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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schiffsregister
Hi ,
ich habe wirklich lange überlegt, ob ich mein "Problem" hier posten soll? Meistens driften diese Trööts ja ins Unsachliche ab, aber ich hab da wirklich ein Verständnis Problem und brauch mal eure Hilfe. Jeder, der die SBF`s gemacht hat, weiß ja, dass Binnenschiffe ab 10 to. Verdrängung in das Binnenschiffsregister eingetragen werden müssen, Seeschiffe größer 15m Rumpflänge in das Seeschiffsregister. Die SchRegO hab ich übrigens mehrfach studiert!!! Mir stellt sich nun neben x anderen die Frage, was ist ein Seeschiff und was ist ein Binnenschiff??? Wir mit unseren Sportbooten befahren ja nun sowohl See- wie auch Binnengewässer, mal mehr See, mal mehr Binnen, mal in D, mal in Europa. Was ist denn nun relevant für die Entscheidung, Binnenschiff oder Seeschiff? Heimathafen, in meinem Fall Köln, weil es von Aachen der nächstgelegene in D ist und ich unter deutscher Flagge fahren will, der Heimatort laut SchRegO, welcher das auch immer ist, oder ist das alles irrelevant bei einer Kontrolle seitens der WSP z.B. auf dem Rhein? Ich frage das, weil ich letztes Jahr versucht habe, unser Boot (14,98m Lüa, 17 to. Verdrängung) beim Schiffsregister in Köln registrieren zu lassen und ein sehr genervter Beamter mir sagte, dass bei einem Liegeplatz in NL eine Registrierung in D unmöglich ist. Ich hab unseren Kahn dann beim DMYV angemeldet, bin aber auch letzte Saison weder in D, B oder NL kontrolliert worden. Meiner Meinung nach werde ich dieses Jahr nochmal versuchen, unser Boot in Köln registrieren zu lassen aber unser Händler rät davon ab, da unsere Yacht ja kein Binnenschiff ist und seetauglich ist und auch auf See genutzt wird. Da es ja unter 15m Rumpflänge liegt, reicht seiner meiner nach der IBS vollkommen aus. Wie seht ihr das?
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#2
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Ein Freud von mir hat genau dieselbe Problematik mit einem Flaggenzertifikat gelöst.
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Beste Grüße John
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#3
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Im Prinzip ist das richtig, aber es gibt auch andere Gründe, warum vielleicht eine Eintragung in einem Register von Vorteil sein kann.
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#4
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Vor der gleichen Frage stand ich auch vor drei Monaten mit knapp 15 Metern aus 17 Tonnen Stahl.
Habe dann auf den Tipp hier aus dem Forum (Schimi) das Schiff in Duisburger beim Schiffsregister als Seeschiff eintragen lassen. Heimathafen ist Dorsten (hier geht der Wesel/Datteln-Kanal entlang), obwohl ich dirt keinen Dauerliegeplatz habe. Das Schiff wird kommendes Jahr auch wieder nach Holland gehen und dort einige Zeit bleiben. Die Leute in Duisburg sind echt hilfsbereit und kompetent und das ging alles ohne jeglich Probleme ab. Nur einen Schiffsmessbrief musst ich vorher beantragen. Worin nun letztendlich die Vor- oder Nachteile zwischen See oder Binnenregister liegen, hab ich allerdings auch bisher nicht wirklich verstanden.
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Gruß - Georg
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#5
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Zitat:
So hat es mir der Freundliche in Duisburg erklärt....
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Gruß - Georg |
#6
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Man kann z.B. auch problemlos eine Hypothek aufs Schiff aufnehmen.
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#7
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Die Eintragung ist demnach vergleichbar mit einem Grundbucheintrag, wobei der IBS eher nur nen anerkanntes Besitzerdokument ist.
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Gruß - Georg
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#8
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Danke für die bisherigen Beiträge.
