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  #1  
Alt 02.05.2025, 15:57
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Standard Neue Rettungswesten 12Skipper - ABGELAUFEN

Hallo,

ich habe mir 2 neue Westen von 12Seemeilen der Marke 12Skipper über Amazon gekauft, mit dem Hinweis, dass die erst in 24 Montaten ablaufen. Gute Westen von Plastimo zu einem günstigen Preis. Schnell geliefert direkt von 12Seemeilen. Soweit ok. Dann kurz das Datum des Auslösemechanismus kontrolliert. Ich traute meinen Augen nicht: Der Datumsstempel steht auf 04/23. Gemäß Anleitung ist es das ABLAUFDATUM. Nun ja, unterstellen wir einen Fehler und es wäre das Produktions. Dann wären sie jetzt trotzdem abgelaufen. Das ist doch fahrlässig bis hin zu lebensgefährlich! Wie viele kaufen die Weste im guten Glauben, dass sie gemäß Beschreibung noch 2 Jahre nutzbar sind?

Ich habe natürlich sofort reklamiert. Man hat den Irrtum eingestanden und es wäre ein Fehler im Lager passiert. Ich habe die Westen also auf meine Kosten retourniert und heute 2 neue erhalten. Mit dem gleichen Ablaufdatum!!!!
Das darf doch nicht wahr sein!

Sollte noch jemand diese Westen gekauft haben, kontrolliert bitte das Datum. Es drängt sich der Verdacht auf, dass alte Lagerware günstig verscherbelt werden soll.
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  #2  
Alt 02.05.2025, 16:19
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Was haben die denn für einen Auslöse-Mechanismus? UML MK5?

Falls ja, da kannst Du die komplette Wartung auch selbst machen. Ja, jetzt gehen hier wieder die Diskussionen los. Und ja, es kommt sicherlich auch drauf an, zu welcher Jahreszeit man in welchen Gewässern unterwegs ist.

Bei UML MK5 wird der ganze Auslöse-Mechanismus getauscht, nicht nur die Tablette. Ersatz gibt es günstig und auch einzeln (also nicht im Set mir CO2 Kartusche) bei SeaCurity. Um eine komplette Wartung durchzuführen, müsste man Folgendes machen:
  • Weste auf Beschädigungen prüfen
  • Weste mit dem Mundstück vollständig aufblasen, mindestens 24h so belassen, und auf Luftverlust prüfen
  • Wenn der UML MK5 Auslöser abgelaufen ist, diesen ersetzen
  • Die CO2 Kartusche auf Beschädigungen / Korrosion prüfen
  • Die CO2 Kartusche mit einer Feinwaage wiegen - das Mindest-Gewicht steht drauf. Wenn dieses unterschritten wird, muss sie getauscht werden.
  • CO2 Kartusche und Auslöser wieder korrekt einbauen
  • Weste korrekt zusammenlegen
  • Wenn nötig, ein Protokoll darüber anfertigen

Was anderes macht ein Service auch nicht. Ist am Ende des Tages vermutlich mit weniger Stress und Kosten verbunden als das jetzt mit dem Lieferanten zu klären. Ich habe meine Marine Pool Westen auch günstig (runtergesetzt) im Bauhaus erstanden, und die waren zwar noch nicht ganz, aber beinahe abgelaufen. Aber ja, eine korrekte Kennzeichnung des Ablaufdatums im Angebot wäre schon sinnvoll.
__________________
Viele Grüße,
Matthias
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  #3  
Alt 02.05.2025, 17:00
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UML-5 steht drauf. Aber darum geht es doch gar nicht, ob man die Dinger selbst warten kann oder nicht. Ich kaufe doch jetzt kein Wartungsset, damit ich die Dinger in den Zustand versetze, die der Verkäufer verspricht!

Ich erwarte ein Produkt, welches seiner Beschreibung entspricht. Nicht mehr und nicht weniger. Werden die Westen als "abgelaufen" oder "überaltert" verkauft ok. Aber bitte doch nicht als neu mit 2 Jahren Haltbarkeit!

Die Klärung mit dem Lieferranten ist bis auf ein paar E-Mails und Versand zum Glück ja kein Stress. Den hätte ich, wenn ich jetzt selber Ersatzteile kaufen und einbauen müsste, um den Zustand zu erreichen, der angeboten wurde.

Es geht ja auch darum andere zu warnen, da die Westen überlebenswichtige Rettungsmittel sind, die stand heute schon seit 2 Jahren abgelaufen sind. Den Missstand werde ich nicht durch eine eigene Wartung beheben.
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  #4  
Alt 02.05.2025, 17:09
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Hallo Rowöle,

ich hab die gleichen (165N LB) im Sommer 23 erstanden. Frag nicht wo, irgendwo im Internet, Rest vergessen.
Gerade nachgesehen, im Gurt ein Aufkleber Next Service 12/25. Innen ein einnäher DOM 6/2023. Sollte wohl passen?! Auslöser ebenfalls UML MK5.

