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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 24.06.2025, 11:02
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
... Damit ist i.d.R. dem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan. .....Und dafür ist der Betreiber verantwortlich.
...
Die Normen sind keine Gesetze, liefern bei Einhaltung aber einen Anhaltspunkt für korrekte Benutzung, Verarbeitung, Gestaltung - mehr nicht! Deshalb sind die geheim und nur der Urheber entscheidet wer die überhaupt lesen darf.

Doch! Das ist kein Straftatbestand, hat aber im Haftungsfall ggf. weitreichende Folgen. So ein Richter kennt sich mit Gesetzen aus, mit E-Technik eher nicht. Also beauftragt das Gericht einen Gutachter. Der Gutachter stellt fest, dass gültige Normen nicht eingehalten wurden. Wer ist dafür verantwortlich? Du? Glückwunsch. Bleibt nur noch die Frage, ob Vorsatz, fahrlässig oder grob fahrlässig.

Jedenfalls ist eine fliegende Verdrahtung durch Laien mittels Kabeltrommel kein Verbrechen, i.d.R. kein Risiko - trotzdem kann man viel falsch machen: zu langes Kabel mit zuwenig Querschnitt, zuviel Leistung, mechanisch beschädigt u.s.w.. Ansonsten ist das ein bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Was denn nu? "i.d.Regel kein Risiko? Aber man kann viel falsch machen und dann ist das doch ein Risiko? Frag einfach mal den Kabeltrommelhersteller oder dem vom Ladegerät, ob das bestimmungsgemäßer Gebrauch ist und ob er im Schadensfall haftet. Ich bin gespannt.

Fazit: Sicherheitsprobleme sinds eher nicht, eine saubere galvanische Trennung zwecks Verhinderung galv. Korrosion sprechen 100% für einen vernünftigen dauerhaft überall nutzbaren eigenen Landstromanschluss und schließen das Restrisiko bei Betreiberversagen aus.
Michael
Wenn du zwei Sicherungseinrichtungen hast, und entfernst eine davon. Verringerst du das Risiko oder erhöht es sich?

Lieber Michael,
ich komme mir etwas vor wie ein Korintenkacker. Nur sind leider deine aufgestellten Thesen aus meiner bescheidenen Sich nicht zutreffend.

Habe ich auch schon so Landstrom genutzt? JA! Habe ich es überlebt? JA! Würde ich es wieder so machen? JA!

Wenn dann etwas passiert, weiß ich aber, dass ich dafür verantwortlich bin, weil ich, in meinem Fall bewusst, falsch gehandelt habe.
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #52  
Alt 24.06.2025, 12:02
uli07 uli07 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen

ich komme mir etwas vor wie ein Korintenkacker.

Ist aber nicht schlimm. Hauptsache du fährst auf unseren Straßen auch immer genau nach Vorschrift.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #53  
Alt 24.06.2025, 15:50
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Morrrpheus Morrrpheus ist offline
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Das einzige was mir auffällt: Mein Landstromkabel hat die falsche Farbe: Ich habe ein schwarzes Kabel anstelle einem gelben. Hatte ich damals im guten Glauben gekauft, dass es das richtige ist (Beidseitig mit CEE Steckern). Aber anscheinend sind wohl die gelben Kabel die richtigen.
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Morrrpheus
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  #54  
Alt 24.06.2025, 15:57
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Superpapa Superpapa ist offline
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Das Landstromkabel muss H07RNF 3x2,5² oder besser sein und darf max. 25m lang sein. (das ist ne witterungsbeständige Gummileitung, für Außeneinsatz geeignet, meist schwarz)
Aus AT gibts diese in gelb....
Michael
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  #55  
Alt 24.06.2025, 18:51
Seadoo123 Seadoo123 ist offline
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Habe die Firma heute angerufen weil ich Interesse habe aber es muss 2.5mm2 sein …

