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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 02.05.2020, 22:26
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Chili Chili ist offline
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Bezogen auf die Eingangsfrage bleibt es dann aber dabei, dass das abgebildete zulässige Zuggesamtgewicht aus den Fahrzeugpapieren des Golf sich auf die realen Gewichte der Fahrzeugkombination bezieht und NICHTS zu tun hat mit dem zulässigen Gesamtgewicht als Inhaber der Führerscheinklasse B.
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  #27  
Alt 02.05.2020, 22:42
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Benni1305 Benni1305 ist offline
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Zitat:
Zitat von nawarthmal Beitrag anzeigen
Das ist genau der Grund, warum ich meinen Papierlappen noch nicht in eine Scheckkarte umgewandelt habe - man verliert nämlich, wenn man nicht ganz genau aufpasst, die Möglichkeit, große aber wenig beladene Anhänger mit seinem Normalo-Pkw zu ziehen...

Sorry, das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wie meinst du das? Wüsste nicht, das es da solche Beschränkungen beim „neuen“ EU Führerschein gibt. Wenn man den Führerschein umwandelt, bekommt man 1:1 das, was man vorher mit dem alten Führerschein auch fahren durfte. Da braucht man auf nichts aufpassen.

Einzig die Medizinischen Untersuchungen ab 50 kommen hinzu.

Gruß,
Benni
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  #28  
Alt 02.05.2020, 23:10
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Zitat:
Zitat von Benni1305 Beitrag anzeigen
Wenn man den Führerschein umwandelt, bekommt man 1:1 das, was man vorher mit dem alten Führerschein auch fahren durfte. Da braucht man auf nichts aufpassen.
Theoretisch ist das so, ja.
Praktisch passieren da aber Fehler.
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  #29  
Alt 02.05.2020, 23:44
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Benni1305 Beitrag anzeigen
Wenn man den Führerschein umwandelt, bekommt man 1:1 das, was man vorher mit dem alten Führerschein auch fahren durfte. Da braucht man auf nichts aufpassen.

Gruß,
Benni
Nein, das ist nicht richtig.
Musste auch mein FS auf Karte wechseln, wegen Alter und LKW. Vorher durfte ich Fahrzeuge fahren, die ich jetzt mit der Karte nicht mehr fahren darf.
__________________
Gruß, Klaus

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  #30  
Alt 03.05.2020, 01:17
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Nein, das ist nicht richtig.
Musste auch mein FS auf Karte wechseln, wegen Alter und LKW. Vorher durfte ich Fahrzeuge fahren, die ich jetzt mit der Karte nicht mehr fahren darf.
Die da wären?
Es müssen ja bei der Umschreibung die Klassen C1 sowie C1E mit übernommen werden, und damit darfst 12t fahren. OK, früher waren das mit dem 3er rechnerisch 7,5t Zugmaschine plus 10t Hänger theoretisch 17,5t- aber so eine Kombination hab ich noch nie gesehen....
Aber für den PKW reichts allemal um die zulässigen Zugmöglichkeiten auszuschöpfen.
__________________
Ohne Worte

Geändert von Metalfriese (03.05.2020 um 01:32 Uhr)
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  #31  
Alt 03.05.2020, 03:34
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Die da wären?
Es müssen ja bei der Umschreibung die Klassen C1 sowie C1E mit übernommen werden, und damit darfst 12t fahren. .
Ich hab C, C1, BE, C1E, CE
D darf ich nicht mehr, was ich aber davor fahren durfte (leer)
__________________
Gruß, Klaus

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  #32  
Alt 03.05.2020, 06:32
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Blödsinn.
Bei der Anhängelast und beim Zuggesamtgewicht zählt das reale Gewicht.

Sonst dürfte der Golf noch nicht einmal einen leeren 3,5 to. Anhänger ziehen, der vielleicht 500kg wiegt.