Ich bin voll bei dir, wenn neu gekauft soll der Händler sich kümmern. Ärgerlich wenn man sie jetzt dringend braucht.

Trotzdem danke an Matthias für die Wartungsbeschreibung.

Das Internet vergisst nicht. Waren auch bei 12Seemeilen gekauft.
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  #5  
Alt 02.05.2025, 17:14
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Gerade noch was gefunden, unten am Auslöser ist aufgedruckt: Replace By 05 2026 B.
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  #6  
Alt 02.05.2025, 17:27
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So sieht das bei mir aus.

Der Service von 12Seemeilen, hat mir ja sogar bestätigt, dass die abgelaufen sei und es einen Fehler im Lager gab.

Ich prokel gleich noch einmal tiefer und schaue, ob es weiter hinten das von dir gezeigte Datum gibt.

Ach ja, danke Matthias für die Wartungshinweise. Die sind natürlich super, wollte ich nicht so einfach abbügeln...
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  #7  
Alt 02.05.2025, 17:29
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Der Aufdruck ist gleich unten an dem schwarzen Zylinder. Der Einnäher mit dem Produktionsdatum ist etwas tiefer im Auftriebskörper eingenäht.
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  #8  
Alt 02.05.2025, 20:50
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mba_muc mba_muc ist offline
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Ja, klar, wenn die Auslöser bei Verkauf bereits abgelaufen sind, muss der Händler die wieder zurücknehmen. Alternativ könnte er einen Preisnachlass einräumen. Ein Ersatz-Auslöser UML MK5 kostet aktuell um die 7,50€. Die haben halt nur eine aufgedruckte Lebensdauer von etwas über 2 Jahren. Wenn sie dann in der Weste verbaut sind, die Weste beim Händler ist, und dann verkauft wird, ist sicherlich schon ein gutes Stück der 2 Jahre abgelaufen. Irgendwann wird man sich dann eh mit dem Thema beschäftigen müssen. Funktioniert haben die Auslöser natürlich auch nach mehr als 2 Jahren noch. Nach dem Tausch habe ich die ausgetauschten alle ins Wasser geworfen. Haben natürlich alle ordnungsgemäß ausgelöst. Aber klar, verwenden sollte man die Westen dann besser nicht mehr.

Ich glaube nicht, dass die üblichen Händler (egal ob 12Seemeilen oder Bauhaus oder sonstwer) die abgelaufenen Westen warten und dann verkaufen. Die werden die im Zweifel entsorgen (oder versuchen jemand anderem unterzuschieben). Aber die Westen selber sind ja noch gut!
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Viele Grüße,
Matthias
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  #9  
Alt 03.05.2025, 08:13
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Was haben die denn für einen Auslöse-Mechanismus? UML MK5?

Falls ja, da kannst Du die komplette Wartung auch selbst machen. Ja, jetzt gehen hier wieder die Diskussionen los. Und ja, es kommt sicherlich auch drauf an, zu welcher Jahreszeit man in welchen Gewässern unterwegs ist.

Bei UML MK5 wird der ganze Auslöse-Mechanismus getauscht, nicht nur die Tablette. Ersatz gibt es günstig und auch einzeln (also nicht im Set mir CO2 Kartusche) bei SeaCurity. Um eine komplette Wartung durchzuführen, müsste man Folgendes machen:
  • Weste auf Beschädigungen prüfen
  • Weste mit dem Mundstück vollständig aufblasen, mindestens 24h so belassen, und auf Luftverlust prüfen
  • Wenn der UML MK5 Auslöser abgelaufen ist, diesen ersetzen
  • Die CO2 Kartusche auf Beschädigungen / Korrosion prüfen
  • Die CO2 Kartusche mit einer Feinwaage wiegen - das Mindest-Gewicht steht drauf. Wenn dieses unterschritten wird, muss sie getauscht werden.
  • CO2 Kartusche und Auslöser wieder korrekt einbauen
  • Weste korrekt zusammenlegen
  • Wenn nötig, ein Protokoll darüber anfertigen

Was anderes macht ein Service auch nicht. Ist am Ende des Tages vermutlich mit weniger Stress und Kosten verbunden als das jetzt mit dem Lieferanten zu klären. Ich habe meine Marine Pool Westen auch günstig (runtergesetzt) im Bauhaus erstanden, und die waren zwar noch nicht ganz, aber beinahe abgelaufen. Aber ja, eine korrekte Kennzeichnung des Ablaufdatums im Angebot wäre schon sinnvoll.
Soweit deine Theorie.

