boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 44 von 44
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.11.2011, 21:03
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard Wann gilt man als festgemacht und wann als ankerlieger?

Hallo habe mal ne frage,
Es gibt die da ein Geschichte die mir erzählt wurde.
Jemand hat sein boot geankert und feiert!(mit Alk)
Waschpo kommt alkoholkontrolle 0,9 Anzeige sollte kommen wegen Fähren unter Alk.
Begründung wenn Ankern dann ankerwache.(nüchtern)
Angeblich kann man die Sache umgehen durch ausbringen eines heckankers,
Man soll dann als festgemacht gelten,kann das sein?

Gruß malte
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 14.11.2011, 21:15
Benutzerbild von Vista
Vista Vista ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1.366
Boot: Four Winns 248 Vista
6.119 Danke in 2.303 Beiträgen
Standard

Alk beim Ankern?
Stell dir doch mal vor, du musst unter Alkohol das Boot versetzten, dann noch mit Heckanker
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 14.11.2011, 21:19
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Warum sollte ich das boot versetzen ?

Es doch auch nur eine frage!!!!!
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 14.11.2011, 21:25
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: HH / SH
Beiträge: 2.752
Boot: Larson 7500 Nantucket
19.248 Danke in 3.593 Beiträgen
Mallorca Michael eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Warum sollte ich das boot versetzen ?

Es doch auch nur eine frage!!!!!
plötzlich aufkommendes schlechtes Wetter

Bootsnachbar Herzinfakt

Anker hält nicht

Eigene Crew erkrankt

Das sind 4 Gründe auf die schnelle.

Boot und Alkohol passt zumindest beim Schiffsführer nicht.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 14.11.2011, 21:29
Benutzerbild von Vista
Vista Vista ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1.366
Boot: Four Winns 248 Vista
6.119 Danke in 2.303 Beiträgen
Standard

Weil dich die WaschPo dazu auffordert, weil die Anker nicht halten und, und, und.
Gründe gibt es Tausende, was alleine zählt, ich als Bootsführer bin verantwortlich für Boot und Besatzung.
Und da gibt es kein Wenn und Aber.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 14.11.2011, 21:30
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Ja doch!!!!!!!!
Ich wollte doch keine moralpredigt,,,!!
Lassen wir das Thema Alkohol mal weg!
Darf ich bei Bug und heckanker das boot verlassen um am Strand eine selter trinken gehen?
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 14.11.2011, 21:34
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Ok ja verstanden !

Deshalb ja die frage ob ich dann als festgemacht gelte!!!!!
Wie am Steg oder andere die ihr boot an einer Boje liegen haben!
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 14.11.2011, 21:36
Benutzerbild von Vista
Vista Vista ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1.366
Boot: Four Winns 248 Vista
6.119 Danke in 2.303 Beiträgen
Standard

Watt denn nun, mit oder ohne?
Boot in einer Bucht verlassen?
Boot im fließendem Gewässer ankern und verlassen.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 14.11.2011, 21:40
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Bucht bei gutem Wetter langzeitprognose.
Mit Bug und heckanker
Ostsee 3M Wassertiefe
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 14.11.2011, 21:44
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Z.b. Tauchen gehen oder mit'm Jet Bissel weg Düsen!
Geht doch nur darum ob ich dann als festgemacht gelte oder als ankerlieger
An einer Boje gelte ich ja als festgemacht.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 14.11.2011, 21:54
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Gute Frage, ungünstig angefangen ... Wo liegt der Unterschied zwischen "festgemacht" und "ankernd"?
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 14.11.2011, 22:16
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Wie die Begriffe schon sagen: fest ist fest!

Eine Mooring oder ein Poller auf der Mole sind fest! Die Verbindung läßt sich nicht zerstörungsfrei lösen (wenn nicht jemand den Knoten löst).

