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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt Gestern, 17:55
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
… wenn der Schaden schuldhaft verursacht wurde …
Hab ja nichts anderes geschrieben...
Wenn jemand schuld hat zahlt dessen haftpflicht... wenn keiner schuld hat... braucht man kasko
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  #52  
Alt Gestern, 17:57
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Man könnte also auf die Frage im Titel sagen: immer

Punkt.

Ich hab vom ersten Bootstag Kasko.....
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  #53  
Alt Gestern, 18:08
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Man könnte also auf die Frage im Titel sagen: immer

Punkt.

Ich hab vom ersten Bootstag Kasko.....
Beste antwort
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  #54  
Alt Gestern, 19:04
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Gibt’s so ein Versicherer auch vor Ort oder bekommt Boote nur online versichert?

Wo sind eure Boote so versichert?
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  #55  
Alt Gestern, 19:11
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Zitat:
Zitat von Vernany Beitrag anzeigen
Gibt’s so ein Versicherer auch vor Ort oder bekommt Boote nur online versichert?

Wo sind eure Boote so versichert?
Viele sind hier über ein forumsmitglied versichert ... andere habe sich eine eigene Versicherung oder Makler gesucht..

Wenn man mal die suchfunktion nutzt, findest du zum Thema Versicherung lesestoff für die nächsten Jahre
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  #56  
Alt Gestern, 19:22
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hab ja nichts anderes geschrieben...
Wenn jemand schuld hat zahlt dessen haftpflicht... wenn keiner schuld hat... braucht man kasko
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers: Wenn jemand Schuld hat an einem Schaden Dritter, muss gezahlt werden.
Gibt es eine Haftpflicht, zahlt diese.
Gibt es keine Haftpflicht, dann muss die Privatschatulle ran, aber nicht die Kasko.

Kasko hat damit nix zu tun, sie ersetzt die Haftpflicht nicht.

Meinen eigenen Schaden, besser Schaden an meinem Eigentum, zahle ich selbst.
Wenn ich eine Kaskoversicherung habe, ersetzt sie meinen Schaden bis zur Versicherungssumme, wenn nicht (grobe) Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, je nach Vertrag, dem entgegenztehen.

Grundsaetzlich: Ein Schaden Dritter wird durch Haftpflicht gedeckt
Mein eigener Schaden wird von der Kasko bezahlt.

… wenn die jeweiligen Versicherungsbedingungen die Leistungspflicht nicht einschraenken …

Der geschaedigte hat keine Wahl, der muss hoffen, dass der Schaediger Schuld hat. Wenn nicht, hilft nur meine Kasko, oder mein Banksaldo, das ist wohl was Du gemeint hast.….
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  #57  
Alt Gestern, 19:32
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Schaden an Dritten wird nut gezahlt wenn der Verursacher haftbar ist..

Nochmal das beispiel brennt mein Boot und deines nimmt schaden zahlt meine haftpflicht nur wenn mir schadhaft Verhalten vorgeworfen werden kann.

Wenn ich nichts für das Feuer auf meinem Boot kann, bin ich auch nicht für den Schaden an deinem Boot haftbar ... somit bleibst du auf deinem Schaden sitzen... oder meldest ihn deiner kasko..
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  #58  
Alt Gestern, 19:36
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Das sehen die Versicherungsgesellschafte etwa anders. Bergungskosten sind praktisch nie von der Kaskoversichetung gedeckt. Bergungskosten werden praktisch immer von der Haftpflichtversicherung getragen.

Grundprinzip: Schaden am eigenen Besitz zahlt die Kasko.
Anspruche Dritter zahlt die Haftpflicht.
da würd mich aber mal interessieren, in welchen Versicherungsbedingungen Du den Passus gefunden hast. Klassisch zahlt die Haftpfichtversicherung den Fremdschaden, der durch eine Havarie entstanden ist (also z.B. Öl- und andere Umweltschäden) - die Bergungskosten hingegen sind ein Fall für die Kasko, da sie kein Fremdschaden sind. Der Anspruch Dritter ist hier gerade kein Schadensersatz, sondern ein solcher auf Beseitigung einer Störung (sprich, Du wirst im Zweifelsfall dazu verurteilt, ein Wrack zu beseitigen, selbstverständlich auf Deine Kosten - daher zahlt das auch keine Haftpflicht, da Schaden am eigenen Besitz).
Und das ist genau ein Punkt, bei dem man die Bedingungen seiner eigenen Kaskoversicherung sehr genau lesen sollte - Bergungskosten sollten da wann immer möglich ohne Obergrenze drin enthalten sein, sonst steht man in blödesten Fall einer Privatinsolvenz gegenüber

lg, justme

Geändert von justme (Gestern um 19:47 Uhr)
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  #59  
Alt Gestern, 20:58
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



