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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Bezogen auf die Eingangsfrage bleibt es dann aber dabei, dass das abgebildete zulässige Zuggesamtgewicht aus den Fahrzeugpapieren des Golf sich auf die realen Gewichte der Fahrzeugkombination bezieht und NICHTS zu tun hat mit dem zulässigen Gesamtgewicht als Inhaber der Führerscheinklasse B.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#27
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Sorry, das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wie meinst du das? Wüsste nicht, das es da solche Beschränkungen beim „neuen“ EU Führerschein gibt. Wenn man den Führerschein umwandelt, bekommt man 1:1 das, was man vorher mit dem alten Führerschein auch fahren durfte. Da braucht man auf nichts aufpassen. Einzig die Medizinischen Untersuchungen ab 50 kommen hinzu. Gruß, Benni
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#28
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Praktisch passieren da aber Fehler.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#29
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Musste auch mein FS auf Karte wechseln, wegen Alter und LKW. Vorher durfte ich Fahrzeuge fahren, die ich jetzt mit der Karte nicht mehr fahren darf.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#30
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Es müssen ja bei der Umschreibung die Klassen C1 sowie C1E mit übernommen werden, und damit darfst 12t fahren. OK, früher waren das mit dem 3er rechnerisch 7,5t Zugmaschine plus 10t Hänger theoretisch 17,5t- aber so eine Kombination hab ich noch nie gesehen.... Aber für den PKW reichts allemal um die zulässigen Zugmöglichkeiten auszuschöpfen.
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Ohne Worte Geändert von Metalfriese (03.05.2020 um 01:32 Uhr) |
#31
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D darf ich nicht mehr, was ich aber davor fahren durfte (leer)
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#32
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Auf meine Ansage das der doch eh nur 500kg wiege sagte der Beamten das ist irrelevant, da der Trailer für 3 Tonnen zugelassen ist darf dieser nur von einem Fahrzeug gezogen werden das auch 3 Tonnen Anhängelast hat, die beiden Beamten Liesen mich aber trotzdem noch zu meinem Ziel fahren und begleiteten mich sogar und das ohne Busgeld nur mit Verwarnung 👍
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#33
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Wenn du die alte Klasse 2 hattest, bekommst du den Eintrag C172 und darfst damit leere Busse fahren.
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Gruß Heiko |
#34
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172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste "vergessen" die auf dem Amt gerne, ist bei mir auch schon passiert, habe ich reklamiert und eine neue Karte bekommen, bei dem jetzt ausgestelltem neuen war alles ok
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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#35
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Da bist du aber an seltsame Polizisten geraten, denn:
"Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Fahrzeugwaage) darf die höchste zulässige Anhängelast (Zulassungsschein) nicht überschreiten." Findest du mit Google, z.B. hier: https://www.frener.at/anhaengerbestimmungen/ Ist also genau wie in Deutschland.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#36
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Ich würde zu einem Fahrlehrer meines Vertrauens gehen, ihm 2000 Euro bezahlen und diesmal zuhören was er sagt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#37
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#38
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#39
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Ich seid so liebe Plaudertaschen...
Der TE wollte doch nur wissen, ob er mit dem Golf 660 kg ungebremst ziehen darf. Hat er schon in der Fahrschule gelernt, aber wahrscheinlich den Zettel, wie so viele, offensichtlich in der Tombola bekommen......
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#40
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Oder einfach die Erklärung, dass du gerade auf einer technischen Überprüfungsfahrt bist. Dann darf das nämlich jeder mit C o.ä., auch wenn er keinen alten 2er hatte.
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#41
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Da liegst du leider falsch. Scroll in deinem Link eins weiter runter zu Anhänger über 750kg. Da steht sinngemäß: Zulässige anhängelast zugfahrzeug muss immer beachtet werden. Und hier liegt der Hund begraben: Während die Deutschen hier das tatsächliche Anhängergewicht nehmen, geht es in Österreich ausschließlich nach dem in den Papieren eingetragenen Gewicht des Anhängers. Egal, ob er voll oder leer ist... Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#42
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#43
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Na dann könnten die Österereicher ziemlich viel Geld beim Schwerlastverkehr einnehmen. Hier meine Kombination, wie sie bei allen Sattelzügen wohl ist. Zugmaschine Anhängelast 27t Auflieger Gesamtgewicht 38t.......
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Gruß Jochen vom Reffenthal |
#44
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Bei Großen LKWs kenn ich mich ned aus. Ich kann dir nur sagen, dass es bei Anhängern so ist und daß ich von etlichen weiß, die bereits über diesen Fallstrick gestolpert sind... Ist ja genauso wie mit der 100er Zulassung: Die deutsche gilt erst mal nicht - ich darf trotzdem mit meinem Trailer 100 fahren auf der Autobahn - weil er unter 750kg ist. Aber nicht auf der Landstraße - da gilt 80. Ist halt so bei den Ösis: Alles ist ähnlich, aber doch ein wenig anders. ![]() Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#45
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Klar, hältst du dich in Österreich ohne Anhänger an die da geltende Geschwindigkeit oder fährst du weil du aus Deutschland kommst und auch Deutscher bist auch so schnell wie du willst oder kannst?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#46
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![]() Zitat:
Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.
1.040 kg : 2 = 520 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)
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Gruß Jochen vom Reffenthal |
#47
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Beim Führerschein zählt immer das zulässige Gesamtgewicht. Bei der Anhängelast etc., also den technische Frage, das tatsächliche Gewicht.
Kleiner Tipp für uns „Junge“, die die Klasse 3 nur aus Erzählungen kennen: per Tageskurs in der Fahrschule kann man prüfungsfrei die Kennzahl B96 eintragen lassen. Damit darfst Du dann Gespanne bis 4.250 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren. |
#48
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Du beziehst dich jetzt auf die Gewichtssache und nicht auf die 100er, oder? Dann ist es eigentlich nicht schwer: Steht im ersten Absatz. „... siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.“ Es gilt, was eingetragen ist - nicht das tatsächliche Gewicht. ![]() Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#49
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Falls du mich meinst: Ich bezog mich auf das fahren mit Hänger. Ich darf halt in AT mit meiner Kombi legal 100 fahren - was sehr angenehm ist... ![]() Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#50
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Es wird nicht richtiger durch stete Wiederholung.
Für den FÜHRERSCHEIN gilt die Summe der eingetragenen Gewichte. Um die geht es aber nicht, die Summe wird in der Eingangsfrage nicht erreicht. Das Zuggesamtgewicht aus dem Bild im ersten Beitrag sagt, was der Zug tatsächlich höchstens wiegen darf. Diese Angabe hat aber mit dem Führerschein nichts zu tun.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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