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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Eine Kasko macht schon generell Sinn. Wenn der Kahn untergeht, oder am Steg absäuft. Oder eine Fahrrinne blockiert wird. etc. Die Bergung bezahlt keine Haftpflicht. Höchstens erforderliche Ölsperren etc. Häfen verlangen aber meistens nur Haftpflicht.
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#27
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![]() den Sinn der Kasko hat niemand in Frage gestellt.. dies ist für mich ebenfalls so Selbstverständlich wie die Haftpflicht... aber wie Wolf schon sagte... man muss erst mal das Boot Kasko Versichert bekommen....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#28
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Also eine Haftpflicht ist m.E. der mindeste Versicherungsschutz und soll vor Schadenersatzansprüchen dritter schützen. D.h. wenn Du jemandem ins Boot fährst oder einen Steg beschädigst etc. Darüber hinaus ist eine Kasko zu empfehlen. Da ist dann Unfall, Diebstahl und was weiß ich versichert. Die Versicherten Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ebenso wie die Prämien.
Das eine Kasko in Häfen gefordert ist, habe ich noch nie gehört! Eine Haftpflichtversicherung dagegen schon. Stefan |
#29
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Bei uns in Borlefzen wollten die ne Feuerversicherung haben, in Rinteln, an der Schlei, auf Langeoog usw. Allerdings ist das auch schon einige Jahre her und wie ich schon schrieb gibt es diese Feuerversicherung nicht mehr einzeln. Kann natürlich auch sein das sich da im Laufe der Jahre was geändert hat.
Ist auch schon etliche male hier diskutiert worden das die Haftpflicht vom Boot nicht mit der Haftpflicht vom Auto etc. gleichzusetzen ist da es keine Pflichtversicherung ist. Kriege das nicht richtig auf die Kette. Das eltzte mal im Hahler Hafen als vor 2 Jahren das Batterieboot brannte. Da hat es auch Probleme gegeben die nicht ordentlich versichert waren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#30
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![]() Zitat:
Ist doch ganz einfach... Schäden für die du Haftbar bist, zahlt die Haftpflicht.... alle anderen Schäden musst du nicht bezahlen... dafür benötigt man eine Kasko... diese zahlt schäden am eigenen Boot die nicht von der Haftpflicht des Gegners oder eigenverursacht sind...
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#31
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Bei uns im Hafen ist es auch so.Allerdings wird nur einmal kontrolliert ob das Boot versichert ist,für alle anderen zählt das nicht.Also nur Mitglieder,die eine Versicherung nachweisen müssen,finde ich auch gut so.
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Gruß,Matze |
#32
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Eine Versicherung wird bei uns auch verlangt... aber nur die Haftpflicht ... eine Kasko wird nicht verlangt... das war die Frage von Wolf.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#33
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Nein das stimmt auch glaube ich so.Nur Haftpflicht,meine ich auch....
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Gruß,Matze |
#34
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Wer einen eigenen Steg am Ufer eines Wasserwegs hat sollte seine Haftpflichtversicherung erweitern, denn Wenn zum Beispiel Angler oder Kinder den Steg betreten und verunglücken weil Hochwasserschäden dem Steg zugesetzt haben oder... dann hat die Bootshaftpflicht- oder die private Haftpflichtversicherung keine Eintrittspflicht. Der Steg gehört nicht zum eigenem Grundstück oder zum Betrieb. Dann ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung fast unmöglich. Wer das Risiko ausschließen will muss vor Vertragsabschluss suchen und verhandeln.
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#35
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An was man nicht alles zu denken hat ...
![]() Das ist ein für mich völlig fremdes "Geschäftsfeld", wie dürfte so etwas in der Praxis aussehen? Um einen privaten (eigenen) Steg am Ufer eines Wasserweges zu besitzen, muss man doch mit Sicherheit Genehmigungen etc. einholen. Und wenn öffentlicher Raum (Wasserweg) betroffen ist, besteht die Behörde da nicht sowieso auf irgendeine Versicherung? Und bestimmt auch wichtig in dem Zusammenhang, wem das dazugehörige Grundstück gehört? Ich würde erstmal denken, der Steg gehört zu dem Grundstück und dementsprechend dann zu einer dortigen vorhanden Haftpflichtversicherung? Manchmal ist es praktisch, arm zu sein und nix zu besitzen ... ![]()
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Viele Grüße Andreas ![]() |
#36
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Schon einmal nachgedacht warum Wasserschifffahrtsämter Uferflächen bewirtschaften? Die meisten Stege dürften nicht zu privaten Grundstücken gehören und deshalb auf Pachtland installiert und zugänglich sein.
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