringer wird und das das Nico Signal auch ohne kleinen Waffenschein zur Wattwanderung mitgeführt werden darf. Weiterhin könnten die Verschärfungen in Bezug auf Multitools, bei denen sich die Klinge einhändig öffnen lässt, aber für richtig Ärger sorgen können, wenn man sie noch außerhalb des Bootes dabei hat entschärft werden. Vielleicht können wir unsere Anregungen zur Sicherheit (Nein nicht die "Sicherheit" der Selbstverteidigung sondern die Sicherheit in Seenotsituationen) über unsere Verbände DSV und DMYV vielleicht sogar den ADAC einbringen. Der Verband der Büchsenmacher und Waffenhändler hat einen Fragebogen zur Evaluierung des Waffenrechts ins Netz gestellt. Mit den meisten Fragen haben wir Wassesportler wenig zu tun, aber zum Abschluss kann man einen Freitext eingeben mit dem wir auch das Thema Seenotsignalgerber ansprechen können, damit vielleicht weniger ihre Kal. 4 verschrotten müssen, da die gesetzlichen Regeln zu aufwendig geworden sind. Macht einfach über folgenden Link mit https://www.vdb-waffen.de/de/service..._steht_an.html
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#2
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Done!
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Harry |
#3
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Coole Sache, danke. Ich glaube aber nicht, dass das allzu viel helfen wird.
Grüße Matthias. |
#4
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Das glaube ich auch nicht und das ist Aufgabe vom DSV und DMYV.
Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#5
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ich weiss auch gar nicht, ob ich das gut finden soll. Wenn ich bedenke, wie leicht es früher war, eine 6mm Schreckschusspistole zu kaufen, incl Leuchtmunition, bin ich froh, dass das heute nicht mehr so ist. Dafür ist das Zusammenleben in D zu gewaltbereit geworden. Klar ist das für die wirklichen Seefahrer zum Nachteil, aber das sind nur eine handvoll, die ihren SBF See auch wirklich auf See nutzen.
Wenn ich mir vorstelle, dass jeder, der so eine Karte vorzeigt, eine Waffe kaufen kann...ne, lieber nicht. Dann kommen noch die Sportschützen, die Bergsteiger.... Das kann doch der Handel gar nicht kontrollieren
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#6
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Gruß Totti
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#7
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Moin
Eine gesetzliche Regelung, die möglicherweise etwas über das Ziel hinausgeschossen ist zu korrigieren, kann nicht falsch sein. Es sind nicht die Pyros und die Messer, die Schaden und Leid anrichten, es sind die Menschen. Gerade die bisherigen Diskussionen hier im Forum haben doch gezeigt, dass nicht jede, der neuen Regelungen, auch den Anforderungen der Praxis entsprechen. Wenn das also angepasst wird und auf diesem Wege so ist das gute demokratische Tradition und sollte nicht totgeredet werden. Der Gesetzgeber hat sicherlich in guter Absicht gehandelt und man wäre jetzt gut beraten, aus Gutem etwas Besseres zu machen.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli
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#8
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Bergwanderer und Wassersportler brauchen zum führen (bei der Aktivität) keine spezielle Genehmigung. Hat man sie sonst geladen dabei braucht man den kleinen Waffenschein (auch beim Wattwandern) und den behält man nur, wenn man regelmäßig auf Zuverlässigkeit überprüft wird und dafür bezahlt. Das Verletzen von Menschen ist grundsätzlich verboten. Wer das vorhat schert sich nicht drum und findet effektivere Möglichkeiten als Notsignalgeber. Jedoch auf die mögliche Gefahr hin werden einfache Notsignalmittel auch für gesetzestreue Bürger stark eingeschränkt. Ähnlich sieht es auch für Einhandmesser aus. Wer hat mit klammen Fingern schon mal versucht die Klinge von nem Schweizer Tachenmessr aufzuknibbeln um verheddertes Tauwerk aufzuschneiden? Und meiner Meinung nach sind die Wassersportverbände dafür zuständig in Bezug auf Sicherheit Stellung zu beziehen. Beim Berliner Fahrtenwettbewerb steht in der Ausrüstungsliste explizit ein Messer pro Besatzungsmitglied drin. Solange es noch keine kleinen Notfalldrohnen gibt, die einmal gestartet ein helles Notsignal für mindestens 3 Minuten über mir erzeugen, sind Leuchtraketen und die SigP das einzig sinnvolle um auch Personen an Land auf einen Notfall hinzuweisen. Dazu muss man noch gar nicht soweit raus.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk
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#9
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Diesen eigentlich einfachen Sachverhalt will man aber nicht wahrhaben. Deshalb wird an den Symptomen herumgedoktert.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#10
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Was erlaubnispflichtige Waffen betrifft, kann der Handel schon kontrollieren, wem er was gibt. Es geht um Bürokratieabbau und die dringend notwendige Entschlackung des WaffG. Die letzten Änderungen haben einiges an Schaden, Mehraufwand (auch für die Behörden) und einige rechtliche Unklarheiten bzw Unsicherheiten gebracht. Das ist ein elendslanges Thema und dies hier wohl nicht das Fachforum dafür. Wer will, kann sich dazu in den einschlägigen Jagd und Waffenforen einlesen, da ist der Vorstoß des VDB schon länger Thema.
