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  #101  
Alt 20.12.2022, 10:45
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Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Zitat:
Zitat von Kanalschwimmer Beitrag anzeigen
... ein Eigentumsnachweis zugrunde liegt und die von der Liesl vom Amt abgestempelt wurde ... Joachim, der glaubt, dass seine Liesl die 8€ Mindestlohn nicht wert war.
Was mal wieder für eine unglaublich unmenschliche, herabwürdigende Formulierung von Joachim über Menschen, die in einem Amt nichts anderes tun, als den in ihrem Dienst vorgesehenen Auftrag zu erfüllen. Will hier wirklich irgendjemand als “Amtsliesel“ angesprochen werden oder vielleicht besser als “ Boots-Fuzzi“ oder so? Doch nicht wirklich! Und die erwähnten 8 € sind, im Gegensatz zu einem Handwerkerlohn, der dafür etwas verrichtet, kein produktbezogenes Gehalt für die Angehörige dieser Dienststelle, sondern eine vom öffentlichen Dienstgeber festgelegte offenbar für angemessen gehaltene Verwaltungsgebühr.
Ich wünsche Joachim alias “Kanalschwimmer“, der hier ja mittlerweile in Tagesfrist mit solchen menschenverachtenden Kommentaren auffällt, und das nicht nur zur Weihnachtszeit, auf jeden Fall, das über ihn nie in dieser Weise respektlos und diffamierend irgendwo geredet oder geschrieben wird. Denn das wäre nicht nur unmenschlich und erbärmlich, sondern würde auch dem Grundgesetz Artikel 1: “Die Würde des Menschen ist unantastbar“ diametral widersprechen. Die Angehörigen öffentlicher Ämter sind auf die Einhaltung dieses Paragraphen verpflichtet. Selbstständige, Privatleute etc brauchen sich natürlich nicht daran zu halten. Quad erat demonstrandum...
Lg, Saint-Ex
der auch in Zukunft nicht nachlassen wird, solchen Entgleisungen zu widersprechen, denn einer Verrohung der Sitten geht immer eine Verrohung der Sprache voraus. Währet den Anfängen... oder stellt euch ihnen zumindest in den Weg, sofern ihr in der Lage seid, sie zu erkennen. Frohe Weihnachten und Frieden auf Erden ...
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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)

Geändert von Saint-Ex (20.12.2022 um 11:08 Uhr)
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  #102  
Alt 20.12.2022, 10:48
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Zitat:
Zitat von Kanalschwimmer Beitrag anzeigen
Wieso? Könnte ich nicht auch das Problem dem Käufer überlassen? Kaufe ich ein Boot in Kroatien, interessiert sich der Verkäufer wahrscheinlich auch nur bedingt für meine Anmeldeprobleme ... (und ich muss bei Verkauf nur meinen Ausweis an das WSA zurückgeben, schon bin ich fein raus)
ja Grunbsätzlich ist es erst mal ein Problem des Käufers wenn er sein Boot nicht anmelden kann... aber als guter Verkäufer hilft man wo es geht...

ich hatte einen ähnlichen Fall..

Boot verkauft mit WSA Zulassung... da das Boot über den Wasserweg überführt werden sollte vorab beim WSA geklärt wie dies zu handhaben ist. wegen Abmeldung..

aussage des WSA : Im Kaufvertrag Übergabe mit Uhrzeit vermerken und reinschreiben das das Boot in einer angemessenen Frist umgemeldet werden muss.. (14 Tage)

nach 14 Tagen beim WSA nachgefragt und dann eine Abmeldung durchgeführt... (mit Kaufvertrag und Kopie des WSA Kennzeichens)

WSA hat WSP im Bereich des Käufers informiert. Käufer bekam dann einen saftigen Strafzettel bei der Kontrolle da das Boot ohne Gültige Papiere bewegt wurde...
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Gruß Volker
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  #103  
Alt 20.12.2022, 10:50
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Überlegen macht überlegen ... deshalb denke ich beispielsweise immer erst mal drüber nach, bevor ich ein Forenmitglied ob dessen Meinungsäußerung diskreditiere ...

Zum Thema: wer sein Kraftfahrzeug verkauft, kümmert sich auch nur um seine eigene ABMELDUNG, die ANMELDUNG des Käufers kann ihm gerade egal sein ... ist wie beim Verkaufen anderer Besitzgüter wie Haus, Auto etc. ... und das WSA verlangt ausdrücklich nur die Rückgabe des Ausweises unter Bekanntgabe des Käufers. Als "guter" Verkäufer weise ich den Käufer darauf hin, aber seine Schuhe ziehe ich mir nicht an ...

