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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 28.04.2013, 15:54
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Es gibt auch noch die Gefährdungshaftung aufgrund der Betriebsgefahr, durch die der Betreiber einer an sich nicht ungefährlichen Sache auch ohne Verschulden haftet. Soweit ich weiß, sind nur Atomkraftwerke per Sondergesetz davon ausgenommen, weil der Schaden eh nicht regulierbar wäre. Vielleicht lohnt es sich, den Anwalt darauf anzusprechen.
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  #102  
Alt 28.04.2013, 16:46
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralph1 Beitrag anzeigen
Nur um etwas zu lernen: Wie soll ich mein Boot betanken, wenn die nächste Bootstanke mindestens 30km entfernt liegt????
Zumindest hier im Hafen Bodenwerder gibt es genau dafür einen deutlich abgelegenen "Tanksteg", sogar mit Kanisterkran. Meines Wissens nach allerdings auch erst, seit jemand seinen Kahn beim betanken am üblichen Liegeplatz abgefackelt hat.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #103  
Alt 28.04.2013, 17:28
kuddeldaddelich kuddeldaddelich ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Sehr traurige Geschehnisse, die sehr nachdenklich machen und Fragen in Betreff der Versicherungen aufwerfen.
Hoffe das uns die direkt Betroffenen auf dem Laufendem halten,die Sorgen haben wir mehr oder weniger Alle.
Diese Seite wirft Versicherungsfragen auf, die ich gerne beantwortet hätte.
Speziell #43 und #48
http://www.boote-forum.de/showthread...+Warener+Hafen
Ich hoffe und wünsche euch, dass alles gut geht.
Zum Brandschaden Warener Hafen 2012
Die zwei abgebrannten bzw. ausgebrannten Yachten waren bei uns versichert. In beiden Fällen kamen die vereinbarten Versicherungssummen sowie zusätzlich die Bergungs- und Entsorgungskosten zur Auszahlung.

NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
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  #104  
Alt 28.04.2013, 17:53
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Zitat:
Nach meiner Ansicht ist das so, wenn mich keine Schuld trifft kann ich auch nicht haftbar gemacht werden. Mit Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun. Man kann mich doch auch nicht einsperren wenn ich unschuldig bin, eigentlich oder?
Prinzipiell gebe ich Dir Recht, aber was wäre z.B. wenn der Schaden durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde, somit liegt keine Fahrlässigkeit vor, aber die Ursache liegt im Verantwortungsbereich des Eigners. Für mein Verständnis ein Fall für die HP, aber das wurde ja schon ausgeschlossen....
Ich würde vorschlagen bevor wir hier noch weiter off-topic gehen, warten wir mal lieber auf die Antwort eines Fachmanns, bzw. Um die konkreten Fakten des Unglücks.

Gruß

Oli
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  #105  
Alt 28.04.2013, 17:59
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com
I. d. R. schreiben die Miet-/Pachtverträge eine Haftpflichtversicherung vor. Schon allein um Schäden bei An- und Ablegemanövern ersetzt zu bekommen

Aber es wird halt in den seltensten Fällen der Nachweis darüber verlangt bzw. ist es schwer diesen zu führen. Man müsste sich ja sonst von jedem Mieter jedes Jahr eine Bescheinigung der Versicherung vorlegen lassen, dass die Versicherung noch besteht.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bei uns musste man Erklärung unterschreiben, welche den Verein aus der Verantwortung nimmt und einen Ausreichenden Versicherungschutz vorschreibt.

somit ist der Verein abgesichert was den Haftpflichtfall angeht.
Da der Steiger an dem ein Boot liegt auch dem Eigner des boote gehört ist dieser auch dafür verantwortlich.
Da auf beiden Seiten der Boote Steiger sind (wir haben einzelboxen keine doppelboxen wie man bei mir im Album sieht) ist auch ein Haftpflichtschaden nur schwer zu verursachen.
Hallo Volker,

dann habt ihr den gleichen "Stand" wie die Miet-/Pachtverträge in denen man sich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben

Aber auch nicht mehr.
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Viele Grüße
Thomas
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  #106  
Alt 28.04.2013, 18:15
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Zitat:
Zitat von PedroSkiron Beitrag anzeigen
Ja würde mich auch interessieren und was das mit der festen Taxe auf sich hat, wie Stiftung Warentest behauptet.
Gruß
Wolfgang


Zitat:
Zitat von Ralph1
Das würde mich sehr interessieren!
Wird die volle Deckungssumme bezahlt oder wird es ein nerviges Feilschen?


