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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Danke für den Textauszug, in dem wie im Gesetz, Wattwanderer nicht aufgeführt sind. Führen bedeutet "mit sich führen" und das ist nur auf dem Wasserfahrzeug gestattet. Wie kommt der Signalgeber aber dahin, wenn du ihn nicht im Auto, in der Bahn oder zu Fuß mitführen darfst, weil du keinen kleinen Waffenschein hast?
Man kann ihn ungeladen, in einem (mit einem Schloß) verschlossenem Behälter transportieren. Einfach nur in die Tasche werfen oder in einer Klappbox ins Auto stellen reicht nicht. Also auch die erlaubnisfreien Sachen können Probleme bereiten.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#52
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Abgesehen von den Seenotwaffen, wer von euch hat eine Waffe mit F im Fünfeck??
Seit dem neuen WaffG sind die jetzt illegal wenn das Füneck nicht vor dem 24.7.25 vergeben wurde
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#53
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Oder etwa nach dem Kauf vom Geschäft auf dem direkten Weg nach Hause. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#54
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Gruß Bernd
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#55
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![]() Damit bezweifel ich nicht die Aussagen der Polizeibeamten, oder die Richtigkeit Deiner Schilderung, wohl aber die inhaltliche Richtigkeit, dass eine Durchsuchung im Ermessen eines Polizeibeamten liegt. Das wuerde (nicht nur mein) Rechtsempfinden sehr erschuettern. ![]() Sicherlich koennten die Beamten bei einer Weigerung aber deutlich groessere Unannehmlichkeiten bereiten, als eine “etwas groessere” Durchsuchung. ![]()
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#56
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Es ist ja auch immer eine Sache des persönlichen Umgangs miteinander.
Beide wollen was: Der Beamte seinen Job und schnell wieder seine Ruhe, ich sowieso meine Ruhe. Verhalten sich beide Seiten höflich und offen zueinander, würde ich wahrscheinlich auch zustimmen. Wenn man nichts zu verbergen hat, das wird sich auch der Beamte denken. Würde mir hier einer direkt doof kommen, würde ich erstmal auf einen richterlichen Beschluss bestehen und warten. Dass ein Beamter willkürlich "Gefahr in Verzug" unterstellt, ist ausgeschlossen. Dafür hat er viel zu sehr seine Personalakte und die weitere Karriere im Blick und der weiss auch, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde schnell gestellt ist und da nichts unter den Tisch gekehrt werden kann.
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#57
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#58
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk
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#59
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Soweit ich die Gesetzesänderung verstanden habe sind jetzt nur die Luftplempen verboten, die längere Geschosse als 30mm mehrschüssig verschießen können. Herr Sprave hatte da mal wieder eine tolle Idee, den Sixneedler als besonders gefährlich und Schutzwesten durchdringend zu bewerben.
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#60
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Hat er aber auch erklärt das das so beabsichtigt war.
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Quicksilver 555 Cabin, 80PS Mercury |
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Durch einen handwerklichen Fehler im Waffengesetz sind momentan alle Druckluftwaffen erlaubnispflichtig.
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Quicksilver 555 Cabin, 80PS Mercury |
#64
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Sprave erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Hab in ein zwei anderen Foren ein paar Diskussionen mit ihm am laufen. Ob das alles gut durchdacht ist? Naja, ihm scheint es nicht zu schaden, auch wenn andere Geld für nachträglich verbotenes Zeug ausgegeben haben. Siehe Pfeilabschissgeräte
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#65
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Muss ich mir morgen mal anschauen. Sind die privilegierten DDR Teile auch betroffen?
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#66
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#67
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lg, justme
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Moin moin,
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lg, justme
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![]() Bei a müßte anstatt und oder stehen Bei b das nicht gestrichen werden Bis dahin sind alle Fünfecke illegal.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#70
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Dachte mir schon, dass so ein Beitrag kommt, ohne vorher mal selbst nachzusehen. Dann eben hier eine offizielle Version : https://duisburg.polizei.nrw/sites/default/files/2019-03/Waffen%202019.pdf
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cu Max ----------------------------------------------- |
#71
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Sechs Jahre alt !!
Denk mal drüber nach, was sich alles in der Zeit geändert haben könnte ! Rät Dir der R@ccoon |
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 83 re Ufer |
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Fuer das Boot gilt analog das gleiche. Wohnung ist eben jeder Raum, der zur Unterkunft dient – unabhängig davon, ob er beweglich ist. Waffenrechtlich wird bei Booten natuerlich ein Unterschied zwischen Oberdeck, wenn es z.B. nicht abschliessbar ist (welches Oberdeck ist schon abschliessbar?), und einer abschliessbaren Kajuete gemacht. Aber auch fuer den Garten gelten waffenrechtlich nicht pauschal die Aussagen, die fuer das Haus gelten. “ In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde” ist so pauschal schlicht falsch. |
#74
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Naja,ist ne Aussage der Polizei und nichts rechtlich belastbare. Waffe und Mun getrennt, beim Transport, der ein erlaubkisfreies Führen, nicht Zugriffs und nicht schussbereit, darstellt, ist nicht erforderlich. Mund und Waffe dürfen grundsätzlich im selben Behältnis sein. |
#75
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