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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 02.05.2020, 19:17
CaptainCaptain CaptainCaptain ist offline
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Standard Darf ich diesen Anhänger ziehen?

Schönen guten Tag,
Ich bin in dem Thema recht neu und frage jetzt mal doof.
(Ich besitze den Führerschein der Klasse B)

ich besitze einen Volkswagen Golf 7 und möchte demnächst damit einen ungebremsten Anhänger ziehen. Jetzt ist die Frage ob ich das überhaupt darf. Zu den Daten aus dem Fahrzeugbrief:

Leergewicht: 1338kg

Techn. zulässiges Gesamtgewicht: 1830

zulässige anhängelast ungebremst 660kg

unter Punkt 22 steht noch folgender Vermerk diesen lade ich als Bild hoch

Der Anhänger der gezogen werden soll wird beladen nicht mehr als 550 kg wiegen

Darf mein Auto das ziehen? Also auch wenn mein zulässiges gesamtgewicht beim anhängen von einem maximal möglichen anhängergewicht von 660kg überschritten wird?
Ist das zulässige Gesamtgewicht denn überhaupt ausschlaggebend beim anhängen eines Anhängers oder bezieht sich das nur auf die Beladung des Autos an sich

Ich bedanke mich für die Antworten

beste Grüße
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Geändert von CaptainCaptain (02.05.2020 um 19:26 Uhr)
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  #2  
Alt 02.05.2020, 19:22
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
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... du bist ein Witzbold; denkst du , dass wir den Bild drehen?
Stell mal das Foto vernünftig ein.
Dann wirst du auch bestimmt Hilfe bekommen.
__________________
Gruß Hans-H.
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  #3  
Alt 02.05.2020, 19:25
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
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Hallo Captain (oder wie immer Du heisst)

Grundsätzlich mein Tip:
Vertrauen auf Antworten impliziert im realen Alltag auch Rechtsfolgen.
Da würde ich mich nie auf ein Forum verlassen.

Welche rechtliche Verbindlichkeit willst Du denn einem Schwarmwissen zutrauen?
Mach Dich selbst schlau, auf originären Seiten.

Ansonsten gilt, wie immer, wird spannend im weiteren Verlauf..
__________________
Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #4  
Alt 02.05.2020, 19:27
zooom zooom ist offline
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Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Sagt Tante google mit nur 1 Click
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  #5  
Alt 02.05.2020, 19:27
CaptainCaptain CaptainCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
... du bist ein Witzbold; denkst du , dass wir den Bild drehen?
Stell mal das Foto vernünftig ein.
Dann wirst du auch bestimmt Hilfe bekommen.
Getan
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  #6  
Alt 02.05.2020, 19:31
CaptainCaptain CaptainCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Hallo Captain (oder wie immer Du heisst)

Grundsätzlich mein Tip:
Vertrauen auf Antworten impliziert im realen Alltag auch Rechtsfolgen.
Da würde ich mich nie auf ein Forum verlassen.

Welche rechtliche Verbindlichkeit willst Du denn einem Schwarmwissen zutrauen?
Mach Dich selbst schlau, auf originären Seiten.

Ansonsten gilt, wie immer, wird spannend im weiteren Verlauf..
Da gebe ich dir absolut recht es ging mir nur darum welche Zahlen im fahrzeugschein jetzt konkret in meinem Fall relevant sind
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  #7  
Alt 02.05.2020, 19:31
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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Natürlich darfst du den Anhänger ziehen.
660kg sind ungebremst zulässig, 550kg sind es - die Bedingung passt.

Das Zuggesamtgewicht erreichst du bei weitem nicht, also ist das Kriterium auch erfüllt.

Wo also soll das Problem sein?
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  #8  
Alt 02.05.2020, 19:31
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Wenn dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 660 kg hat oder weniger darfst du den Hänger ziehen. Es gelten immer die Zahlen im Fahrzeugschein und nicht das tatsächliche Gewicht.
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Gruß
Frank
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  #9  
Alt 02.05.2020, 19:37
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Es gelten immer die Zahlen im Fahrzeugschein und nicht das tatsächliche Gewicht.
Beim Zuggesamtgewicht zählt das tatsächliche Gewicht.

Das steht immer dann in den Papieren, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs und die zulässige Anhängelast in Summe grösser wären.

In Folge darf dann entweder das Fahrzeug voll beladen sein ODER der Anhänger, aber nicht beides.

Deswegen ist das Zuggesamtgewicht für die Fragestellung irrelevant.
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  #10  
Alt 02.05.2020, 19:40
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Beim Zuggesamtgewicht stimmt das wohl. Wenn der Hänger aber 750 kg eingetragen hat dann nicht.
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Gruß
Frank
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  #11  
Alt 02.05.2020, 19:52
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Moin,

ist erlaubt.In diesem Fall (ungebremster Anhänger) darf ein Anhänger mit bis zu 750 Kg zGG gezogen werden. Ungebremste Anhänger gibt es nur bis max. 750 Kg zGG. Nur, das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf die 660 Kg nicht überschreiten. In der Praxis sogar mehr, da die tatsächliche Stützlast nicht dem Anhänger, sondern dem KFZ zugerechnet wird. Also, bei 50 Kg tatsächlicher Stützlast dürfte das tatsächliche Gewicht des Anhängers 710 Kg betragen.

