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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Es gibt auch noch die Gefährdungshaftung aufgrund der Betriebsgefahr, durch die der Betreiber einer an sich nicht ungefährlichen Sache auch ohne Verschulden haftet. Soweit ich weiß, sind nur Atomkraftwerke per Sondergesetz davon ausgenommen, weil der Schaden eh nicht regulierbar wäre. Vielleicht lohnt es sich, den Anwalt darauf anzusprechen.
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#102
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mfg Martin |
#103
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Die zwei abgebrannten bzw. ausgebrannten Yachten waren bei uns versichert. In beiden Fällen kamen die vereinbarten Versicherungssummen sowie zusätzlich die Bergungs- und Entsorgungskosten zur Auszahlung. NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH Friedensstraße 21; 19053 Schwerin Tel. 0385/733982 Fax. 0385/733983 http://www.neubacher-marine.de http://www.bootsversicherung-rechner.de/
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Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann...
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#104
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Ich würde vorschlagen bevor wir hier noch weiter off-topic gehen, warten wir mal lieber auf die Antwort eines Fachmanns, bzw. Um die konkreten Fakten des Unglücks. Gruß Oli |
#105
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com ![]() I. d. R. schreiben die Miet-/Pachtverträge eine Haftpflichtversicherung vor. Schon allein um Schäden bei An- und Ablegemanövern ersetzt zu bekommen ![]() Aber es wird halt in den seltensten Fällen der Nachweis darüber verlangt bzw. ist es schwer diesen zu führen. Man müsste sich ja sonst von jedem Mieter jedes Jahr eine Bescheinigung der Versicherung vorlegen lassen, dass die Versicherung noch besteht. Zitat:
dann habt ihr den gleichen "Stand" wie die Miet-/Pachtverträge in denen man sich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben ![]() Aber auch nicht mehr.
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Viele Grüße Thomas |
#106
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![]() Zitat: Zitat von Ralph1 ![]() Das würde mich sehr interessieren! Wird die volle Deckungssumme bezahlt oder wird es ein nerviges Feilschen? J [QUOTE=santhos vielleicht kann Blaue Elise mal seinen Senf dazu geben, wie die durch ihn versicherten in diesem Fall dastehen würden. [/QUOTE] Da kann Norman vermutlich nichts zu sagen, denn es kommt immer auf den jeweiligen Versicherungsschutz und die Vertragsvereinbarungen an.
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Viele Grüße Thomas |
#107
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![]() Zitat:
Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es die Haftung zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn der Geschädigte mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden ist, muss er wie auch in anderen Fällen einen Rechtsanwalt bemühen und dann entscheidet irgendwann ein Gericht, Ausgang offen. Alternativ, man hat eine Kaskoversicherung macht den Schaden dort geltend und der Kaskoversicherer versucht beim Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer Regress zu nehmen, einschließlich seiner weiteren Forderungen wie z.B. den angefallenen SB . NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH Friedensstraße 21; 19053 Schwerin Tel. 0385/733982 Fax. 0385/733983 http://www.neubacher-marine.de http://www.bootsversicherung-rechner.de/
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Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann...
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#108
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das stimmt nicht. Wenn der Skipper fahrlässig gehandelt hat muss seine Haftpflicht auch für die Schäden an den anderen Booten aufkommen oder eben er selbst!
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Viele Grüße Thomas |
#109
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Fahrläsigkeit wird schwer nachzuweisen sein.
Aber wenn hast du natürlich recht. Ich wollte nur auf die Wichtigkeit der Kasko hinweisen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#110
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Grob fahrlässig musste es sein und das fällt hier wohl aus, außer der Eigner hat nachweislich z.B. Beim nachtanken geraucht. Die Haftpflicht zahlt maximal die Schäden an den direkt benachbarten Booten, da direkt beschädigt durch brand am Versicherungsgegenstand! Die Opfer in zweiter Reihe gucken definitiv in die Röhre, da die Boote durch die Boote in der ersten Reihe in Brand gesteckt wurden und diese definitiv nicht schuldig sind. Bei Booten gilt im Gegensatz zu Autos keine Betriebsgefahr und daher ist die Haftpflicht eben auch nicht Pflicht. Bestes Beispiel bei uns in der Schleuse lagen drei Segler danach kam ein großes Altes Stahlmobo (zweihebelschaltung). Beim aufstoppen ist der Schaltzug gerissen - also vorwärts Gas gegeben statt aufzustoppen. Zahlen musste weder die Haftpflicht noch der Eigner des Mobo, da technischer Defekt!!!! Ein Eigner ohne Kasko hat es vor Gericht versucht und verloren!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#111
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Dann würde in diesem Fall ja der Großteil bezahlt ![]() Dann war er anwaltlich wohl nicht so gut beraten ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#112
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Er war anwaltlich sehr schlecht beraten, weil ein guter Anwalt hätte ihm gesagt das er keine Chance hat!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#113
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![]() Zitat:
Weiterhin wissen die auch ganz genau, wann deine gasprufung erneuert werden muss..
