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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#26
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Zitat:
Das schützt dich aber auch als Verkäufer nicht in jedem Fall. Arglistige Täuschung, Verschweigen wesentlicher Sachverhalte kann durch keine Formulierung ausgeschlossen werden. |
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#27
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Zitat:
Hier lesen aber auch Juristen mit, oder Leute die beruflich mit solchen Dingen zu tun haben.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#28
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Zitat:
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#29
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Fuer Pfusch, der zu Personenschaeden fuehrt, gilt nach § 199 Abs. 2 BGB eine Verjaehrungsfrist von max. 30 Jahren.
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#30
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Also wer sich in die Hosen macht, weil er belangt werden könnte wenn ein Mensch wegen seines Pfusches zu Schaden kommen könnte, hat ein Problem.
Da sind die Prioritäten falsch gesetzt. Ich würde mir Sorgen um den Menschen machen.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#31
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… oder demonstriert Verantwortungsgefuehl, indem er ueberlegt, ob sein “Pfusch” zu ernsthafte (Personen-)schaeden fuehren koennte. Die Haftung fuer solche Personenschaeden kann finanziell durchaus Existenzen vernichten.
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#32
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Richtig so. Wer bewußt pfuscht, sind ja meistens die Selbstüberschätzer und null Ahnung Menschen, sollte auch belangt werden.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#33
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Zitat:
Die Einzelheiten der potentiellen Pfuscharbeiten zu benennen, mag hilfreich, oder auch schaedlich sein, ist aber nicht Teil meiner vorgeschlagenen Formulierung. Wenn Deine Prioritaet ist, den Kahn losgeloest von Haftungsfragen zu verkaufen, ist die vorgeschlagene Formulierung fuer den Verkauf sicherlich keine Hilfe, aber das war ja nicht Bedingung bei Deiner Frage.
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#34
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Hi, lies mal, was ich geschrieben habe, bevor du meinst, mich verbessern zu müssen
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
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#35
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Wenn z.B. 1 Jahr nach meinem Bootsverkauf jemand zu Schaden kommt, muss erst mal BEWIESEN werden, dass ICH den Pfusch gemacht habe.
Das wird schwer bis unmöglich, also macht euch nicht gleich ins Hemd.
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#36
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Warum sollte ich dich verbessern wollen? Das war als Ergänzung gedacht, falls jemand denken sollte, dass er auch mit einem frei formulierten Vertrag aus allem raus wäre (wenn gepfuscht würde).
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#37
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Zitat:
https://www.boote-forum.de/attachmen...1&d=1767899135 Wenn der Käufer so ein Bild im Rahmen der Besichtigung gemacht hat und womöglich einen Zeugen dafür hat, ist der Beweis für "nicht sachgerecht" schon sehr nah.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#38
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Aber der Beweis muss trotzdem angetreten werden. Gibt keine Vorschrift, die dich dazu zwingt, nach VDE -Norm zu arbeiten. Das Thema wurde doch mal an anderer Stelle von Fachleuten ausgiebig behandelt.
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#39
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Zitat:
Aber es fällt da niemand tot um und das Boot brennt auch nicht ab.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#40
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Natürlich fällt da nicht jeder gleich tot um. Die Frage aus #1 zielt aber darauf ab, was passiert wenn es schief geht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#41
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Lüsterklemmen sind nicht verboten…..
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
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#42
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Richtig.
Ich habe eine Fussbodenheizungsinstallation aus ca. 2000er Jahren. Sie wurde durch Fachfirma gemacht. Mit Lüsterklemmen in der Verteilung zwischen den Raumthermostaten, den Stellantrieben und Stromversorgung, alles mit 230 V. Als ein Kabel von alleine aus einer Lüsterklemme sich gelöst hat und dadurch ein Raum kalt geblieben ist, hat diese Firma gesagt, dass sie mir ca. 3 Stunden berechnen müsste, um die Stromverteilung vernünftig zu machen. Auf den Auftrag kann diese Firma lange warten... Die Verteilung habe ich selbst mit Wago-Hebelklemmen überarbeitet. |
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#43
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, Gesetz, Amtsblatt oder ähnliches.Wie sagte einer meiner Lehrmeister immer bei Unklarheiten: "Wo steht das geschrieben?" gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#44
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Hi Leute, für die Käuferseite kann ich dazu nur sagen entweder kann man es selbst beurteilen oder man nimmt einen Fachmann mit zum Kauf. Wem das alles nicht passt, einfach kein Gebrauchtboot kaufen. Wenn ich gebraucht kaufe muss ich damit rechnen das nicht alles perfekt ist und nicht hinterher meckern. Ich hatte so was vor 6 Jahren. Ich habe beim Verkauf eines 11 m Verdrängers auf alle mir bekannten Probleme hin gewiesen. Das Schiff war 30 Jahre alt. Trotzdem wurde hinterher an allem möglichen rumgemeckert. Solchen Leute sage ich dann nur das sie sich ein neues kaufen sollen oder sich ein anderes Hobby suchen sollten.
Gruß Achim
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#45
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Zitat:
Trotz aller Normen und Vorschriften gibt es immer wieder gravierende Unfaelle, ohne dass jemand gepfuscht hat. Der Teufel ist ein Eichhoernchen. Firmen und Profis sind abgesichert, so lange sie sich an geltende Normen halten. Da aber wohl die Meisten von uns nicht gelernte Elektriker, Klemptner, Bootsbauer, Schweisser und Maschinenbauer sind, faellt das aus. Das potentielle Risiko zu beleuchten, wenn auch hoffentlich nur hypothetisch, finde ich nicht falsch oder gar menschenverachtend. Geändert von Mantriur (Gestern um 18:08 Uhr)
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#46
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Ich kann mit 100%iger Sicherheit sagen, dass die verschmorte Luesterklemme von Herrn v. O. installiert wurde. Was tatsaechlich vom Schicksal etwas unfair ist: Seine Arbeiten erkennt man daran, dass er der Einzige war, der die Litze immer verzinnt hat. Dass er die Klemme nun ausgerechnet auf einer 3KW-Leitung auf die Isolierung geschraubt hat, faellt fuer mich unter menschliches Versagen - aber ein Richter mag das eben anders sehen.
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#47
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Pfusch ist es nur dann, wenn der Ausführende schon vorher weiß das es Pfusch ist.
Ansonsten würde ich es lediglich als Unfachmännisch bezeichnen. Und wenn ich hier von dem einen oder anderen Pfennigfuchser lese, würde ich gerne mal hinter die Kulissen schauen.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
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#48
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Was ist denn mit einer Haftpflichtversicherung?
Deckt die das nicht ab?
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
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#49
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Zitat:
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#50
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Leider nicht. Es reicht schon zu wissen, dass du nicht fachmännisch repariert hast, um von einem verschwiegenen Mangel eingeholt zu werden.
Aber dennoch muss man sich nicht verrückt machen. Es gilt zum einen die Beweislast und zum anderen kann nichts und niemanden einem das eigene Betriebsrisiko nehmen. Beim Auto muss auch der Halter immer sicherstellen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Egal, in welchem Zustand er es gekauft hat. Ich kann mir vorstellen, dass Ähnliches auch für den Bootsport ableitbar ist.
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