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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.04.2007, 09:36
Benutzerbild von kanalskipper
kanalskipper kanalskipper ist offline
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Standard TÜV vom Mopped abgelaufen

Hallo Leute,

ich hab noch ne 125er Honda Rebel in der Garage, die wg. Bootsfahren seit 2 Jahren nicht mehr bewegt wurde.
TÜV ist seit 2 Jahren abgelaufen, zugelassen / angemeldet war sie die ganze Zeit.

Jetzt höre ich Horrormeldungen:

Neue Hauptabnahme nach §21 erforderlich oder doch nicht!

TÜV muß ich 2 mal bezahlen!

Ich darf gar nicht zum TÜV fahren, auch nicht mit Terminzusage!

Ich habe mich strafbar gemacht, Fahrzeug zugelassen ohne TÜV, egal ob ich fahre oder nicht!

Wer kann denn da mal Licht ins Dunkle bringen?


ratlose Grüße

Jürgen

P.S. sucht jemand nen 125er Chopper?????
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  #2  
Alt 25.04.2007, 09:45
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Standard

Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich hab noch ne 125er Honda Rebel in der Garage, die wg. Bootsfahren seit 2 Jahren nicht mehr bewegt wurde.
TÜV ist seit 2 Jahren abgelaufen, zugelassen / angemeldet war sie die ganze Zeit.

Jetzt höre ich Horrormeldungen:

Neue Hauptabnahme nach §21 erforderlich oder doch nicht!

TÜV muß ich 2 mal bezahlen!

Ich darf gar nicht zum TÜV fahren, auch nicht mit Terminzusage!

Ich habe mich strafbar gemacht, Fahrzeug zugelassen ohne TÜV, egal ob ich fahre oder nicht!

Wer kann denn da mal Licht ins Dunkle bringen?


ratlose Grüße

Jürgen

P.S. sucht jemand nen 125er Chopper?????

Na dann wollen wir mal Licht ins Dunkel bringen.

Neue Hauptabname ist Blödsinn !!

2 X bezahlen ist richtig.

Fahren darfst du , ich würde allerdings den kürzesten Weg zum TÜV nehmen.

Ich würde einen Termin machen, den schriftlich bestätigen lassen, dann bist du auch im Falle einer Kontrolle aus dem Schneider .
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Viele Grüße Dieter
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  #3  
Alt 25.04.2007, 10:00
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutiny
...
2 X bezahlen ist richtig.
...
Erstmal besten Dank!

Ist ja toll! Doppelt löhnen!

Dann soll der Prüfer aber auch 2 mal über den Hof fahren!

Und 2 Tüvplaketten soll er auch ruhig kleben!

Was kostet denn jetzt die Einzelabnahme?
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  #4  
Alt 25.04.2007, 10:22
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Ich hatte gerade ein Telefonat mit dem TÜV wegen meines Bootstrailers, der in 2 Monaten 3 Jahre keinen TÜV mehr hat.
Ist allerdings in der Zeit auch nicht benutuzt worden.

Da wurde mir gesagt, solange er die ganze Zeit zugelassen war, ist nur eine normale HU fällig, diese wird auch nur bis 23 Monate Überziehung zurückdatiert und ab 23 Monaten gibt es sie ganz normal für 2 Jahre ab dem neuen Prüfungsdatum.
Somit kann ich sogar noch warten bis mein Wunschtermin (zum Ende der Saison) kommt und habe den dann dauerhaft.

Habe auch noch so einen kleinen Spaßanhänger, mit dem ich im Winter zusammen mit dem Auto beim Tüv war und satte 3 Monate TÜV bekommen habe.
In der Zwischenzeit habe ich ihn nicht mal benutzt, hätte ich mir also Zeit und Geld sparen können. Jetzt ist er nämlich schon wieder TÜV-fällig...

Gesetze verstehen zu wollen, habe ich mir aber ohnehin abgewöhnt.

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 25.04.2007, 10:58
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
[...]
Neue Hauptabnahme nach §21 erforderlich oder doch nicht!

TÜV muß ich 2 mal bezahlen!

Ich darf gar nicht zum TÜV fahren, auch nicht mit Terminzusage!

Ich habe mich strafbar gemacht, Fahrzeug zugelassen ohne TÜV, egal ob ich fahre oder nicht!
Auch wenn es z.T. redundant ist:
1. neue Vollabnahme nur, wenn länger als 12 (oder 18? weiß nicht genau) Monate abgemeldet - betrifft Dich nicht, da sie zugelassen war
2. TÜV 2x ist richtig: TÜV gibts es nur noch für 24 Monate ab ursprünglicher Fälligkeit (nicht: ab heute), mind. jedoch für 1 Monat. Also einmal TÜV bis Mai/07 und ein weiteres Mal bis April/09. Ist extrem albern, ist aber so. Kostet 2mal (abzgl. 1,50 EUR für eingesparte zweite Plakette, wenn Du Glück hast).
3. Zum TÜV fahren darfst Du damit wirklich nicht, auch nicht mit Terminzusage - so zumindest die Aussage des DEKRA-Mitarbeiters zu meinem zugelassenen Trailer (3 Jahre überfällig). Leih Dir bei HeinGericke / Polo / Louis / ... einen Moppedanhänger aus, oder - wenn es nicht weit ist - probiers trotzdem.
4. TÜV zu überziehen ist keine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit ist auch erst, ein Fahrzeug mit überfälligem TÜV im Straßenverkehr einzusetzen - was Du in Deiner Garage machst, ist (diesbezüglich) egal.
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Andreas
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  #6  
Alt 25.04.2007, 11:40
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Andreas, Dein 2. Punkt ist nach Aussage meines TÜVs nach Überschreitung von mehr als 23 Monaten nicht mehr gültig (siehe mein Posting).

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 25.04.2007, 11:50
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Andreas, Dein 2. Punkt ist nach Aussage meines TÜVs nach Überschreitung von mehr als 23 Monaten nicht mehr gültig (siehe mein Posting).

Gruß
Norman
Meine Erfahrung stammt aus 2004 und bei der DEKRA - vielleicht haben sie inzwischen kollektiv die Sinnfreiheit der doppelten HU erkannt.
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  #8  
Alt 25.04.2007, 11:55
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
...vielleicht haben sie inzwischen kollektiv die Sinnfreiheit der doppelten HU erkannt.
Das hoffe ich stark.

Meine Info ist telefonisch von heute. Er meinte auch, ich soll ihn nicht nach den Gründen oder der Sinnhaftigkeit dieser Gesetzgebung fragen.

Gruß
Norman
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  #9  
Alt 25.04.2007, 12:08
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Ich hab wegen meinem kleinen Hänger gefragt. TÜV fast 2 Jahre abgelaufen aber durchgehend angemeldet.
Bis zu 7 Jahre kann ich das so laufen lassen ohne eine §21 zu brauchen. Dann bekomme ich allerdings erstmal nur 6 Monate TÜV und danach wieder normal.

Das ist eine Aussage der Werkstatt meines Vertrauens. Die kennen sich eigentlich aus.
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  #10  
Alt 25.04.2007, 12:21
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Das mit den 6 Montaten war bei mir definitv nicht der Fall.
Ich war mit meinem kleinen Gartenanhänger am 01.11.06 beim TÜV und habe jetzt die nächste HU im März 07.
Bzw. nicht habe, sondern hätte gehabt.

Gruß
Norman
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  #11  
Alt 25.04.2007, 15:05
hans hans ist offline
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Hallo Jürgen,

was soll das Teil den kosten?
Hast Du Bilder?

Gruß Hans
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