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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#51
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Hab ja nichts anderes geschrieben...
Wenn jemand schuld hat zahlt dessen haftpflicht... wenn keiner schuld hat... braucht man kasko
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#52
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Man könnte also auf die Frage im Titel sagen: immer
Punkt. Ich hab vom ersten Bootstag Kasko.....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#53
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Beste antwort
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#54
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Gibt’s so ein Versicherer auch vor Ort oder bekommt Boote nur online versichert?
Wo sind eure Boote so versichert? |
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#55
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Zitat:
Wenn man mal die suchfunktion nutzt, findest du zum Thema Versicherung lesestoff für die nächsten Jahre
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#56
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Zitat:
Gibt es eine Haftpflicht, zahlt diese. Gibt es keine Haftpflicht, dann muss die Privatschatulle ran, aber nicht die Kasko. Kasko hat damit nix zu tun, sie ersetzt die Haftpflicht nicht. Meinen eigenen Schaden, besser Schaden an meinem Eigentum, zahle ich selbst. Wenn ich eine Kaskoversicherung habe, ersetzt sie meinen Schaden bis zur Versicherungssumme, wenn nicht (grobe) Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, je nach Vertrag, dem entgegenztehen. Grundsaetzlich: Ein Schaden Dritter wird durch Haftpflicht gedeckt Mein eigener Schaden wird von der Kasko bezahlt. … wenn die jeweiligen Versicherungsbedingungen die Leistungspflicht nicht einschraenken … Der geschaedigte hat keine Wahl, der muss hoffen, dass der Schaediger Schuld hat. Wenn nicht, hilft nur meine Kasko, oder mein Banksaldo, das ist wohl was Du gemeint hast.….
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#57
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Schaden an Dritten wird nut gezahlt wenn der Verursacher haftbar ist..
Nochmal das beispiel brennt mein Boot und deines nimmt schaden zahlt meine haftpflicht nur wenn mir schadhaft Verhalten vorgeworfen werden kann. Wenn ich nichts für das Feuer auf meinem Boot kann, bin ich auch nicht für den Schaden an deinem Boot haftbar ... somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen... oder meldest ihn deiner kasko..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#58
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Moin moin,
Zitat:
Und das ist genau ein Punkt, bei dem man die Bedingungen seiner eigenen Kaskoversicherung sehr genau lesen sollte - Bergungskosten sollten da wann immer möglich ohne Obergrenze drin enthalten sein, sonst steht man in blödesten Fall einer Privatinsolvenz gegenüber lg, justme Geändert von justme (Gestern um 19:47 Uhr) |
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#59
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Zitat:
Bergung wird also nur ersetzt, wenn sie als Haftpflichtanspruch entsteht - also Anspruch Dritter. Bergung ist ein Anspruch Dritter, behoerdlich angeordnet und oft auch durchgefuehrt, oder von Privarpersonen verlangt, um die Nutzung deren Eigentums zu ermoeglichen (z.B. Liegeplatz freimachen) Bei der “normalen” Kasko sind Bergungskoysten tatsaechlich manchmal eingeschlossen, als Erstattungsbetrag allerdings praktisch immer als Teil der Gesamtkosten des Schadens, der die Versicherungssumme nicht ueberschreitet. Premiumvarianten koennen einen hoeheren Wert vereinbaren, einen, der ueber die Versicherungssumme hinausgeht (fuer die Versicherung des diskutierten Boots wohl illusorisch Kennst Du tatsaechlich eine Kaskoversicherung, die Bergungskosten ohne Obergrenze einschliesst? Da ist wohl eine Haftpflicht sinnvoller? |
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#60
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Ihr solltet ein neues Thema eröffnen.....
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Saver 750 WA - Mercury F300V8 Sukošan (HR) |
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#61
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Ausser Beitrag 29, Beitrag 60, und diesem hier haben alle mehr oder weniger zur Beantwortung der Eingangsfrage beigetragen …
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