J
[QUOTE=santhos vielleicht kann Blaue Elise mal seinen Senf dazu geben, wie die durch ihn versicherten in diesem Fall dastehen würden. [/QUOTE]



Da kann Norman vermutlich nichts zu sagen, denn es kommt immer auf den jeweiligen Versicherungsschutz und die Vertragsvereinbarungen an.
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Viele Grüße
Thomas
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  #107  
Alt 28.04.2013, 18:23
kuddeldaddelich kuddeldaddelich ist offline
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Zitat:
Zitat von Bogo Beitrag anzeigen
Prinzipiell gebe ich Dir Recht, aber was wäre z.B. wenn der Schaden durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde, somit liegt keine Fahrlässigkeit vor, aber die Ursache liegt im Verantwortungsbereich des Eigners. Für mein Verständnis ein Fall für die HP, aber das wurde ja schon ausgeschlossen....
Ich würde vorschlagen bevor wir hier noch weiter off-topic gehen, warten wir mal lieber auf die Antwort eines Fachmanns, bzw. Um die konkreten Fakten des Unglücks.

Gruß

Oli
Es wurde hier schon viel Richtiges zum Thema Haftung geschrieben.

Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es die Haftung zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Wenn der Geschädigte mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden ist, muss er wie auch in anderen Fällen einen Rechtsanwalt bemühen und dann entscheidet irgendwann ein Gericht, Ausgang offen.
Alternativ, man hat eine Kaskoversicherung macht den Schaden dort geltend und der Kaskoversicherer versucht beim Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer Regress zu nehmen, einschließlich seiner weiteren Forderungen wie z.B. den angefallenen SB .

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  #108  
Alt 28.04.2013, 18:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann ist auch nur die Kasko des Verursachers gegenüber dem Verursacher raus. Der Kolateralschaden an den anderen Booten betrifft dies immer noch nicht da dies trotzdem nicht zum Haftpflichtfall wird.
Hallo Volker,

das stimmt nicht. Wenn der Skipper fahrlässig gehandelt hat muss seine Haftpflicht auch für die Schäden an den anderen Booten aufkommen oder eben er selbst!
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Viele Grüße
Thomas
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  #109  
Alt 28.04.2013, 19:00
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Fahrläsigkeit wird schwer nachzuweisen sein.
Aber wenn hast du natürlich recht.

Ich wollte nur auf die Wichtigkeit der Kasko hinweisen.
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Alt 28.04.2013, 19:01
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

das stimmt nicht. Wenn der Skipper fahrlässig gehandelt hat muss seine Haftpflicht auch für die Schäden an den anderen Booten aufkommen oder eben er selbst!
Fahrlässig reicht nicht!

Grob fahrlässig musste es sein und das fällt hier wohl aus, außer der Eigner hat nachweislich z.B. Beim nachtanken geraucht.

Die Haftpflicht zahlt maximal die Schäden an den direkt benachbarten Booten, da direkt beschädigt durch brand am Versicherungsgegenstand!

Die Opfer in zweiter Reihe gucken definitiv in die Röhre, da die Boote durch die Boote in der ersten Reihe in Brand gesteckt wurden und diese definitiv nicht schuldig sind.


Bei Booten gilt im Gegensatz zu Autos keine Betriebsgefahr und daher ist die Haftpflicht eben auch nicht Pflicht.

Bestes Beispiel bei uns in der Schleuse lagen drei Segler danach kam ein großes Altes Stahlmobo (zweihebelschaltung). Beim aufstoppen ist der Schaltzug gerissen - also vorwärts Gas gegeben statt aufzustoppen.

Zahlen musste weder die Haftpflicht noch der Eigner des Mobo, da technischer Defekt!!!!

Ein Eigner ohne Kasko hat es vor Gericht versucht und verloren!
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Alt 28.04.2013, 19:21
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Fahrlässig reicht nicht!

Grob fahrlässig musste es sein und das fällt hier wohl aus, außer der Eigner hat nachweislich z.B. Beim nachtanken geraucht.

Die Haftpflicht zahlt maximal die Schäden an den direkt benachbarten Booten, da direkt beschädigt durch brand am Versicherungsgegenstand!


Die Opfer in zweiter Reihe gucken definitiv in die Röhre, da die Boote durch die Boote in der ersten Reihe in Brand gesteckt wurden und diese definitiv nicht schuldig sind.


Bei Booten gilt im Gegensatz zu Autos keine Betriebsgefahr und daher ist die Haftpflicht eben auch nicht Pflicht.

Bestes Beispiel bei uns in der Schleuse lagen drei Segler danach kam ein großes Altes Stahlmobo (zweihebelschaltung). Beim aufstoppen ist der Schaltzug gerissen - also vorwärts Gas gegeben statt aufzustoppen.

Zahlen musste weder die Haftpflicht noch der Eigner des Mobo, da technischer Defekt!!!!

Ein Eigner ohne Kasko hat es vor Gericht versucht und verloren!

