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  #1  
Alt 03.11.2023, 14:18
Benutzerbild von SamOnTour
SamOnTour SamOnTour ist offline
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Standard Schiffsregister - Ummeldung usw.

Hallo Forum

Ich stehe kurz vor dem Kauf eines Schiffs (<15m), das ins Schiffsregister eingetragen ist. Hier die Auskunft der dortigen Rechtspflege:

Zitat:
Anmeldung des Eigentumswechsels.

Der Antrag ist in notariell beglaubigter Form einzureichen (beglaubigte Unterschriften aller Verkäufer/Eigentümer und Erwerber).


Nachfolgende Urkunden/Unterlagen sind dem Eintragungsantrag bitte beizufügen:

· Schiffszertifikat im Original (rote Urkunde)
· Kaufvertrag in Kopie
· Kopien der Personalausweise der Erwerber
· Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Schiffsregister (falls erteilt –blaue Urkunde)

Zusätzlich für den Fall, dass der Heimathafen und/oder der Name des Schiffes geändert wird:


· Schiffsmessbrief im Original (weiße Urkunde)


Der Antrag für die Löschung eines nichtregisterpflichtigen Schiffes aus dem Seeschiffsregister ist in notariell beglaubigter Form einzureichen (beglaubigte Unterschriften aller Eigentümer).

Nachfolgende Urkunden/Unterlagen sind dem Eintragungsantrag bitte beizufügen:

· Schiffszertifikat im Original (weiße Urkunde)
· Schiffsmessbrief im Original (rote Urkunde)
· Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Schiffsregister (falls erteilt –blaue Urkunde)
Daß die Zuordnungen "weiße Urkunde" und "rote Urkunde" hier nicht eindeutig sind, übersehe ich jetzt mal milde, weil nicht ausschlaggebend.

Also ohne Notar wird die Sache nicht zu beenden sein. Was ich nicht ermitteln konnte, sind die Notargebühren. Nach meinem Verständnis ist hier nicht der Kaufvertrag (Eigentumswechsel) Gegenstand des notariellen Verfahrens, sondern die Willenserklärung für einen Verwaltungsvorgang, also quasi die Unterschriftsbeglaubigung.

Wer hat das in den letzten Jahren selber durchgezogen und kann von den Kosten berichten? Sollte da nämlich der Kaufpreis mit einfließen, wird es schnell mal vierstellig ...

Viellen Dank schon mal im vorraus für eure Antworten.

Grüße
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  #2  
Alt 03.11.2023, 15:21
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Aus der Erinnerung war das so um die 700€ haben wir im Jahr 2021 gemacht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #3  
Alt 03.11.2023, 21:56
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Ich habe 2018 beim Amtsgericht Kiel (Seeschiffsregister) für das Eintragen knapp 500€ gezahlt.
Das BEGLAUBIGEN einer Unterschrift beim Notar kostet um die 40€. Einfach mit dem Käufer hingehen und nur die Unterschriften beglaubigen lassen.

Allerdings sind auch Notare in ihrer Rechnungslegung kreativ und könnten auf den Gedanken kommen, dass sie doch sicherheitshalber mal den Kaufvertrag kontrollieren wollen / müssen. Das wiederum kostet nach Gebührenordnung mit entsprechendem "Streitwert".
__________________
Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #4  
Alt 04.11.2023, 08:35
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SamOnTour SamOnTour ist offline
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
Ich habe 2018 beim Amtsgericht Kiel (Seeschiffsregister) für das Eintragen knapp 500€ gezahlt.
Das BEGLAUBIGEN einer Unterschrift beim Notar kostet um die 40€. Einfach mit dem Käufer hingehen und nur die Unterschriften beglaubigen lassen.

Allerdings sind auch Notare in ihrer Rechnungslegung kreativ und könnten auf den Gedanken kommen, dass sie doch sicherheitshalber mal den Kaufvertrag kontrollieren wollen / müssen. Das wiederum kostet nach Gebührenordnung mit entsprechendem "Streitwert".
Hallo

Hier die Antwort von NotarWissen.Online:

Zitat:
Guten Morgen!


Die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift beträgt 38,40 € netto.


Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Danke für den Tip, daß der Notar da versuchen könnte, etwas Zusatzeinkommen zu generieren.

Als Neuling im Bootsgeschäft staune ich, die ToDo-Liste für den Kauf wird immer länger ...

Grüße
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  #5  
Alt 04.11.2023, 08:41
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Bekannterweise entstehen die hohen Kosten für ein Boot nicht beim Kauf, sondern danach über die Jahre.

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 04.11.2023, 11:15
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Bekannterweise entstehen die hohen Kosten für ein Boot nicht beim Kauf, sondern danach über die Jahre.

Gruß

Totti
... oder wie die Amis sagen:

Bail
Out
Another
Thousand



Deshalb sind alle Ausgaben, die nicht zum Werterhalt bzw. der Wertsteigerung beitragen oder die Sicherheit betreffen, besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen. Somit bin ich für den Hinweis bzgl. Notar auch sehr dankbar.

Grüße
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