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  #1  
Alt 10.03.2006, 13:27
Dieselmat Dieselmat ist offline
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Standard Schiffsregister

Hallo,
weiss jemand zufällig was für Kosten mit der Eintragung in ein Schiffsregister verbunden sind? Gibt es sonst noch irgentwelche Nachteile nach dem Eintrag in ein Schiffsregister (erhöhte Auflagen etc.)? oder natürlich auch Vorteile....
Ich habe mal gehört, dass man ggf. ein Boot welches im Register eingetragen ist besser beleihen kann. D.h. man könnte dann bei der Finanzierung durch die Bank ähnliche Konditionen wie bei Hypothekendarlehen erreichen.

Vielen Dank im voraus.
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  #2  
Alt 10.03.2006, 14:32
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Re: Schiffsregister

Zitat:
Zitat von Dieselmat
Hallo,
weiss jemand zufällig was für Kosten mit der Eintragung in ein Schiffsregister verbunden sind? Gibt es sonst noch irgentwelche Nachteile nach dem Eintrag in ein Schiffsregister (erhöhte Auflagen etc.)? oder natürlich auch Vorteile....
Ich habe mal gehört, dass man ggf. ein Boot welches im Register eingetragen ist besser beleihen kann. D.h. man könnte dann bei der Finanzierung durch die Bank ähnliche Konditionen wie bei Hypothekendarlehen erreichen.

Vielen Dank im voraus.
Hallo,

ich hab mein Boot 2002 ins Seeschiffsregister eintragen lassen (ist einfacher als Binnenschiffsregister).

Kosten:

an das BSH
für die Ausstellung eines Schiffsmessbriefes 100 €
für die Vermessung (Vereinfachtes Verfahren) 85 €

an das Registergericht (bei mir Amtsgericht Hamburg)
für Schiffszertifikat usw. 73,50 €


Gute und freundliche Auskunft bekommst Du per Telefon von den Mitarbeitern des BSH. Geh mal auf deren Internetseite.

Ein Boot dass ins Register eingetragen ist kann wie eine Immobilie beliehen werden.

Vom Registergericht bekommst Du ein Kennzeichen welches weltweit gültigkeit hat.

Nachteile sind mir keine bekannt.

Mit einem ins Seeschiffsregister eingetragenen Boot darfst Du selbstverständlich auch Binnen fahren.
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Charly
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  #3  
Alt 10.03.2006, 14:44
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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Eine Frage: muß der Eintrag erneuert werden oder gilt der ewig?
Wenn ich das richtig sehe, fällt dann der Internationale Bootsschein weg, der alle 2 Jahre erneuert werden muß.

Muß das Boot tatsächlich vermessen werden der heißt der Brief nur so?
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  #4  
Alt 10.03.2006, 14:56
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Eine Frage: muß der Eintrag erneuert werden oder gilt der ewig? Der gilt solange wie das Boot in deinem Besitz ist. Vermutlich kann auch ein Eigentümerwechsel erfolgen und eingetragen werden aber das weiss ich nicht genau.

Wenn ich das richtig sehe, fällt dann der Internationale Bootsschein weg, der alle 2 Jahre erneuert werden muß. Ja.

Muß das Boot tatsächlich vermessen werden der heißt der Brief nur so? es ist das sogenannte vereinfachte Messverfahren. Dafür musste ich die Masse angeben und 2 Bilder einschicken. Für das Binnenschiffsregister muß ein Meßbrief eingereicht werden.
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Charly
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  #5  
Alt 10.03.2006, 15:01
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Erstmal willkommen, Dieselmat!

Ich hätte die Frage: Gibt es da Grenzen in Größe, Verdrängung etc. ??
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  #6  
Alt 10.03.2006, 15:14
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Zitat:
Zitat von huebi
Erstmal willkommen, Dieselmat!

Ich hätte die Frage: Gibt es da Grenzen in Größe, Verdrängung etc. ??
Ja, aber nur eine untere: 5to Verdrängung, m.W.
(5-10to kann, >10to muss ins Schiffsregister eingetragen werden, wenn mich meine Führerschein-Erinnerungen nicht trügen).
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #7  
Alt 10.03.2006, 15:28
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Warum holt ihr euch eigentlich einen internationalen Bootsschein, reicht da nicht das Amtliche Kennzeichen vom WSA ?

Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #8  
Alt 10.03.2006, 15:30
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Zitat aus der BSH website:

Die Eintragungspflicht im Seeschiffsregister (SSR) beginnt bei einer Rumpflänge von 15 m.
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  #9  
Alt 10.03.2006, 15:48
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Zitat:
Zitat von klastey
Warum holt ihr euch eigentlich einen internationalen Bootsschein, reicht da nicht das Amtliche Kennzeichen vom WSA ?

Handbreit und Gruß Klaus
Hallo Klaus,
Mein Boot hatte vorher einen. Den habe ich auf mich umschreiben lassen und mir eine neue Nummer erspart. Die anderen Boote sind beim WSA gemeldet.
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  #10  
Alt 10.03.2006, 20:30
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Für den Eintrag ins Seeschiffsregister ist die Verdrängung ohne Bedeutung. Ab 15 Metern Länge muß ein Seeschiff ins Register eingetragen werden, darunter kann es eingetragen werden.