Es ist aber so, dass Rettungswesten ein "End of life" haben und durch die Hersteller markenübergreifend nur 10 Jahre gewartet werden.
Das heisst, dass eine 2-jährige Wartung nur innerhalb der ersten 9 Jahre nach Herstellung erfolgt und danach noch mal für 1 Jahr.
Hier wäre das Lebensende der Rettungswesten schon einige Jahre früher.

Gruß

Totti
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  #10  
Alt 04.05.2025, 18:45
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Soweit deine Theorie.

Es ist aber so, dass Rettungswesten ein "End of life" haben und durch die Hersteller markenübergreifend nur 10 Jahre gewartet werden.
Das heisst, dass eine 2-jährige Wartung nur innerhalb der ersten 9 Jahre nach Herstellung erfolgt und danach noch mal für 1 Jahr.
Hier wäre das Lebensende der Rettungswesten schon einige Jahre früher.

Gruß

Totti
ganz so hart ist es nicht - es stimmt, daß die Lebensdauer von Rettungswesten begrenzt ist, allerdings können die zehn Jahre ab Produktionsdatum auf bis zu 14 Jahre verlängert werden: innerhalb der ersten zehn Jahre Wartung nach Herstellervorschrift (idR alle zwei Jahre) beim Hersteller oder einer autorisierten Servicestelle, danach kann die Weste, sofern keine entsprechenden Mängel eine Aussonderung zwingend erforderlich machen nur vom Hersteller selbst noch jeweils mit einem Jahr Gültigkeit gewartet werden. Das lohnt sich vermutlich aber nur für die teureren Exemplare...

Und im Übrigen - die 10-Jahres-Frist gilt auch für Feststoffwesten, die sind allerdings nach Ablauf der Frist zwingend auszusondern.

lg, justme
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  #11  
Alt 04.05.2025, 20:11
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
…Und im Übrigen - die 10-Jahres-Frist gilt auch für Feststoffwesten, die sind allerdings nach Ablauf der Frist zwingend auszusondern. …
Eine Bitte: Kannst Du dafuer eine Quelle angeben?
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  #12  
Alt 04.05.2025, 20:14
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Eine Bitte: Kannst Du dafuer eine Quelle angeben?
Wenn das reicht:

https://www.secumar.com/wartung-und-...ettungswesten/

Gruß Reiner
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  #13  
Alt 04.05.2025, 20:29
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Na, immerhin sind 15 Jahre für Automatikwesten möglich. Wenn eins sich daran halten mag
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  #14  
Alt 04.05.2025, 20:34
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Danke.

(Ein Thema, das sicher diskussionswuerdig ist , aber besser nicht hier - das ist keine Kritik an Deinen Darlegungen!)

Nochmals: Danke!
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  #15  
Alt 04.05.2025, 21:25
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Das ist aber alles keine gesetzliche Vorschrift, sondern so eine Art "Industriestandard". Eine Wartung durch eine zertifizierten Betrieb ist gesetzlich im Bereich von Freizeit-/Sportbooten nicht vorgeschrieben!
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Viele Grüße,
Matthias
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  #16  
Alt 04.05.2025, 21:28
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Zitat:
Zitat von mba_muc Beitrag anzeigen
Das ist aber alles keine gesetzliche Vorschrift, sondern so eine Art "Industriestandard". Eine Wartung durch eine zertifizierten Betrieb ist gesetzlich im Bereich von Freizeit-/Sportbooten nicht vorgeschrieben!
Da Rettungsweste auf Sportboot keine Pflicht in Deutschland ist, ist auch eine Prüfung nicht vorgeschrieben
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Gruß Volker
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #17  
Alt 04.05.2025, 23:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da Rettungsweste auf Sportboot keine Pflicht in Deutschland ist, ist auch eine Prüfung nicht vorgeschrieben
Nun doch der Anfang einer Diskussion.


Man kann doch durchaus argumentieren:

“Rettungswesten gehören zu den elementarsten Sicherheitsmitteln an Bord.

Wenn man ein Boot führt, und dabei Personen an Bord hast, ist man laut Verkehrssicherungspflicht verpflichtet:

vorhersehbare Gefahren zu erkennen,
geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen,

und damit für jede Person eine passende, funktionsfähige Rettungsweste bereitzuhalten.”


Dass diesenArgumentation nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, zeigt doch die Rechtsprechung:

… muss ich neu recherchieren … sorry


Geändert von Sayang (04.05.2025 um 23:29 Uhr)
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  #18  
Alt 05.05.2025, 08:55
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Für die österreichische Bootzulassung wir unter anderem eine Rettungsweste für jede Person an Bord vorgeschrieben. Das ist in der Zulassungsurkunde so vermerkt, wobei kein Unterschied zwischen Automatikwesten und Feststoffrettungswesten gemacht wird.