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#11
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Es betrifft eben auch Bootfahrer. Neben den Signalgebern auch Messer, die z.B. auch beim Schleusen "Pflicht" sind. Segeln wurde schon genannt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#12
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Ich weiß und bin froh, wenn sich mehr betroffene Gruppen dieses Themas annehmen. Nur ist das ganze sehr komplex und Wissen und Erfahrung hier sicher bei nur wenigen vorhanden, weshalb es schwierig ist, hier ins Detail des WaffG zu gehen. Deshalb mein Vorschlag, für Interessierte, sich in den entsprechenden Foren einzulesen.
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#13
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Dennoch sollte man die Leute schon informieren, wenn es etwas neues gibt, wie in #1 erfolgt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#14
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Es ist nicht verpflichtend, ein Messer zum Schleusen zu benutzen oder bereitliegen zu haben. Was sich empfiehlt, ist ein anderes Thema. Für Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge und für Einhandmesser gilt das gesetzliche Führensverbot nach § 42a WaffG. An Bord kann man für mein Befinden noch nichtmal über "Führen" sprechen. Es benötigt auch kein Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge zum Schneiden eines Festmachers. Dazu reicht ein einfaches Taschenmesser. Weiterhin wurde hier das Nico Signal genannt. Es gibt für die Sportbootfahrer immer noch den sogenannten Pyroschein, -> Fachkundenachweis (FKN). Kann man leicht machen und dann entsprechende Seenotsignalmittel kaufen. Man braucht wirklich keine Kaliber 4 Signalpistole. Irgendwie werden hier mit einer Selbstverständlichkeit falsche Informationen gestreut. Muss man sich nicht wundern, wenn dann eine KI den Blödsinn auch noch aufgreift. Gruß Totti
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#15
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Eine explizite gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu meines Wissens nicht. Ob das unter die Sorgfaltspflicht fällt wirst du spätestens dann erfahren wenn du keines hattest und deshalb Personen verletzt wurden.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#16
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Das sollte man dann dabei schreiben.
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#17
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Moin moin,
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lg, justme
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#18
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hast du eigentlich den Text gelesen, den du in #16 zitiert hast?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() Geändert von coffeemuc (22.07.2025 um 15:57 Uhr) |
#19
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Dazu kommt, dass Bestimmungen sich immer mal wieder ändern, oder örtlich verschieden sein können.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#20
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Ist das mit dem Messer denn in der Praxis wirklich ein Problem? Hat hiermit jemand schon einmal Probleme gehabt? Das Führen eines solchen Messers für Sportzwecke ist ja erlaubt. Der Transport vom Boot bzw. zum Boot müsste dann in einem verschlossenen Behältnis erfolgen - aber warum nicht das Messer einfach an Bord lassen?
Gruß Andreas
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#21
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Das mit dem Messer:
a) wer bitte fährt mit dem Zug zum Boot und hat dann auch noch ein Einhandmesser bei das entsprechend lang ist? Das dürfte ein extremer Einzelfall sein... B) selbst wenn man eine Ninco oder ein Messer zum Boot transportiert und beim Ninco ist Munition separat gelagert, stellt sich mit die Frage: wer kontrolliert das bitte und falls, ja falls was sagt die Rennleitung dazu? Eine komplette Durchsuchung des Gepäcks bzw. des Autos muss ja auch einen Grund haben. In der Hosentasche würde ich weder ein Ninco noch ein Messer führen. => bleibt mal ruhig und Taue kann man auch mit nem kleineren Messer kappen... Einzig den Pyroschein für Ninco finde ich persönlich tatsächlich lächerlich, da is so ne Bengalo bzw. Handfackel auch gefährlich. |
#22
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Auch hier wieder Thema Sorgfaltspflicht. Würdest du eine andere Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand einfach so auf dem Boot lassen? Oder einen Waffenschrank ins Boot einbauen? Oder wenigstens ein abschließbares Fach, das nicht jeder Jugendliche in Sekundenschnelle knacken kann?
PS: Klar, so lang nichts passiert und es keiner merkt, ist alles easy. Wenn aber doch, ist "da hab ich nicht drüber nachgedacht" einfach zu wenig.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#23
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Ich hab gerade mal ein bischen gegoogelt, ein Messer führen bedeutet, es griffbereit zu haben. Zusammengeklappt im Rucksack dürfte das gar kein Problem dastellen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#24
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Derweil in der Kombüse...
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#25
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Ich habe gerade in meine Schublade in der Pantry geguckt. Da liegt mehr als ein Messer mit einer feststehenden Klinge über 12 cm drin.
Muss ich die jetzt bei Abwesenheit auch in einem "Waffenschrank" sichern? Lasse ich es an Sorgfalt mangeln, wenn ich es nicht mache?
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Gruß Mirko
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