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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.07.2025, 17:38
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Ich hab gerade mal ein bischen gegoogelt, ein Messer führen bedeutet, es griffbereit zu haben. Zusammengeklappt im Rucksack dürfte das gar kein Problem dastellen
Das mit dem bisschen googlen ist das Problem. Zusammengeklappt im mit einem Schloss verschlossenem Behälter im Rucksack und mit mehr als drei Handgriffen erreichbar ist meist kein Problem, kann aber auch teuer werden wenn es örtliche Regeln sagen und der Polizist das Gesetz auch nicht so gut kennt weil es zu kompliziert ist.

Ich wollte aber letztendlich gar nicht auf Streit hinaus, besserwisserische sein oder dafür sein, das jeder mit dem Colt durch die Innenstadt spaziert. Es ging mir darum, das ein Gesetz geändert werden soll. Dazu werden Fachbeiträge und Meinungen von Lobbyisten eingeholt. Es gibt dann Verbände die einfach so sagen, ist doch alles Prima, weil sich niemand kümmert oder kümmern will.

Wenn wir als Bürger doch die ein oder andere Stelle damit nerven, das etwas zu unserer Vereinfachung geändert werden sollte, dann haben wir vielleicht die Chance das nicht nur Symbolpolitik gemacht wird. Der VDB sammelt derzeit Meinungen und kann dann hinterher sagen x-Tausend Bürger haben sich an der Umfrage beteiligt und das sind nicht nur Einzelmeinungen.

Zusätzlich können wir unsere und Verbände auffordern sich auch in unserem Sinne an der Diskussion zu beteiligen, sonst kommt von denen auch nur ein "Bei uns besteht kein Handlungsbedarf". Deshalb war mein Vorschlag auch den DSV, die Landessegelverbände, DMYV, ADAC Bootssport, Angelverband, Fachverband Seenot-Rettungsmittel und andere, die eventuell von der Gesetztesnovilierung betroffen sind darauf hinzuweisen, was verbessert werden könnte.

Vielleicht haben wir eine Chance das nicht alles noch komplizierter wird wenn sich genug beteiligen.

@MarkusP Lässt du dein Wekzeug im Sclauchboot?
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #27  
Alt 22.07.2025, 17:42
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Ich habe gerade in meine Schublade in der Pantry geguckt. Da liegt mehr als ein Messer mit einer feststehenden Klinge über 12 cm drin.

Muss ich die jetzt bei Abwesenheit auch in einem "Waffenschrank" sichern?
Lasse ich es an Sorgfalt mangeln, wenn ich es nicht mache?
Genau um solche Kleinigkeiten geht es
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Dirk
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  #28  
Alt 22.07.2025, 18:54
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Ich habe auch an der Umfrage teilgenommen.

In Bezug auf Messer gehören die jetzigen Regeln dringend überarbeitet. Es wurde da viel Aktionismus betrieben und die Verbote treffen ja meist die gesetzestreuen Bürger. Die richtigen Verbrecher interessieren sich für gesetzliche Regeln sowieso nicht.

Was mich an der aktuellen Regelung nervt:

Z.B. gibt es ein Schweizer Rettungsmesser von Victorinox, was einhändig geöffnet werden kann und eine feststellbare Klinge hat. Damit ist es nicht erlaubt, dieses Messer z.B. im Auto griffbereit liegen zu haben.

Aber genau für einen Autounfall ist das Messer gemacht. Man kann auch mit einer Hand (wenn der andere Arm oder die Hand verletzt ist) noch die Klingen öffnen und so den Gurt durchschneiden oder die Verbundglasscheibe zersägen.

Es ist doch schon komisch, dass ich dieses Messer auf dem Boot frei verwenden kann (Boot ist befriedetem Besitztum/Wohnung gleichgestellt), aber im Auto darf ich es nicht mitführen/verwenden.

