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  #101  
Alt Heute, 09:13
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Eine persönliche Frage: Ich segel jetzt seit mehr als 20 Jahren auf eigenen Booten, aktuell eine HR 34. Zwar habe ich ein Bootsmesser griffbereit am Naviplatz liegen. Aber ich kann mich nicht daran erinnern jemals unterwegs ein Messer gebraucht zu haben. Wofür brauch man denn ein Messer in der Hosentasche oder am Gürtel?
Beim Schleusen ist das ratsam, ein Messer griffbereit zu haben.
Wenn man zum Pennen neigt und die Leinen sich verknotet haben und Gefahr besteht, dass sich das Boot "aufhängt".

Grüße

Totti
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  #102  
Alt Heute, 09:18
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
An welcher Stelle verbietet denn das WaffG das Mitführen an Bord von Multitools oder Einhandmessern?
Ich finde nur §42a, und der erlaubt das Führen der Gegenstände sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Was übersehe ich?
Du übersiehst Abs 3 - der wird idR so ausgelegt, daß das Führen (im Sinne des WaffG, also zugriffsbereit) bei genau dieser Tätigkeit legal ist, ansonsten nur Abs 2 Nr 2 möglich ist.

lg, justme
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  #103  
Alt Heute, 09:27
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Beim Schleusen ist das ratsam, ein Messer griffbereit zu haben.
...
Da hast Du allerdings recht, ein gutes Beispiel. Habe ich sogar als Teenager selber miterlebt, als ein Kumpel meines Vaters mit seinem 8-Meter-Boot in der Bremer Schleuse in den Seilen hing - da blieb tatsächlich nur noch die Messerlösung: Rumms.
Ein Grund ein Messer am Mann zu tragen ist das allerdings für mich nicht unbedingt, wobei: verkehrt ist das natürlich auch nicht.
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  #104  
Alt Heute, 09:30
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Tinduck Tinduck ist offline
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Ich hab auch immer ein Taschenmesser dabei. Das ist halt ein Werkzeug und in vielen Alltagssituationen nützlich. Und wenn es nur schmutzige Fingernägel sind

Es macht nicht viel Sinn, alles zu verbieten, nur weil man selber keinen 'Use Case' hat.

bis denn,

Uwe
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  #105  
Alt Heute, 09:37
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
Du übersiehst Abs 3 - der wird idR so ausgelegt, daß das Führen (im Sinne des WaffG, also zugriffsbereit) bei genau dieser Tätigkeit legal ist, ansonsten nur Abs 2 Nr 2 möglich ist.
Wenn ich an Bord bin, übe ich den (Segel-) Sport aus, und Abs. 3 greift. Was meinst Du mit "in der Regel", welche Abweichungen sind Dir bekannt?
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  #106  
Alt Heute, 09:47
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Wenn ich an Bord bin, übe ich den (Segel-) Sport aus, und Abs. 3 greift. Was meinst Du mit "in der Regel", welche Abweichungen sind Dir bekannt?
es geht aber gerade nicht um 'an Bord', sondern um den Weg dahin/von da nach Hause oder aber z.B. an Land im Hafen herumlaufen, was dann gerade nicht mehr von der Ausnahme vom Führverbot erfaßt ist.
Und mit 'in der Regel' meinte ich, daß es durchaus jede Menge anekdotische Berichte von Situationen gibt, in denen die Exekutive z.B. ein am Gürtel geführtes Multitool mit feststellbarer Klinge trotz objektiv nicht erfülltem Ausnahmetatbestand nicht verfolgt hat, das aber trotzdem eben nicht den Regelfall darstellt.

lg, justme
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Alt Heute, 10:40
greyman greyman ist offline
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Es gab den aus dem TV bekannten Falls von zwei älteren Damen, die auf einem Markt in einer "Waffenverbotszone" durchsucht worden sind und dabei Taschenmesser in den Handtaschen gefunden wurden.
Laut der TV Sendung wurde dies zur Anzeige gebracht und die Messer sichergestellt.

Weniger bekannt ist, das im Nachhinein sich herausgestellt hat, das die Damen unter einen Ausnahmefall fielen, da sie gerade Kunden eines Gastonomiestandes waren und damit das Verbot nicht griff.
Verfahren wurden eingestellt, Taschenmesser wurden zurückgegeben.
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Lippi Lippi ist offline
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Die aktuelle Gesetzeslage ist einfach für einen Nicht Juristen schwammig und undurchsichtig. Das gehört mal vereinfacht!
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MfG* * * *Mario
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Alt Heute, 13:07
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Die aktuelle Gesetzeslage ist einfach für einen Nicht Juristen schwammig und undurchsichtig.
Ich dachte immer, das ist die wichtigste Anforderung für jedes neue Gesetz
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Alt Heute, 14:05
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Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
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An Bord habe ich sehr oft mein Leatherman Signal "am Mann" um nicht erst dad passende Werkzeug suchen zu müssen. Oft benutze ich die Zange um einen Schäkel zu lösen, ab und zu den Schraubenzieher und seltener das Messer. Noch nicht wirklich gebraucht habe ich die Signalpfeife und den Feuerstein. Zumindest beim Takeln bin ich froh, das ich das Messer schnell aufgeklappt bekomme. Wenn ich schon ein Universalwerkzeug habe und mich dran gewöhnt hab, dann möchte ich es immer bei mir haben. Es ist bei mir auch sonst oft im Einsatz, wenn was zu richten ist. Wenn ich es jedoch in der Fußgängerzone oder im Bus noch in der Tasche / Rucksack hab das Schloss am Reißverschluss geöffnet ist und es kommt zur anlasslosen Kontrolle ist der Ärger groß, weil ich dann nachweisen muss, das ich es zu einem "allgemein anerkanntem Zweck" ist. Diese schwammige Formulierung bringt mir keine Rechtssicherheit.
__________________
Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #111  
Alt Heute, 18:39
Thomas69 Thomas69 ist offline
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Am ASS hängt bei uns deutlich sichtbar und griffbereit ein Messer mit scharfer fester Klinge, ca. 15cm in einer Lederscheide. Das haben wir schon zweimal in einer Schleuse benutzen müssen, einmal selbst und einmal an einem anderen Boot. Unsere Leinen sind 16mm, mit einem Taschenmesser dauert das zu lang.

Niemals nie würde ich das unter Deck verstauen.
__________________
Grüße in die Runde!
Thomas
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