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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Nö, der ABS-Sensor liest die Raddrehzahl. Die multipliziert mit der Standardabwicklung deiner Bereifung ergibt die berechnete und im Tacho angezeigte Geschwindigkeit. Liegt nun die Abwicklung deines abgefahrenen Reifens tatsächlich darunter und sinkt weiter, bleibt die angezeigte Geschwindigkeit gleich (denn die ist ja eigentlich die Drehzahl mit einem fixen Faktor) und die tatsächliche sinkt...
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#77
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Reifengröße 225/45-17 hat bei Profilhöhe 8mm einen Abrollumfang von 199,3cm.
Auf 1000m macht das Rad 501,75 Umdrehungen. Abgefahren, 2mm Profil, ist der Abrollumfang 198,8cm und das Rad macht 503,02 Umdrehungen auf 1000m. Das sind gerade mal 1,27 Umdrehungen mehr auf 1000m. Andere Profiltiefen ergeben andere Werte.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#78
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Ja, fällt das nicht so auf wie bei meinem alten Fabia mit 14Zöllern. Da kann man den Unterschied zwischen neu und Mindestprofiltiefe wirklich sehen, zumindest bei Autobahnfahrt.
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#79
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Moin ...
![]() Es gibt auch im Netz Reifenrechner... Ich hatte mal irgendwo einen "guten" gefunden, der den dynamischen Abrollumfang berechnet mit % Tachoabweichung. Da konnte man Profiltiefe zusätzlich angeben, finde den aber gerade nicht ... Ich hatte mich mal damit beschäftigt (in der Vor-Navizeit), um beim E30 den Tacho möglichst genau zu eichen. Es war schon interessant, wenn man mit den Eingaben etwas gespielt hat, wie viel sich das manchmal ändert. Damals wurden ja manchmal gleich mehrere zugelassene Rad-Reifenkombinationen eingetragen und da kamen schon einige Prozent Unterschied heraus. Bei moderneren Autos verstehe ich nicht, warum nicht die exakte Geschwindigkeit angezeigt wird - sofern ein Navi verbaut ist. Bei ausfallendem Empfang (Tunnel) könnte es ja dann die herkömmliche Berechnung anzeigen. Wo wir schon dabei sind bei meinem Unverständnis: Da ist ein schweineteures Computersystem eingebaut mit "großem" Navi - und ich muss öfters die Borduhr stellen, damit sie genau bleibt ![]() (obwohl das Navisystem die genaue Zeit anzeigt...) Nachtrag: bei neueren funktioniert das vielleicht, meine Autos sind ja schon etwas älter ![]() Nachtrag 2: interessant ist auch, dass sich der dynamische Abrollumfang auch noch mit der Geschwindigkeit und natürlich mit dem Reifendruck ändert ...
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() Geändert von Lippi (12.10.2025 um 09:22 Uhr)
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#80
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Zitat:
Mein 2016er Tacho zeigt bei jeder Geschwindigkeit immer 3 km/h mehr an als GPS. Das wäre mit einem klassischen Tacho nicht möglich, da müsste der prozentuale Fehler gleich bleiben, somit der absolute Fehler linear mit der Geschwindigkeit steigen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#81
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PS: Natürlich wird auch die Verbrauchbestimmung genauer, wenn die Kilometerzählung stimmt. Das ist für Fahrzeuge mit kleinen Tanks auch nicht unwichtig.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#82
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Als ich vor 45 Jahren den Schein gemacht habe, war in Österreich laut Fahrschule die erforderliche Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholen 20 km/h. Ob das heute auch noch so ist?
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#83
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In Deutschland ist es wohl (laut google) so, dass man in 45 Sekunden mit dem Überholen fertig sein muss. Aus der Länge des überholten Fahrzeugs plus zweimal Sicherheitsabstand ergibt sich dann die entsprechende Differenz.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#84
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Mein Fahrlehrer lehrte mir, dass man so schnell als möglich überholt und dabei auch die zulässige Geschwindigkeit kurzfristig überschreiten darf. Aktive Sicherheit sozusagen...
Und damit bin ich die letzten 49 Jahre gut gefahren.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#85
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![]() (Ein Notstand, der eine Geschwindigkeitsueberschreitung rechtfertigt, ist der Ueberholvorgang als soches jedenfalls nicht) ![]() |
#86
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![]() Zitat:
![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#87
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![]() Zitat:
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]()
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#88
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17 Zoll sind 43,8cm
225/45 ( die 45 sind 45% der breite. D.h der Reifen ist 10,125cm hoch 43,8cm+10.125cm+10,125cm= 64,05cm Umfang =Durchmesser ×3,1415927. = 201cm
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#89
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![]() Zitat:
OK die bemühen sich ja, nicht selten fahren die LKW echte 100 GPS.... |
#90
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![]() Zitat:
Fast richtig: 1 Zoll =2,54 cm => 17 Zoll = 43,18 cm und der Umfang ist 199,72 cm. ![]()
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#91
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Stimm die 1 ubersehen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#92
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Gripsmassage
![]() ![]() gruss dieter
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#93
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![]() Zitat:
![]() 17 Zoll sind 43,18 cm Damit wird der Gesamtdurchmesse 63,43 mm. Der Umfang demnach 3,1416×634,3 gleich 199,27 cm, gerundet 199,3 cm ![]() |
#94
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![]() Zitat:
Da musst du doch einfach nur vom Durchmesser 12 mm abziehen und mit Pi multiplizieren, dann kommst du auf einen Umfang von 195,5 cm. ![]() Klaus hat es ja schon richtig gemacht nur vergessen, dass 6 mm vom Radius aber 12mm vom Durchmesser fehlen.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#95
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![]() Zitat:
ich hatte Zahlen vom Reifendurchmesser von 63,40cm und 63,28cm bei meiner Rechnung und die sollten stimmen.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#96
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Das gilt seit 2008 für LKW. Wird leider nicht überwacht.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#97
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![]() Zitat:
deine Rechnung ist korrekt und meine ist falsch. Ich habe 12 cm und nicht 1,2 cm abgezogen. ![]() Gut gerechnet.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
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#98
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Wer beim Überholen auf den Tacho schaut, sollte seinen Schein abgeben.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#99
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Jetzt habe ich die Grundlage fuer Deine Aussagen gefunden:
§ 51 StVO: Jegliche Divergenz, alternative Auslegung, temporäre Suspension oder Adaption der Bestimmungen, unabhängig davon, ob diese mit dem intendierten Textkonglomerat der Verordnung übereinstimmt, ist geboten, soweit der Verkehrsteilnehmer dies als opportun oder wünschenswert erachtet. ![]() |
#100
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Da gebe ich dir vollkommen Recht, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die dortige zulässige Höchstgeschwindigkeit auch beim Überholen gilt. Wirst du genau an diesem Punkt geblitzt, zahlst du, ist mir vor Jahren genauso passiert...
![]() (zulässige Höchstgeschwindigkeit war dort 80 km/h, der vor mir fuhr keine 70ig, als ich endlich überholen konnte und durfte, war ich während des Überholvorganges bei knapp 100 und wurde genau da geblitzt....)
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![]() Gruß Berni ![]() |
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