Ebenso ist es hirnrissig, ein normales Taschenmesser im Gürteletui oder der Hosentasche mit z.B. nur 4 cm Klinge in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Bahnhöfen zu verbieten. Auf langen Reisen kann man nicht mal einen Kohlrabi schälen oder eine Tomate zerschneiden.

Ich habe normalerweise immer ein kleines Taschenmesser bei mir und muss jetzt immer dran denken, dieses zu Hause zu lassen, wenn ich mir in der Bahnhofsbuchhandlung eine Zeitung kaufen will. Das stört mich total.
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Gruß

Dirk
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Geändert von flachzange (22.07.2025 um 18:59 Uhr)
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  #29  
Alt 22.07.2025, 20:05
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Zitat:
Zitat von Navigator - Troll Beitrag anzeigen
@MarkusP Lässt du dein Wekzeug im Sclauchboot?
Isch abe gar kein Schlauchboot
Vielleicht deshalb
Ernsthaft:
Was nimmst Du bitte auf eine Schlauchboot mit? Ein aufklappbares Einhandmesser oder eins mit mehr als 12cm Klinge?
Ich hab ein Bootsmesser von Victorinox. Das langt auf meinem 6m Boot überall hin und ein Tampen is damit ruckzuck durch...
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  #30  
Alt 22.07.2025, 20:28
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Isch abe gar kein Schlauchboot
Vielleicht deshalb
Ernsthaft:
Was nimmst Du bitte auf eine Schlauchboot mit? Ein aufklappbares Einhandmesser oder eins mit mehr als 12cm Klinge?
Ich hab ein Bootsmesser von Victorinox. Das langt auf meinem 6m Boot überall hin und ein Tampen is damit ruckzuck durch...
Das sollte hier zwar nicht das Thema was nutzt du als Bordmesser werden, aber gut.

Am liebsten habe ich mein Letherman Signal, aber leider ist die Messerklinge Einhand zu öffnen und somit kann ich Probleme bekommen wenn ich es in einer meiner Taschen vergesse und am Bahnhof in eine Kontrolle gerate. Griffbereit am Niedergang hängt bei mir ein klassisches Matrosenmesser, welches ich schon von 14 auf 12 cm runtergeschliffen hab.

@Flachzange ich bin mir nicht sicher ob ein Boot oder ein Camper juristisch einer Wohnung gleichgestellt ist, zumindest findet sich da eher ein "allgemein anerkannter Zweck"
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Dirk
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  #31  
Alt 22.07.2025, 21:37
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Das mit dem Messer:
a) wer bitte fährt mit dem Zug zum Boot und hat dann auch noch ein Einhandmesser bei das entsprechend lang ist? Das dürfte ein extremer Einzelfall sein...
Achtung, bei Messern gilt mittlerweile ein 'oder' - jedes einhändig zu öffnende Messer mit feststellbarer Klinge unterliegt dem Führverbot, völlig unabhängig von der Klingenlänge. Darunter fallen z.B. ein Großteil der Leatherman-Multitools.

Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
B) selbst wenn man eine Ninco oder ein Messer zum Boot transportiert und beim Ninco ist Munition separat gelagert, stellt sich mit die Frage: wer kontrolliert das bitte und falls, ja falls was sagt die Rennleitung dazu?
Eine komplette Durchsuchung des Gepäcks bzw. des Autos muss ja auch einen Grund haben.
Kontrollieren darf das jede zuständige Behörde insbesondere in Bahnanlagen, und zwar völlig ohne jeden Grund, siehe §42c WaffG. Und dann ist im blödesten Fall tatsächlich das einfach offen im Rucksack liegende Leatherman ein Verstoß gegen das WaffG...ganz besonders blöd wenn man dann evtl. wirklich noch eine Kal 4 besitzt (und die ganz regelkonform zu Hause im Waffenschrank gelassen hat, aber ein Verstoß gegen das WaffG ist normalerweise ein Grund, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit als nicht gegeben anzusehen).

lg, justme
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  #32  
Alt 24.07.2025, 07:29
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
An Bord kann man für mein Befinden noch nichtmal über "Führen" sprechen.
Dein Befinden wird die Polizei und ggf ein Richter aber kaum teilen:

WaffG Anl. 1
Zitat:
Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes

4.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,


Allerdings kann hier durchaus ein berechtigtes Interesse zum Führen, nach §42a abs. 3 vorliegen.

