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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.04.2009, 10:51
Schottmann Schottmann ist offline
 
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Standard Fischereischein abgelaufen

Hallo zusammen,
eigentlich wollten ich heute angeln gehen aber jetzt hab ich gemerkt das mein Fischereinschein abgelaufen ist gibt es eine Möglichkeit trotzdem angeln zugehen und was würde passieren wenn ich ohne losziehe? ich komme übrigens aus NRW. Vielen Dank schonmal...
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  #2  
Alt 18.04.2009, 11:29
bootsmann bootsmann ist offline
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Gibt ein kräftiges Bußgeld!-und sofort zusammenpacken!

Kann auch dazu führen, daß dein Angelgeschirr eingezogen wird!

Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #3  
Alt 18.04.2009, 11:31
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von Schottmann Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
eigentlich wollten ich heute angeln gehen aber jetzt hab ich gemerkt das mein Fischereinschein abgelaufen ist gibt es eine Möglichkeit trotzdem angeln zugehen und was würde passieren wenn ich ohne losziehe? ich komme übrigens aus NRW. Vielen Dank schonmal...
Moin Schottmann und willkommen hier,

so ganz mag ich dir ja nicht glauben, denn wenn Du einen Fischereischein hast, dann solltest Du ja eigentlich auch die Prüfung abgelegt haben und es wissen. Besitzt Du noch die alte, durch regelmäßiges Verlängern, gültige Angelberechtigung, so weißt Du auch hier Bescheid.

Zusätzlich stellt sich die Frage, wo willst Du angeln und welcher "Schein" ist abgelaufen?
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #4  
Alt 18.04.2009, 12:02
Schottmann Schottmann ist offline
 
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also ich hab den normalen Fischereischein nur ist der 2006 abgelaufen. normalerweise müsste ich den ja einfach nur wieder verlänger nur haben wir uns gestern spontan entschieden heute angeln zu gehnen und heute hat die unterefischereibehörde nicht auf wo ich den verlängern kann. jetzt ist halt die frage wenn ich erwischt werde ob ich den dannnicht einfach nachreichen kann?
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  #5  
Alt 18.04.2009, 12:53
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Thomas J.S. Thomas J.S. ist offline
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Hallo Schottmann,

geh doch einfach so Angeln!

Wenn Du erwischt wirst,dann berichte mal was es gegeben hat.
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop!
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  #6  
Alt 18.04.2009, 13:55
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Schottmann Beitrag anzeigen
also ich hab den normalen Fischereischein nur ist der 2006 abgelaufen. normalerweise müsste ich den ja einfach nur wieder verlänger nur haben wir uns gestern spontan entschieden heute angeln zu gehnen und heute hat die unterefischereibehörde nicht auf wo ich den verlängern kann. jetzt ist halt die frage wenn ich erwischt werde ob ich den dannnicht einfach nachreichen kann?
Ein Fischereischein läuft nicht ab!

Was abläuft sind die Angelberechtigungen und die Fischereiabgabemarke! Angelberechtigungen gibts an der Küste meist an Tankstellen oder im Binnenland beim Gewässereigner oder Pächter. Die Fischereiabgabemarke aufm Ortsamt.

Ob jetzt jemand Schwarzangeln geht muss jeder selbst entscheiden, ich gebe dazu keinen Tipp ab.

Gruß Ecki
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  #7  
Alt 18.04.2009, 14:37
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Ein Fischereischein läuft nicht ab!
...
Ecki, kennst Du den Spruch "Er weiß alles, und was er nicht weiß, das weiß er besser."?
Fischereischeine sind Ländersache. Fischereischeine in NRW kann man für ein oder für fünf Jahre lösen. Dann muss verlängert werden.

Visara.
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  #8  
Alt 18.04.2009, 14:39
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Eckaat Eckaat ist offline
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Ach so, Schulljung.
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  #9  
Alt 18.04.2009, 14:44
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Ach so, Schulljung.
Es sei Dir vergeben!
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  #10  
Alt 18.04.2009, 14:59
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ecki, kennst Du den Spruch "Er weiß alles, und was er nicht weiß, das weiß er besser."?
Fischereischeine sind Ländersache. Fischereischeine in NRW kann man für ein oder für fünf Jahre lösen. Dann muss verlängert werden.

Visara.
Trotzdem läuft der "Fischereischein" nicht ab.

Auch in SH kannst Du für ein oder bis zu dreiJahren die Fischreiabgabe bezahlen und sparst dir dadurch evtl. Gebührenerhöhungen.
Und bei uns kannst du in jedem gut sortierten Angelgeschäft die Jahresmarken kaufen - teilweise sogar bis 18:00 Uhr am Sonnabend.

