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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 27.04.2023, 10:53
zooom zooom ist offline
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Das ist ne Kupplung von Auto HAK, simpel, aber funktioniert, auf Korrosion muß man achten. Das Ding kriegste auch selber gewechselt, vielleicht hilft Dir ein Freund dabei. Richten ist nicht erlaubt.
Tausch das Teil aus, wird Dich nicht ruinieren, dann haste Ruhe und ein gutes Gewissen. Der E-Satz bleibt ja am Auto, das ist schon die halbe Miete.
Die Kupplungen werden in der Bucht angeboten.
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  #27  
Alt 27.04.2023, 12:03
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volker1165 volker1165 ist offline
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Ansonsten kupplung.de, je nach Auto deutlich unter 100€
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #28  
Alt 27.04.2023, 14:23
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GlastronRolf GlastronRolf ist offline
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Nach einem Auffahrunfall ohne sichtliche Schäden wurde mir damals die komplette starre Anhängerkupplung ersetzt, weil Sicherheitsteil.
Wer mit abnehmbarer Anhängerkupplung ohne Anhänger unterwegs ist, bekommt bei einem Unfall eine Teilschuld, wenn das gegnerische Fahrzeug dadurch beschädigt wird. So damals der Versicherer.
Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß, Rolf
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Alle haben gesagt, es geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht.
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  #29  
Alt 27.04.2023, 14:26
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volker1165 volker1165 ist offline
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Auch so eine Mähr, die wohl nicht auszurotten ist
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  #30  
Alt 27.04.2023, 14:31
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Die abnehmbare AHK muss bei Nichtgebrauch nur ab, wenn der Kugelkopf das hintere Kennzeichen verdeckt. Sprich, wenn das Kennzeichen unten in der Stossstange befestigt ist.
Bei einem Auffahrunfall ist es ansonsten völlig egal, da zahlt immer der Verursacher.

Gruß

Totti
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  #31  
Alt 27.04.2023, 17:04
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Crownline765 Crownline765 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
eine Versicherung wird da nichts mehr regulieren - Schäden sind normalerweise umgehend zu melden, bei Personenschäden sogar innerhalb weniger Stunden, aber die genauen Fristen sollten im Vertrag stehen.

https://kfzgutachterhamburg.com/unfa...herung-melden/
Ooooh Frank,

bitte nicht den §249BGB mit dem VVG verwechseln oder in einen Topf werfen.

Die Fristen sind über das EU Verbraucherrecht geregelt worden und gelten damit auch für das Haftpflicht Schadenrecht nach §249BGB.

In diesem Zusammenhang mussten die Versicherer aber auch ihre AKB´s anpassen. Das geschah im August 2008, hierzu gab es die übliche Information mit geänderten AGB´s zu der Rechnung. Hier sind wir im Vertragsverhältnis nach §§ 631 ff BGB Werkvertrag, VVG, AKB usw...

Was der Versicherer am liebsten nur akzeptieren möchte oder für den Bluff um eine Freispruch zu bekommen dem Anspruchsteller gegenüber argumentiert spielt primär keine Rolle.

Zu den übrigen Ideen mit WD40 usw...

Der Zustand der Kupplung seit dem Schadenereignis ist bisher unverändert und so sollte es auch bleiben bis ein Gutachter das Ganze dokumentiert hat.
Auch wenn einige Zeit vergangen ist kann die Zuordnung zu dem damaligen Schaden meist immer noch abgeleitet werden. Und da finde ich die Schilderung des TO erstmal nachvollziehbar und auch glaubhaft.
Insofern der Verursacher seinen Schaden über seine Kasko Versicherung (falls vorhanden) gemeldet und eventuell abgerechnet hat, ist der Versicherer sowieso schon über den Vorgang informiert.

Ich bin gespannt wie das ganze ausgeht...
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Gruß
Enno
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  #32  
Alt 27.04.2023, 17:34
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Sicherheitsrelevant, an einer AHK wird nur (komplett) ausgetauscht, aber nicht gerichtet.
Ja, Lehrgeld ist fällig.

Grüße

Totti
Ja, das Ding muß neu!!
Habe mir erst vor Kurzem eine AHK angebaut und bin schön nach Handbuch vorgegangen (Drehmomente, Position der Befestigungselemente, da kann viel falsch gemacht werden wenn man da ohne Sinn und Verstand rumbastelt. Ich bin auch allergisch wenn einem da ein Anhänger ohne Zugfahrzeug entgegen kommt weil jemand meint pfuschen zu müssen!!). Das hat schon seine Gründe wenn der Hersteller seine Tests fährt, die muß man nicht wiederholen!!

