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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.09.2013, 18:30
Benutzerbild von sahardan
sahardan sahardan ist offline
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Boot: Super Waddenkruiser, 12,40 m lang , 3,4 breit, 120 Ps Ford Lehmann,
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Standard Eintragung ins Schiffsregister ???

Hallo Kapitäne

Letzten Sonntag wurde ich von der WSP freundlich informiert das mein Boot - Schiff ins Schiffsregister eingetragen werden muss

hier der Paragrafentext:

Nach § 10 SchRegO hat der Eigentümer ein Binnenschiff zur Eintragung in das Binnenschiffsregister anzumelden,
  • wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt,
  • wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt, oder
  • wenn das Schiff ein Schlepper, ein Tankschiff oder ein Schubboot ist.
mein Schiff ist 12,40 lang , Stahl, 12 tonnen schwer-
verdrangt mein schiff 10 Kubikmeter Wasser?

was muss ich tun ??
hat jemand Erfahrungen gesammelt?

erstmal Danke für Antworten

Bernd
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wasser und meer.......
schönen Gruß von der Vasco da Gama
zuhause in "MBC Nautico" - Stichkanal Osnabrück
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  #2  
Alt 27.09.2013, 18:50
Benutzerbild von sahardan
sahardan sahardan ist offline
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Boot: Super Waddenkruiser, 12,40 m lang , 3,4 breit, 120 Ps Ford Lehmann,
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Standard

ach noch was

§ 19

(1) Wer einer ihm nach §§ 10, 13 bis 15, 17, 18 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt, ist hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von eintausend Deutsche Mark nicht übersteigen.


hier wird noch mit der alten D Mark verrechnet


Bernd
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  #3  
Alt 27.09.2013, 19:19
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von sahardan Beitrag anzeigen
mein Schiff ist 12,40 lang , Stahl, 12 tonnen schwer-
verdrangt mein schiff 10 Kubikmeter Wasser?

was muss ich tun ??
hat jemand Erfahrungen gesammelt?

erstmal Danke für Antworten

Bernd
Wenn es 12 Tonnen schwer ist, dann verdrängt es 12 Kubikmeter Wasser.
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Gruß vom Mario

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  #4  
Alt 27.09.2013, 19:37
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vestus vestus ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von sahardan Beitrag anzeigen
was muss ich tun ??
Eintragen lassen und alte D-Mark organisieren. Damit kannst du dann die Gebühren beim Amtsgericht begleichen.
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Gruss Vestus
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  #5  
Alt 27.09.2013, 19:48
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trance trance ist offline
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Standard

Langsam, Zwangsgeld muss doch erstmal angeordnet werden, sonst braucht man es nicht zahlen.
Sollte tatsächlich ein Beschluss über Zwangsgeld erlassen werden, lautet dieser auf Euro. Ist auch ehrlich kein Problem, wenn es im Gesetz noch DM heißt, Umrechnungsfaktor ist 1,95583 und das Gesetz stellt doch nur die Festlegung der Höhe dar.

Immer dran denken, jede Gesetzesänderung auch wenn es nur die Umstellung auf die "neue" Währung ist muss entschieden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Das kostet "nur" (Steuer-)Geld und verbessert nichts.

Seid froh, wenn der Gesetzgeber solche unnötigen Änderungen lässt.

Gruß
Sonja
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  #6  
Alt 27.09.2013, 20:33
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Standard

Zitat:
Zitat von trance Beitrag anzeigen
Immer dran denken, jede Gesetzesänderung auch wenn es nur die Umstellung auf die "neue" Währung ist muss entschieden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Das kostet "nur" (Steuer-)Geld und verbessert nichts.
Die letzte Änderung der Schiffsregisterordung erfolgte, soweit mir bekannt, am 20.12.2012.

Wir wollen aber nicht kleinlich sein, die D-Mark ist ja immer noch offizielles Zahlungsmittel.
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Gruss Vestus
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  #7  
Alt 27.09.2013, 21:20
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Die Eintragung ist erst ab 15 m Länge vorgeschriebenen
Gruß
Hermann
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #8  
Alt 27.09.2013, 21:23
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Die Eintragung ist erst ab 15 m Länge vorgeschriebenen
Gruß
Hermann
...oder ab 10 Kubikmeter Verdrängung.
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Gruss Vestus
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  #9  
Alt 27.09.2013, 21:32
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Nein.
Text von Par. 10 lesen.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #10  
Alt 27.09.2013, 21:38
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Aus dem WSA Anmeldeantrag

Zeile 9 Hauptbaustoff: z.B. Stahl, Alu, Gummi, GFK, Mischgewebe, Hypalon usw.
Die Wasserverdrängung bei Fahrzeugen von mehr als 10 m3
ist durch eine amtliche Bescheinigung
nachzuweisen. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m3
bei größter
Eintauchung der Eigentümer verpflichtet ist, das Schiff zur Eintragung beim Binnenschiffsregister anzumelden
__________________
Servus Willi
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  #11  
Alt 27.09.2013, 21:39
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Nein.
Text von Par. 10 lesen.
§10.2.2


wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt

Was ist daran so schwer zu verstehen?
__________________
Gruss Vestus
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  #12  
Alt 27.09.2013, 21:42
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Merry Fisher 645
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Es wird zwischen Binnen- und Seeschiff unterschieden. Die 15m beziehen sich auf Seeschiffe. Die Verdrängung auf Binnenschiffe.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #13  
Alt 27.09.2013, 21:57
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Haste Recht.
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  #14  
Alt 27.09.2013, 22:10
desertking desertking ist offline
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Ort: Dort wo die Erft den Rhein begrüßt
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1.929 Danke in 994 Beiträgen
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Verstehe ich nicht. Er hat doch mehr als 10. Also muss er doch....Oder?
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  #15  
Alt 27.09.2013, 22:12
desertking desertking ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.08.2012
Ort: Dort wo die Erft den Rhein begrüßt
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1.929 Danke in 994 Beiträgen
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Sorry... Hast Recht.
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  #16  
Alt 28.09.2013, 07:00
Benutzerbild von Smutjem
Smutjem Smutjem ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 209
Boot: Eigenbau
373 Danke in 110 Beiträgen
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Hallo Bernd wir mussten unser Schiff (Eigenbau 23To)auch im Schiffsregister eingetragen lassen. Klappte recht gut und ging schnell. Was willst du denn wissen??
Mfg Smutjem
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  #17  
Alt 28.09.2013, 07:11
Wohnbusfahrer
Gast
 
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Ich hab' das auch vor, ist die einzige Möglichkeit, aus meinem Wohnschiff ein Sportboot zu machen. Man braucht dazu eine Sportbooteichung und eine Negativbescheinigung, dass es am Bauort nicht ins Schiffsregister eingetragen ist.
Wie das Registergericht dann feststellt, ob es nicht irgendwo anders eingetragen ist, ist mir schleierhaft, aber was soll's.
Für die Negativbescheinigung habe ich 10€ bezahlt, die Sportbooteichung wird um 150€ kosten, die Gebühren für die Eintragung liegen dann bei unter 15€.
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  #18  
Alt 28.09.2013, 07:32
Coaster 430 Coaster 430 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.09.2011
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Zitat:
Zitat von trance Beitrag anzeigen
Langsam, Zwangsgeld muss doch erstmal angeordnet werden, sonst braucht man es nicht zahlen.
Und bevor ein Zwangsgeld "festgesetzt" wird, muss es erst mal angedroht werden. Mit Fristsetzung etc......schließlich muss man dem Bürger ja auch Zeit geben, einen Missstand zu beheben.
__________________
Grüße
Andreas


Frauen reden, Wind weht....
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  #19  
Alt 01.10.2013, 07:32
bambuse bambuse ist offline
Captain
 
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Wie wär´s denn mit Zulassung als Seeschiff mit Flaggenzertifikat über BSH ? Unkompliziert und kostenmäßig überschaubar.
Gruß
Christoph
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  #20  
Alt 01.10.2013, 08:05
Rob Rob ist offline
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Hallo,

ist das tatsächlich so einfach??

Meines Wissens benötigt man einen Meßbrief und der ist nicht ganz so einfach zu bekommen, wenn man nicht gerade in der Nähe eines entsprechenden Gutachters sein Böötchen liegen hat.

Habe mein Boot in NL liegen, für den Meßbrief erstellen müßte jemand aus Hamburg kommen. Da bezahlt´ste locker mehrere hundert €uronen, allein die Fahrtkosten läppern sich.
__________________
m.f.G.

Rob

www.robspages.npage.de
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  #21  
Alt 01.10.2013, 08:10
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Genau. Dann einfach die F Nummer dran und auch binnen aus dem Schneider sein. Bzw. ale acht Jahre auffrischen.
Messbrief erst ab 15 m und Seesch.register.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (01.10.2013 um 08:15 Uhr)
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  #22  
Alt 01.10.2013, 09:42
Wohnbusfahrer
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Beiträge: n/a
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Aber wenn dein Boot in NL liegt, hast du das Problem mit dem deutschen WaPo gar nicht
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  #23  
Alt 01.10.2013, 11:12
bambuse bambuse ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Rob Beitrag anzeigen
ist das tatsächlich so einfach??
Meines Wissens benötigt man einen Meßbrief und der ist nicht ganz so einfach zu bekommen, wenn man nicht gerade in der Nähe eines entsprechenden Gutachters sein Böötchen liegen hat.
Meßbrief erst ab 15m Länge, Normalerweise reichen Werftangaben, Kaufvertrag (Eigentumsnachweis), und zwei, drei Fotos. BSH ist sehr kundenfreundlich.
Gruß
Christoph
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  #24  
Alt 01.10.2013, 11:16
bambuse bambuse ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Aber wenn dein Boot in NL liegt, hast du das Problem mit dem deutschen WaPo gar nicht
Gerade im Ausland ist´s gut mit dem Flaggenzertifikat als Zulassung und Eigentumsnachweis.
Gruß
Christoph
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  #25  
Alt 01.10.2013, 11:25
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von bambuse Beitrag anzeigen
Meßbrief erst ab 15m Länge, Normalerweise reichen Werftangaben, Kaufvertrag (Eigentumsnachweis), und zwei, drei Fotos. BSH ist sehr kundenfreundlich.
Gruß
Christoph

Kann ich bestätigen.

Man braucht noch eine beglaubigte Ausweiskopie. Einfach alle nötigen Dokumente mit Kopien zum Einwohnermeldeamt tragen, beglaubigen lassen (5 EUR) und ab nach Hamburg damit.

Ich durfte sogar die Bilder mit dem Bootsnamen nach Ausstellung des Zertifikates per E-mail nachreichen, damit ich die Beschriftung mit dem Bootsnamen (braucht man eigentlich VOR dem Antrag) und der Nr. des Flaggenzertifikates (erhält man erst NACH dem Antrag) in einem Rutsch machen konnte.
__________________
Beste Grüße

John
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