da würd mich aber mal interessieren, in welchen Versicherungsbedingungen Du den Passus gefunden hast. Klassisch zahlt die Haftpfichtversicherung den Fremdschaden, der durch eine Havarie entstanden ist (also z.B. Öl- und andere Umweltschäden) - die Bergungskosten hingegen sind ein Fall für die Kasko, da sie kein Fremdschaden sind. Der Anspruch Dritter ist hier gerade kein Schadensersatz, sondern ein solcher auf Beseitigung einer Störung (sprich, Du wirst im Zweifelsfall dazu verurteilt, ein Wrack zu beseitigen, selbstverständlich auf Deine Kosten - daher zahlt das auch keine Haftpflicht, da Schaden am eigenen Besitz).
Und das ist genau ein Punkt, bei dem man die Bedingungen seiner eigenen Kaskoversicherung sehr genau lesen sollte - Bergungskosten sollten da wann immer möglich ohne Obergrenze drin enthalten sein, sonst steht man in blödesten Fall einer Privatinsolvenz gegenüber

lg, justme
Als Passus nicht gefunden, aber aus den Versicherungsbedingungen der Allianz interpretiert: Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Kosten der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Fahrzeugs.

Bergung wird also nur ersetzt, wenn sie als Haftpflichtanspruch entsteht - also Anspruch Dritter. Bergung ist ein Anspruch Dritter, behoerdlich angeordnet und oft auch durchgefuehrt, oder von Privarpersonen verlangt, um die Nutzung deren Eigentums zu ermoeglichen (z.B. Liegeplatz freimachen)

Bei der “normalen” Kasko sind Bergungskoysten tatsaechlich manchmal eingeschlossen, als Erstattungsbetrag allerdings praktisch immer als Teil der Gesamtkosten des Schadens, der die Versicherungssumme nicht ueberschreitet. Premiumvarianten koennen einen hoeheren Wert vereinbaren, einen, der ueber die Versicherungssumme hinausgeht (fuer die Versicherung des diskutierten Boots wohl illusorisch )

Kennst Du tatsaechlich eine Kaskoversicherung, die Bergungskosten ohne Obergrenze einschliesst? Da ist wohl eine Haftpflicht sinnvoller?
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  #60  
Alt Gestern, 21:08
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Ihr solltet ein neues Thema eröffnen.....
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  #61  
Alt Gestern, 21:26
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von hlex Beitrag anzeigen
Ihr solltet ein neues Thema eröffnen.....
Ausser Beitrag 29, Beitrag 60, und diesem hier haben alle mehr oder weniger zur Beantwortung der Eingangsfrage beigetragen …
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  #62  
Alt Heute, 06:11
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Doggenpapa Doggenpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Als Passus nicht gefunden, aber aus den Versicherungsbedingungen der Allianz interpretiert: Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Kosten der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Fahrzeugs.

Bergung wird also nur ersetzt, wenn sie als Haftpflichtanspruch entsteht - also Anspruch Dritter. Bergung ist ein Anspruch Dritter, behoerdlich angeordnet und oft auch durchgefuehrt, oder von Privarpersonen verlangt, um die Nutzung deren Eigentums zu ermoeglichen (z.B. Liegeplatz freimachen)

Bei der “normalen” Kasko sind Bergungskoysten tatsaechlich manchmal eingeschlossen, als Erstattungsbetrag allerdings praktisch immer als Teil der Gesamtkosten des Schadens, der die Versicherungssumme nicht ueberschreitet. Premiumvarianten koennen einen hoeheren Wert vereinbaren, einen, der ueber die Versicherungssumme hinausgeht (fuer die Versicherung des diskutierten Boots wohl illusorisch )

Kennst Du tatsaechlich eine Kaskoversicherung, die Bergungskosten ohne Obergrenze einschliesst? Da ist wohl eine Haftpflicht sinnvoller?
Da hast du die Bedingungen wahrscheinlich nicht ganz vollständig wiedergegeben. ich bin selbst Versicherungsmakler daher kann ich mit Bestimmtheit sagen, Bergungskosten werden nicht von der Haftpflicht erstattet da es sich nicht um Kosten handelt die einem Dritten durch dein Verschulden entstehen, sondern um solche die Dir entstehen um dein Hab- und Gut, dein Boot, zu bergen.

Hier der Textauszug von der Allianz Website selbst:

—————
Yacht-Haftpflicht: Schützt vor Ansprüchen Dritter

Die Yacht-Haftpflichtversicherung
reguliert Schäden an fremden Wasserfahrzeugen oder Personenschäden, die Sie verursacht haben.
Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Denn jede Wassersportler:in haftet mit ihrem persönlichen, privaten Vermögen.