Darf er aber natürlich, alles andere ist Quatsch.
Google benutzen könnt ihr zusätzlich wohl auch selbst.
In Österreich darf er das definitiv nicht, ich wollte mal einen leeren 3 Tonnen Tandemtrailer mit einem Ford Focus in die nächste Ortschaft ziehen und prompt wurde ich von der Polizei angehalten und die Beamten klärten mich auf das ich den Trailer weder voll noch leer ziehen darf mit dem Focus.

Auf meine Ansage das der doch eh nur 500kg wiege sagte der Beamten das ist irrelevant, da der Trailer für 3 Tonnen zugelassen ist darf dieser nur von einem Fahrzeug gezogen werden das auch 3 Tonnen Anhängelast hat, die beiden Beamten Liesen mich aber trotzdem noch zu meinem Ziel fahren und begleiteten mich sogar und das ohne Busgeld nur mit Verwarnung 👍
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
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  #33  
Alt 03.05.2020, 06:37
Müritzfischer Müritzfischer ist offline
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Wenn du die alte Klasse 2 hattest, bekommst du den Eintrag C172 und darfst damit leere Busse fahren.
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Gruß Heiko
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  #34  
Alt 03.05.2020, 06:41
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Ich hab C, C1, BE, C1E, CE
D darf ich nicht mehr, was ich aber davor fahren durfte (leer)
dann fehlt dir die Schlüsselzahl 172

172
Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

"vergessen" die auf dem Amt gerne, ist bei mir auch schon passiert, habe ich reklamiert und eine neue Karte bekommen, bei dem jetzt ausgestelltem neuen war alles ok
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Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #35  
Alt 03.05.2020, 09:35
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
In Österreich darf er das definitiv nicht...
Da bist du aber an seltsame Polizisten geraten, denn:
"Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Fahrzeugwaage) darf die höchste zulässige Anhängelast (Zulassungsschein) nicht überschreiten."
Findest du mit Google, z.B. hier:
https://www.frener.at/anhaengerbestimmungen/
Ist also genau wie in Deutschland.
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  #36  
Alt 03.05.2020, 09:39
uli07 uli07 ist offline
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Ich würde zu einem Fahrlehrer meines Vertrauens gehen, ihm 2000 Euro bezahlen und diesmal zuhören was er sagt.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #37  
Alt 03.05.2020, 09:41
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Die da wären?
Es müssen ja bei der Umschreibung die Klassen C1 sowie C1E mit übernommen werden, und damit darfst 12t fahren. OK, früher waren das mit dem 3er rechnerisch 7,5t Zugmaschine plus 10t Hänger theoretisch 17,5t- aber so eine Kombination hab ich noch nie gesehen....
Aber für den PKW reichts allemal um die zulässigen Zugmöglichkeiten auszuschöpfen.
Die Kombination war früher sehr häufig anzutreffen bei uns im Garten- und Landschaftsbau absolut üblich.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #38  
Alt 03.05.2020, 09:53
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
In Österreich darf er das definitiv nicht, ich wollte mal einen leeren 3 Tonnen Tandemtrailer mit einem Ford Focus in die nächste Ortschaft ziehen und prompt wurde ich von der Polizei angehalten und die Beamten klärten mich auf das ich den Trailer weder voll noch leer ziehen darf mit dem Focus.

Auf meine Ansage das der doch eh nur 500kg wiege sagte der Beamten das ist irrelevant, da der Trailer für 3 Tonnen zugelassen ist darf dieser nur von einem Fahrzeug gezogen werden das auch 3 Tonnen Anhängelast hat, die beiden Beamten Liesen mich aber trotzdem noch zu meinem Ziel fahren und begleiteten mich sogar und das ohne Busgeld nur mit Verwarnung 👍
Hast Du denn den FS B oder mehr?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #39  
Alt 03.05.2020, 10:09
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Ich seid so liebe Plaudertaschen...

Der TE wollte doch nur wissen, ob er mit dem Golf 660 kg ungebremst ziehen darf.

