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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#51
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Ich habe ja nur beschrieben wie ich das sehe und nicht was die Wortknotenverdreher daraus machen.
Denn: Recht haben bedeutet nicht unbedingt Recht zu bekommen. Und was den Vergleich mit dem Auto betrifft, da ist in erster Linie der Fahrer zuständig für die Verkehrssicherheit . Für Erbsenzähler kein Problem, denn sie untersuchen vor Fahrtantritt das Fahrzeug fachmännisch.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#52
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Immer zum Zeitpunkt der Übergabe.
Was danach passiert….
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
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#53
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Zitat:
Weicht man von VDE ab, muss man dann nachweisen, dass die Lösung mindestens gleich sicher ist. Das kann in der Praxis schwierig sein …. |
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#54
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Zitat:
Gebrauch: umgangssprachlich abwertend (Duden) Fuer die rechtliche Beleuchtung ist das Wort grundsaetzlich ungeeignet. Pfusch liegt immer im Auge des Betrachters. Ich sehe die ausschlaggebende Installation z.B. nicht als Pfusch: Der potentielle Abrieb am Einlass zum Sicherungskasten ist jetzt gepuffert, sonst sehe ich da keine gravierenden Risiken, so lange niemand dran nagt oder ruppt. Ich verstehe aber auch, dass sich wohl die meisten Elektriker beim Betrachten reflexartig einen Finger in den Hals stecken. |
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#55
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Und das wo hier nicht selten über Fachwerkstätten abgelästert wird.
Meiner Meinung nach manchmal auch zurecht.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#56
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Zitat:
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#57
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Zitat:
Pfusch ist die umgangssprachliche Beschreibung fuer unsachgemäße, mangelhafte oder nachlässige Leistung. Diese wird vom Gericht tatsaechlich nicht als “Pfusch” bezeichnet, sondern als unsachgemäße, mangelhafte oder nachlässige Leistung. Das Urteil faellt aber auch hier nicht der Betrachter, sondern ein Sachverstaendiger, also im besten Fall ein “Fachmann”. |
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#58
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Der Sachverständige wird das bestimmt nicht Pfusch nennen.
Ein Bauträger der weniger Eisen in die Decke legt, der Pfuscht und weiß das auch vorher. Wenn er die Decke gießt, der falsche Beton wird angeliefert und er bemerkt das nicht. Ist das kein Pfusch.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
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#59
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Auch wenn du nicht weißt, dass der Beton der Decke deines Hauses falsch ist, ist das immer noch Pfusch. Das einzige was entfällt, ist der Vorsatz.
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#60
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Wow,das hat aber gedauert bis der Groschen gefallen ist.
Naja, schon der kleine Lord sagte" lieber spät als nie. Vorsatz ist das Schlüsselwort Zum Pfusch.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#61
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Völlig erwartungsgemäß hauen sich hier mal wieder die immer gleichen
User Scheinargumente um den Kopp. Dabei haben Walli und Blondini alles zum Thema geschrieben. Und beide sind von berufswegen kompetent!
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Gruß Klaus Jetzt wieder anmelden und dabei sein: STERN VON BERLIN am 4.Juli 2026: stern.mvb-berlin.de
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#62
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Richtig! Nicht verbindlich! Für Versicherungen und Gerichte ist aber nicht ausschlaggebend, ob die Norm formal verbindlich war, sondern ob durch die Änderung gegen anerkannte Sicherheitsstandards verstoßen wurde. Nach einer eigenmächtigen Änderung ist die VDE der Maßstab, an dem Versicherungen und Gerichte die Sicherheit beurteilen.
Im Falle des Falles, z.B. bei Unfaellen mit Todesfolge, ist Deine Aussage ohne Wert! |
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#63
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Stimmt, der nennt es unsachgemäße, mangelhafte oder nachlässige Leistung. “Pfusch” bedeutet umgangssprachlich aber ziemlich genau das gleiche.
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#64
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Zitat:
Danke. Ich denke, so fundierte Beitraege werden zu selten ausreichend gewuerdigt.
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#65
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Zitat:
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#66
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Aha. (Das soll sagen, dass VDE Normen fue Privatpersonen “nicht verbindlich” werden, oder doch ein bischen, oder wenn ein Gutachter die Norm als verletzt sieht, ob das fuer einen gerichtlichen Beschluss Relevanz hat, oder … ?)
Danke fuer die Klarstellung. |
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#67
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Hihi, du reimst dir was zusammen... herrlich. Mach mal weiter so.
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#68
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Du meinst also, dass Deiner Bemerkung keine Bedeutung zuzumessen ist?
Danke fuer die Klarstellung! |
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#69
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Zitat:
Gut das du diese Erkenntnis gewinnen kontest.
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Gruß Klaus Jetzt wieder anmelden und dabei sein: STERN VON BERLIN am 4.Juli 2026: stern.mvb-berlin.de |
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#70
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Zitat:
Das Problem am AGB Recht ist, dass es den Verbraucher schützen soll und es zu unschönen Ergebnissen führen kann, wenn zwei Verbraucher einen Formularvertrag schließen, in dem sich auf einmal unwirksame Klauseln wiederfinden. Deswegen war mein Hinweis der, dass man sich zusammensetzt und auf einem Blatt Papier die Sache gemeinsam durchdenkt.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
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#71
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Zitat:
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
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#72
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“Wenn der Ausfuehrnde schon vorher weiss, das es Pfusch ist”, ist es fast immer schon Betrug.
Pfusch, also “Mangel” oder “Ausführung entgegen den anerkannten Regeln der Technik“ gehört daher primär ins Zivilrecht. Vorsatz dagegen, Betrug, gehört primär ins Strafrecht. |
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#73
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Ok, Ich möchte mich nicht weiter an Wortklauberrein beteiligen, es geht ja um Privatpersonen.
Also jeder der sich hier um Informationen bemüht etwas selbst Instand zu setzen ist dann bereits ein potentieller Straftäter. Steile These....
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#74
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Pfusch ist oft auch Ansichts- und Geldsache.
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Gruß Ewald |
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#75
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Zitat:
Das ist übrigens schon seit über 40 Jahren so bekannt. Das nächste Problem ist, dass die Kabel gern am Übergangspunkt verzinnt/nichtverzinnt brechen. Das betrifft vor allem Kabel die bewegt sind oder wo Vibrationen sind.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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