Ein Stück Blech - wie so ein Spaten im Grund - ist sicherlich nicht fest!
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 14.11.2011, 22:51
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.073
1.288 Danke in 336 Beiträgen
Standard

Das ist mir aber alles zu schwammig: Wenn Schiffe auf Reede liegen gibt es oft keine Ankerwache, da ist niemand an Bord. Im Rhein (z.B. bei Duisburg) liegen in der Strömung Leichter unbemannt vor Anker, oft wochenlang. Wenn ich das Schiff verlassen dürfte, ob zum Schwimmen oder zum Einkaufen per Beiboot oder weil ich übers Wochenende nach Hause fahren will DANN müsste ich mir auch eine Pulle von irgendwas genehmigen können. Sagt mir der gesunde Menschenverstand. Aber der gilt ja nicht immer....
__________________
Gruß an alle
Kalle
Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor
www.czierpka.de
www.tremonia-2.de
www.timmerbruch.de
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 14.11.2011, 23:00
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Danke !!!!
Darum ja die frage ,jeder denkt was anderes!
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 14.11.2011, 23:01
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Gibt's irgendwo was schwarz auf weis?
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 15.11.2011, 07:36
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: 40880 Ratingen
Beiträge: 1.118
Boot: Höll. Stahl-Verdränger
Rufzeichen oder MMSI: PG7128
807 Danke in 439 Beiträgen
Standard

Ankern ist "in Fahrt" ohne Fahrt durchs Wasser.
Sollte jeder, der den SBF besitzt wissen....
__________________
Lg
Ingo
-----------------
"Die eierlegende Wollmilchsau"
Bordcomputer preiswert
https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 15.11.2011, 07:59
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
... Im Rhein (z.B. bei Duisburg) liegen in der Strömung Leichter unbemannt vor Anker, oft wochenlang. ....
Also unbemannte "Kisten" die gleichmäßig in der Strömung stehen. Und da nicht damit zu rechnen ist, dass der Rhein plötzlich bergauf fließt, wird der Anker nicht herausbrechen.

Vielleicht haben diese Leichter (zusätzlich) ein umfangreiches Warnsystem, wenn ein Anker nicht hält.

Habe zum Ankern von Leichtern gefunden: http://www.binnenschiffahrtsrecht.un...p?lang=&id=585
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 15.11.2011, 08:05
Saaleskipper Saaleskipper ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 16.11.2009
Ort: Halle
Beiträge: 68
Boot: Quicksilver Weekend 640
79 Danke in 26 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Ankern ist "in Fahrt" ohne Fahrt durchs Wasser.
Sollte jeder, der den SBF besitzt wissen....
Das ist nicht richtig, Solltest du wissen wenn du einen SBF hast.

Was verstehen Sie unter dem Begriff „in Fahrt“?
Wenn ein Fahrzeug
- weder vor Anker liegt,
- noch an Land festgemacht ist,
- noch auf Grund sitzt.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 15.11.2011, 08:13
Benutzerbild von jogibaer1509
jogibaer1509 jogibaer1509 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.05.2004
Ort: Hamburg / Malchow
Beiträge: 1.475
Boot: Bavaria 42 HT
946 Danke in 634 Beiträgen
Standard

Moin,
ich würde mal sagen, dass Festmachen eine feste Verbindung zwischen Boot und Land voraussetzt.
Wenn Du in einer Bucht ankerst und zusätzlich eine Leine an Land hast, dann verstehe ich das unter festmachen.
2 (oder mehr) Anker ausbringen verstehe ich weiterhin als Ankern.
__________________
Viele Grüße von Jürgen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 15.11.2011, 09:34
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.09.2005
Beiträge: 539
330 Danke in 201 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Gibt's irgendwo was schwarz auf weis?
Auf in diesem Fall ist ein Blick in die Gesetze erhellend:

Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterscheidet in § 1.01 zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... am Ufer festgemacht ...".

Die KVR unterscheidet in Regel 3i zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... an Land festgemacht ...".

