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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schönen guten Tag,
Ich bin in dem Thema recht neu und frage jetzt mal doof. (Ich besitze den Führerschein der Klasse B) ich besitze einen Volkswagen Golf 7 und möchte demnächst damit einen ungebremsten Anhänger ziehen. Jetzt ist die Frage ob ich das überhaupt darf. Zu den Daten aus dem Fahrzeugbrief: Leergewicht: 1338kg Techn. zulässiges Gesamtgewicht: 1830 zulässige anhängelast ungebremst 660kg unter Punkt 22 steht noch folgender Vermerk diesen lade ich als Bild hoch Der Anhänger der gezogen werden soll wird beladen nicht mehr als 550 kg wiegen Darf mein Auto das ziehen? Also auch wenn mein zulässiges gesamtgewicht beim anhängen von einem maximal möglichen anhängergewicht von 660kg überschritten wird? Ist das zulässige Gesamtgewicht denn überhaupt ausschlaggebend beim anhängen eines Anhängers oder bezieht sich das nur auf die Beladung des Autos an sich Ich bedanke mich für die Antworten beste Grüße Geändert von CaptainCaptain (02.05.2020 um 19:26 Uhr)
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#2
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... du bist ein Witzbold
![]() ![]() Stell mal das Foto vernünftig ein. Dann wirst du auch bestimmt Hilfe bekommen.
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Gruß Hans-H. |
#3
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Hallo Captain (oder wie immer Du heisst)
Grundsätzlich mein Tip: Vertrauen auf Antworten impliziert im realen Alltag auch Rechtsfolgen. Da würde ich mich nie auf ein Forum verlassen. Welche rechtliche Verbindlichkeit willst Du denn einem Schwarmwissen zutrauen? ![]() Mach Dich selbst schlau, auf originären Seiten. Ansonsten gilt, wie immer, wird spannend im weiteren Verlauf ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#4
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Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Sagt Tante google mit nur 1 Click |
#5
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Getan
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#6
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![]() Zitat:
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#7
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Natürlich darfst du den Anhänger ziehen.
660kg sind ungebremst zulässig, 550kg sind es - die Bedingung passt. Das Zuggesamtgewicht erreichst du bei weitem nicht, also ist das Kriterium auch erfüllt. Wo also soll das Problem sein?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#8
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Wenn dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 660 kg hat oder weniger darfst du den Hänger ziehen. Es gelten immer die Zahlen im Fahrzeugschein und nicht das tatsächliche Gewicht.
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Gruß Frank |
#9
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![]() Zitat:
Das steht immer dann in den Papieren, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs und die zulässige Anhängelast in Summe grösser wären. In Folge darf dann entweder das Fahrzeug voll beladen sein ODER der Anhänger, aber nicht beides. Deswegen ist das Zuggesamtgewicht für die Fragestellung irrelevant.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#10
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Beim Zuggesamtgewicht stimmt das wohl. Wenn der Hänger aber 750 kg eingetragen hat dann nicht.
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Gruß Frank |
#11
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Moin,
ist erlaubt.In diesem Fall (ungebremster Anhänger) darf ein Anhänger mit bis zu 750 Kg zGG gezogen werden. Ungebremste Anhänger gibt es nur bis max. 750 Kg zGG. Nur, das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf die 660 Kg nicht überschreiten. In der Praxis sogar mehr, da die tatsächliche Stützlast nicht dem Anhänger, sondern dem KFZ zugerechnet wird. Also, bei 50 Kg tatsächlicher Stützlast dürfte das tatsächliche Gewicht des Anhängers 710 Kg betragen. Bei einem gebremsten gilt dieses analog. Hier ein stellvertretender Link für viele im Internet: https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/ Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#12
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Du darfst "Zulässiges Gesamtgewicht" und "Technisch zulässige Gesamtmasse" nicht durcheinander bringen.
