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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
auch auf die Gefahr hin, das dieses Thema schon etliche male besprochen wurde, eröffne ich nen neues Thema, da ich mir da wirklich zu 100% sicher sein will. Ich habe nur den normalen Klasse B Führerschein, darf somit nicht alles ziehen. Ich habe nen BMW E38, dieser darf laut Fahrzeugschein etwas über 2000 kg ziehen. Wenn ich das Gesetz nun richtig verstanden habe, darf ich mit folgenden Daten nen Trailer mit 1,5 Tonnen ziehen? Leergewicht des Fahrzeugs: Ca. 2 Tonnen Maximal zulässiges Gewicht vom Trailer: 1,5 Tonnen (ausgedacht) Somit wiegt mein Wagen leer + Trailer maximal 3,5 Tonnen, und ich dürfte mit meinem normalen Klassen B Führerschein den Hänger ziehen? Ich höre immer wieder andere aussagen, dass es maximal 750 kg sind, bitte um Aufklärung ![]() Vielen Dank und beste Grüße Daniel |
#2
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Klasse B
Beinhaltet M,S,L ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]() |
#3
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Ja genau diesen Text kenne ich, das bedeutet, ich darf die oben genannte Kombination mit Klasse B fahren?
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#4
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Wie hoch ist denn die zulässige Gesamtmasse Deiner Kombination?
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#5
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Auf jedenfall unter 3500 kg, ich besitz ja noch kein Boot, muss aber wissen was ich ziehen darf. Hab ja die Daten im ersten Post angegeben, der Wagen wiegt leer 2 Tonnen, so könnte ich theoretisch 1,5 Tonnen ziehen mit Klasse B?
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#6
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da steht doch Anhänger mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg. Wieso solltest du dann 1500kg dranhängen dürfen
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Oder die Kombi 1,5 to Anh. plus 1,6 to Pkw (Lergewicht) dabei zgG des Pkw max 2.0 to. In dieser Kombi darfst Du es fahren (komisch aber war) Du dürftest auch die Kombi 3,5 to zgG (Geländewagen) und einen Anh. 750 kg (= 4.25 to) fahren Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer Geändert von willibur (21.01.2012 um 18:32 Uhr) Grund: War doch noch ein Fehler drin |
#8
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Du hast doch 2 Daten im Fahrzeugschein
1x die 750 kg , die beziehen sich auf ungebremst 1x 2000 kg die du ziehen darfst gebremst 2000 kg hast du Leergewicht Wenn dein Auto vollgetankt ist und 2 Personen drinsitzen, bist bestimmt schon bei 2,2 to dann wird es schon eng mit einem 1500 kg Anhänger. Ich würd maximal 1200 dranhängen oder dann den BE machen
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]() Geändert von maribde (21.01.2012 um 18:33 Uhr) |
#9
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Jetzt haben wir wieder zwei unterschiedliche Aussagen, der eine sagt 750 kg und der andere sagt ich darf theoretisch bis 1,5 Tonnen ziehen
![]() Ich bin ja auch der Meinung, das ich aufgrund des oder im Gesetzestext mehr als 750 kg ziehen darf. @maribde Danke für den Hinweis, mein Boot wird mit Hänger vermutlich auch nicht mehr als 1 Tonne wiegen ![]() |
#10
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Die 750 kg beziehen sich auf einen ungebremsten Anhänger.
den darfst du auf jeden Fall ziehen Ab 750 kg darf das Gesamtgewicht des Hängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten ,Gesamtgewicht bis 3, 5 to ich hoffe das ist jetzt so verständlich.
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität ![]()
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#11
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Alles klar danke für die Hilfe
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#12
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Nimm das Oder...
