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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin
Wir sind gerade mit einer Adler 34 in Berlin unterwegs. Heute sind wir auf der Spree Richtung Müggelsee unterwegs und hatten unsere erste unangenehme Begegnung mit der WSP, als wir kurz anlegen wollten um im Bauhaus shoppen zu gehen. Die neuen Regelungen waren mir unbekannt und ich bin schockiert wie Folgenreich diese Regelungen sind. Darf man südöstlich von Berlin nirgends mehr ankern? Es stellt sich gerade die Frage ob wir die letzten Urlaubstage hier in der Gegend verbringen oder ob wir morgen durch den Teltower Kanal Richtung Potsdam fahren. Wir schlafen gerne vor Anker und fühlen uns hier in unserer Freiheit stark eingeschränkt. Das hat für uns nichts mehr mit Freiheit auf dem Wasser zu tun. Danke. Gruß, Steffen |
#2
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Ich weiß nicht, wovon du schreibst. Aber ich bin gespannt, vielleicht lerne ich ja noch etwas.
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Ihr ahnt gar nicht, wie lange ich an manchen Beiträgen feile, um Aggressivität möglichst zu vermeiden und keins zu verletzen. Vor allem ahnt ihr nicht, wie schwer ihr mir das immer wieder macht ![]()
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#3
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Moin Steffen,
da musst du mal in die BinSchStrO schauen: §21.10 https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Zweiter-Teil/Kapitel-21/21-10/21-10-node.html Eine ähnliche Regelung gibt es auf der Ober- und Unterhavel nicht.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#4
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Du kannst auch weiter vor Anker schlafen so lange jemand auf dem Boot ist, ist das fein.
Das Verlassen des geankerten Bootes ist halt nicht mehr erlaubt.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#5
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Ich habe vor diesem Beitrag 2 Stunden gegoogelt und gelesen und es heißt, dass es ein Stillliegeverbot gibt seit letztem Jahr.
Dann bin ich ja beruhigt. Danke Gruß, Steffen Geändert von Stevo (07.08.2025 um 20:52 Uhr) |
#6
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Ankern könnt ihr im Osten auf der Dahme stadtauswärts von der Einmündung Teltowkanal, und auf den Seen der Müggelspree, also zB Dämeritzsee und alle weiteren stadtauswärts, zB den Rüdersdorfer Gewässern, im Westen auf der Havel. Auf der innenstadtnahen Spree herrscht Ankerverbot, egal ob bemannt oder nicht. Mit Ausnahme der Rummelsburger Bucht, da darfst Du bemannt ankern, willst Du aber vermutlich nicht. Grob zusammengefasst. Für die Feinheiten hat Fronmobil auf die Verordnung verwiesen.
Markus Geändert von mmorkel (07.08.2025 um 21:03 Uhr) |
#7
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....hat mich inspiriert= ich ankere seit '68 überwiegend vor Adler 26
![]() Grüße, Reinhard |
#8
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![]() Zitat:
![]() https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331164 |
#9
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Sehr schöner Schiffs-Typ, tolles Revier! Gratuliere!
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) ![]() |
#10
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Danke.
Ich habe den anderen Thread gelesen, aber schlau geworden bin ich nicht. Grüße
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#11
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Einfach ausgedrückt darfst Du von der Mündung in die Untere Havel-Wasserstraße in Spandau bis zum Abzweig des Teltowkanals (km 35,12) nicht ankern.
Ausnahmen sind: Nebenarm der Insel der Jugend, Rummelsburger See, Seenebenarm um die Liebesinsel und die Insel Kratzbruch sowie die Müggelspree. Hinter dem Abzweig des Teltowkanals (km 35,12) darfst Du ankern. Generell gilt auf der SOW, dass Ankern nur erlaubt ist, wenn sich eine Person zur Aufsicht an Bord befindet. |
#12
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Nun, dein Kontakt mit der WSP war ja nicht wegen Ankern, sondern wegen
Festmachen am Ufer vom Baumarkt. In dem oben beschriebenen Bereich darf auch nur an ausgewiesenen Liegeplätzen festgemacht werden. Päckchen liegen ist an den Liegestellen ebenfalls nicht gestattet.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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