Geändert von Sealord37 (24.07.2025 um 07:42 Uhr)
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  #33  
Alt 24.07.2025, 07:43
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
für alle diese Bereiche (aber insbesondere die ersten beiden) wären Erleichterungen durchaus wünschenswert und m.E. auch sinnvoll, da der Gesetzgeber hier durchaus über das Ziel hinausgeschossen sein dürfte.

lg, justme
Mir würden noch tausend andere Punkte einfallen, wo eine Erleichterung bzw Vereinfachung im Sinne von Entbürokratisierung sinnvoll wären.
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  #34  
Alt 24.07.2025, 07:51
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Zitat:
Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
Boot ist befriedetem Besitztum/Wohnung gleichgestellt
Hast du dazu eine belastbare Rechtsgrundlage? Dann dürfte ich ja auch an Bord meine richtigen Waffen dabei haben.
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  #35  
Alt 24.07.2025, 08:07
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Dein Befinden wird die Polizei und ggf ein Richter aber kaum teilen:
Mein Stand ist:
Das eigene Boot ist mehr oder weniger der eigenen Wohnung gleich gesetzt.
Selbst betreten durch die WaPo ist ohne deine Zustimmung nicht so einfach möglich, maximal mit Zustimmung das Oberdeck. Selbst dafür braucht es mMn einen begründeten Verdacht.
Darum ist das 20cm Brotmesser in der Pantry auch nicht zu bemängeln.
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  #36  
Alt 24.07.2025, 08:30
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Mein Stand ist:
Das eigene Boot ist mehr oder weniger der eigenen Wohnung gleich gesetzt.
Selbst betreten durch die WaPo ist ohne deine Zustimmung nicht so einfach möglich, maximal mit Zustimmung das Oberdeck. Selbst dafür braucht es mMn einen begründeten Verdacht.
Darum ist das 20cm Brotmesser in der Pantry auch nicht zu bemängeln.
Das Brotmesser ist schon wegen des berechtigten Interesses nicht zu bemängeln. Was den Status der Wohnung/befriedeten Besitztums und auch des dafür aus dem GG resultierenden besonderen Schutzes und auch der waffenrechtlichen Einordnung betrifft, ist mir keine entsprechende Rechtsnorm bekannt. Wäre dem so, stellte sich auch die Frage ab welcher Bootsgröße. Ist ein 3m Schlauchboot oder ein SUP, was ja auch als Kleinfahrzeug gilt, auch eine Wohnung? Es gibt ja Leute, die auf Hausbooten tatsächlich wohnen. Gilt das aber auch melderechtlich?
Hier würde mich tatsächlich mal der einschlägige Gesetzestext interessieren.
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  #37  
Alt 24.07.2025, 10:05
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Mein Stand ist:
Das eigene Boot ist mehr oder weniger der eigenen Wohnung gleich gesetzt.
Selbst betreten durch die WaPo ist ohne deine Zustimmung nicht so einfach möglich, maximal mit Zustimmung das Oberdeck. Selbst dafür braucht es mMn einen begründeten Verdacht.
Darum ist das 20cm Brotmesser in der Pantry auch nicht zu bemängeln.
a) wissen das alle Polizisten und halten sie sich dran? Im Zweifel wird gerne die Karte "Gefahr im Verzug" gezogen.

b) der Zoll hat ganz andere Rechte in Bezug auf Durchsuchungen und das überprüfen der regulären Einfuhr.

