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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hab ja nichts anderes geschrieben...
Wenn jemand schuld hat zahlt dessen haftpflicht... wenn keiner schuld hat... braucht man kasko
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#52
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Man könnte also auf die Frage im Titel sagen: immer
Punkt. Ich hab vom ersten Bootstag Kasko.....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#53
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Beste antwort
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#54
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Gibt’s so ein Versicherer auch vor Ort oder bekommt Boote nur online versichert?
Wo sind eure Boote so versichert? |
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#55
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Zitat:
Wenn man mal die suchfunktion nutzt, findest du zum Thema Versicherung lesestoff für die nächsten Jahre
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#56
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Zitat:
Gibt es eine Haftpflicht, zahlt diese. Gibt es keine Haftpflicht, dann muss die Privatschatulle ran, aber nicht die Kasko. Kasko hat damit nix zu tun, sie ersetzt die Haftpflicht nicht. Meinen eigenen Schaden, besser Schaden an meinem Eigentum, zahle ich selbst. Wenn ich eine Kaskoversicherung habe, ersetzt sie meinen Schaden bis zur Versicherungssumme, wenn nicht (grobe) Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, je nach Vertrag, dem entgegenztehen. Grundsaetzlich: Ein Schaden Dritter wird durch Haftpflicht gedeckt Mein eigener Schaden wird von der Kasko bezahlt. … wenn die jeweiligen Versicherungsbedingungen die Leistungspflicht nicht einschraenken … Der geschaedigte hat keine Wahl, der muss hoffen, dass der Schaediger Schuld hat. Wenn nicht, hilft nur meine Kasko, oder mein Banksaldo, das ist wohl was Du gemeint hast.….
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#57
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Schaden an Dritten wird nut gezahlt wenn der Verursacher haftbar ist..
Nochmal das beispiel brennt mein Boot und deines nimmt schaden zahlt meine haftpflicht nur wenn mir schadhaft Verhalten vorgeworfen werden kann. Wenn ich nichts für das Feuer auf meinem Boot kann, bin ich auch nicht für den Schaden an deinem Boot haftbar ... somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen... oder meldest ihn deiner kasko..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#58
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Moin moin,
Zitat:
Und das ist genau ein Punkt, bei dem man die Bedingungen seiner eigenen Kaskoversicherung sehr genau lesen sollte - Bergungskosten sollten da wann immer möglich ohne Obergrenze drin enthalten sein, sonst steht man in blödesten Fall einer Privatinsolvenz gegenüber lg, justme Geändert von justme (Gestern um 19:47 Uhr) |
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#59
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Zitat:
Bergung wird also nur ersetzt, wenn sie als Haftpflichtanspruch entsteht - also Anspruch Dritter. Bergung ist ein Anspruch Dritter, behoerdlich angeordnet und oft auch durchgefuehrt, oder von Privarpersonen verlangt, um die Nutzung deren Eigentums zu ermoeglichen (z.B. Liegeplatz freimachen) Bei der “normalen” Kasko sind Bergungskoysten tatsaechlich manchmal eingeschlossen, als Erstattungsbetrag allerdings praktisch immer als Teil der Gesamtkosten des Schadens, der die Versicherungssumme nicht ueberschreitet. Premiumvarianten koennen einen hoeheren Wert vereinbaren, einen, der ueber die Versicherungssumme hinausgeht (fuer die Versicherung des diskutierten Boots wohl illusorisch Kennst Du tatsaechlich eine Kaskoversicherung, die Bergungskosten ohne Obergrenze einschliesst? Da ist wohl eine Haftpflicht sinnvoller?
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#60
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Ihr solltet ein neues Thema eröffnen.....