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor |
#114
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![]() Zitat:
Weiterhin wissen die auch ganz genau, wann deine gasprufung erneuert werden muss..
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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#115
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Aus welcher Quelle hast Du diese Information? Kann man das irgendwo nachlesen?
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#116
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Was ist eigentlich mit den ausgebrannten Wracks?
Sind die jetzt so weich, dass sie nur noch in die Tonne gehen, oder Sandstrahlen, bisken Farbe drauf rollen und weiter machen ?
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#117
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![]() Zitat:
Gefährdungshaftung ist das Stichwort. Bei Kraftfahrzeugen greift wegen der davon ausgehenden Gefahr immer eine Gefährdungshaftung, da wird der Geschädigte (zumindest teilweise, abhängig von Mitschuld) schadenersetzt. Boote unterliegen nun mal keiner Gefährdungshaftung und ohne Schuld des Skippers ist es höhere Gewalt und der Schaden muss weder vom Skipper/Eigentümer und demzufolge auch nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert werden. Dies betrifft auch Fußgänger, Radfahrer, Atomkraftwerke, Katzen, Bäume u.s.w.. Also im E-Fall die eigene Schuld nicht abstreiten, denn sonst hilft meine Haftpflicht nicht dem Geschädigten, auch wenns evtl. ein Ticket kosten wird. Just my 2 Ct. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#118
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wenn der Geschädigte nicht von meiner Haftpflicht bezahlt wird, übernimmt seine Kasko. Wenn er keine Kasko hat ist das nicht mein Problem.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#119
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![]() Zitat:
bringe, ist das doch nicht höhere Gewalt sondern Dummheit und Dummheit ist doch schon über die Privat-Haftpflicht, die jeder Mensch hat, mit ab- gesichert. Müsste da nicht meine PH einspringen, egal, ob ich mich im Garten oder auf meinem Boot befunden habe ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#120
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Wann beginnen die beiden Videos??
Kurz nach der Explosion?? Dann sieht das mehr nach einem Flüssigkeitsbrand aus. (Der Brand und dessen Verteilung deutet am Anfang darauf hin (später kommt der Kunststoffqualm dazu), daß da ne Flüssigkeit wie Benzin brennt). Schätze mal, da ist wo Benzin ausgelaufen. Dann hätte das Einschalten des Bordnetzes und evtl. des Blowers die Explosion ausgelöst. Das zerstörte Boot hatte ja die größten Schäden in Höhe der Bootsmitte (sind da nicht die Motoren verbaut, wenn man sich die Neigung der Wellenanlage ansieht??). Dann könnte es also doch im Maschinenraum ein Leck gegeben haben. P.S. Auch ich öffne übrigens vor jeglichem Einschalten des Bordnetzes immer alle Klappen um dort nach dem Rechten zu sehen. Fällt mir irgendwas Verdächtiges auf, bleibt die E-Anlage aus und es wird der Fehler erst mal gesucht. Beim AB kommt erstmal die Haube runter.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#121
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![]() Zitat:
in der Bootsmitte liegen, ist aber schon eine recht gewagte These... ![]() http://www.lokalkompass.de/luenen/le...l-d289899.html ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Geändert von Akki (29.04.2013 um 09:52 Uhr) |
#122
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Ich meinte das Boot wo die Explosion stattfand!!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#123
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Es ist einfach fahrlässig und man nimmt eine Explosion wissentlich in Kauf und daher ist der Skipper auch haftbar.
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Viele Grüße Thomas |
#124
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Beste Grüße John
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#125
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