Klar darf und sollte die Kal. 4 (hier nur als mit am meisten geregelter Gegenstand genannt) während der Fahrt zugriffsbereit sein, weil es deren Bestimmung ist im Notfall sofort Hilfe arlamieren zu können. Im Tresor, dessen Schlüssel der über Bord gefallene Skipper bei sich trägt macht es keinen Sinn. Der Inhaber der Waffenrechtlichen Erlaubnis darf im Prinzip niemanden ohne solche Erlaubnis die Kal.4 überlassen, auch nicht zur Demonstration und Einweisung. Was im Bereich Sport und Jagt in Schulungen auf dem Schießstand noch funktionieren mag, macht bei einem Seenotsignalmittel wenig Sinn. Auch diese recht schwammige Ausführung, das man einem "verantwortungsvollen Charterer" Seenotsignalmittel überlassen darf, auch wenn er keine Prüfung dafür abgelegt hat zeugt doch vom Gesetzeswirrwar.
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Dirk
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  #38  
Alt 24.07.2025, 18:44
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Hast du dazu eine belastbare Rechtsgrundlage? Dann dürfte ich ja auch an Bord meine richtigen Waffen dabei haben.
Ich habe das noch von einem Waffensachkundelehrgang in Erinnerung. Boot, Wohnwagen usw. würden unter Umständen wie eine Wohnung behandelt.

Das ist aber schon einige Jahre her. Ich kenne aber den Lehrgangsleiter privat und wenn ich ihn wieder mal sehe, kann ich danach fragen.
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Gruß

Dirk
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  #39  
Alt 24.07.2025, 18:59
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Mmh ich stell mir gerade vor ... Ich fahre mit dem Zug in die nächste Stadt ins Einkaufszentrum und kaufe mir in ein Küchenfachgeschäft ein Damast Fleisch Messer mit 15cm Klingenlänge... Dies wird mit in einer Tüte überreicht in einer netten holzkiste.. ich fahre mit dem Zug wieder heim..

Muss ich mich selbst anzeigen?
Wird das Messer bei einer Kontrolle konfisziert?
Werde ich erschossen wenn ich das Messer vorzeige?
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  #40  
Alt 24.07.2025, 19:03
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Zitat:
Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
Ich habe das noch von einem Waffensachkundelehrgang in Erinnerung. Boot, Wohnwagen usw. würden unter Umständen wie eine Wohnung behandelt.

Das ist aber schon einige Jahre her. Ich kenne aber den Lehrgangsleiter privat und wenn ich ihn wieder mal sehe, kann ich danach fragen.
Ich kann mich noch gut an Waffensachkunde und Jagdschein erinnern, in Rechtsfragen würde ich mich auf dort gesagtes nicht verlassen. Letztlich zählt das Gesetz und nicht irgendein Lehrbuch. Und das fehlt mir immer noch. Ich hab auch in einem Waffenforum nachgefragt, ob irgendwer eine entsprechende belastbare Rechtsgrundlage kennt-bisher niemand. Wenn es wirklich mal Ärger gibt, sind die in Bezug auf Waffen recht humorlos. Deshalb würde ich mich nicht auf Hörensagen verlassen. Das ist nicht dasselbe, wie wenn man mit falscher Beleuchtung Boot fährt.
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  #41  
Alt 24.07.2025, 19:17
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Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
Ich habe das noch von einem Waffensachkundelehrgang in Erinnerung. Boot, Wohnwagen usw. würden unter Umständen wie eine Wohnung behandelt. ...
Das ist wohl noch immer so.

Wenn ein Wohnmobil usw. wie eine Wohnung genutzt wird; es reicht eine vorübergehende Nutzung als Unterkunft, etwa auf einer Urlaubsreise, sogar schon bei einer Übernachtung auf einem Rastplatz. So der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2016 (Az. 1 StR 462/16).