Dann würde in diesem Fall ja der Großteil bezahlt

Dann war er anwaltlich wohl nicht so gut beraten
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Thomas
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  #112  
Alt 28.04.2013, 19:29
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Dann würde in diesem Fall ja der Großteil bezahlt

Dann war er anwaltlich wohl nicht so gut beraten
Er war anwaltlich sehr schlecht beraten, weil ein guter Anwalt hätte ihm gesagt das er keine Chance hat!
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  #113  
Alt 28.04.2013, 19:32
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
I. d. R. schreiben die Miet-/Pachtverträge eine Haftpflichtversicherung vor. Schon allein um Schäden bei An- und Ablegemanövern ersetzt zu bekommen

Aber es wird halt in den seltensten Fällen der Nachweis darüber verlangt bzw. ist es schwer diesen zu führen. Man müsste sich ja sonst von jedem Mieter jedes Jahr eine Bescheinigung der Versicherung vorlegen lassen, dass die Versicherung noch besteht.
Bei uns musst du jedes Jahr den blauen schein vorlegen.
Weiterhin wissen die auch ganz genau, wann deine gasprufung erneuert werden muss..
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  #114  
Alt 28.04.2013, 19:38
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
I. d. R. schreiben die Miet-/Pachtverträge eine Haftpflichtversicherung vor. Schon allein um Schäden bei An- und Ablegemanövern ersetzt zu bekommen

Aber es wird halt in den seltensten Fällen der Nachweis darüber verlangt bzw. ist es schwer diesen zu führen. Man müsste sich ja sonst von jedem Mieter jedes Jahr eine Bescheinigung der Versicherung vorlegen lassen, dass die Versicherung noch besteht.
Bei uns musst du jedes Jahr den blauen schein vorlegen.
Weiterhin wissen die auch ganz genau, wann deine gasprufung erneuert werden muss..
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  #115  
Alt 28.04.2013, 19:39
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Bei Booten gilt im Gegensatz zu Autos keine Betriebsgefahr
Aus welcher Quelle hast Du diese Information? Kann man das irgendwo nachlesen?
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  #116  
Alt 28.04.2013, 22:15
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Was ist eigentlich mit den ausgebrannten Wracks?

Sind die jetzt so weich, dass sie nur noch in die Tonne gehen, oder
Sandstrahlen, bisken Farbe drauf rollen und weiter machen ?
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #117  
Alt 29.04.2013, 07:58
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Es gibt auch noch die Gefährdungshaftung aufgrund der Betriebsgefahr, durch die der Betreiber einer an sich nicht ungefährlichen Sache auch ohne Verschulden haftet. Soweit ich weiß, sind nur Atomkraftwerke per Sondergesetz davon ausgenommen, weil der Schaden eh nicht regulierbar wäre. Vielleicht lohnt es sich, den Anwalt darauf anzusprechen.
Um mal meinen Senf dazuzugeben, da Norman wohl Stress hat...
Gefährdungshaftung ist das Stichwort. Bei Kraftfahrzeugen greift wegen der davon ausgehenden Gefahr immer eine Gefährdungshaftung, da wird der Geschädigte (zumindest teilweise, abhängig von Mitschuld) schadenersetzt. Boote unterliegen nun mal keiner Gefährdungshaftung und ohne Schuld des Skippers ist es höhere Gewalt und der Schaden muss weder vom Skipper/Eigentümer und demzufolge auch nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert werden.
Dies betrifft auch Fußgänger, Radfahrer, Atomkraftwerke, Katzen, Bäume u.s.w..
Also im E-Fall die eigene Schuld nicht abstreiten, denn sonst hilft meine Haftpflicht nicht dem Geschädigten, auch wenns evtl. ein Ticket kosten wird.
Just my 2 Ct.
Gruß
Michael
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  #118  
Alt 29.04.2013, 08:02
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Um mal meinen Senf dazuzugeben, da Norman wohl Stress hat...
Gefährdungshaftung ist das Stichwort. Bei Kraftfahrzeugen greift wegen der davon ausgehenden Gefahr immer eine Gefährdungshaftung, da wird der Geschädigte (zumindest teilweise, abhängig von Mitschuld) schadenersetzt. Boote unterliegen nun mal keiner Gefährdungshaftung und ohne Schuld des Skippers ist es höhere Gewalt und der Schaden muss weder vom Skipper/Eigentümer und demzufolge auch nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert werden.
Dies betrifft auch Fußgänger, Radfahrer, Atomkraftwerke, Katzen, Bäume u.s.w..
Also im E-Fall die eigene Schuld nicht abstreiten, denn sonst hilft meine Haftpflicht nicht dem Geschädigten, auch wenns evtl. ein Ticket kosten wird.
Just my 2 Ct.
Gruß
Michael
wenn ich nicht schuld bin, warum soll ich meine Schuld nicht abstreiten?
wenn der Geschädigte nicht von meiner Haftpflicht bezahlt wird, übernimmt seine Kasko. Wenn er keine Kasko hat ist das nicht mein Problem.
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Gruß Volker
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  #119  
Alt 29.04.2013, 08:18
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
...Boote unterliegen nun mal keiner Gefährdungshaftung und ohne Schuld des Skippers ist es höhere Gewalt und der Schaden muss weder vom Skipper/Eigentümer und demzufolge auch nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert werden...
Wenn ich ein Benzin Luftgemisch wider besseren Wissens zur Zündung
bringe, ist das doch nicht höhere Gewalt sondern Dummheit und Dummheit
ist doch schon über die Privat-Haftpflicht, die jeder Mensch hat, mit ab-
gesichert.