Geändert von Kanalschwimmer (20.12.2022 um 11:03 Uhr)
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  #104  
Alt 20.12.2022, 11:07
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Zitat:
Zitat von Kanalschwimmer Beitrag anzeigen
Wieso? Könnte ich nicht auch das Problem dem Käufer überlassen? Kaufe ich ein Boot in Kroatien, interessiert sich der Verkäufer wahrscheinlich auch nur bedingt für meine Anmeldeprobleme ... (und ich muss bei Verkauf nur meinen Ausweis an das WSA zurückgeben, schon bin ich fein raus)
Ja - so könnte man es machen, wenn man sich als wahrer "Bootsfreund" profilieren will und dem Käufer neben dem Boot auch gleich einen Haufen Ärger und Probleme mitgeben möchte.

Ich finde so ein Verhalten genauso mies, wie einen bekannten, für den Verkäufer aber nicht sofort erkennbaren Mangel zu verschweigen.

Hatten wir hier im Forum nicht jüngst einen thread über einen Händler, der seinen Ruf durch vergleichbares Handeln gründlich ramponiert hat?

Gruss


Gerd
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  #105  
Alt 20.12.2022, 11:09
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ja - so könnte man es machen, wenn man sich als wahrer "Bootsfreund" profilieren will und dem Käufer neben dem Boot auch gleich einen Haufen Ärger und Probleme mitgeben möchte.

Ich finde so ein Verhalten genauso mies, wie einen bekannten, für den Verkäufer aber nicht sofort erkennbaren Mangel zu verschweigen.

Hatten wir hier im Forum nicht jüngst einen thread über einen Händler, der seinen Ruf durch vergleichbares Handeln gründlich ramponiert hat?

Gruss


Gerd
Und nochmal - Zitat meiner selbst:

"Als "guter" Verkäufer weise ich den Käufer darauf hin, aber seine Schuhe ziehe ich mir nicht an ... "
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  #106  
Alt 20.12.2022, 11:11
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Zitat:
Zitat von Kanalschwimmer Beitrag anzeigen
Und nochmal - Zitat meiner selbst:

"Als "guter" Verkäufer weise ich den Käufer darauf hin, aber seine Schuhe ziehe ich mir nicht an ... "
du bist definitiv kein "guter" Verkäufer....

du hast nicht verstanden was für Vorraussetzungen in Kroatien (hier al Beispiel) sind um eine Anmeldung vorzunehmen...

hier muss ein Abmeldenachweis des Ursprungslandes gebracht werden... dies bekommst du aber nicht.. beim WSA...
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Alt 20.12.2022, 11:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du bist definitiv kein "guter" Verkäufer....
Doch ...

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast nicht verstanden was für Vorraussetzungen in Kroatien (hier al Beispiel) sind um eine Anmeldung vorzunehmen...
Doch, verstehe ich. Das ist aber Käuferproblem ... das werde ich nicht übernehmen und dennoch ein guter Verkäufer sein. Ich bin auch ein guter Hausverkäufer, trotzdem muss sich der Käufer um die Ummeldung kümmern - ich will damit nichts zu tun haben. Ich habe auch schon Autos, Mopeds und andere Dinge verkauft - niemals war ich gegenüber einem Käufer unfair. Dennoch trage ich nicht deren Verantwortung.

Geändert von Kanalschwimmer (20.12.2022 um 11:22 Uhr)
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  #108  
Alt 20.12.2022, 11:17
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Zitat:
Zitat von didip Beitrag anzeigen
Mal etwas unschönes bezüglich Bootsverkauf ins Ausland, wenn WSA Anmeldung besteht.
Habe ich, oder besser gesagt der Käufer in Kroatien leider sehr drunter leiden müssen. Ich habe mein Boot an einen Kroaten verkauft aus Pula. Er konnte dieses Boot monatelang nicht anmelden in HR, weil das WSA keine Boots-Abmeldung herausgibt, es ist dafür schlicht keine Bestätigung vorgesehen. Ich hatte erst nicht verstanden welches Problem der Kroate hat. Das WSA erstellte mir einen Screenshot Ihres PC. Dieser Ausdruck reichte in HR nicht. Dann unterschrieb der freundliche Beamte in Duisburg den Screenshot noch, das reichte zur Anmeldung in HR nicht. Es musste eine Apostille des Screenshots erstellt werden, es gibt in Köln ein Bundesamt, dort sind alle Unterschriften der berechtigten WSA Mitarbeiter hinterlegt und werden dann mit Bundesadler beglaubigt. Das bekomme mal raus und dauerte letztendlich fast 4 Monate mit den Postwegen. Der arme Kroate.

TIP: wer sein Boot an einen Ausländer verkauft, besser vorher kurz bei einem Verband anmelden.
Es ist sicher die Ausnahme und nicht die Regel, ein Boot mit WSA Anmeldung in Kroatien (im Ausland) zu verkaufen. Dennoch ist es sehr gut, dass Du hier auf die Probleme hinweist, die dabei für den Käufer entstehen können.