Er prüft ob es ein Druckfehler auf der Website ist …
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  #56  
Alt 24.06.2025, 19:04
Thomas69 Thomas69 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Das Landstromkabel muss H07RNF 3x2,5² oder besser sein und darf max. 25m lang sein. (das ist ne witterungsbeständige Gummileitung, für Außeneinsatz geeignet, meist schwarz)
Aus AT gibts diese in gelb....
Michael
Die gelben/orangenen sind meist H07BQ-F 3G2,5 also innen Gummiisolierung und außen Polyurethan. Sehr widerstandsfähiges Zeug und besser als Gummimantelleitung.
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #57  
Alt 24.06.2025, 19:09
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Der Polyurethan Mantel stärkt die mechanische Widerstandsfähigkeit für punktuelle Belastungen der Aussenhülle.
Neigt aber im Laufe der Jahre zur Versprödung.
Mein absoluter Favorit jst Neoprenkabel von Titanex.
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #58  
Alt 24.06.2025, 19:51
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Ich nutze dies
https://kalledaskabel.de/Camping-Ver...rmany-15-Meter
Sehr gutes Kabel und sehr robust.. .
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Gruß Volker
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  #59  
Alt 24.06.2025, 20:53
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Naja, in Deutschland sowieso, in den meisten europäischen Häfen sind Fi-Schalter vorgeschrieben, diese lösen generell aus, wenn z.B. durch einen menschlicher Körper paar mA Strom kurzzeitig fließen. Damit ist i.d.R. dem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan. Und ein Leitungsschutzschalter (vulgo Sicherung) schützt nur das Kabel vor Überbeanspruchung/Überlast.
Ganz entschiedenes Nein - in einer normalen Installation mit Schutzleiter ist der LS-Schalter oder die Schmelzsicherung neben dem Leitungsschutz auch noch das grundsätzliche Element des Personenschutzes (sonst bräuchte man keinen Schutzleiter). Das Prinzip ist ganz einfach: alle berührbaren Elemente, die Spannung führen könnten sind niederohmig geerdet (bei Bestandteilen der Elektroinstallation über den Schutzleiter). Die Installation ist so ausgelegt, daß bei Überschreiten der gefahrlos berührbaren Spannung (z.B. durch eine beschädigte Leitung, die einen Gehäuseschluß hat) in jedem Fall auch ein Strom fließt, der die Sicherung/den LS-Schalter zum Auslösen bringt und damit verhindert, daß eine gefährliche Situation überhaupt entstehen kann (das nennt sich dann Schutz gegen indirektes Berühren).

Der FI-Schalter ist gem. VDE-Normen immer nur das zusätzliche Schutzelement (3. Schutzebene) - der kann nämlich genau das, wogegen die Schutzmaßnahme "automatisches Abschalten im Fehlerfall" nicht schützen kann, er hilft auch bei direktem Berühren gewollt spannungsführender Teile (z.B. das klassische 'Kind spielt mit Gabel in Steckdose', aber auch der in die Badewanne gefallene Föhn), weil in diesem Fall der menschliche Körper selbst Bestandteil des Stromkreises wird bzw. überhaupt erst den Stromkreis schließt


Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Die Normen sind keine Gesetze, liefern bei Einhaltung aber einen Anhaltspunkt für korrekte Benutzung, Verarbeitung, Gestaltung - mehr nicht! Deshalb sind die geheim und nur der Urheber entscheidet wer die überhaupt lesen darf.
Nö, die sind weder geheim noch entscheidet der Urheber da irgendwas - sie kosten nur Geld (sprich, der DIN-Verlag verkauft sie - das aber an jeden). Sie sind nur SO teuer, daß sich das für den Privatmann nicht wirklich lohnt - zumal Normen sich in der Regel an Fachleute richten und für Laien nur begrenzten Wert haben, weil sie oft aufeinander aufbauen und Einiges an Basiswissen voraussetzen.