Es scheint aber wirklich nicht so einfach zu sein, sich in diesem Punkt korrekt zu verhalten. Fakt ist, dass mein Händler in den letzten Jahren von über 20 Schiffen > 10to. lediglich eines hat registrieren lassen und dass auch nur, weil die finanzierende Bank verständlicher Weise ne Hypothek eingetragen haben wollte. Da mein Frauchen am Samstag hoffentlich ihren SBF-Binnen im Deutzer Hafen machen wird, versuche ich auch mal die WSP dort anzusprechen. Hoffentlich ist da am WE jemand. Zusätzlich werde ich jetzt nochmal in Köln beim Registergericht persönlich vorsprechen, alle Unterlagen mitnehmen und mein Glück nochmal versuchen. Zum Liegeplatz werde ich nichts sagen und wenn ich danach gefragt werde, nur soviel, dass der Pott im Frühjahr nach Köln verlegt wird. Sollte ich wieder abblitzen, werde ich die Alternativen Duisburg Seeregister oder Flaggenzertifikat ins Auge fassen.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#9
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Gib als Heimathafen einfach den von Dir aus nächstgelegenen Ort an einer Wasserstraße an. Die Angabe hat ja nichts mit dem aktuellen oder zukünftigen Liegeplatz zu tun.
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Gruß - Georg
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#10
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Hab ich ja, Köln, Boot ist auch so im IBS eingetragen und gekennzeichnet. Mein Fehler letztes Jahr war wohl zu erwähnen, dass es letzte Saison in NL liegen würde. Daraufhin kam die sehr pampige Antwort, dass er nur dauerhaft in D liegende Schiffe registrieren könne.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#11
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Zitat:
Ich denke mal, das der Beamte in deinem Fall einfach nen schlechten Tag hatte.... Lies mal hier nach - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10011242 - da ist das auch noch mal haarklein beschrieben
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Gruß - Georg
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#12
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Georg, dein Link verweist auf ein österreichisches Gesetz.
Ich bin nicht sicher, ob das in Köln so gilt. Gruß, Günter |
#13
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Hab mich auch schon gewundert, dass der Wortlaut in §12 nicht mit meiner Version übereinstimmt, allerdings ist der Sinnzusammenhang derselbe.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#14
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Ups - Sorry.... - aber sooo weit ist das ja nur auch net entfernt.,....
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Gruß - Georg |
#15
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aber der hier http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php ist eindeutiger und regional auch der richtige....
Interessanterweise steht hier auch, dass für Seeschiffe dann eh nur Duisburg zuständig ist und nicht mehr Köln.... Zitat.... Das Seeschiffsregister für alle Seeschiffe, die ihren Heimathafen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen haben, wird bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort geführt.
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Gruß - Georg
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#16
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Deshalb steht ja auch auf deinem Schiff als Heimathafen Duisburg drauf, oder?
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#17
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Nö, Dorsten......
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Gruß - Georg |
#18
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Wie geht das denn?
Du bist doch im Seeregister Duisburg eingetragen, oder? |
#19
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der Heimathafen hat doch mit dem Sitz der Registerstelle nichts zu tun.
Dorsten liegt am Wesel-Datteln-Kanal und kann somit auch mein Heimathafen sein. Und das, obwohl ich dort keinen festen Liegeplatz habe. Über das Unterscheidungskennzeichen und den Ortsnamen kann somit eindeutig festgestellt werden, bei welchem Gericht das Schiff registriert ist. So hat es mir der Freundliche Herr aus Duisburg erklärt und so steht es auch in meinem Schiffszertifikat....
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Gruß - Georg |
#20
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Zitat:
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#21
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Hallo zusammen,
ich hatte das bei der Anschaffung meines Bootes im Jahr 2011 auch mit der Beantragung eines Flaggenzertifikates gelöst. Dieses ist 8 Jahre gültig und kann mit formlosem Antrag wieder verlängert werden.
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Viele Grüße aus dem Rheinland Frank „The captain´s word is law!” Admiral Lord Nelson (1758-1805)
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