Im übrigen braucht man sich nur in den einschlägigen Foren oder auf der Internetseite der jeweiligen Landessportverbände informieren - da werden Sie geholfen:

http://www.lfv-westfalen.de/

http://www.lfv-westfalen.de/fs_fragen.html

Ansonsten ist hier schon diverse Mal über das Thema diskutiert worden und es wird langweilig...
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Gruß Karsten

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  #11  
Alt 18.04.2009, 16:39
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Trotzdem läuft der "Fischereischein" nicht ab.
...
Dann kläre mich doch bitte auf:

Zitat:
Gültigkeit und Kosten eines Fischereischeins
Ein Fischereischein kann für 1 Jahr (Jahresfischereischein) oder aber 5 Jahre (5-Jahres-Fischereischein) ausgestellt werden. Der Verlängerung des Fischereischeins steht die Erteilung gleich.
Nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW werden folgende Gebühren und Abgaben für den Fischereischein erhoben:
Erteilung eines Jahresfischereischeins
Verwaltungsgebühren: 8 €
Fischereiabgabe: 8 €
Erteilung eines 5-Jahres-Fischereischeins
Verwaltungsgebühren: 24 €
Fischereiabgabe: 24 €
Nach dem Landesfischereigesetz wird mit der Gebühr für den Fischereischein eine
Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben, die dem Land zufließt, und nach
Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen zur Förderung der Fischerei zu
verwenden ist.
(Quelle)
Für mich bedeutet dies, dass nach einem Jahr bzw. nach fünf Jahren die Gültigkeit des Fischereischeins erlischt und entsprechend verlängert werden muss.

Visara.
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  #12  
Alt 18.04.2009, 16:46
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Eckaat Eckaat ist offline
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Also hier in MV ist das so, dass der Fischereischein so eine Art Führerschein ist, der dir bescheinigt, dass du das Fischereihandwerk waidgerecht beherrschst. Den muss man niemals verlängern, der bleibt zeitlebends gültig. Einzig die Fischereiabgabemarke (6 Euro) muss jährlich gekauft und dort eingeklebt werden.

Davon völlig unberührt ist jedoch die Angelberechtigungskarte, die dir gestattet, dieses oder jenes Gewässer zu beangeln. Und die gibt nicht das Land raus, sondern die Kommunen oder Eigentümer bzw. Pächter des Gewässers.

Heißt das, dass man in NRW alle 5 Jahre eine Fischereiprüfung ablegen muss? Denn sonst kann ich in einer Befristung keinen Sinn erkennen. In deiner Quelle liest sich das eher so, als hätte da jemand den Fischereischein mit der Angelberechtigung verwechselt.

Gruß Ecki
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  #13  
Alt 18.04.2009, 16:53
Sailfish Sailfish ist offline
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Hi Ecki
Was Du meinst ist die Sportfischerprüfung, iss für immer und ewig auch in NRW. Fischereischein max 5 Jahre dann muss verlängert werden. 38 Euro aufen Tisch und gut iss, die Hälfte der Summe iss Fischereiabgabe der Rest für den Jahresfischereischein. (so heist das Ding hier)
Gruss Rolf

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Also hier in MV ist das so, dass der Fischereischein so eine Art Führerschein ist, der dir bescheinigt, dass du das Fischereihandwerk waidgerecht beherrschst. Den muss man niemals verlängern, der bleibt zeitlebends gültig. Einzig die Fischereiabgabemarke (6 Euro) muss jährlich gekauft und dort eingeklebt werden.

Davon völlig unberührt ist jedoch die Angelberechtigungskarte, die dir gestattet, dieses oder jenes Gewässer zu beangeln. Und die gibt nicht das Land raus, sondern die Kommunen oder Eigentümer bzw. Pächter des Gewässers.

Heißt das, dass man in NRW alle 5 Jahre eine Fischereiprüfung ablegen muss? Denn sonst kann ich in einer Befristung keinen Sinn erkennen. In deiner Quelle liest sich das eher so, als hätte da jemand den Fischereischein mit der Angelberechtigung verwechselt.

Gruß Ecki
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  #14  
Alt 18.04.2009, 16:57
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
...
Heißt das, dass man in NRW alle 5 Jahre eine Fischereiprüfung ablegen muss?
...
Nein, das heißt das sicherlich nicht. Aber da steht ja laut und deutlich, dass der Schein verlängert werden muss. Genauso ist es ja auch beim Jagdschein (ist natürlich eine andere Baustelle, aber ebenso Ländersache).

