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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Nachdem ich im Forum nichts gefunden habe und der ADAC es mir auch noch nicht sagen konnte, hat vielleicht hier jemand Erfahrung mit dem IBS in Kombi mit einer NL Registrierung.
Hintergund ist das ich gerade ein Boot in Frankreich von einem niederländischem Eigner gekauft habe. Das Boot liegt derzeit noch in Frankreich und ich will es im Frühjahr 2026 nach Holland über den Binnenweg überführen. Dieses Jahr wollen wir die Gelegenheit nutzen und noch die Cote D'Azur genießen. Am Ende soll das Boot dauerhaft wieder auf den alten Liegplatz in Roermond. Das Boot ist inzwischen auf meinen Namen in Holland umgeschrieben. Das Boot behält dann die Kennung. Das war relativ einfach und geht nur noch beim RDW, wohl nicht mehr bei der Post. Der Eigner meinte es ist hilfreich in Frankreich einen ICP (holländicher Eigentumsnachweis) oder einen "Vlaggebrief" was wohl dem IBS vom ADAC entspricht zu haben. Früher konnte man den ICP beim ANWB machen. Das machen die aber nicht mehr. Beim ADAC ist die Kombi aus niederländischer Bootsregistrierung und deutschem Eigner wohl ein Problem. Umgekehrt in den Niederlanden wohl auch. Zumindest konnte mir keiner etwas Genaues sagen. ![]() Hat das hier schon mal jemand gemacht? Oder kennt sich aus? Umregistierung nach D will ich nicht. Ich hatte jahrelang ein Boot unter NL Flagge ohne Probleme und das Boot bleibt dann auch in NL. Vielleicht brauche ich den IBS auch nicht ![]() ![]() Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe ![]()
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Gruß, Rolf |
#2
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Der ICP kann seit einigen Jahren in NL nur noch von Bootseignern mit niederländischer Nationalität bzw. von Bootseignern anderer Nationalität angefragt werden, die länger als 5 Jahre in NL leben.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#3
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![]() Zitat:
Was haben die Häfen zu fragen? Das Boot hat eine Registrierung, sprich eine Zulassung und eine Flagge und fertig. Die Häfen können fragen, ob die Gasanlage eine ordentliche Abnahme hat und sich die Plakette ansehen. Alle anderen Fragen in der EU sehe ich von einem Hafenbetreiber als verwunderlich und überflüssig an. Abweisen können sie dich, wenn das Boot vermeintlich nicht als verkehrssicher erscheint. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#4
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Das mit der ICP in Holland hat sich dann wohl erledigt.
Ich füll mal alles bei ADAC aus un schaue mal passiert. Das war übrigens die Empfehlung vom Skipperportal. Ansonsten denke ich Totti hat Recht. Ich kann ja auch alles nachweisen.
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Gruß, Rolf |
#5
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![]() Zitat:
Wenn du dir die 2-jährigen Gebühren sparen möchtest, melde das Boot beim WSA deines Vertrauens an. Kann irgendeines sein. Edit: Übersehen, du hast ja keinen deutschen Ausweis, bzw. keine deutsche Adresse... Dann weiss ich nicht, ob es mit einem WSA funktionieren könnte. Grüße Totti
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#6
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Doch ich habe eine deutsche Adresse und den Ausweis. Danke dann schau ich mal bei einem WSA
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Gruß, Rolf |
#8
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Da beißt sich was, das Boot ist in Holland registriert, damit ist es unter NL Flagge. Daher eine Anmeldungs beim WSA nicht möglich.
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Gruß, Rolf |
#9
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Hi Rolf
Die Registrierung in NL sollte der Voreigner mit Wohnsitz in NL löschen lassen. Ansonsten könnte es aufwändig werden. Ist mein Kenntnisstand. Grüße aus OWL |
#10
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Die Grundfrage ist doch:
- steht das Boot unter einer NL Registrierung für schnellfahrende Motorboote? und / oder: - steht das Boot im Kadaster?
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#11
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Hi Dirk
Das meinte ich mit " ansonsten könnte es aufwändig werden". Die Löschung der NL-Registrierung oder des Katastereintragunges ( noch aufwändiger) kann dann n.m.W. nur vom eingetragenen NL-Wohnsitzinhaber beantragt werden. Grüße aus OWL Geändert von sporty (16.03.2025 um 19:31 Uhr)
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#12
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In Holland gibt es eine "blaue Karte" wie eine Scheckkarte, die als Beweis für die Registrierung dient. Boote die schneller als 20 km/h fahren müssen registriert werden.
Auf dieser Karte ist eine Nummer, nicht die Registrierungsnummer. Die steht da zwar auch mit drauf, ist aber erstmal unwichtig. Diese Nummer vom Vorgänger braucht man. Dann kann man beim RDW eine Umtragung online beantragen. Dann bekommt man den Vorantrag per Mail. Mit dem, der Karte vom Voreigner, und dem dem eigenen Pass, geht man dann zu irgendeinem RDW in NL. Angeblich soll man noch die Motornummern sowie die Rumpfnummer fotografieren und mitbringen. Wollten die aber nicht sehen. Wahrscheinlich, weil die schon alle Daten vom Boot hatten. Nachdem ich 34,90 € bezahlt hatte, bekam ich den Vrijwaringsbewijs für den Vorbesitzer und den vorläufigen Registratiebewijs. Nach 5 Tagen muss man dann wieder persönlich dahin mit Pass an der selben RDW Station und man bekommt die blaue Karte ausgehändigt. Da steht dann Dein Name Deine Anschrift und alle Nummern vom Boot drauf. Das ist der Beweis das das Boot auf Deinen Namen registriert ist und nicht mehr der Voreigner. Die Registrierungsnummer des Bootes bleibt gleich. In Holland bleibt die immer diesem Boot zugeordnet, man kann die nicht ändern. Man muss dafür weder in NL wohnen noch einen NL Pass haben. Der Vorbesitzer muss Dir nur die Karte geben, er braucht nicht dabei zu sein. Du musst ihm dann nur die alte Karte (die wurde von RDW angeschnitten mit einer Schere) und den Vrijwaringbewijs zusenden. Damit kann er das bei seiner Versicherung abmelden. Das wars...
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Gruß, Rolf
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