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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 29.07.2014, 11:51
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Standard Gekauftes Boot aber noch nicht umgemeldet nach Kroatien mitnehmen

Hallo,
es betrifft einen Bekannten.
Er möchte gerne sein Schlauchboot (4,9 Meter)nach Kroatien mitnehmen.
Das Boot ist schon seit längerem in seinem Besitz, allerdings noch nicht umgemeldet und das geht sich auch zeitlich nicht mehr aus(Spontanurlaub).
Reicht für die Anmeldung in Kroatien der Kaufvertrag mit der Binnenzulassung des Vorbesitzers dazu?
IBS oder Seebrief braucht er lt. OÖ Landesregierung unter 5 Meter nicht.

Hoffe es kann jemand Tips geben.

THX
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #2  
Alt 29.07.2014, 11:58
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Was ist mit der Haftpflichtversicherung?
Wird diese nicht auch benötigt?
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  #3  
Alt 29.07.2014, 12:01
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Ja schon aber das ist das kleinere Problem. Es stellt sich nur die Frage ob er selber die Bestätigung mitbringen kann oder auch auf den Namen des Vorbesitzers. Hmm?
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Thomas
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  #4  
Alt 29.07.2014, 13:14
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Nach meiner Info geht es so nicht problemlos, so lange er keine Zulassung auf seinen Namen vorweisen kann.
Das Thema wurde hier schon des öfteren erörtert.
Wenn er die Versicherung abschliessen will, muß er ja auch die Registrierungsnummer des Bootes angeben, und diese läuft ja noch auf den Vorbesitzer, geht also eigentlich auch nicht.

Aber Versuch macht kluch....
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 29.07.2014, 13:24
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Nach meiner Info geht es so nicht problemlos, so lange er keine Zulassung auf seinen Namen vorweisen kann.
Das Thema wurde hier schon des öfteren erörtert.
Wenn er die Versicherung abschliessen will, muß er ja auch die Registrierungsnummer des Bootes angeben, und diese läuft ja noch auf den Vorbesitzer, geht also eigentlich auch nicht.

Aber Versuch macht kluch....
Versichern geht schon weil ja auch das Kennzeichen innerhalb OÖ gleich bleibt.
Aber es geht bei ihm eher um die Frage was das Hafenamt dazu sagt wenn der Vorbesitzer noch eingetragen ist. Reicht dazu der Kaufvertrag als Nachweis, oder kann er nicht anmelden? Das wär nämlich
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Thomas
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  #6  
Alt 29.07.2014, 13:38
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Habe ich schon geschrieben: Er kann es so NICHT anmelden, es sei denn, er legt eine Beglaubigung vor, die aber von einem kroatischen Notar gezeichnet werden muß, zumindest liegt mir diese Info so vor, im Prinzip ist es für den Hafenkapitän egal, ob er das Boot von jemandem ausgeliehen hat oder es noch auf jemand anderen zugelassen ist.
Siehe auch hier, Punkt 5: http://www.bootfahren-in-kroatien.de...anmeldung.html
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Gruß Heinz,


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  #7  
Alt 29.07.2014, 14:13
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Also wird er es wohl einfach versuchen müssen und auf einen netten Kapitano hoffen.
Das mit dem kroatischen Notar wird er sich wohl nicht antun.
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Thomas
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  #8  
Alt 29.07.2014, 14:14
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Servus!

Dein Bekannter könnte Glück haben - es gab hier und da schon Berichte von Leuten, dass beim LK nicht so genau hingeschaut wurde und die Anmeldung vom nächsten Bekannten (während der Eigentümer auf dem CP war) gemacht wurde.
Von der rechtlichen Seite her aber klares Nein, der eingetragene Bootseigner muss die Anmeldung machen.
Wenn jetzt der Eigner am CP ist und am nächsten Tag noch mal selber hin muss - OK, den Versuch wars wert.
Aber wenn sogar in den Bootspapieren ein Eigner (der in Österreich sitzt) eingetragen ist während die Versicherung auf wen anders lautet...
Das geht sicher schief. Würd ich nie riskieren hier auf Glück zu hoffen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #9  
Alt 29.07.2014, 14:16
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Ach ja: beim kroatischen Notar müssten beide anwesend sein. (Eingetragener) Eigner und Benutzer des Boots. Scheidet also in deinem Fall auch aus nehme ich an.
Alternative wäre höchstens eine Beglaubigung eines österreichischen Notars - aber das wäre auch nur Goodwill wenn der LK das anerkennt. Müssen tut ers nicht.
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  #10  
Alt 29.07.2014, 14:35
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Danke für eure Infos.
Da er leider in einer Woche schon unten ist und das Boot nicht mehr ummelden kann(gehört auch überprüft) muß er es halt so versuchen.Ich dachte er kann da vielleicht von hier noch was regeln, aber die Sache mit Notar und Vorbesitzer in Kroatien wird sicher nix.
Falls ich etwas interessantes erfahre meld ich mich wieder hier.
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #11  
Alt 29.07.2014, 14:49
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Naja, bei meinem "kleinen" hatte ich auch 1 Woche bis zum Urlaub und wollte das Kennzeichen vom WSA Regensburg behalten, was angeblich ewig dauerte. Ein paar freundliche Anrufe später und nach 3 Tagen warten hatte ich die Papiere in Händen.
Mit dem Hut in der Hand kommt man durchs ganze Land. Wäre wohl der beste Versuch im Amt freundlich vorzusprechen...
Viel Glück und schöne Grüße,
Jan
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  #12  
Alt 29.07.2014, 14:59
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Ein WSA in Deutschland ist etwas anders gestrickt als die Zulassungsbehörden in Österreich...
Dort geht so etwas nicht so schnell
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Gruß Heinz,


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  #13  
Alt 29.07.2014, 15:00
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Aber Versuch macht kluch....
Eine Versicherung muss erst ab 15KW = 20PS Motorleistung vorweisen !
Die Zulassung in Kroatien wird wohl so wie geschildert fehlschlagen.
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Gruß Fred
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  #14  
Alt 29.07.2014, 15:15
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Ein WSA in Deutschland ist etwas anders gestrickt als die Zulassungsbehörden in Österreich...
Dort geht so etwas nicht so schnell
Da muß ich Heinz recht geben.Bis du einen Termin bei der Landesregierung bekommst dauert es schon länger und bei uns macht es eben nur die Stelle.
obwohl die eigentlich auch sehr nett sind, für eine Behörde
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Thomas
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