Gruß Visara.
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  #15  
Alt 18.04.2009, 17:03
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Sailfish Beitrag anzeigen
Hi Ecki
Was Du meinst ist die Sportfischerprüfung, iss für immer und ewig auch in NRW. Fischereischein max 5 Jahre dann muss verlängert werden. 38 Euro aufen Tisch und gut iss, die Hälfte der Summe iss Fischereiabgabe der Rest für den Jahresfischereischein. (so heist das Ding hier)
Gruss Rolf
Ich glaub´, nu ham wi dat. Danke!

Was man alles so brauch, um mal eine Angel ins Wasser zu halten, bzw. einen Köder. Da mag man kaum glauben, dass man ohne jede Prüfung im Fischgeschäft einen Dorsch kaufen kann...

Gruß Visara.
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  #16  
Alt 18.04.2009, 18:39
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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kenn ich auch so ...


Fischereischein machen (mit Prüfung und so)

dieser muß alle Jahre käuflich verlängert werden .... macht man das einige Jahre nicht verfällt der Fischereischein und alles muß von vorn gemacht werden ...
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #17  
Alt 18.04.2009, 20:34
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Eckaat,
die Fischereiabgabemarke gibt es in NRW nicht sondern einen Eintrag-Stempel entweder für 1 Jahr oder für 5 Jahre dieses bekommt man in der Örtlichen Stadtverwaltung(Beamten Öffnungszeiten)

für die Gewässer an denen man angeln möchte gibt es Tageskarten z.B. in Angelgeschäften oder Jahreskarten über Vereine
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #18  
Alt 18.04.2009, 21:20
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Dann kläre mich doch bitte auf:

(Quelle)
Für mich bedeutet dies, dass nach einem Jahr bzw. nach fünf Jahren die Gültigkeit des Fischereischeins erlischt und entsprechend verlängert werden muss.

Visara.
Was anderes habe ich auch nicht gesagt.

Die Fischereiabgabe ist nach der Sportfischerprüfung die amtliche Gebühr, die dich zur Ausübung der Fischerei in deinem Bundesland berechtigt.

Diese kann in jährliche Zahlung oder bis max. 5 jährlich geltende Einmalzahlung geleistet werden.

Es ist eigentlich gleich der Gesetzeslage des Führerscheins. Diesen musst Du zum Führen eines PKW erwerben und die KFZ-Steuern zahlst Du um ein eigenes Fahrzeug auf deutschen Straßen zu bewegen.
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Gruß Karsten

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  #19  
Alt 18.04.2009, 23:22
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,


Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Fischereischein machen (mit Prüfung und so)
dieser muß alle Jahre käuflich verlängert werden .... macht man das einige Jahre nicht verfällt der Fischereischein und alles muß von vorn gemacht werden ...
Da kann man ja jedem angehenden Angelinteressenten nur raten, seine Sportfischerprüfung in Niedersachsen abzulegen. Hab' gerade mal nachgesehen: Mein Fischereischein wird nächsten Woche 29 Jahre alt und ist noch niemals verlängert, gestempelt oder mit irgendwelchen Marken verziert worden und ist ganz sicher nicht verfallen. (ok, das Foto hat allerdings auch nur noch begrenzte Ähnlichkeit mit dem aktuellen Abbild des Fotografierten )

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #20  
Alt 18.04.2009, 23:53
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Hab mir letztes Jahr einen auf Lebzeit besorgt
http://www.fischerpruefung-bayern.de...ung_Kosten.htm
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Servus Willi
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  #21  
Alt 19.04.2009, 00:19
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Die Sportfischerprüfung ist nur der Befähigungsnachweis. Einmal abgelegt ist die Lebenslang gültig (kenne da keine Ausnahme) und wird in allen Bundesländern anerkannt (kenne da auch keine Ausnahme mehr-Bayern hat anfänglich Probleme gemacht).

Wer die Sportfischerprüfung abgelegt hat darf einen Jahresfischereischein erwerben, denn dafür ist die Sportfischerprüfung Voraussetzung.

Wer den Jahresfischereischein hat kann sich für einen Zeitraum der je nach BL unterschiedlich ist eine Fischereiabgabemarke holen (meist 1 Jahr optional mehr) und darf in dem bezahlten Zeitraum in ganz D in allen freien Gewassern angeln.

In verpachteten Gewässern benötigt man idR. eine Angelerlaubniskarte die vom Inhaber des Fischereirechts ausgegeben wird.