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Jedenfalls ist eine fliegende Verdrahtung durch Laien mittels Kabeltrommel kein Verbrechen, i.d.R. kein Risiko - trotzdem kann man viel falsch machen: zu langes Kabel mit zuwenig Querschnitt, zuviel Leistung, mechanisch beschädigt u.s.w.. Ansonsten ist das ein bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Stimmt - das Risiko, was vielen Laien nicht bewusst ist ist genau das, was Du da angesprochen hast: der Fehlerschutz in einer normalen Elektroinstallation ist darauf angewiesen, daß im Fehlerfall ein so hoher Strom fließen kann, daß der Leitungsschutz instantan auslöst (bei LS-Schaltern heißt daß, daß die magnetische Schnellauslösung und nicht die thermische Überlastauslösung abwirft). Wenn man zu lange/zu dünne Leitungen an einen solchen Stromkreis anschließt und dann womöglich auch noch mehrere kaskadierte Steckverbindungen minderer Qualität in der Verkabelung sind kommt man u.U. zu dem Punkt, daß der Widerstand der Leitung so hoch wird daß selbst im Kurzschlußfall nicht mehr ein ausreichend hoher Strom fließen kann. Damit hat man dann den Fehlerschutz effektiv außer Kraft gesetzt und muß hoffen, daß ein FI zum Einen verbaut ist und zum Anderen auch noch richtig funktioniert...


lg, justme
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  #60  
Alt 25.06.2025, 15:57
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Seadoo123, schonmal über Solar nachgedacht ? Ich schmeisse beim Ankern immer meine Solartasche (200W) aufs Dach und lade meine Kühlschrank-Batterien damit auf.
Dabei hilft ein Victron Solar-Lader, an dessen Lastausgang der Kühlschrank hängt.
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Gruss vom Bodensee
Lutz
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  #61  
Alt 25.06.2025, 16:47
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Um gottes Willen ….
Wenn ich jetzt noch Solarzellen auspacke läuft mir meine Holde davon …

Bootfahren ist eh Stress pur

Ich habe Rückmeldung von der Firma bekommen von dem Landanschlussset und einen Adapterstecker für zuhause um dort das Boot einfach mal anzuschließen und sei es das Eis kalt zu halten ….

Es gibt diese Stecker bzw. das Landstromkabel nur in 1.5mm und Ende .
Das wäre aber nicht schlimm meint er .

Die Firma wo das Set geordert wird oder der Hersteller sitzt in Holland .
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  #62  
Alt 25.06.2025, 16:48
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Um gottes Willen ….
Wenn ich jetzt noch Solarzellen auspacke läuft mir meine Holde davon …

Bootfahren ist eh Stress pur

Ich habe Rückmeldung von der Firma bekommen von dem Landanschlussset und einen Adapterstecker für zuhause um dort das Boot einfach mal anzuschließen und sei es das Eis kalt zu halten ….

Es gibt diese Stecker bzw. das Landstromkabel nur in 1.5mm und Ende .
Das wäre aber nicht schlimm meint er .

Die Firma wo das Set geordert wird oder der Hersteller sitzt in Holland .
Was er meint ist relativ ...
Wasser in der bilge ist auch nicht schlimm... Du verstehst?Vorschrift ist 2,5mm²
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  #63  
Alt 25.06.2025, 17:21
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Wie kann die Firma 1.5mm2 anbieten wenn es Vorschrift ist ?
Dann sollte das verboten werden , dass man sowas verkauft .

Der Händler fragt nochmal nach weil er selbst irritiert war
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  #64  
Alt 25.06.2025, 17:35
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Wie kann die Firma 1.5mm2 anbieten wenn es Vorschrift ist ?
Dann sollte das verboten werden , dass man sowas verkauft .

Der Händler fragt nochmal nach weil er selbst irritiert war
Es gibt vieles was man im Zubehör kaufen kann aber nicht zulässig ist
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  #65  
Alt 25.06.2025, 18:45
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Falls es doch 1.5mm2 ist soll er es austauschen und gut ist es …
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  #66  
Alt 25.06.2025, 21:20
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Wie kann die Firma 1.5mm2 anbieten wenn es Vorschrift ist ?
Dann sollte das verboten werden , dass man sowas verkauft .

Der Händler fragt nochmal nach weil er selbst irritiert war
verboten zu verkaufen ist fast gar nichts, solange es sich nicht um Waffen oder illegale Abhörgeräte handelt. Etwas ganz anderes ist die Frage, ob man das in Deutschland auch für den gewünschten Zweck einsetzen darf - nur weil etwas auf dem Markt erhältlich ist heißt das noch lange nicht daß es auch nutzbar ist... ähnliches Beispiel sind 90% der auf dem Markt erhältlichen Positionsleuchten, auf deutschen Schiffen sind die klipp und klar unzulässig (in dem Fall auch noch wirklich im Sinne von 'illegal', wohingegen man sich mit der 1,5mm^2-Leitung erstmal 'nur' möglichen Schadensersatzforderungen und Versicherungsverweigerungen aussetzt).

lg, justme
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  #67  
Alt 25.06.2025, 22:03
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Was macht es technisch einen unterschied ob 1.5mm2 oder 2.5mm2 wenn man dort keine Waffeleisen oder Heizlüfter dran hängt ?