Hat er schon in der Fahrschule gelernt, aber wahrscheinlich den Zettel, wie so viele, offensichtlich in der Tombola bekommen......
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #40  
Alt 03.05.2020, 11:53
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
dann fehlt dir die Schlüsselzahl 172
Oder einfach die Erklärung, dass du gerade auf einer technischen Überprüfungsfahrt bist. Dann darf das nämlich jeder mit C o.ä., auch wenn er keinen alten 2er hatte.
Zitat:
Zitat von FEV §6
(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
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  #41  
Alt 03.05.2020, 12:33
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Da bist du aber an seltsame Polizisten geraten, denn:
"Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Fahrzeugwaage) darf die höchste zulässige Anhängelast (Zulassungsschein) nicht überschreiten."
Findest du mit Google, z.B. hier:
https://www.frener.at/anhaengerbestimmungen/
Ist also genau wie in Deutschland.

Da liegst du leider falsch.
Scroll in deinem Link eins weiter runter zu Anhänger über 750kg.
Da steht sinngemäß:
Zulässige anhängelast zugfahrzeug muss immer beachtet werden.

Und hier liegt der Hund begraben:
Während die Deutschen hier das tatsächliche Anhängergewicht nehmen, geht es in Österreich ausschließlich nach dem in den Papieren eingetragenen Gewicht des Anhängers. Egal, ob er voll oder leer ist...

Schöne Grüße,
Jan


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  #42  
Alt 03.05.2020, 13:37
gninneh gninneh ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Die da wären?
Es müssen ja bei der Umschreibung die Klassen C1 sowie C1E mit übernommen werden, und damit darfst 12t fahren. OK, früher waren das mit dem 3er rechnerisch 7,5t Zugmaschine plus 10t Hänger theoretisch 17,5t- aber so eine Kombination hab ich noch nie gesehen....
Aber für den PKW reichts allemal um die zulässigen Zugmöglichkeiten auszuschöpfen.
Wenn du von 3 auf Karte umschreiben lässt, darfst du das auch weiterhin noch. Du bekommst dann CE mit Kennziffer 79 eingetragen, welches genau das abdeckt. In der ersten Zeit ist der weggefallen und wurde später eingeklagt. Allerdings ist der wie jeder CE begrenzt bis 50 Jahre, danach mit ärztlichem Attest verlängerbar.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #43  
Alt 03.05.2020, 14:21
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Da liegst du leider falsch.
Scroll in deinem Link eins weiter runter zu Anhänger über 750kg.
Da steht sinngemäß:
Zulässige anhängelast zugfahrzeug muss immer beachtet werden.

Und hier liegt der Hund begraben:
Während die Deutschen hier das tatsächliche Anhängergewicht nehmen, geht es in Österreich ausschließlich nach dem in den Papieren eingetragenen Gewicht des Anhängers. Egal, ob er voll oder leer ist...

Schöne Grüße,
Jan


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Na dann könnten die Österereicher ziemlich viel Geld beim Schwerlastverkehr einnehmen. Hier meine Kombination, wie sie bei allen Sattelzügen wohl ist. Zugmaschine Anhängelast 27t Auflieger Gesamtgewicht 38t.......
__________________
Gruß Jochen vom Reffenthal
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  #44  
Alt 03.05.2020, 14:44
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Zitat:
Zitat von Trischi Beitrag anzeigen
Na dann könnten die Österereicher ziemlich viel Geld beim Schwerlastverkehr einnehmen. Hier meine Kombination, wie sie bei allen Sattelzügen wohl ist. Zugmaschine Anhängelast 27t Auflieger Gesamtgewicht 38t.......

Bei Großen LKWs kenn ich mich ned aus.
Ich kann dir nur sagen, dass es bei Anhängern so ist und daß ich von etlichen weiß, die bereits über diesen Fallstrick gestolpert sind...
Ist ja genauso wie mit der 100er Zulassung: Die deutsche gilt erst mal nicht - ich darf trotzdem mit meinem Trailer 100 fahren auf der Autobahn - weil er unter 750kg ist. Aber nicht auf der Landstraße - da gilt 80.