……


Yacht-Kasko: Versichert Schäden an Ihrem Boot

Die Yacht-Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrer eigenen Yacht bzw. Ihrem eigenen Boot und schützt Sie vor finanziellem Risiko und Verlust.

……

Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des Bootes bzw. der Yacht werden neben der Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro ersetzt.

….

————


Gruß
Sven

Geändert von Doggenpapa (Heute um 06:28 Uhr)
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  #63  
Alt Heute, 07:12
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Als Passus nicht gefunden, aber aus den Versicherungsbedingungen der Allianz interpretiert: Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Kosten der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Fahrzeugs.

Bergung wird also nur ersetzt, wenn sie als Haftpflichtanspruch entsteht - also Anspruch Dritter. Bergung ist ein Anspruch Dritter, behoerdlich angeordnet und oft auch durchgefuehrt, oder von Privarpersonen verlangt, um die Nutzung deren Eigentums zu ermoeglichen (z.B. Liegeplatz freimachen)
Derartige Ansprüche sind aber nunmal keine Haftpflichtansprüche (genauer: kein Schadesersatzanspruch), sondern eine Anspruch auf Störungsbeseitigung - da entsteht niemandem außer Dir selbst ein Schaden, von daher ist das auch grundsätzlich nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. FALLS aus diesem Zusammenhang der Anspruchinhaber auch noch Schadensersatz verlangt (z.B. entgangene Einnahmen) wäre dieser ein Fall für die Haftpflichtversicherung, aber die eigentlichen Kosten einer Bergung sind da nicht drin enthalten.

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Bei der “normalen” Kasko sind Bergungskoysten tatsaechlich manchmal eingeschlossen, als Erstattungsbetrag allerdings praktisch immer als Teil der Gesamtkosten des Schadens, der die Versicherungssumme nicht ueberschreitet. Premiumvarianten koennen einen hoeheren Wert vereinbaren, einen, der ueber die Versicherungssumme hinausgeht (fuer die Versicherung des diskutierten Boots wohl illusorisch )

Kennst Du tatsaechlich eine Kaskoversicherung, die Bergungskosten ohne Obergrenze einschliesst? Da ist wohl eine Haftpflicht sinnvoller?
Wie gesagt, eine Haftpflicht ist bei Bergungskosten grundsätzlich leistungsfrei - Bergungskosten sind immer Bestandteil einer Boots-Kaskoversicherung. Und bei einer guten Versicherung sind sie gerade eben nicht Bestandteil der Versicherungssumme, weil diese selbst bei höherpreisigen Booten idR lange nicht ausreicht, derartige Kosten abzudecken.
Beispiele für derartige Kaskoversicherungen sind z.B. Pantaenius (§4 Abs 2 der AVB) und Wehring & Wolfes (§6.3 AVB) - und das funktioniert natürlich auch mit mit sehr günstigen Booten, sofern man eine Kaskoversicherung überhaupt bekommt (und ist dann der Grund, warum die Versicherungsprämie in solchen Fällen deutlich höher liegt als die normalerweise üblichen ca. 1% des Versicherungswertes - es gibt normalerweise einen Mindestbeitrag in der Kasko, der genau der Anteil für solche Risiken ist).

lg, justme
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Alt Heute, 08:32
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Zitat:
Zitat von sailorboy Beitrag anzeigen
Bist Du zufrieden mit Deiner Versicherung...? Bin bei derselben , dennoch finde ich 600 Euro Vollkasko für 50 Tsd Bootswert ( Bavaria25DC , Baujahr 2003 ) (mit 40 % Schadensrabatt) schon noch etwas happig, ich rede jetzt auch nicht von der weiteren jährl. Boots-Haftpflichtvers. mit 300 € pro Jahr 🫣
Sollte man sich die dennoch leisten oder werde ich etwas leichtgläubig abgezockt? Bringt ein evtl. Versicherungswechsel überhaupt deutlich was ein ?
Verstehe ich das richtig, du zahlst 900 EUR jährlich für 50.000 EUR Versicherungssumme ?
Ja, ein Wechsel lohnt sicher, ohne schlechter versichert zu sein .
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Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #65  
Alt Heute, 12:01
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Haftpflicht 180.- und Kasko 731,6.- (1.090.- minus Schadensfreiheitsbonus) versicherter Wert: 100.000.-
Bavaria Versicherung, Kasko mit Allgefahrendeckung und Neuwert anstatt Restwert, da braucht man nicht mehr diskutieren, wer was bezahlt oder nicht - es wird bezahlt.
Das Ganze über EFM-Versicherungsmakler in AT.
Dass ihr in D keine Haftpflicht braucht, ist ein echt spannender Ansatz. Würde ich nie im Leben machen!
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Alt Heute, 14:34
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Zitat:
Zitat von Doggenpapa Beitrag anzeigen
Da hast du die Bedingungen wahrscheinlich nicht ganz vollständig wiedergegeben. …

Wenn die Bergung/Wrackbeseitigung im Interesse des Bootseigner liegt - waere ja Voraussetzung bei einer Reparatur - zahlt die Haftplichtversicherung natuerlich nicht.

