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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wer haftet....
Morgen Leute,
gestern saß derbenny99 und ich zusammen und da kam uns folgende Frage in den Sinn: "Wer haftet für Verstöße an Bord, wenn der Rudergänger fährt". Hintergrund: Pierre hatte zwar den SBF See aber noch nicht den SBF Binnen. Also sind wir zusammen mit seinem Boot gefahren. Noch voll im Prüfungsfieber, sind wir in einen gesperrten Hafen gefahren. Das haben wir aber später erst von jemanden erfahren. Wer wären denn nun dran gewesen? sava
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#2
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Beide Sportbootführerscheine sprechen vom "Fahrzeugführer", der nicht notwendigerweise der "Rudergänger" sein muß.
Allerdings muß der Fahrzeugführer im Besitz der für das jeweilige Gewässer vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sein. Also kann der Kollege mit dem SBF See hier nicht Fahrzeugführer sein. Verantwortlich war demnach derjenige von Euch, der a. einen SBF binnen hat und b. von Euch zum Fahrzeugführer bestimmt wurde, so das nicht vorher klar war. Grüße Matthias. |
#3
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Hallo Sava,
meinem Bauchgefühl nach haftet in erster Linie der "Steuermann" (die Polizei kassiert ja beim PKW auch immer den Fahrer ab), je nach Art des Verstoßes könnte eventuell auch der Eigner mitbelangt werden. Gruß Bernd-Andreas |
#4
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Re: Wer haftet....
Zitat:
MFG René
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MFG René |
#5
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Wer haftet
Hi, nichts ist so klar wie der klare GesetzestexT:
Ordnungswidrig handelt: z.B. der Rudergänger oder z.B. der Ausrüster oder z.B. der Eigentümer oder z.B. der Schiffsführer. Nachzulesen in der EVBinSchStrO, wo nach Verantwortlichkeiten und o.a. Status unterschieden wird. Gruß katibert |
#6
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Der mit dem SBF Binnen und niemand sonst!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#7
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Zitat:
mittlerweile bin ich aber im Besitz des SFB Binnen. edit: Ich hab nen Sportführerscheinboot..cool..meine natürlich SBF
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Gruß Benny |
#8
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Zitat:
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#9
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Zitat:
bleibt, z.b. Parkverstösse.
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Gruß vom Oberrhein. |
#10
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und nun?
oder sava
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#11
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#12
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Zitat:
Der Schiffsführer muss "jederzeit in das Geschehen eingreifen können" - die Einfahrt in einen gesperrten Hafen hätte er also verhindern können müssen. Umso wichtiger ist es, bei wechselnden Rudergängern mit SBF eindeutig klarzustellen, wer Schiffsführer ist (das ist u.a. eine Prüfungsfrage des SBF).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#13
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Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?
Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht? Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen. (War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema) Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision? Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
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Gruß Benny |
#14
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davon mal abgesehen; Spaß hatten wir beide genug
sava P.S. Werde heute mal bei der WaSp mal "die theoretische Frage" stellen.
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#15
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Zitat:
Du musst als Schiffsführer jederzeit eingreifen können, wenn nötig. Das ist wohl einigermaßen schwierig, wenn Du hinten an der Leine hängst. Ein Rudergänger muss im übrigen für die Aufgabe "geeignet" und midestens 16 Jahre alt sein. Gruß Norman |
#16
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Zitat:
wieso wußte ich vorher, dass du antwortest, Norman? aber ich war stolz damals mit 13 die 220 PS zu fahren... aber verantwortungsvoll war es von dem Bekannten nicht wirklich...
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Gruß Benny |
#17
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#18
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Zitat:
Da darf meine kleine Nichte gar nicht ans Ruder? "Pusteblume" wird sowieso nur unter Bedingungen schneller als 6 kn, wo außer mir keiner was an der Pinne verloren hat. |
#19
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#20
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Zitat:
Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb.
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Gruß Benny |
#21
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zumindest ist das so für Binnenschiffahrtsstrassen geregelt, auf Seeschifffahrtsstraße ist unter 5 PS egal wie alt der Rudergänger ist..
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Gruß Benny |
#22
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Zitat:
Gruß Noman |
#23
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Zitat:
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Gruß Benny |
#24
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Danke an alle, ich habe es heute leider nicht bis zur WaPo geschafft. Ich bin immer noch nicht 100% überzeugt, wer denn nun gerade stehen müsste. Es war ja sein Boot. Er sollte ja langsamer fahren , aber er hört ja nicht auf mich und aussteigen geht auch schlecht.
Mich würde das wirklich mal interessieren, wie da die Lage aussehen würde. Da würde ja Aussage gegen Aussagen stehen... Und wenn die uns bekommen hätten, hätten wir eh alles auf´s Forum geschoben... Die haben gesagt, gib Gummi.... sava
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#25
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Zitat:
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Gruß Benny |
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