Bei einem gebremsten gilt dieses analog.

Hier ein stellvertretender Link für viele im Internet: https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Jörg
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #12  
Alt 02.05.2020, 19:56
Pepper Pepper ist offline
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Du darfst "Zulässiges Gesamtgewicht" und "Technisch zulässige Gesamtmasse" nicht durcheinander bringen.

Zulässiges Gesamtgewicht bezieht sich hier auf das Zugfahrzeug
Zulässige Gesamtmasse auf die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger

Dein "Problem" wird eine technisch zulässige Gesamtmasse von irgendwo bei 2500 KG haben - dein Auto darf das von der Zulassung her und du darfst das mit deinem Führerschein.
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Viele Grüße
Andreas
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  #13  
Alt 02.05.2020, 20:00
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Beim Zuggesamtgewicht stimmt das wohl. Wenn der Hänger aber 750 kg eingetragen hat dann nicht.
Nö. Das ist einfach nur falsch.
Der Golf darf auch einen 3,5 Tonnen Anhänger ziehen. Nur wirklich wiegen darf der Anhänger nur soviel, dass Auto + Anhänger real das Zuggesamtgewicht nicht überschreiten (und die Anhängelast natürlich auch nicht).
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  #14  
Alt 02.05.2020, 20:02
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HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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Da er Führerscheinklasse B angibt nehme ich an es handelt sich um Österreich.

Da gilt grundsätzlich immer das höchst zulässige Gesamt Gewicht.
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LG HighlineCasy

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  #15  
Alt 02.05.2020, 20:08
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von HighlineCasy Beitrag anzeigen
Da er Führerscheinklasse B angibt nehme ich an es handelt sich um Österreich.

Da gilt grundsätzlich immer das höchst zulässige Gesamt Gewicht.
kann genauso deutschland, frankreich oder sonstwo in der EU sein... die klassen sind überall gleich..
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Gruß Volker
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  #16  
Alt 02.05.2020, 20:35
CaptainCaptain CaptainCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Nö. Das ist einfach nur falsch.
Der Golf darf auch einen 3,5 Tonnen Anhänger ziehen. Nur wirklich wiegen darf der Anhänger nur soviel, dass Auto + Anhänger real das Zuggesamtgewicht nicht überschreiten (und die Anhängelast natürlich auch nicht).
Das zuggesamtgewicht ist doch das was bei mir unter Punkt 22 noch angemerkt ist. Wären das dann diese 3380kg?
Es steht ja da auch noch *O.1
Und unter der Punkt O.1 ist bei mir der gebremste Anhänger vermerkt bezieht sich dann das Gesamtgewicht des Gespanns nur auf das führen eines gebremsten Anhängers
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  #17  
Alt 02.05.2020, 20:43
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Nö. Das ist einfach nur falsch.
Der Golf darf auch einen 3,5 Tonnen Anhänger ziehen. Nur wirklich wiegen darf der Anhänger nur soviel, dass Auto + Anhänger real das Zuggesamtgewicht nicht überschreiten (und die Anhängelast natürlich auch nicht).
Es ist so einfach. Denkt mal an die Dachlast! Spielt da das Eigengewicht vom Dachträger oder einer Box eine Rolle? Das Erlaubte Gewicht zählt.

Und nein, ich habe keine Versicherung gefragt......
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  #18  
Alt 02.05.2020, 21:20
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Das Erlaubte Gewicht zählt.
Blödsinn.
Bei der Anhängelast und beim Zuggesamtgewicht zählt das reale Gewicht.

Sonst dürfte der Golf noch nicht einmal einen leeren 3,5 to. Anhänger ziehen, der vielleicht 500kg wiegt.

Darf er aber natürlich, alles andere ist Quatsch.
Google benutzen könnt ihr zusätzlich wohl auch selbst.
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  #19  
Alt 02.05.2020, 21:20
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von CaptainCaptain Beitrag anzeigen
Das zuggesamtgewicht ist doch das was bei mir unter Punkt 22 noch angemerkt ist. Wären das dann diese 3380kg?
Es steht ja da auch noch *O.1
Und unter der Punkt O.1 ist bei mir der gebremste Anhänger vermerkt bezieht sich dann das Gesamtgewicht des Gespanns nur auf das führen eines gebremsten Anhängers
Moin,

nöö, gilt auch für ungebremste Anhänger. Ist aber irrelevant bei Dir, da Du mit einem ungebremsten Anhänger noch nicht einmal annähernd an diese Grenze kommen kannst:
1830 + 660 = 2490Kg. Und das sind schon die Grenzwerte vom KFZ und Anhänger.