Wenn das Wrack beseitigt werden muss, weil die Behoerden die Beseitigung anordnen, oder der Hafen es verlangt, bin ich als Eigentuemer zur Wrackbeseitigung verpflichtet. Hier wird mein Gefuehl von Rechtsklarheit doch erschuettert. Nach meinem Verstaendnis deckt die Bootshaftpflichtversicherung grundsätzlich gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch des versicherten Bootes ab. Wrackbeseitigung ist eineöffentlich-rechtliche Verpflichtung, wenn behoerdlich angeordnet. (Ich habe die Anordnung des Hafens, wenn das Bootwrack die Nutzung seinen Eigentums einschraenkt, dazugezaehlt.) Jetzt stelle ich fest, dass die Versicherungsbedingungen teilweise private Forderungen ablehnen. Sogar bei Anordnung der Behoerden werden solche Forderungen wohl manchmel ausgeschlossen.

Ich habe ob meiner Ueberzeugung und zu oberflaechlicher Recherche unrichtige Feststellungen getroffen. Zu meiner “Verteidigung” mag man an fuehren, dass die Lage nicht so eindeutig ist, wie es den Anschein hat.
Das detaillierte Studium der Versicherungsbedingungen ist angeraten.
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  #67  
Alt Heute, 18:56
tanki tanki ist offline
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Mit so vielen Rückmeldungen hatte ich dann doch nicht gerechnet, auch wenn einige vermutlich nicht ganz zum Thema passen��

Zwischendurch wurde bereits einmal angesprochen, eventuell kann ich darauf ja noch mal aufbauen.

Wie genau seid ihr denn alle vorgegangen beim Aussuchen einer Kaskoversicherung? Habt ihr das Boot vorher schätzen lassen, sonst gibt es ja vermutlich immer das Risiko Richtung Unterversicherung.
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  #68  
Alt Heute, 18:56
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Wenn das Wrack beseitigt werden muss, weil die Behoerden die Beseitigung anordnen, oder der Hafen es verlangt, bin ich als Eigentuemer zur Wrackbeseitigung verpflichtet. Hier wird mein Gefuehl von Rechtsklarheit doch erschuettert. Nach meinem Verstaendnis deckt die Bootshaftpflichtversicherung grundsätzlich gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch des versicherten Bootes ab. Wrackbeseitigung ist eineöffentlich-rechtliche Verpflichtung, wenn behoerdlich angeordnet. (Ich habe die Anordnung des Hafens, wenn das Bootwrack die Nutzung seinen Eigentums einschraenkt, dazugezaehlt.) Jetzt stelle ich fest, dass die Versicherungsbedingungen teilweise private Forderungen ablehnen. Sogar bei Anordnung der Behoerden werden solche Forderungen wohl manchmel ausgeschlossen.
nochmal die Frage - wie kommst Du in der Situation darauf, daß irgendeine Form von Schadensersatzanspruch bestünde, zu dessen Befriedigung Du verpflichtet bist (und wogegen, da es sich um eine Haftpflicht handelt, eine Haftpflichtversicherung schützen würde)?
Wenn Du eine, egal ob öffentliche oder private, Verpflichtung zur Beseitigung einer Störung auferlegt bekommst entsteht niemandem außer Dir selbst ein Schaden (bzw. sofern ein Fremdschaden entsteht wird dieser völlig unabhängig von der Störungsbeseitigung behandelt) - an der Stelle wäre auch im Straßenverkehr die HP-Versicherung leistungsfrei (sprich, die zahlt nicht die Kosten für die Bergung und Verschrottung Deines Fahrzeugs nach einem von Dir verursachten Unfall, lediglich den zugefügten Fremdschaden). Da hilft beim PKW idR oft ein Schutzbrief, oder aber man war halt nicht der Unfallverursachen (die Bergung eines fremden Fahrzeugs in Folge eines Unfalls zahlt selbstverständlich die HP des Verursachers) - aber z.B. im LKW-Bereich ist das einer der Gründe, warum man eine entsprechende Fahrzeug -(Kasko-) Versicherung inkl. einer Ladungsversicherung auf jeden Fall haben will, da kommen halt auch schnell fünfstellige Bergungskosten bei Unfällen zusammen.
Und bei Schiffen kann das Ganze naturgemäß noch sehr viel unangenehmer werden - auch ein versunkenes Sportboot im Fahrwasser ist eine Gefahr, die unmittelbar beseitigt werden muß, was dann sehr schnell hoch fünf- bis sechsstellig werden kann.

lg, justme
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