Ist halt so bei den Ösis: Alles ist ähnlich, aber doch ein wenig anders.


Jan


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  #45  
Alt 03.05.2020, 15:01
uli07 uli07 ist offline
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Klar, hältst du dich in Österreich ohne Anhänger an die da geltende Geschwindigkeit oder fährst du weil du aus Deutschland kommst und auch Deutscher bist auch so schnell wie du willst oder kannst?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #46  
Alt 03.05.2020, 15:08
Trischi Trischi ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Bei Großen LKWs kenn ich mich ned aus.
Ich kann dir nur sagen, dass es bei Anhängern so ist und daß ich von etlichen weiß, die bereits über diesen Fallstrick gestolpert sind...
Ist ja genauso wie mit der 100er Zulassung: Die deutsche gilt erst mal nicht - ich darf trotzdem mit meinem Trailer 100 fahren auf der Autobahn - weil er unter 750kg ist. Aber nicht auf der Landstraße - da gilt 80.

Ist halt so bei den Ösis: Alles ist ähnlich, aber doch ein wenig anders.


Jan


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Jan, Quelle ÖAMC.

Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.
  • Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
    wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt

    Beispiel:
Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
1.040 kg : 2 = 520 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)

  • Auflaufgebremste schwere Anhänger:
    wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugender Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - nochden bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
    d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Schon bissel eigenartig und schwer zu verstehen
__________________
Gruß Jochen vom Reffenthal
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  #47  
Alt 03.05.2020, 16:19
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
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Beim Führerschein zählt immer das zulässige Gesamtgewicht. Bei der Anhängelast etc., also den technische Frage, das tatsächliche Gewicht.
Kleiner Tipp für uns „Junge“, die die Klasse 3 nur aus Erzählungen kennen: per Tageskurs in der Fahrschule kann man prüfungsfrei die Kennzahl B96 eintragen lassen. Damit darfst Du dann Gespanne bis 4.250 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren.
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  #48  
Alt 03.05.2020, 16:27
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Trischi Beitrag anzeigen
Jan, Quelle ÖAMC.

Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.
  • Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
    wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt

    Beispiel:
Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
1.040 kg : 2 = 520 kg (=tatsächliches Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers)

  • Auflaufgebremste schwere Anhänger:
    wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugender Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - nochden bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
    d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Schon bissel eigenartig und schwer zu verstehen

Du beziehst dich jetzt auf die Gewichtssache und nicht auf die 100er, oder?

Dann ist es eigentlich nicht schwer:
Steht im ersten Absatz. „... siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.“

Es gilt, was eingetragen ist - nicht das tatsächliche Gewicht.


Jan


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  #49  
Alt 03.05.2020, 16:29
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Klar, hältst du dich in Österreich ohne Anhänger an die da geltende Geschwindigkeit oder fährst du weil du aus Deutschland kommst und auch Deutscher bist auch so schnell wie du willst oder kannst?

Falls du mich meinst:
Ich bezog mich auf das fahren mit Hänger.
Ich darf halt in AT mit meiner Kombi legal 100 fahren - was sehr angenehm ist...


Jan


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  #50  
Alt 03.05.2020, 18:41
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Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Es gilt, was eingetragen ist - nicht das tatsächliche Gewicht.
Es wird nicht richtiger durch stete Wiederholung.
Für den FÜHRERSCHEIN gilt die Summe der eingetragenen Gewichte.

Um die geht es aber nicht, die Summe wird in der Eingangsfrage nicht erreicht.

Das Zuggesamtgewicht aus dem Bild im ersten Beitrag sagt, was der Zug tatsächlich höchstens wiegen darf.
Diese Angabe hat aber mit dem Führerschein nichts zu tun.
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