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  #51  
Alt Gestern, 17:55
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
… wenn der Schaden schuldhaft verursacht wurde …
Hab ja nichts anderes geschrieben...
Wenn jemand schuld hat zahlt dessen haftpflicht... wenn keiner schuld hat... braucht man kasko
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  #52  
Alt Gestern, 17:57
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Man könnte also auf die Frage im Titel sagen: immer

Punkt.

Ich hab vom ersten Bootstag Kasko.....
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  #53  
Alt Gestern, 18:08
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Man könnte also auf die Frage im Titel sagen: immer

Punkt.

Ich hab vom ersten Bootstag Kasko.....
Beste antwort
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  #54  
Alt Gestern, 19:04
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Gibt’s so ein Versicherer auch vor Ort oder bekommt Boote nur online versichert?

Wo sind eure Boote so versichert?
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  #55  
Alt Gestern, 19:11
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Zitat:
Zitat von Vernany Beitrag anzeigen
Gibt’s so ein Versicherer auch vor Ort oder bekommt Boote nur online versichert?

Wo sind eure Boote so versichert?
Viele sind hier über ein forumsmitglied versichert ... andere habe sich eine eigene Versicherung oder Makler gesucht..

Wenn man mal die suchfunktion nutzt, findest du zum Thema Versicherung lesestoff für die nächsten Jahre
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  #56  
Alt Gestern, 19:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab ja nichts anderes geschrieben...
Wenn jemand schuld hat zahlt dessen haftpflicht... wenn keiner schuld hat... braucht man kasko
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers: Wenn jemand Schuld hat an einem Schaden Dritter, muss gezahlt werden.
Gibt es eine Haftpflicht, zahlt diese.
Gibt es keine Haftpflicht, dann muss die Privatschatulle ran, aber nicht die Kasko.

Kasko hat damit nix zu tun, sie ersetzt die Haftpflicht nicht.

Meinen eigenen Schaden, besser Schaden an meinem Eigentum, zahle ich selbst.
Wenn ich eine Kaskoversicherung habe, ersetzt sie meinen Schaden bis zur Versicherungssumme, wenn nicht (grobe) Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, je nach Vertrag, dem entgegenztehen.

Grundsaetzlich: Ein Schaden Dritter wird durch Haftpflicht gedeckt
Mein eigener Schaden wird von der Kasko bezahlt.

… wenn die jeweiligen Versicherungsbedingungen die Leistungspflicht nicht einschraenken …

Der geschaedigte hat keine Wahl, der muss hoffen, dass der Schaediger Schuld hat. Wenn nicht, hilft nur meine Kasko, oder mein Banksaldo, das ist wohl was Du gemeint hast.….
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  #57  
Alt Gestern, 19:32
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Schaden an Dritten wird nut gezahlt wenn der Verursacher haftbar ist..

Nochmal das beispiel brennt mein Boot und deines nimmt schaden zahlt meine haftpflicht nur wenn mir schadhaft Verhalten vorgeworfen werden kann.

Wenn ich nichts für das Feuer auf meinem Boot kann, bin ich auch nicht für den Schaden an deinem Boot haftbar ... somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen... oder meldest ihn deiner kasko..
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Alt Gestern, 19:36
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Das sehen die Versicherungsgesellschafte etwa anders. Bergungskosten sind praktisch nie von der Kaskoversichetung gedeckt. Bergungskosten werden praktisch immer von der Haftpflichtversicherung getragen.

Grundprinzip: Schaden am eigenen Besitz zahlt die Kasko.
Anspruche Dritter zahlt die Haftpflicht.
da würd mich aber mal interessieren, in welchen Versicherungsbedingungen Du den Passus gefunden hast. Klassisch zahlt die Haftpfichtversicherung den Fremdschaden, der durch eine Havarie entstanden ist (also z.B. Öl- und andere Umweltschäden) - die Bergungskosten hingegen sind ein Fall für die Kasko, da sie kein Fremdschaden sind. Der Anspruch Dritter ist hier gerade kein Schadensersatz, sondern ein solcher auf Beseitigung einer Störung (sprich, Du wirst im Zweifelsfall dazu verurteilt, ein Wrack zu beseitigen, selbstverständlich auf Deine Kosten - daher zahlt das auch keine Haftpflicht, da Schaden am eigenen Besitz).
Und das ist genau ein Punkt, bei dem man die Bedingungen seiner eigenen Kaskoversicherung sehr genau lesen sollte - Bergungskosten sollten da wann immer möglich ohne Obergrenze drin enthalten sein, sonst steht man in blödesten Fall einer Privatinsolvenz gegenüber

lg, justme

Geändert von justme (Gestern um 19:47 Uhr)
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  #59  
Alt Gestern, 20:58
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



da würd mich aber mal interessieren, in welchen Versicherungsbedingungen Du den Passus gefunden hast. Klassisch zahlt die Haftpfichtversicherung den Fremdschaden, der durch eine Havarie entstanden ist (also z.B. Öl- und andere Umweltschäden) - die Bergungskosten hingegen sind ein Fall für die Kasko, da sie kein Fremdschaden sind. Der Anspruch Dritter ist hier gerade kein Schadensersatz, sondern ein solcher auf Beseitigung einer Störung (sprich, Du wirst im Zweifelsfall dazu verurteilt, ein Wrack zu beseitigen, selbstverständlich auf Deine Kosten - daher zahlt das auch keine Haftpflicht, da Schaden am eigenen Besitz).
Und das ist genau ein Punkt, bei dem man die Bedingungen seiner eigenen Kaskoversicherung sehr genau lesen sollte - Bergungskosten sollten da wann immer möglich ohne Obergrenze drin enthalten sein, sonst steht man in blödesten Fall einer Privatinsolvenz gegenüber

lg, justme
Als Passus nicht gefunden, aber aus den Versicherungsbedingungen der Allianz interpretiert: Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Kosten der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Fahrzeugs.

Bergung wird also nur ersetzt, wenn sie als Haftpflichtanspruch entsteht - also Anspruch Dritter. Bergung ist ein Anspruch Dritter, behoerdlich angeordnet und oft auch durchgefuehrt, oder von Privarpersonen verlangt, um die Nutzung deren Eigentums zu ermoeglichen (z.B. Liegeplatz freimachen)

Bei der “normalen” Kasko sind Bergungskoysten tatsaechlich manchmal eingeschlossen, als Erstattungsbetrag allerdings praktisch immer als Teil der Gesamtkosten des Schadens, der die Versicherungssumme nicht ueberschreitet. Premiumvarianten koennen einen hoeheren Wert vereinbaren, einen, der ueber die Versicherungssumme hinausgeht (fuer die Versicherung des diskutierten Boots wohl illusorisch )

Kennst Du tatsaechlich eine Kaskoversicherung, die Bergungskosten ohne Obergrenze einschliesst? Da ist wohl eine Haftpflicht sinnvoller?
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  #60  
Alt Gestern, 21:08
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hlex hlex ist offline
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Ihr solltet ein neues Thema eröffnen.....
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Sukošan (HR)
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  #61  
Alt Gestern, 21:26
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von hlex Beitrag anzeigen
Ihr solltet ein neues Thema eröffnen.....
Ausser Beitrag 29, Beitrag 60, und diesem hier haben alle mehr oder weniger zur Beantwortung der Eingangsfrage beigetragen …
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