Die untere Grenze für die Schiffsgröße ist nicht exakt definiert. Etwa ab 7,5 Metern Länge wird allgemein angenommen, daß es sich um ein Seeschiff handelt.

Die Kosten sind vom Wert des Fahrzeugs abhängig, die Gebühren werden nach einer ähnlichen Regel berechnet wie Eintragungen ins Grundbuch. Ein Boot für 20.000 Euro ist also billiger einzutragen als eines im Wert von 2 Millionen.

Der Schiffsbrief gilt unbefristet. Nach 30 Jahren wird allerdings die Eintragung im Register gelöscht, wenn in der Zwischenzeit keine Meldungen oder Änderungen eingehen. Ein einfacher Brief reicht aber um das zu verhindern.

Der Schiffsbrief ist ein echter Eigentumsnachweis. Man muß das Eigentum am Fahrzeug belegen. Dazu wird normalerweise auch der bisherige Eigner angeschrieben um nachzufragen, ob der Kaufpreis tatsächlich bezahlt wurde.

Mit dem Schiffsbrief erhält man ein vierstelliges Funkrufzeichen, auch wenn das Boot nur 8 Meter lang ist. Das Funkrufzeichen kann man übrigens Binnen auch als Kennzeichen verwenden.

Bei einem ins Register eingetragenen Seeschiff sind die entsprechenden Vorschriften zur Kennzeichnung zu beachten. So muß z. B. am Heck neben dem Namen auch der Registerort angegeben sein. An beiden Seiten des Rumpfes ist der Namen anzubringen.
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  #11  
Alt 12.03.2006, 08:27
Dieselmat Dieselmat ist offline
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Vielen Dank erstmal für die Antworten. "Hier wirst du geholfen"
Scheint ja alles nicht so schwierig oder teuer zu sein. Ich werde mal mit meiner Bank sprechen, ob ich wirklich bessere Konditionen erhalte. Ansonsten werde ich wohl den internationalen Bootsschein nehmen.
Vielleicht lachen die mich beim Schiffsregister auch aus, wenn ich ein 6,50 Boot eintragen will
Es soll übrigens eine Rhea 650 werden (6,50 * 2,7, 1,8to). Französiches Boot mit 85PS Nanni Diesel. Sieht ein bißchen aus wie ein Fischerboot.
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  #12  
Alt 12.03.2006, 10:47
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Hi Dieselmaat !

Meines Wissens ist der Internationale Bootsschein ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, das alle 2 Jahre für 20 Teuronen erneuert werden muß. Beim WSA erhälst du ein amtliches Kennzeichen das du nur einmal bezahlen mußt.

Handbreit und Gruß Klaus
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  #13  
Alt 12.03.2006, 11:47
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Ich ziehe meine Antwort von oben mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, weil ich mich (irrtümlich?) auf das Binnenschiffsregister bezogen habe:

Frage 28 aus dem amtlichen Prüfungsbogen SBF Binnen:
Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden?
Ab 10 m3 Wasserverdrängung.
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  #14  
Alt 12.03.2006, 11:48
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Zitat:
Zitat von klastey
Meines Wissens ist der Internationale Bootsschein ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, das alle 2 Jahre für 20 Teuronen erneuert werden muß. Beim WSA erhälst du ein amtliches Kennzeichen das du nur einmal bezahlen mußt.

Handbreit und Gruß Klaus
Jein. Er gilt für zwei Jahre, richtig, aber nach zwei Jahren läuft nur die "Internationalität" aus. Binnen bleibt er auch über die zwei Jahre hinaus unbefristet gültig.
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  #15  
Alt 12.03.2006, 11:51
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieselmat
Ansonsten werde ich wohl den internationalen Bootsschein nehmen.
Ich würde eher eine amtliche Kennzeichnung vorziehen: ist billiger, auch international unbefristet, und Du kannst ein "Wunschkennzeichen" erhalten (inoffiziell).
Für "Ruhrgebiet" wäre das dann i.d.R. Duisburg-Meiderich (wobei Du m.W. frei unter den Wasser- und Schifffahrtsämtern wählen kannst), und Du würdest ein Kennzeichen im Format DU-xx 1234 erhalten. Da das Verfahren eher formlos ist, kannst Du in einem höflichen Anschreiben ein Kennzeichen mit Deinen Initialen (oder passend zum Trailer, oder oder oder) wünschen.
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  #16  
Alt 19.03.2006, 12:17
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Eine Frage: muß der Eintrag erneuert werden oder gilt der ewig?
Wenn ich das richtig sehe, fällt dann der Internationale Bootsschein weg, der alle 2 Jahre erneuert werden muß.

Muß das Boot tatsächlich vermessen werden der heißt der Brief nur so?
Hallo Wolf,
der Internationale Bootsschein muß nur dann erneuert werden, wenn Du ins Ausland willst. Im Inland bleibt die Registrierung unbeschränkt gültig.
Gruß
Wepi
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