Allerdings gibt es für den Fall Feststoffweste keine Vorschrift hinsichtlich einer periodischen Überprüfung. Es bedurfte dennoch einiger Argumentation diese Rechtslage bei einer Kontrolle am Wasser der Polizistin nahe zu bringen. Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Verpflichtung für eine regelmäßige Überprüfung von Feststoffwesten, allerdings müssen diese dem Augenschein nach tauglich für den beabsichtigten Zweck sein.

Für Boote aus dem Ausland gelten die jeweils dort anzuwendenden Vorschriften. Davon aber unberührt ist die Tragepflicht von Rettungswesten (für Personen an Deck) in den österreichischen Schleusen.
__________________
Liebe Grüße
Peter

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  #19  
Alt 05.05.2025, 11:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da Rettungsweste auf Sportboot keine Pflicht in Deutschland ist, ist auch eine Prüfung nicht vorgeschrieben
Das erscheint die richtige Bewertung.

Der private Skipper könnte allenfalls zivilrechtlich haftbar sein (§ 823 BGB), wenn besondere Umstände vorlagen (Wetter, Kinder an Bord, etc), und trotzdem keine Rettungsmittel bereitgestellt wurden. Gefestigte Rechtsprechung dazu scheint jedoch nicht zu geben.

Entgegen meiner frueheren Meinung halte ich das Thema nicht mehr fuer diskussionswuerdeg.
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  #20  
Alt 05.05.2025, 14:17
fignon83 fignon83 ist gerade online
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ich glaube (!), ich hätte aus rechtlicher Perspektive im Falle des Falles lieber keine Westen an Bord als Defekte oder Abgelaufene, die im Ernstfall bei Dritten versagt haben. Ich könnte mir vorstellen, dass es so ähnlich wie beim Oldtimer ist, der ohne Sicherheitsgurte ausgeliefert wurde. Wenn man die nachrüstet müssen die auch funktionieren und angelegt werden.
Da keine Rettungswesten an Bord für mich ein no-go sind, achte ich auf die Intervalle.
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  #21  
Alt 05.05.2025, 15:02
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Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Der private Skipper könnte allenfalls zivilrechtlich haftbar sein (§ 823 BGB), wenn besondere Umstände vorlagen (Wetter, Kinder an Bord, etc), und trotzdem keine Rettungsmittel bereitgestellt wurden. Gefestigte Rechtsprechung dazu scheint jedoch nicht zu geben.
Das bedingt aber auch, dass jemand klagt, der einen Schaden erlitten hat.

Ohne Schaden keine Klage. Oder zumindest kein Urteil.

Wenn jemand wetterbedingt ohne Weste über Bord geht, brennt natürlich der Baum.

Interessant wirds, wenns der Skipper selber war es gab da so einen Fall in der Kieler Bucht, der auch noch tödlich endete...

bis denn,

Uwe
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  #22  
Alt 05.05.2025, 20:32
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Ich mag die de-facto oder moralische Pflicht oder Nicht-Pflicht jetzt hier auch nicht diskutieren. Bei allen solchen Diskussionen sollte man aber auch die Verhältnismäßigkeit wahren. Es ist ja durchaus ein Unterschied, ob ich bei Shiet-Wetter und Wassertemperaturen unter 10 Grad seemeilenweit auf offenem Meer unterwegs bin, oder ob ich bei schönem Sommerwetter mit Lufttemperatur 30 Grad und Wassertemperatur 23 Grad auf der nur spärlich von Berufschifffahrt genutzten und auch nicht besonders breiten Donau unterwegs bin, die rechts und links mit Böschungen ausgestattet ist, die sich einfach erklimmen lassen, und wo ich weiß, dass die Mitfahrenden grundsätzlich des Schwimmens mächtig sind, und im Zweifel mit der Strömung zum nächstgelegenen Ufer schwimmen können (wovon man sich dann auch bei einem Anker-Schwimm-Stopp überzeugen kann).
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Matthias
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  #23  
Alt 06.05.2025, 09:59
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Hallo,
diese Diskussion hatten wir hier bereits mehrfach. Wenn Du beim "über Bord gehen" mit dem Kopf irgendwo aufschlägst, nützen Dir weder Deine Schwimmkünste, noch schönes Wetter, oder hohe Wassertemperaturen!
Aber jeder so wie er möchte und es verantworten kann!
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  #24  
Alt 06.05.2025, 10:24
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Und ja, auch in Deutschland haben wir mindestens ein Gewässer, auf dem es eine Ausrüstungspflicht gibt (und kontrolliert wird).
Ok, ist ein Internationales Gewässer mit den großen Seenationen Schweiz und Österreich...
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Morrrpheus
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