Müsste da nicht meine PH einspringen, egal, ob ich mich im Garten oder auf
meinem Boot befunden habe
__________________
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #120  
Alt 29.04.2013, 09:31
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Wann beginnen die beiden Videos??
Kurz nach der Explosion??

Dann sieht das mehr nach einem Flüssigkeitsbrand aus.
(Der Brand und dessen Verteilung deutet am Anfang darauf hin (später kommt der Kunststoffqualm dazu), daß da ne Flüssigkeit wie Benzin brennt).
Schätze mal, da ist wo Benzin ausgelaufen.
Dann hätte das Einschalten des Bordnetzes und evtl. des Blowers die Explosion ausgelöst.
Das zerstörte Boot hatte ja die größten Schäden in Höhe der Bootsmitte (sind da nicht die Motoren verbaut, wenn man sich die Neigung der Wellenanlage ansieht??). Dann könnte es also doch im Maschinenraum ein Leck gegeben haben.

P.S. Auch ich öffne übrigens vor jeglichem Einschalten des Bordnetzes immer alle Klappen um dort nach dem Rechten zu sehen.
Fällt mir irgendwas Verdächtiges auf, bleibt die E-Anlage aus und es wird der Fehler erst mal gesucht. Beim AB kommt erstmal die Haube runter.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
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  #121  
Alt 29.04.2013, 09:41
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
...Das zerstörte Boot hatte ja die größten Schäden in Höhe der Bootsmitte ...
Also, bei diesem Zerstörungsgrad zu mutmaßen, dass die größten Schäden
in der Bootsmitte liegen, ist aber schon eine recht gewagte These...

http://www.lokalkompass.de/luenen/le...l-d289899.html



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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...

Geändert von Akki (29.04.2013 um 09:52 Uhr)
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  #122  
Alt 29.04.2013, 10:01
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Ich meinte das Boot wo die Explosion stattfand!!
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Grüße
Karl-Heinz
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Ein-Aus-Kaputt".
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  #123  
Alt 29.04.2013, 10:04
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Um mal meinen Senf dazuzugeben, da Norman wohl Stress hat...
Gefährdungshaftung ist das Stichwort. Bei Kraftfahrzeugen greift wegen der davon ausgehenden Gefahr immer eine Gefährdungshaftung, da wird der Geschädigte (zumindest teilweise, abhängig von Mitschuld) schadenersetzt. Boote unterliegen nun mal keiner Gefährdungshaftung und ohne Schuld des Skippers ist es höhere Gewalt und der Schaden muss weder vom Skipper/Eigentümer und demzufolge auch nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert werden.
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Wenn man das Boot startet ohne den Blower laufen zu lassen oder Benzin aus Kanistern einfach so am Steg einfüllt und es dabei zu einer Explosion kommt hat dies NICHTS mit höherer Gewalt zu tun.

Es ist einfach fahrlässig und man nimmt eine Explosion wissentlich in Kauf und daher ist der Skipper auch haftbar.
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Viele Grüße
Thomas
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  #124  
Alt 29.04.2013, 10:09
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
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Um mal meinen Senf dazuzugeben, da Norman wohl Stress hat...
Gefährdungshaftung ist das Stichwort. Bei Kraftfahrzeugen greift wegen der davon ausgehenden Gefahr immer eine Gefährdungshaftung, da wird der Geschädigte (zumindest teilweise, abhängig von Mitschuld) schadenersetzt. Boote unterliegen nun mal keiner Gefährdungshaftung und ohne Schuld des Skippers ist es höhere Gewalt und der Schaden muss weder vom Skipper/Eigentümer und demzufolge auch nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert werden.
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Stimmt, bis auf die Aussage zu den kerntechnischen Anlagen/Kernanlage. Die sind "Urban Legend". Tatsächlich steht die Gefährdungshaftung im Atomgesetz (§§25-40).
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Beste Grüße

John
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  #125  
Alt 29.04.2013, 10:09
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Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Ich meinte das Boot wo die Explosion stattfand!!
Das ist das Boot oben
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Akki

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