Das gilt sicherlich auch fuer Boote, wenn Boot bewohnbar ist, es also Schlafmöglichkeit, Pantry, ggf. Toilette gibt, und es tatsächlich bewohnt wird, also darin geschlafen und gelebt wird. Wenn es als Rückzugsraum genutzt wird, und als mehr als nur ein Transportmittel oder ein Sportgerät ist, duerfte der BGH Spruch Bestand haben.
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  #42  
Alt 24.07.2025, 19:47
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Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
…Z.B. gibt es ein Schweizer Rettungsmesser von Victorinox, was einhändig geöffnet werden kann und eine feststellbare Klinge hat. Damit ist es nicht erlaubt, dieses Messer z.B. im Auto griffbereit liegen zu haben.

Aber genau für einen Autounfall ist das Messer gemacht. Man kann auch mit einer Hand (wenn der andere Arm oder die Hand verletzt ist) noch die Klingen öffnen und so den Gurt durchschneiden oder die Verbundglasscheibe zersägen.

Es ist doch schon komisch, dass ich dieses Messer auf dem Boot frei verwenden kann (Boot ist befriedetem Besitztum/Wohnung gleichgestellt), aber im Auto darf ich es nicht mitführen/verwenden. …
In der WaffVwV zu § 42a werden „Rettungswesen“ und damit zusammenhängende Tätigkeiten explizit als Beispiele für sozial adäquate Zwecke genannt, die ein berechtigtes Interesse rechtfertigen – also auch das Führen eines Rettungsmessers.

Das Bundeskriminalamt hat Rettungsmesser als “Werkzeuge” eingestuft, also nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Dies betrifft speziell Modelle mit stumpfer Spitze, Gurtschneider oder Glasbrecher – typische Merkmale eines Rettungsmessers. (siehe auch Wikipedia unter “Rettungsmesser”, dort sind auch andere Quellen angegeben)
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  #43  
Alt 24.07.2025, 23:02
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mmh ich stell mir gerade vor ... Ich fahre mit dem Zug in die nächste Stadt ins Einkaufszentrum und kaufe mir in ein Küchenfachgeschäft ein Damast Fleisch Messer mit 15cm Klingenlänge... Dies wird mit in einer Tüte überreicht in einer netten holzkiste.. ich fahre mit dem Zug wieder heim..

Muss ich mich selbst anzeigen?
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Leute Last die Kirche im Dorf ... Wenn man nicht damit einspielt und Leute bedroht wird kein Polizist was sagen
Vor ca. einem Monat gab es in Darmstadt Razzien, bei denen Fahrgäste für Taschenkontrollen aus Bussen und Bahnen aussteigen sollten. Bei 900 kontrollierten Personen wurden 16 Messer- darunter Taschen-, Teppich-, Klapp- sowie Springmesser sichergestellt.

In Berlin wurden vor einer Woche 100 Polizeibeamte für anlasslose Kontrollen eingesetzt. Bei den 600 Kontollierten wurden 11 Messer und 3x Pfefferspray sichergestellt. Stolz wird dazu ein Foto präsentiert, auf dem unter anderem auch kleine Schweizer abgebildet sind.

Wenn du also, ohne Ironie, sicher gehen willst, informiere dich zu den aktuellen örtlichen Regelungen. Da steht dann auch irgendwo verklausuliert wie du deine Neuerwerbung transportieren kannst ohne Probleme zu bekommen, aber das kann in jedem Landkreis anders sein.

Übrigens steht in der Berliner Regelung, das Tierabwersprays erlaubt sind und es wurden trotzdem 3 eingezogen. Soviel also zu Symbolischen Aktionen und dem Kenntnisstand der Ordnungshüter.
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Dirk
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  #44  
Alt 25.07.2025, 04:54
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mmh ich stell mir gerade vor ... Ich fahre mit dem Zug in die nächste Stadt ins Einkaufszentrum und kaufe mir in ein Küchenfachgeschäft ein Damast Fleisch Messer mit 15cm Klingenlänge... Dies wird mit in einer Tüte überreicht in einer netten holzkiste.. ich fahre mit dem Zug wieder heim..