Zulässiges Gesamtgewicht bezieht sich hier auf das Zugfahrzeug Zulässige Gesamtmasse auf die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger Dein "Problem" wird eine technisch zulässige Gesamtmasse von irgendwo bei 2500 KG haben - dein Auto darf das von der Zulassung her und du darfst das mit deinem Führerschein.
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Viele Grüße Andreas ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Der Golf darf auch einen 3,5 Tonnen Anhänger ziehen. Nur wirklich wiegen darf der Anhänger nur soviel, dass Auto + Anhänger real das Zuggesamtgewicht nicht überschreiten (und die Anhängelast natürlich auch nicht).
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#14
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Da er Führerscheinklasse B angibt nehme ich an es handelt sich um Österreich.
Da gilt grundsätzlich immer das höchst zulässige Gesamt Gewicht.
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LG HighlineCasy ![]() |
#15
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kann genauso deutschland, frankreich oder sonstwo in der EU sein... die klassen sind überall gleich..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Es steht ja da auch noch *O.1 Und unter der Punkt O.1 ist bei mir der gebremste Anhänger vermerkt bezieht sich dann das Gesamtgewicht des Gespanns nur auf das führen eines gebremsten Anhängers |
#17
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![]() Zitat:
Und nein, ich habe keine Versicherung gefragt...... |
#18
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Blödsinn.
Bei der Anhängelast und beim Zuggesamtgewicht zählt das reale Gewicht. Sonst dürfte der Golf noch nicht einmal einen leeren 3,5 to. Anhänger ziehen, der vielleicht 500kg wiegt. Darf er aber natürlich, alles andere ist Quatsch. Google benutzen könnt ihr zusätzlich wohl auch selbst.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#19
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nöö, gilt auch für ungebremste Anhänger. Ist aber irrelevant bei Dir, da Du mit einem ungebremsten Anhänger noch nicht einmal annähernd an diese Grenze kommen kannst: 1830 + 660 = 2490Kg. Und das sind schon die Grenzwerte vom KFZ und Anhänger. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#20
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Gruß Jochen vom Reffenthal
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#21
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Anmerkung zum besseren Verständnis, es geht um Führerscheinregelungen, trifft für den TE nicht zu da 3,5T nicht erreicht werden, Deine Aussage hier ist aber nicht richtig.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#22
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Ja. Kurz gesagt: Die von dir im ersten Beitrag genannten Gewichte beziehen sich NUR auf das Auto. Mehr nicht. Die Anhängelast ist dann zusätzlich als „gebremst“ und „ungebremst“ (hier 660kg) angegeben - das kommt jeweils dazu sozusagen... Als zusatzeintrag gibt es dann eben noch das „Gewicht des Zuges“ - nämlich wenn die Gesamtfuhre zu schwer für die Bremsen werden könnte. Sprich: Auto voll bis zum Anschlag und Hänger aus bis Maximum ausgereizt. Dazu gibt es dann diese Grenze - dann muss entweder in Auto oder Hänger weniger rein... Mit einem ungebremsten hänger wirst du Das aber eh nie erreichen. Jetzt klar alles? Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#23
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Beim Führerschein B ist das zulässige! (also nicht reale) Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen begrenzt. Da sind wir beieinander.
Aber das hat mit dem eingetragenen Zuggesamtgewicht in den Fahrzeugpapiere ja nichts zu tun.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#24
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Ist eigentlich eh egal die Diskusion, der TE darf einen Anhänger mit bis zu 1670kg zulässigem Gesamtgewicht in der Kombination fahren. FS B, ob der Golf das kann oder nicht
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Gruß Jochen vom Reffenthal |
#25
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Das ist genau der Grund, warum ich meinen Papierlappen noch nicht in eine Scheckkarte umgewandelt habe - man verliert nämlich, wenn man nicht ganz genau aufpasst, die Möglichkeit, große aber wenig beladene Anhänger mit seinem Normalo-Pkw zu ziehen...
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