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  #51  
Alt Gestern, 17:45
Benutzerbild von Jontom
Jontom Jontom ist gerade online
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Ich habe ja nur beschrieben wie ich das sehe und nicht was die Wortknotenverdreher daraus machen.

Denn: Recht haben bedeutet nicht unbedingt Recht zu bekommen.

Und was den Vergleich mit dem Auto betrifft, da ist in erster Linie der Fahrer zuständig für die Verkehrssicherheit .

Für Erbsenzähler kein Problem, denn sie untersuchen vor Fahrtantritt das Fahrzeug fachmännisch.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel.

LG Thomas
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  #52  
Alt Gestern, 17:48
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Immer zum Zeitpunkt der Übergabe.
Was danach passiert….
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #53  
Alt Gestern, 17:52
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Aber der Beweis muss trotzdem angetreten werden. Gibt keine Vorschrift, die dich dazu zwingt, nach VDE -Norm zu arbeiten. Das Thema wurde doch mal an anderer Stelle von Fachleuten ausgiebig behandelt.
VDE-Normen sind einzuhalten, auch wenn sie rechtlich meist keine Gesetze, sondern anerkannte Regeln der Technik sind. Das darfst Du fuer Dich naruerlich anders sehen, und ist in den meisten Faellen auch ohne Relevanz. Aber: VDE-Normen werden verbindlich, wenn sie von Gerichten als Maßstab herangezogen werden, wie im Falle des Kaeufers, der “an meinen Kabeln zitternd seine Existenz” ausgehaucht hat, sicherlich der Fall sein wird.

Weicht man von VDE ab, muss man dann nachweisen, dass die Lösung mindestens gleich sicher ist. Das kann in der Praxis schwierig sein ….
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  #54  
Alt Gestern, 17:54
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Pfusch liegt vor, wenn eine Arbeit objektiv mangelhaft ist – unabhängig davon, ob der Ausführende das wusste oder nicht.

"nachlässig und unordentlich ausgeführte Arbeit"
Gebrauch: umgangssprachlich abwertend
(Duden)

Fuer die rechtliche Beleuchtung ist das Wort grundsaetzlich ungeeignet. Pfusch liegt immer im Auge des Betrachters. Ich sehe die ausschlaggebende Installation z.B. nicht als Pfusch: Der potentielle Abrieb am Einlass zum Sicherungskasten ist jetzt gepuffert, sonst sehe ich da keine gravierenden Risiken, so lange niemand dran nagt oder ruppt. Ich verstehe aber auch, dass sich wohl die meisten Elektriker beim Betrachten reflexartig einen Finger in den Hals stecken.
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  #55  
Alt Gestern, 17:57
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Und das wo hier nicht selten über Fachwerkstätten abgelästert wird.

Meiner Meinung nach manchmal auch zurecht.
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LG Thomas
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  #56  
Alt Gestern, 18:30
fignon83 fignon83 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
VDE-Normen sind einzuhalten, auch wenn sie rechtlich meist keine Gesetze, sondern anerkannte Regeln der Technik sind. Das darfst Du fuer Dich naruerlich anders sehen, und ist in den meisten Faellen auch ohne Relevanz. Aber: VDE-Normen werden verbindlich, wenn sie von Gerichten als Maßstab herangezogen werden, wie im Falle des Kaeufers, der “an meinen Kabeln zitternd seine Existenz” ausgehaucht hat, sicherlich der Fall sein wird.

Weicht man von VDE ab, muss man dann nachweisen, dass die Lösung mindestens gleich sicher ist. Das kann in der Praxis schwierig sein ….
Als Privatperson werden die Normen nicht verbindlich.
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  #57  
Alt Gestern, 18:32
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
"nachlässig und unordentlich ausgeführte Arbeit"
Gebrauch: umgangssprachlich abwertend
(Duden)

Fuer die rechtliche Beleuchtung ist das Wort grundsaetzlich ungeeignet. Pfusch liegt immer im Auge des Betrachters. ...
Nicht in meinem Auge.

Pfusch ist die umgangssprachliche Beschreibung fuer unsachgemäße, mangelhafte oder nachlässige Leistung. Diese wird vom Gericht tatsaechlich nicht als “Pfusch” bezeichnet, sondern als unsachgemäße, mangelhafte oder nachlässige Leistung. Das Urteil faellt aber auch hier nicht der Betrachter, sondern ein Sachverstaendiger, also im besten Fall ein “Fachmann”.
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  #58  
Alt Gestern, 18:40
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Der Sachverständige wird das bestimmt nicht Pfusch nennen.