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Leute Last die Kirche im Dorf ... Wenn man nicht damit einspielt und Leute bedroht wird kein Polizist was sagen
Wenn Du Pech hast, kennt der Polizist die Firmenlogos.
Oder Du bist zufällig in der Nähe wenn wieder ein Goldstück Ärger macht.
Dann bist Du mitgefangen. Du bist heute noch Normalo, morgen ein Terrorist und weißt es noch nicht.

P.S.
In China gehst Du in den Laden und stellst einen Kaufantrag.
Dann dauert das mehrere Tage und dein Messer kommt nach negativem Backgroundcheck per Post, QR Registrierung inkl.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #45  
Alt 25.07.2025, 08:59
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Zitat:
Zitat von Navigator - Troll Beitrag anzeigen
In Berlin wurden vor einer Woche 100 Polizeibeamte für anlasslose Kontrollen eingesetzt. Bei den 600 Kontollierten wurden 11 Messer und 3x Pfefferspray sichergestellt. Stolz wird dazu ein Foto präsentiert, auf dem unter anderem auch kleine Schweizer abgebildet sind.
So ähnliche Berichte gibt es auch aus München. Die Zahlen sind natürlich andere.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #46  
Alt 25.07.2025, 11:03
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Fahre ja nicht, nach Einkauf von 30cm langen Edelstahl-Grillspießen mit ÖVPN nach Hause !

Oder ?

Aber keine Angst, irgendwann werden die "unberechtigten" Beschlagnahmen eingestellt, denn die Asservatenkammern sind ja jetzt schon übervoll , so dass sogar wichtige Hausdurchsuchungen nicht mehr vollzogen werden ! (Beispiel Berlin)
Außerdem, sollte Jeder , der von einer Beschlagnahme betroffen ist, sofort Einspruch erheben, auf eine Quittung bestehen, und dann schriftlich dagegen vorgehen ! Bei Polizei UND ÖVPN-Betreiber !

Empfiehlt der
R@ccoon
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  #47  
Alt 25.07.2025, 12:36
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Hej,

nur mal by the way. Vom Nico Signalgeber rate ich ab aus drei Gründen: Mein Onkel hat ihn vor Jahren mal in einem Notfall gezündet und das Ding ist abgebrochen und die rote Leuchtkugel ins Cockpit gehüpft. Ich habe so ein Ding mal besessen und das ist ebenfalls angebrochen. Drittes war ich mal Prüfer für den Sachkundenachweis und anläßlich meiner dahingehenden Prüfung wurde ich auf genau dieses Problem hingewiesen, dass das Ding nichts taugt, was durch zwei eigene Beobachtungen bestätigt wurde.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #48  
Alt 25.07.2025, 12:42
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...
In Berlin wurden vor einer Woche 100 Polizeibeamte für anlasslose Kontrollen eingesetzt. Bei den 600 Kontollierten wurden 11 Messer und 3x Pfefferspray sichergestellt. Stolz wird dazu ein Foto präsentiert, auf dem unter anderem auch kleine Schweizer abgebildet sind.
....
Hej, im Paragraphendeutschland muss auf dem Pfefferspray ausdrücklich draufstehen "Nur zur Tierabwehr". Wenn das nicht draufsteht, fällt das unter das Waffengesetz. Es lebe die sinnfreie Vorschrift! Hurra!

Das könnte erklären, warum drei Sprays beschlagnahmt worden sind.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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Alt 25.07.2025, 12:55
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Commander
 
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Alt 25.07.2025, 13:33
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Ensign
 
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34 Danke in 18 Beiträgen
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Produktbeschreibung eines Händlers !

In denen steht viel Unsinn drin ! Die auch gegen bestehende Gesetzte und Vorschriften verstoßen ! Hauptsache die Kasse klingelt !!

Leider hat auch diese Erfahrung gemacht,
der R@ccoon
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