![]() Der Anhänger darf keine 1,5to haben, da das tatsächliche Gewicht Deines Autos höher liegt als 2 to (Leermasse) und das Gewicht des Zuges damit über 3,5to. Und beim Anhänger zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche. ![]() Du darfst also mit der Karre keinen leeren Trailer ziehen, der beispielsweise 2,6to haben darf. ![]() Gruß Torben PS: Wo steht das? ![]()
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#13
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![]() Zitat:
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Wissen ohne Goggggggggel ![]() |
#14
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Doch, wenn du noch den alten Führerschein oder BE hast. Die Aussage von GrunAIR bezieht sich wirklich nur auf den neuen Klasse B Führerschein.
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#15
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![]() Zitat:
Mensch, dass mit den ganzen Führerscheinänderungen geht mir mal aufn Senkel!!!
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Wissen ohne Goggggggggel ![]() |
#16
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das ist aber dann ein sehr schwerer 3 to Aluhänger....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#17
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Zahlen gerade mal "aus der Luft" gegriffen!
Aber weißt Du grade zufällig was ein 3 t Harbeck Alubootstrailer, Länge ohne ausgezogene Lichtleiste 8m an Eigengewicht hat. Hab den nie ohne Boot gewogen, finde auch keine Angabe aufm Hänger oder nicht gründlich geguckt ![]()
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Wissen ohne Goggggggggel ![]() |
#18
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Müsste in den Papieren stehen. Sollte unter 500kg liegen, sonst hat er bald keinen Gewichtsvorteil mehr gegenüber Stahl.
Gruß Torben |
#19
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Legal darfst du 750 kg dranhängen. Und du darfst theoretisch ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 to fahren und 750 kg dranhängen. Das sagt zumindest der Fahrlehrer meines geringsten Mißtrauen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#20
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![]() Zitat:
das ist so nicht richtig. Ob das Fahrzeug vollgetankt ist, oder 4 100kg Kerle drinsitzen ist völlig egal. Der 7ner hat ganz sicher 2500-2600kg zulässiges Gesamtgewicht (nur das zählt) und da bleiben für einen Trailer nur 900-1000kg zulässiges Gesamtgewicht. Dabei ist es völlig egal ob der Trailer und auch das Zugfahrzeug beladen sind, oder nicht. Oder: Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht (beladen oder nicht) von nicht mehr als 750kg. Viele Grüsse Danny |
#21
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mein Steinbacher hat im Schein 460 kg (mit dem Zusatz unten, dass er je nach Ausrüstung z.B. Sliphilde o.ä. bis zu 540 kg haben kann)
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#22
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Unser Forester hat 1500 kg Leergewicht (habe ich so vom TÜV eintragen lassen, das macht der), der Trailer hat 1500 kg zul. Ges.-Gew., der Forester hat knapp 1900 kg zul. Ges.-Gew.
Für die Formel zul. Ges.-Gew. des Trailers nicht größer als Leer-Gew. des Zugfahrzeugs und zul. Ges.-Gew. des Gespanns kleiner als 3500 kg paßt diese Kombination perfekt. Und das alles nur weil Sohnemann seinerzeit zu faul war den Anhängerschein mit zu machen, ich hätte es sogar bezahlt ![]() ![]() ![]()
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#23
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![]() Zitat:
Der Sohnemann hat wohl drauf gepokert, dass du nachgibst und gewonnen. Der hätte den Schein heute wenn er gerne Boot fährt und du nicht nachgegeben hättest. Gr nobbi
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Wissen ohne Goggggggggel ![]()
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#24
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Das man heutzutage für Anhänger eine FS-Erweiterung braucht, finde ich richtig. Aber die Art, wie das geregelt wurde, ist eine Katastrophe. Selbst Fachleute kommen da manchmal ins schwimmen ...
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#25
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![]() Zitat:
Jetzt herrscht genauso viel Verwirrung wie vorher schon ![]() Edit: Du scheinst recht zu haben, die zulässige Gesamtmasse des PKW ist auch wichtig. Geändert von DaDonDerDritte (22.01.2012 um 15:58 Uhr) |
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