Noch viel besser finde ich Deine Handlungsweise, nachdem Du von den Problemen erfahren hast, die Dein Käufer bei der Anmeldung in HR erlebte! Du hast Dich eben nicht nach dem Motto "nach mir die Sintflut" verhalten, sondern aktiv geholfen. Dafür gebührt Dir Dank und Respekt!

Beste Weihnachtsgrüße!


Gerd
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Alt 20.12.2022, 11:21
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Es ist sicher die Ausnahme und nicht die Regel, ein Boot mit WSA Anmeldung in Kroatien (im Ausland) zu verkaufen. Dennoch ist es sehr gut, dass Du hier auf die Probleme hinweist, die dabei für den Käufer entstehen können.

Noch viel besser finde ich Deine Handlungsweise, nachdem Du von den Problemen erfahren hast, die Dein Käufer bei der Anmeldung in HR erlebte! Du hast Dich eben nicht nach dem Motto "nach mir die Sintflut" verhalten, sondern aktiv geholfen. Dafür gebührt Dir Dank und Respekt!

Beste Weihnachtsgrüße!


Gerd
das kann ich nur unterschreiben....
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Alt 20.12.2022, 11:31
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Ich bin eben nicht so egoistisch. Danke Euch
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Beste Grüße Didip

Geändert von didip (20.12.2022 um 11:37 Uhr)
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Alt 20.12.2022, 12:25
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Woher weiss der Kroate denn von der WSA Anmeldung, wenn ich ihm das nicht explizit mitteile ( z.B. im Kaufvertrag) und Die Nummer abknibbel?
Buten ist das doch gar nicht erforderlich, Name und Heimathafen reichen.
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gregor

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  #112  
Alt 20.12.2022, 12:27
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Woher weiss der Kroate denn von der WSA Anmeldung, wenn ich ihm das nicht explizit mitteile ( z.B. im Kaufvertrag) und Die Nummer abknibbel?
Buten ist das doch gar nicht erforderlich, Name und Heimathafen reichen.
Sehr richtg, Gregor!
Der Fehler liegt nicht beim WSA, sondern bei der Gestaltung des Kaufvertrags
zwischen dem deutschen Verkäufer und dem kroatischen Käufer.
Aber immer gut, wenn man andere beschuldigen kann.

Klaus, der sich da eine einfache Lösung vorstellen könnte
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  #113  
Alt 20.12.2022, 12:39
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Passus im Kaufvertrag:

"Der Verkäufer meldet das Boot direkt nach Verkauf in der Zulassungsstelle des Heimathafens ab. Der Käufer hat binnen 14 Tagen eine den Zulassungsbestimmungen des Eignerlandes/-hafens entsprechende Ummeldung des Bootes zu veranlassen. Der Verkäufer ist von diesbezüglichen Ansprüchen frei zu stellen."

So etwa? Müsste dann auch nicht ein Kroate sein, alle anderen Länder gingen auch ...

Geändert von Kanalschwimmer (20.12.2022 um 12:56 Uhr)
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  #114  
Alt 20.12.2022, 12:53
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Nee!
Du hast als Verkäufer die Verpflichtung den Original-WSA-Schein bei Verkauf
einzubehalten und an das WSA zu senden. Völlig Pups wohin das Boot verkauft
wird.

Der Käufer bekommt eine Kopie und kann das verwenden oder auch nicht.

In dem obigen Fall wäre es wahrscheinlich zielführend gewesen die WSA-Nummer
am Boot zu entfernen, im Kaufvertrag die WSA-Nummer nicht zu notieren und bei der
Anmeldung in Kroatien einfach die ehemalige WSA-Anmeldung zu verschweigen.

Klaus, der keine "Abmeldungsbestätigung" vom WSA kennt
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  #115  
Alt 20.12.2022, 12:58
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Nee!
Du hast als Verkäufer die Verpflichtung den Original-WSA-Schein bei Verkauf
einzubehalten und an das WSA zu senden. Völlig Pups wohin das Boot verkauft
wird.

Der Käufer bekommt eine Kopie und kann das verwenden oder auch nicht
Ja, isso ... aber hier sind ja scheinbar nur diejenigen die Guten, die dem Käufer auch noch den ganzen Papierkram machen ...
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  #116  
Alt 20.12.2022, 14:11
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Da hier mal wieder einige von Euch den nötigen Anstand vermissen lassen und wir keine Lust haben, dauernd auf Beschwerden einzugehen, ist hier jetzt Schluß
Geht einen Glühwein trinken, dann kommt Ihr auf andere Gedanken
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Gruß Heinz,


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