Meistens sind es Ladegeräte die bei weitem nicht alles ausreizen ….
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  #68  
Alt 25.06.2025, 22:15
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Was macht es technisch einen unterschied ob 1.5mm2 oder 2.5mm2 wenn man dort keine Waffeleisen oder Heizlüfter dran hängt ?

Meistens sind es Ladegeräte die bei weitem nicht alles ausreizen ….
Du machst das nicht ... Bei anderen läuft die Klima der Backofen und der Herd ... Die Frau nutzt den Staubsauger und der Mann bohrt mit der Maschine Löcher ins Deck...

Die Norm gilt für alle gleich

Bei uns reicht es schön wenn der Boiler angeht und wir Kaffe kochen ... Dann sind das 3000W ... Dann Fliesen schon 13A durch die Leitung ... 1,5mm² ist in der verlegeart da schon drüber darf lt. Norm nur 10A
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Geändert von billi (25.06.2025 um 22:23 Uhr)
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  #69  
Alt 25.06.2025, 22:29
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Ah ok , solche Verbraucher kommen bei mir weniger zum Einsatz …

Inwiefern kann man die Ladeleistung von den Ladegeräte damit vergleichen .

Je nach Ladegerät steht dort ja auch 15A oder 35A womit es lädt ? Da wären ja die 10A oder 16A gebt schnell ausgereizt oder wird das anders berechnet weil 12V
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  #70  
Alt 25.06.2025, 22:39
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Ah ok , solche Verbraucher kommen bei mir weniger zum Einsatz …

Inwiefern kann man die Ladeleistung von den Ladegeräte damit vergleichen .

Je nach Ladegerät steht dort ja auch 15A oder 35A womit es lädt ? Da wären ja die 10A oder 16A gebt schnell ausgereizt oder wird das anders berechnet weil 12V
Ja das ist die 12 V Leistung..

Also Leistung = Spannung x Strom

So kannst du leicht rechnen..
Wenn also ein 12V Ladegerät. 20A bringt dann sind das 240W (12x20)und aus der 230V Steckdose zieht es somit 1,xxA (240/230)... Ganz einfache Rechnung..
Ist natürlich etwas ungenau da das Ladegerät selbst auch Energie braucht aber das ist ganz grob erklärt..

Trotzdem ist 2,5mm² vorgeschrieben und je nach Hafenmeister steckst du im Hafen dein tolles teures Kabel nicht in die Dose da es nicht der Norm entspricht
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  #71  
Alt 25.06.2025, 22:43
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Was macht es technisch einen unterschied ob 1.5mm2 oder 2.5mm2 wenn man dort keine Waffeleisen oder Heizlüfter dran hängt ?