Wie man auf die Idee kommen kann, ein vor 2 Ankern liegendes Fahrzeug sei festgemacht, erschließt sich mir nicht.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 15.11.2011, 10:20
Benutzerbild von KatjaB
KatjaB KatjaB ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Grünendeich "Altes Land"
Beiträge: 365
Boot: Gleiter +Verdränger+ 2 Schlauchis
7.442 Danke in 1.097 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Ankern ist "in Fahrt" ohne Fahrt durchs Wasser.
Sollte jeder, der den SBF besitzt wissen....

Ankern ist "fahrt durchs Wasser"! ohne "fahrt über Grund"
__________________
Gruß Katja u. Boris
___________________
" Es ist ja wie es ist"
-----------------------
Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 15.11.2011, 10:25
Benutzerbild von JCM
JCM JCM ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Schlei
Beiträge: 1.653
Boot: Contrast 33
1.381 Danke in 627 Beiträgen
Standard

es geht hier ja auch nicht um Ankerwache. wenn das Boot vor Anker liegt (auch mit Bug- und Heckanker ist es immer "ankern") kannst Du natürlich das Boot verlassen um z.B. an Land zu rudern zum einkaufen. An Land kannst Du dir dann die Birne zuschütten, alles ganz legal, aber sobald Du wieder an Bord bist und dein Alkoholgehalt ist oberhalb des Grenzwertes bist Du dran. Anders sieht es z.B. aus wenn Du das Boot mit einer Landleine befestigt hast (z.B. an einem Baum/Poller an Land) und einen Heckanker ausgebracht hast. Vor anker gilt immer als "in Fahrt ohne Fahrt über Grund".
Wie das mit Vorschrifften im Binnenbereich bzgl. "Ankern und Boot verlassen" weiss ich nicht, im Seebereich ist das völlig ok.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 15.11.2011, 10:26
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: 40880 Ratingen
Beiträge: 1.118
Boot: Höll. Stahl-Verdränger
Rufzeichen oder MMSI: PG7128
807 Danke in 439 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von KatjaB Beitrag anzeigen
Ankern ist "fahrt durchs Wasser"! ohne "fahrt über Grund"
Genauso habe ich es auch gelernt. Ein Ankerndes Boot gilt als frei schwimmend und NICHT festgemacht.
__________________
Lg
Ingo
-----------------
"Die eierlegende Wollmilchsau"
Bordcomputer preiswert
https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 15.11.2011, 10:33
Benutzerbild von bada bing
bada bing bada bing ist offline
Henkers-Schlampe
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Hamburg im Osten-ab ende Mai Lübecker Bucht
Beiträge: 587
Boot: Alpa Patriot 42
2.167 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Auf in diesem Fall ist ein Blick in die Gesetze erhellend:

Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterscheidet in § 1.01 zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... am Ufer festgemacht ...".

Die KVR unterscheidet in Regel 3i zwischen "... vor Anker liegend ..." und "... an Land festgemacht ...".

Wie man auf die Idee kommen kann, ein vor 2 Ankern liegendes Fahrzeug sei festgemacht, erschließt sich mir nicht.
Ja klingt alles logisch ist aber binnen !

Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen das ich nicht behaupte das man mit
Zwei Ankern fest ist ,sonder ich das frage!!!
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 15.11.2011, 10:48
Benutzerbild von KatjaB
KatjaB KatjaB ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Grünendeich "Altes Land"
Beiträge: 365
Boot: Gleiter +Verdränger+ 2 Schlauchis
7.442 Danke in 1.097 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Ja klingt alles logisch ist aber binnen !

Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen das ich nicht behaupte das man mit
Zwei Ankern fest ist ,sonder ich das frage!!!

Morgen erstmal,

die Antwort lautet "NEIN" man ist zwar mit dem Untergrund "verbunden" aber nicht im Sinne fest!!! Du kannst auch 4 oder 7 oder xxxx viele Anker nehmen, Du bist nicht "FEST"!!!
Anlegestellen, Häfen das gildet als "FEST" wenn Du Deine Leinen festgetütelt hast!!!



Wo ist dein Fahrgebiet?
Gruß Katja
__________________
Gruß Katja u. Boris
___________________
" Es ist ja wie es ist"
-----------------------
Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 44 von 44


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.