Wenn das auf den Rahmen durchgeschlagen hat, viel Spaß!!

Auch habe ich nach einem Unfall meine AHK vom anderen baugleichen Fz. abgeschraubt, aber keine sichtbaren Schäden gefunden (Für ne Rißprüfung fehlt mir momentan die Zeit, das Ding ist erstmal gesperrt).
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Grüße
Karl-Heinz
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Ein-Aus-Kaputt".
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  #33  
Alt 27.04.2023, 18:22
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Robinson62 Robinson62 ist offline
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Zitat:
Zitat von GlastronRolf Beitrag anzeigen
Wer mit abnehmbarer Anhängerkupplung ohne Anhänger unterwegs ist, bekommt bei einem Unfall eine Teilschuld, wenn das gegnerische Fahrzeug dadurch beschädigt wird.
https://www.adac.de/verkehr/recht/ve...engerkupplung/

Dem ist nicht so, aber es wird trotzdem vom ADAC empfohlen, eine abnehmbare AHK auch abzunehmen... wozu hat man auch eine abnehmbare anbauen lassen, wenn man sie nicht abnimmt?

LG Peter
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  #34  
Alt 27.04.2023, 20:32
Seadoo123 Seadoo123 ist offline
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So , es sieht Gott sei Dank gut aus .

Man muss es erstmal 1 Tag in WD 40 weichen lassen wenn man es seit Jahren nicht an hatte .

Danach mit etwas Kraft gibt der Haken und die je Hebeleinheit auf.

Dieser muss wirklich richtig nach hinten gedrückt werden sonst kommt der Kugelkopf nicht heraus .

Etwas Flugrost ist drauf aber alles gut .

Der Kugelkopf sieht nickt verformt aus und der Stahlträger täuscht etwas durch die Runde Heckschürze.

Der Kopf lässt sich auch gut einrasten und sitzt feste .


Der Sicherheitshaken sitzt wirklich nicht genau am Bolzen aber das ist original sei …

Er wird mit einer Feder angedrückt und im Fall der Fälle wenn eine Drehbewegung stattfinden sollte was nicht möglich ist weil das Schwenkelement von hinten eine starke Feder hat würde sich er Sicherheitshaken am Bolzen festhalten und dieses verhindern .


Der Schock war erstmal groß aber das sieht gut aus .
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Alt 28.04.2023, 05:42
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Dete66 Dete66 ist offline
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und dann würde ich zukünftig besser den Kugelkopf abnehmen, wenn er nicht benötigt wird...sonst könnte in einem erneuten Schadensfall - also Auffahrunfall Heck - die Versicherung beim Schadensersatz knausern...hat es leider schon vielfach gegeben.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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  #36  
Alt 28.04.2023, 05:56
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Ja. Gab es sehr vereinzelt schon.
Allerdings hatte in allen den Fällen die ABG/ABE der Anhängerkupplung den Vermerk des Herstellers „Bei Nicht-Benutzung ist der Kugelkopf vom Fahrzeug abzunehmen“ oder so ähnlich.

Ich verstehe auch nicht warum viele eine abnehmbare AHK haben, diese aber nicht abnehmen.
Dann hätte es auch eine starre sein können (die ist auch noch viel günstiger).

Wenn es einen Grund gibt, dass es eine starre AHK am Auto nicht zulässig ist (weil z B Kennzeichen oder Nebelschlussleuchte vom Kugelkopf verdeckt werden), so ist die bei Nicht-Gebrauch abzunehmen, da sonst die BGE des Auto erloschen ist. Dann kann/darf auch eine Versicherung knausern.

Edit: Ganz egal ob die AHK nun wieder (augenscheinlich) OK ist, nach einem Heckaufprall wird eine AHK ersetzt, da schon kleine/unsichtbare Schäden dazu führen können dass die AHK im Betrieb versagt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #37  
Alt 28.04.2023, 06:49
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Giligan Giligan ist gerade online
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Der (wenn entwendet) Haken kann leicht mal 300€ kosten, je nach Modell. Schon deshalb würde ich ihn abnehmen.
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