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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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meine Frage bezog sich auf diesen Hinweis, soweit ich informiert bin, hat das Finanzamt hier was dagegen. Dass man nicht verkaufen muss ist wohl klar. Man muss ja auch nicht bei den Autohäusern leasen, die Banken sind nicht böse, wenn man den Wagen anschließend kauft. ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#77
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Das versteht natürlich jeder durchschnittlich begabte Beamte. Da braucht´s schon nen gewissen zeitlichen Versatz / Plan......... Geändert von Fraenkie (09.02.2022 um 11:24 Uhr) |
#78
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Der Restwert ist festgeschrieben (+- Kilometer). Ich rechne das Sonnenklar. Manatsraten mal Laufzeit plus Kundendienste (sofern inkludiert) plus Restwert. Das kostet mich die Karre, und das kann ich mit der Preisliste vergleichen. Basta. Mein Verkäufer meinte sogar manchmal könnte es sinnig sein, die Karre vor Leasingende rauszukaufen, quasi aus dem laufenden Vertrag. (Hab ich aber noch nie gemacht). Je nach Marktlage................Momentan wird das aber wohl eher dumm ausgehen. |
#79
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ich habe ja auch mal an das Gute geglaubt. Aber so ein Autohausbesitzer / Händler träumt doch nur den Traum von der Selbstständigkeit. Der hat nen Knebelvertrag. Von Konzernen mit Armeen von Anwälten. Der wird - für teuer Geld- durchleuchtet bis in den letzten Prozess, geschult, auditiert, zertifiziert, glorifiziert.......... Ich kann mir -sorry für dich- beim Besten Willen nicht vorstellen, dass denen so ein Anfängerfehler -der sogar dem ADAC bekannt ist, und das will echt was heissen ![]() Das war bei Mercedes schon 1970 (spätestens -- war bei meinem Vater) klar. Es gilt die Preisliste bei Auslieferung. Du kannst ja auch bis 48 Stunden vor Produktionsbeginn deine Konfiguration noch ändern (heutzutage, damals waren´s vielleicht ein paar Tage länger9. |
#80
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Ich bin im Nuggetforum aktiv, da ist genau das ein Thema. Das hat insofern Brisanz, weil die Lieferfristen hier sehr oft über einem Jahr liegen und die 4-Monats-Grenze immer von Bedeutung ist. Die Preisanpassungsklausel steht bei mir in den AGB des Händlers drin mit den genannten Bedingungen (schrieb ich schon). Bei sehr vielen anderen - eigentlich bei den meisten - war das tatsächlich nicht der Fall.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#81
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Liegt vielleicht daran, dass es eben kein Mercedes, sondern Kia ist. Aber es sind sowieso aktuell nur Mutmaßungen, denn nach 1,5 Monaten Warterei der Händler immer noch weiß, wann der Wagen gebaut werden soll. Und ob ![]() Solange fahre ich die E-Klasse weiter ![]() Geändert von Andrei (10.02.2022 um 08:33 Uhr)
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#82
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Der Tesla den wir für meine Sohn bestellt haben, ist schon am Mittelmeer und soll am 12.03.2022 ausgeliefert werden, bestellt haben wir den am 20.01.2022.
Sensationelle Lieferzeit also nicht mal 8 Wochen. Sicherlich nur möglich weil die Autos ja auf Halde gebaut werden können bei Tesla, gibt ja fast keine Sonderausstattung.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#83
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![]() ![]() (Kleiner Spaß, weiß ja nun jeder, wie ich zu Tesla stehe) Grüße Daniel
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#84
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Ich denke mal die unterschiedlichen Lieferzeiten resultieren in erster Linie aus der Teileverfügbarkeit. Also Chips aber auch andere Zuliefer Teile. Tesla wird vielleicht auch mehr selbst produzieren und anders eingekauft haben.
Gruß Chris |
#85
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Egal woran es liegt. Mit nem Teslar können die wenigsten hier was anfangen. Als ernst zu nehmenden Zugwagen, kann man den ja nicht in Erwägung ziehen.
Dies trifft aber auch auf alle anderen Stromer zu.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 ![]() |
#86
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...wieso Anfängerfehler?