Ein Bauträger der weniger Eisen in die Decke legt, der Pfuscht und weiß das auch vorher.
Wenn er die Decke gießt, der falsche Beton wird angeliefert und er bemerkt das nicht.
Ist das kein Pfusch.
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  #59  
Alt Gestern, 19:08
fignon83 fignon83 ist offline
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Auch wenn du nicht weißt, dass der Beton der Decke deines Hauses falsch ist, ist das immer noch Pfusch. Das einzige was entfällt, ist der Vorsatz.
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  #60  
Alt Gestern, 19:18
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Wow,das hat aber gedauert bis der Groschen gefallen ist.

Naja, schon der kleine Lord sagte" lieber spät als nie.

Vorsatz ist das Schlüsselwort Zum Pfusch.
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LG Thomas
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  #61  
Alt Gestern, 19:55
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Völlig erwartungsgemäß hauen sich hier mal wieder die immer gleichen
User Scheinargumente um den Kopp.
Dabei haben Walli und Blondini alles zum Thema geschrieben. Und beide
sind von berufswegen kompetent!
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Gruß Klaus

Jetzt wieder anmelden und dabei sein: STERN VON BERLIN am 4.Juli 2026: stern.mvb-berlin.de
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  #62  
Alt Gestern, 20:19
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Als Privatperson werden die Normen nicht verbindlich.
Richtig! Nicht verbindlich! Für Versicherungen und Gerichte ist aber nicht ausschlaggebend, ob die Norm formal verbindlich war, sondern ob durch die Änderung gegen anerkannte Sicherheitsstandards verstoßen wurde. Nach einer eigenmächtigen Änderung ist die VDE der Maßstab, an dem Versicherungen und Gerichte die Sicherheit beurteilen.

Im Falle des Falles, z.B. bei Unfaellen mit Todesfolge, ist Deine Aussage ohne Wert!
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  #63  
Alt Gestern, 20:28
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Der Sachverständige wird das bestimmt nicht Pfusch nennen. ...
Stimmt, der nennt es unsachgemäße, mangelhafte oder nachlässige Leistung. “Pfusch” bedeutet umgangssprachlich aber ziemlich genau das gleiche.
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  #64  
Alt Gestern, 20:36
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Völlig erwartungsgemäß hauen sich hier mal wieder die immer gleichen
User Scheinargumente um den Kopp.
Dabei haben Walli und Blondini alles zum Thema geschrieben. Und beide
sind von berufswegen kompetent!
Eine wertvolle Aussage. Traegt zum Verstaendnis des Problems bei, zeigt Loesungsansaetze, ist inhaltlich der bisher wichtigste Beitrag.

Danke. Ich denke, so fundierte Beitraege werden zu selten ausreichend gewuerdigt.
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  #65  
Alt Gestern, 20:59
fignon83 fignon83 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Richtig! Nicht verbindlich! Für Versicherungen und Gerichte ist aber nicht ausschlaggebend, ob die Norm formal verbindlich war, sondern ob durch die Änderung gegen anerkannte Sicherheitsstandards verstoßen wurde. Nach einer eigenmächtigen Änderung ist die VDE der Maßstab, an dem Versicherungen und Gerichte die Sicherheit beurteilen.

Im Falle des Falles, z.B. bei Unfaellen mit Todesfolge, ist Deine Aussage ohne Wert!
Beurteilt wird immer noch nach Gutachten.
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  #66  
Alt Gestern, 21:43
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Beurteilt wird immer noch nach Gutachten.
Aha. (Das soll sagen, dass VDE Normen fue Privatpersonen “nicht verbindlich” werden, oder doch ein bischen, oder wenn ein Gutachter die Norm als verletzt sieht, ob das fuer einen gerichtlichen Beschluss Relevanz hat, oder … ?)

Danke fuer die Klarstellung.
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  #67  
Alt Gestern, 22:36
fignon83 fignon83 ist offline
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Hihi, du reimst dir was zusammen... herrlich. Mach mal weiter so.
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  #68  
Alt Gestern, 22:43
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Hihi, du reimst dir was zusammen... herrlich. Mach mal weiter so.
Du meinst also, dass Deiner Bemerkung keine Bedeutung zuzumessen ist?
Danke fuer die Klarstellung!
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