Meistens sind es Ladegeräte die bei weitem nicht alles ausreizen ….
Im Kurzschlussfalle verglüht das Kabel, weil bei 1,5² und einer gewissen Länge der übliche 16A-Leitungsschutzschalter eben nicht mehr auslöst.
Merke: Eine Sicherung - hier Leitungsschutzschalter - schützt das nachfolgende Element, also das Kabel. Der angeschlossene Verbraucher muss je nach Anforderung durch interne Maßnahmen, die sich z.B. zwischen Radio und Heizlüfter unterscheiden, schützen.
Michael
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  #72  
Alt 25.06.2025, 22:45
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Vielen Dank für die Rechnung … 1,… A ok , dass ist dann sehr wenig zu dem was es könnte
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  #73  
Alt 25.06.2025, 23:10
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...ähnliches Beispiel sind 90% der auf dem Markt erhältlichen Positionsleuchten, auf deutschen Schiffen sind die klipp und klar unzulässig (in dem Fall auch noch wirklich im Sinne von 'illegal',...
In der Binnenwasserstraßenordnung steht nirgends ein Verbot von Leuchten z.B. ohne Prüfzeichen, Ankersymbole und ähnlichen Beschriftungen.
Die Anforderungen stehen in § 1.01
Zitat:
32.
ein Licht, dessen Farbe den Anforderungen der Tabelle 2 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht*) ; „starkes Licht“, „helles Licht“ und „gewöhnliches Licht“:
Was in dieser DIN/Euronorm steht, ist maßgeblich und beinhaltet u.a. die Tragweite.
Da diese Normen angeblich Urheberrechtsschutz genießen, verlässt man sich lieber auf irgendwelche Prüfzeichen, Plaketten, Symbole der Hersteller/Inverkehrbringer. Damit sollte man bei seriösen eigentlich auf der sicheren Seite sein...
Urheberschutz genießen übrigens keine von - wie hier - in Gesetzen zitierte Normen. Das hindert den Beuth-Verlag jedoch nicht am kassieren. Und die Industrie verkauft natürlich lieber überteuerte Bootsbeleuchtung anstelle die Anforderungen (gewöhnliches = lächerlich: weiß + 1km Tragweite) zu veröffentlichen, was z.B. beim Ankerlicht jedes Glühobst schafft...
Da ist definitiv nur eins klipp und klar - unsichere, uninformierte Kunden zur Kasse bitten.
Michael
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Alt 26.06.2025, 04:55
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Dann ließ nochmal die binnenschifffahrtsstraßenordnung... In einem anderen Thema hab ich genau geschr wi es steht ..

Das gehört aber nicht hier rein
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Alt 26.06.2025, 18:46
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
In der Binnenwasserstraßenordnung steht nirgends ein Verbot von Leuchten z.B. ohne Prüfzeichen, Ankersymbole und ähnlichen Beschriftungen.

Aber selbstverständlich steht das da drin - in § 3.02 steht die Vorschrift, der Leuchten zu entsprechen haben
Zitat:
2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 oder am 31. Dezember 2012 oder am 6. Oktober 2018 geltenden Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
und in §3.05 das Verbot aller anderen Leuchten
Zitat:
Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Lichter oder Sichtzeichen zu gebrauchen oder Lichter oder Sichtzeichen unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Die Anforderungen stehen in § 1.01
Was in dieser DIN/Euronorm steht, ist maßgeblich und beinhaltet u.a. die Tragweite.
Da diese Normen angeblich Urheberrechtsschutz genießen, verlässt man sich lieber auf irgendwelche Prüfzeichen, Plaketten, Symbole der Hersteller/Inverkehrbringer. Damit sollte man bei seriösen eigentlich auf der sicheren Seite sein...
Urheberschutz genießen übrigens keine von - wie hier - in Gesetzen zitierte Normen. Das hindert den Beuth-Verlag jedoch nicht am kassieren. Und die Industrie verkauft natürlich lieber überteuerte Bootsbeleuchtung anstelle die Anforderungen (gewöhnliches = lächerlich: weiß + 1km Tragweite) zu veröffentlichen, was z.B. beim Ankerlicht jedes Glühobst schafft...
Da ist definitiv nur eins klipp und klar - unsichere, uninformierte Kunden zur Kasse bitten.
Das ist von vorne bis hinten falsch - im Geltungsbereich der BinSchStrO MÜSSEN alle Leuchten inkl. der Leuchtmittel geprüft und zugelassen sein (aufgrund der Bestandsschutzregelungen in §3.02 gelten tatsächlich selbst uralte DHI-Zulassungen größtenteils immer noch weiter), ob sie die Anforderungen erfüllen interessiert nicht die Bohne - wenn kein Zulassungszeichen drauf ist sind sie nicht zulässig.

Für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe gilt das auch im Geltungsbereich der SeeSchStrO, siehe §9 Abs 1.

Und die in der BinSchStrO §1.01 benannte Norm definiert nur die drei in der Verordnung verwendeten Leuchtstärken - da die Details der Anforderungen einen Endverbraucher nicht zu interessieren brauchen (für den ist nur relevant, für welche der drei Leuchtstärken die Leuchte zugelassen ist) braucht die Norm auch nicht urheberrechtsfrei veröffentlicht zu werden (Hersteller, für die sie relevant ist müssen sie eh kaufen).

lg, justme
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