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Saver 750 WA - Mercury F300V8 Sukošan (HR) |
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#61
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Ausser Beitrag 29, Beitrag 60, und diesem hier haben alle mehr oder weniger zur Beantwortung der Eingangsfrage beigetragen …
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#62
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Zitat:
Hier der Textauszug von der Allianz Website selbst: ————— Yacht-Haftpflicht: Schützt vor Ansprüchen Dritter Die Yacht-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden an fremden Wasserfahrzeugen oder Personenschäden, die Sie verursacht haben. Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Denn jede Wassersportler:in haftet mit ihrem persönlichen, privaten Vermögen. …… Yacht-Kasko: Versichert Schäden an Ihrem Boot Die Yacht-Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrer eigenen Yacht bzw. Ihrem eigenen Boot und schützt Sie vor finanziellem Risiko und Verlust. …… Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des Bootes bzw. der Yacht werden neben der Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro ersetzt. …. ———— Gruß Sven Geändert von Doggenpapa (Heute um 06:28 Uhr) |
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#63
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Zitat:
Zitat:
Beispiele für derartige Kaskoversicherungen sind z.B. Pantaenius (§4 Abs 2 der AVB) und Wehring & Wolfes (§6.3 AVB) - und das funktioniert natürlich auch mit mit sehr günstigen Booten, sofern man eine Kaskoversicherung überhaupt bekommt (und ist dann der Grund, warum die Versicherungsprämie in solchen Fällen deutlich höher liegt als die normalerweise üblichen ca. 1% des Versicherungswertes - es gibt normalerweise einen Mindestbeitrag in der Kasko, der genau der Anteil für solche Risiken ist). lg, justme |
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#64
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Zitat:
Ja, ein Wechsel lohnt sicher, ohne schlechter versichert zu sein
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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#65
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Haftpflicht 180.- und Kasko 731,6.- (1.090.- minus Schadensfreiheitsbonus) versicherter Wert: 100.000.-
Bavaria Versicherung, Kasko mit Allgefahrendeckung und Neuwert anstatt Restwert, da braucht man nicht mehr diskutieren, wer was bezahlt oder nicht - es wird bezahlt. Das Ganze über EFM-Versicherungsmakler in AT. Dass ihr in D keine Haftpflicht braucht, ist ein echt spannender Ansatz. Würde ich nie im Leben machen!
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Saver 750 WA - Mercury F300V8 Sukošan (HR)
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#66
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Zitat:
Wenn die Bergung/Wrackbeseitigung im Interesse des Bootseigner liegt - waere ja Voraussetzung bei einer Reparatur - zahlt die Haftplichtversicherung natuerlich nicht. Wenn das Wrack beseitigt werden muss, weil die Behoerden die Beseitigung anordnen, oder der Hafen es verlangt, bin ich als Eigentuemer zur Wrackbeseitigung verpflichtet. Hier wird mein Gefuehl von Rechtsklarheit doch erschuettert. Nach meinem Verstaendnis deckt die Bootshaftpflichtversicherung grundsätzlich gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch des versicherten Bootes ab. Wrackbeseitigung ist eineöffentlich-rechtliche Verpflichtung, wenn behoerdlich angeordnet. (Ich habe die Anordnung des Hafens, wenn das Bootwrack die Nutzung seinen Eigentums einschraenkt, dazugezaehlt.) Jetzt stelle ich fest, dass die Versicherungsbedingungen teilweise private Forderungen ablehnen. Sogar bei Anordnung der Behoerden werden solche Forderungen wohl manchmel ausgeschlossen. Ich habe ob meiner Ueberzeugung und zu oberflaechlicher Recherche unrichtige Feststellungen getroffen. Das detaillierte Studium der Versicherungsbedingungen ist angeraten. |
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#67
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Mit so vielen Rückmeldungen hatte ich dann doch nicht gerechnet, auch wenn einige vermutlich nicht ganz zum Thema passen
Zwischendurch wurde bereits einmal angesprochen, eventuell kann ich darauf ja noch mal aufbauen. Wie genau seid ihr denn alle vorgegangen beim Aussuchen einer Kaskoversicherung? Habt ihr das Boot vorher schätzen lassen, sonst gibt es ja vermutlich immer das Risiko Richtung Unterversicherung. |
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#68
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Moin moin,
Zitat:
Wenn Du eine, egal ob öffentliche oder private, Verpflichtung zur Beseitigung einer Störung auferlegt bekommst entsteht niemandem außer Dir selbst ein Schaden (bzw. sofern ein Fremdschaden entsteht wird dieser völlig unabhängig von der Störungsbeseitigung behandelt) - an der Stelle wäre auch im Straßenverkehr die HP-Versicherung leistungsfrei (sprich, die zahlt nicht die Kosten für die Bergung und Verschrottung Deines Fahrzeugs nach einem von Dir verursachten Unfall, lediglich den zugefügten Fremdschaden). Da hilft beim PKW idR oft ein Schutzbrief, oder aber man war halt nicht der Unfallverursachen (die Bergung eines fremden Fahrzeugs in Folge eines Unfalls zahlt selbstverständlich die HP des Verursachers) - aber z.B. im LKW-Bereich ist das einer der Gründe, warum man eine entsprechende Fahrzeug -(Kasko-) Versicherung inkl. einer Ladungsversicherung auf jeden Fall haben will, da kommen halt auch schnell fünfstellige Bergungskosten bei Unfällen zusammen. Und bei Schiffen kann das Ganze naturgemäß noch sehr viel unangenehmer werden - auch ein versunkenes Sportboot im Fahrwasser ist eine Gefahr, die unmittelbar beseitigt werden muß, was dann sehr schnell hoch fünf- bis sechsstellig werden kann. lg, justme
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