Jörg
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  #20  
Alt 02.05.2020, 21:31
Trischi Trischi ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Beim Zuggesamtgewicht zählt das tatsächliche Gewicht.

Das steht immer dann in den Papieren, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs und die zulässige Anhängelast in Summe grösser wären.

In Folge darf dann entweder das Fahrzeug voll beladen sein ODER der Anhänger, aber nicht beides.

Deswegen ist das Zuggesamtgewicht für die Fragestellung irrelevant.
Nicht ganz Hans, beim Zuggesamtgewicht in folge der Führerscheinregelung hier B geht es sehrwohl um das Zuggesamtgewicht. Beispiel: Der Golf vom TE plus mein 3,5t Wicktrailer unbeladen. Leergewicht Wick 650kg, Golf vollbeladen 1830kg, somit Tatsächliches Zuggesamtgwicht 2480kg, aber beim FS werden beide zulässigen Gesamtgewichte addiert, heist 1830kg plus 3500kg Trailer somit Zuggesamtgewicht 5330kg. Und somit FS Klasse BE, ob der Golf das kann oder nicht spielt dabei keine Rolle...
__________________
Gruß Jochen vom Reffenthal
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  #21  
Alt 02.05.2020, 21:40
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checki checki ist offline
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Zitat:
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Blödsinn.
Bei der Anhängelast und beim Zuggesamtgewicht zählt das reale Gewicht.

Sonst dürfte der Golf noch nicht einmal einen leeren 3,5 to. Anhänger ziehen, der vielleicht 500kg wiegt.

Darf er aber natürlich, alles andere ist Quatsch.
Google benutzen könnt ihr zusätzlich wohl auch selbst.
https://m.youtube.com/watch?v=Ai6dukJ4zm8

Anmerkung zum besseren Verständnis, es geht um Führerscheinregelungen, trifft für den TE nicht zu da 3,5T nicht erreicht werden, Deine Aussage hier ist aber nicht richtig.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #22  
Alt 02.05.2020, 21:41
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von CaptainCaptain Beitrag anzeigen
Das zuggesamtgewicht ist doch das was bei mir unter Punkt 22 noch angemerkt ist. Wären das dann diese 3380kg?
Es steht ja da auch noch *O.1
Und unter der Punkt O.1 ist bei mir der gebremste Anhänger vermerkt bezieht sich dann das Gesamtgewicht des Gespanns nur auf das führen eines gebremsten Anhängers

Ja.

Kurz gesagt:
Die von dir im ersten Beitrag genannten Gewichte beziehen sich NUR auf das Auto. Mehr nicht.
Die Anhängelast ist dann zusätzlich als „gebremst“ und „ungebremst“ (hier 660kg) angegeben - das kommt jeweils dazu sozusagen...

Als zusatzeintrag gibt es dann eben noch das „Gewicht des Zuges“ - nämlich wenn die Gesamtfuhre zu schwer für die Bremsen werden könnte. Sprich: Auto voll bis zum Anschlag und Hänger aus bis Maximum ausgereizt.
Dazu gibt es dann diese Grenze - dann muss entweder in Auto oder Hänger weniger rein...

Mit einem ungebremsten hänger wirst du Das aber eh nie erreichen.

Jetzt klar alles?

Jan


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  #23  
Alt 02.05.2020, 21:43
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Chili Chili ist offline
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Beim Führerschein B ist das zulässige! (also nicht reale) Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen begrenzt. Da sind wir beieinander.

Aber das hat mit dem eingetragenen Zuggesamtgewicht in den Fahrzeugpapiere ja nichts zu tun.
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  #24  
Alt 02.05.2020, 21:54
Trischi Trischi ist offline
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Ist eigentlich eh egal die Diskusion, der TE darf einen Anhänger mit bis zu 1670kg zulässigem Gesamtgewicht in der Kombination fahren. FS B, ob der Golf das kann oder nicht
__________________
Gruß Jochen vom Reffenthal
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  #25  
Alt 02.05.2020, 22:10
Benutzerbild von nawarthmal
nawarthmal nawarthmal ist offline
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Boot: 320er Chinadinghi von Juskys
1.932 Danke in 632 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Trischi Beitrag anzeigen
...aber beim FS werden beide zulässigen Gesamtgewichte addiert, heist 1830kg plus 3500kg Trailer somit Zuggesamtgewicht 5330kg. Und somit FS Klasse BE......
Das ist genau der Grund, warum ich meinen Papierlappen noch nicht in eine Scheckkarte umgewandelt habe - man verliert nämlich, wenn man nicht ganz genau aufpasst, die Möglichkeit, große aber wenig beladene Anhänger mit seinem Normalo-Pkw zu ziehen...
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