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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Warum sollte eine erforderlich sein ?
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#27
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Nochmal langsamen zum mitschreiben ... Niemand ist verpflichtet einen Mehrwertsteuer Nachweis innerhalb der EU mitzuführen oder dem Zoll die Abgabe der Mehrwertsteuer in irgendeiner Form nachzuweisen .. der Zoll ist verpflichtet das nichtbezahlen dieser Steuer nachzuweisen....
Dies wird im sicher nicht gelingen...
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#28
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![]() Zitat:
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Gruß Holger |
#29
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Wo will der TO sein Boot hinbringen?
Zudem gilt auch in den südlichen Gefilden EU recht
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#30
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In Spanien wird das vom Hafenkapitän vermerkt und in Frankreich bei der Registrierung.
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Gruß Holger |
#31
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Nur Mal so zum Nachdenken: Wie bekomme ich ein Boot vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen, ohne zu Versteuern? Antwort: indem ich den Finanzamt erkläre, daß das Boot gestohlen, untergegangen oder verschrottet werden musste. Spätestens bei dem Versicherungsantrag wird es Probleme geben. Achso! Ich vergaß, die Baunummer ist natürlich nicht mehr vorhanden, ergo: Eigenbau
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Gruß Holger |
#32
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Dann hat er ja den Nachweis, Alles paletti.
Wenn er ihn nicht vorweisen kann weil "unnötig", stinkt die ganze Sache. |
#33
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Dann kann das Boot immer noch direkt nach der Entnahme (und Versteuerung) 2018 die EU verlassen haben und erst 2021 in die EU zurück gekehrt sein. Trotz des Mehrwertsteuernachweises von 2018 ist das Boot nun keine Gemeinschaftsware mehr und muss versteuert werden. Jetzt die Frage: Welche Aussagekraft hat der Mehrwertsteuernachweis von 2018 bezüglich des aktuellen Gemeinschaftscharakters des Bootes ![]() Genau: Null-Komma-Nix, Zero, Nothing. Also, wozu diesen "Wisch" ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#34
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![]() Zitat:
Das heisst, es kam zu einer MwSt. Erstattung (etwa Kroatien) und Neuzahlung in dem Nicht-EU Land. Wenn das Boot auf Weltreise war und sich durchgemogelt hat bis es wieder in Kroatien war, reicht doch der ehemalige Beleg (mal abgesehen vom EU-Kodex und der Vermutung, dass es immer noch Gemeinschaftsware ist). Der Beleg dürfte dann ja auch ohne weiteres einer gezielten Überprüfung durch den Zoll standhalten, wenn so einer vorhanden wäre. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#35
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Ihr wisst was jetzt kommt.
Verstehe nur Bahnhof. Früher oder später wird auch bei diesem Thema mir ein Licht aufgehen. Werde das ganze hier beobachten. Ist interessant.
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Gruß Fabi |
#36
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Das ist was Lutz richtigerweise anführt... Daher ist ein Mehrwertsteuer Nachweis nichts wert der älter als 3 Jahre ist ... Und somit auch nicht als Nachweis fähig das die Mehrwertsteuer angeführt wurde...
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#37
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2. Muss das Boot ja nicht zwangsweise in ein nicht EU-Land eingeführt worden sein. Weltumsegler zahlen doch nicht in jedem Land bei der Einreise MwSt und bekommen diese bei der Ausreise wieder erstattet. 3. Wie Billi schon schrieb, nach längerem Aufenthalz außerhalb der EU ist das Boot unabhängig von einer irgendwann mal gezahlten MwSt ERNEUT zu versteuern = alter MwSt-Nachweis wertlos, nichtssagend. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#38
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Bei zoll rechtlichen, bzw. MwSt. Fragen kann Dir hier fachlich geholfen werden Allgemeine Anfragen von Privatpersonen Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Telefon: +49 351 44834-510 E-Mail: info.privat@zoll.de De-Mail: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de Fax: +49 351 44834-590 Bei tiefergehenden Fragen würde ich hier anfragen: info.gewerblich@zoll.de Telefon : +49 351 44834-540 Für Kroatien empfehle ich die kombination T2L und für jedes Jahr eine einzige Liegeplatz Rechnung aufzubewahren. Gruß Thomas
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#39
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B4 Skipper:
Warst Du es nicht, der vor 2 Tagen in Post #5 den unbedingten Gemeinschaftswarenstatus des Schiffes behauptet hatte? Ich würde jedenfalls so ein junges Schiff mit ungeklärter MwSt. weder kaufen, noch als Transporteur befördern |
#40
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Das hat auch der Zoll erkannt und daher ist alles was in der EU ist als Gemeinschaftsware anzuerkennen bis das Gegenteil vom Zoll bewiesen ist.
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#41
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Hättest du da für alles einen Mehrwertsteuer Nachweis dabei? Für deine Zahnbürste deine Unterhosen deine Armbanduhr dein Handy? Das müsstest du ja immer alles dabei haben
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#42
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![]() Zitat:
Nach dem EU-Zollkodex ist für in der EU befindliche Waren der Gemeinschaftscharakter anzunehmen. Tritt jetzt der in #37 geschilderte Fall ein, dann darf ein Käufer gemäß EU-Zollkodex davon ausgehen, dass es sich um Gemeinschaftsware handelt. Ist der Zoll (hier berechtigter Weise) anderer Meinung, dann muss der Zoll nachweisen, dass eine Steuerschuld besteht. Wobei m.E. der Importeur, also der Verkäufer der Steuerschuldner ist und bleibt. Dem Käufer hilft aber in keinem Fall ein "alter" MwSt-Nachweis. Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#43
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![]() Zitat:
Finde das freundlich das Thomas das hier Reingestellt hat.
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Gruß Fabi |
#44
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![]() Zitat:
das alles ist leicht hier zu finden ....
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#45
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https://www.boote-forum.de/attachmen...9&d=1619614454
hier das eindeutige schreiben aus 2015 (von einem BF Mitglied freundlicherweise damals eingestellt).... 7 Jahre alt und immer noch aktuell... aber manche sind halt Beratungsresistent...
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#46
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Hallo,
ich würde mit dem Verkäufer nochmal reden, ob er den Trailer auf seinen Namen in Kroatien anmeldet. (Also nach technischer Durchsicht und Hauptuntersuchung). Dann das Boot mit kroatischem Kennzeichen nach Deutschland fahren und hier den Trailer ummelden. Bleibt natürlich noch die Überbreite, aber das soll lt. obiger Beiträge ja machbar sein. Viele Grüße Markus |
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