Wenn wir vom (Massen-)-PKW sprechen, dann geht immer noch die Mehrzahl an Käufer unter Konsumentenschutz. Bedeutet - Vor dem Grundsatz der ausgewogenen AGB müsste der Händler bei einer Preisanpassungsklausel dem Endkunden auch ein Sonderrücktrittsrecht, also ohne die übliche Konventionalstrafe in der Dimension von 15%, anbieten. Ergo wird sehr gerne der Preis sehr wohl eingehalten. Zum Leasing - Mich juckt es förmlich, ganz viel dazu zu sagen. Leider sind hier viele zutreffende Wahrnehmungen mit durchaus auch gefährlichen Annahmen unterlegt. Nur mal ein paar Beispiele: * Gewaltiger Preisanstieg bei Leasingangeboten, besonders für Verbrenner. Natürlich sinkt der zu erwartende Restwert bei der laufenden Kriminalisierung von Verbrennern. Ergo muss der Leasingvertrag nun einen höheren Wertverfall in gleicher Zeit refinanzieren. Also höhere Raten. * Kauf am Ende - KEIN Leasinggeber wird bei einem Kilometervertrag, oder einem Teilamortisationsvertrag eine verbindliche Kaufoption einräumen. Andernfalls riskiert er im Prüfungsfall eine Umdeutung und Zwang zur Rebilanzierung rückwirkend für die bereits erlebte Laufzeit der betroffenen Leasingverträge. Beim Leasingnehmer, sofern gewerblich, passiert dank Gegenmeldung gleiches. Nicht lustig und teuer. Inzwischen wird bei Leasinggesellschaften sogar regelmäßig überprüft, ob die kalkulierten Restwerte bei reinen Restwertverträgen (Teil- und Vollamortisation) dem Gebrauchtwagenmarkt entsprechen. Also sind auch deutlich unter Marktwert liegende Kaufangebote steuerrechtlich recht brisant. Woher kommt das? Man nennt es auch gern das "Ärzte- oder Rechtsanwaltsmodell". Der Ablauf (ohne Gendern) sah so aus, dass der hoffentlich gut verdienende Leasingnehmer einen Vertrag unterzeichnete mit enorm niedrigem Restwert und einer Kaufoption auf die Gemahlin. Während der Laufzeit waren die Leasingraten als Betriebsausgaben sofort voll abzugsfähig und minderten den steuerpflichtigen Gewinn. In einer Gegenrechnung zu einem Privatkunden waren bei einem Steuersatz von nur 35% also die Leasingraten sozusagen 35% billiger. Am Vertragsende nach beispielsweise drei Jahren erwarb die Ehefrau das Fahrzeug nun beispielsweise zu 10% des Anschaffungswertes, obwohl der reale Marktpreis unverhandelt bei 35% lag. Nun wurde das Fahrzeug verkauft und mal eben 25% vom Anschaffungspreis steuerfrei in die Urlaubskasse gespült. Das haben inzwischen auch die letzten Finanzbeamten verstanden und schauen da sehr scharf drauf. Also Glückwunsch an jene, die solche Chancen wahrnehmen können und noch Anbieter dafür finden. Aber bitte immer im Bewusstsein, dass man da nicht laut drüber sprechen sollte und dankbar sein sollte, solange und wenn es gut geht. Ahoi! Gerhard (der dieses Geschäftsfeld einige Jahrzehnte betrieben hat)
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#87
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Bei mehr als 5% Steigerung hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. So steht es regelmäßig in den AGB (wie bei mir), sofern die AGB die Preisanpassungsklausel beinhalten - was wie gesagt nicht immer der Fall ist. Bei mehreren Jahrzehnten Erfahrung solltest du die doch eigentlich kennen, oder?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#88
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Rückgabe war letzte Woche. Ich habe bei beiden exakt 0 Euro nachzahlen müssen. Aber dass die Preise auch auf dem Gebrauchtmarkt steigen, sehe ich gerade bei meinem GLK. Der wird zur Zeit auf dem Privatmarkt für in etwa die Summe angeboten was ich vor über 2 Jahren selbst bei MB dafür bezahlt habe. Gruß, Jörg
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#89
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Vielleicht mal Telegram-Schwurbeleienaußen vor lassen. Reality rules!
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