In fast allen BL ist der Jahresfischereischein nur das Dokument mit Foto in das die Fischereiabgabemarke geklebt wird. Der Schein selber ist unbegrenzt gültig, berechtigt ohne gültige Fischereiabgabemarke aber nicht zum Fischen. D.H man kann in den meisten BL auch nach Jahren der Abstinenz ohne neuen Schein oder gar Prüfung einfach wieder eine Marke fürs gültige Jahr kaufen.

Da das Fischereirecht Landesrecht ist kocht jedes BL sein eigen Süppchen so dass es zu fast allen Jahresfischereischeinregelungen Ausnahmen gibt. In NS ist der zB. Lebenslang gültig deshalb gibts da keine Marke und in SH gibts auch ohne Sportfischerprüfung Touristenscheine um nur zwei zu nennen.

Die genauen Regelungen, Fischereirechte und Durchführungsverordnungen und Ansprechpartner findet man auf der Seite der Bundesregierung unter Portal-Fischerei.de (BMELV).

Zur Eingangsfrage:
Neben einer Strafe riskierst Du dass Dir in Zukunft der Angelschein versagt wird da Wilderei ein Grund ist die Ausstellung des Scheins zukünftig zu versagen. Nachreichen kann man nicht-wäre ja für manche auch zu schön: Ich angel bis Ich kontrolliert werde dann hol Ich mir eben eine Marke...
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Gruß
Andreas
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  #22  
Alt 19.04.2009, 00:31
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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[quote=Wunderfitz;1241130]
Wer den Jahresfischereischein hat kann sich für einen Zeitraum der je nach BL unterschiedlich ist eine Fischereiabgabemarke holen (meist 1 Jahr optional mehr) und darf in dem bezahlten Zeitraum in ganz D in allen freien Gewassern angeln.

Wo befinden sich diese freie Gewässer
__________________
Servus Willi
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  #23  
Alt 19.04.2009, 00:45
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
Lieutenant
 
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Zb viele Küstengewässer und der gesamte HH-Hafen. In anderen BL bin Ich kaum unterwegs.
__________________
Gruß
Andreas
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  #24  
Alt 19.04.2009, 18:23
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Skorpio Skorpio ist offline
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Zitat:
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Hallo zusammen,
eigentlich wollten ich heute angeln gehen aber jetzt hab ich gemerkt das mein Fischereinschein abgelaufen ist gibt es eine Möglichkeit trotzdem angeln zugehen und was würde passieren wenn ich ohne losziehe? ich komme übrigens aus NRW. Vielen Dank schonmal...
Wenn der Fischereischein (Bundesfischereischein, blaue Farbe, NRW) erst ein paar Tage abgelaufen wäre würdest Du kaum Probleme mit den Fischereiaufsehern bekommen, zumindest mit mir nicht ,
mit einigen Kollegen von mir allerdings schon
(Ja, ich bin Fischereiaufseher Westfalen-Lippe)

In Deinem Fall, würde ichs angeln ausfallen lassen, den Montag im Rathaus, Bürgerbüro oder wie sich das in Deiner Stadt nennt, kurz verlängern lassen und auf gehts wieder.... , denn ein abgelaufener Schein von 2006 läßt sich nicht erklären

Sollte man Dich ohne erwischen mußte allerdings auch nur mit ner Strafe, bzw. einem Bußgeldbescheid mit unter hundert Euros rechnen...

Die anderen Räubergeschichten, Definitionen, seltsamen Tips bezüglich "nicht verlängern müssen" und Sondergesetzen in anderen deutschen Provinzen lösch schnell wieder von Deiner Festplatte, hab schon Nackenschmerzen vom Kopfschütteln...

Ich geh mal davon aus, das das Wochenende anders genutzt hast und wenn nicht, wenigstens die momentane Schonzeit von Hecht und Zander beachtet hast

Petri
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  #25  
Alt 19.04.2009, 20:04
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
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Die anderen Räubergeschichten, Definitionen, seltsamen Tips bezüglich "nicht verlängern müssen" und Sondergesetzen in anderen deutschen Provinzen lösch schnell wieder von Deiner Festplatte, hab schon Nackenschmerzen vom Kopfschütteln...
Die Nackenschmerzen sind dein Problem. So wie ich es aufgeschrieben habe, findet es in Mecklenburg-Vorpommern statt. Weil es Ländersache ist und deshalb verschieden gedeichselt wird, sind es noch lange keine Sondergesetze oder Räubergeschichten. Als Fischereiaufseher sollte man so etwas eigentlich wissen und hier nicht den Larry raushängen lassen.

Gruß Ecki
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