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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Vielleicht kennt ja jemand die in Frage kommenden Gesetze und kann einordnen, was zum Beispiel eine Najad 331 oder eine Bayliner 2855 würde, wenn sie nicht zu Sport- oder Erholungszwecken oder nachdem nun die neue Verordnung ungültig ist nicht zu Freizeitzwecken eingesetzt würde, aber nicht gewerblich genutzt würde, und welche Ausrüstung, Dokumente und Fahrerlaubnisse nötig würden. |
#52
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Völliges Unverständnis gekoppelt div. gemischten fehlinterpretationen und gut gemeintem Humanismus. Kurz: der gleiche Käse wie immer im forum[emoji6] Für ein derzeitiges Sportboot ändert sich nix! Für eine olle Fregatte, welche ein neues Leben als wakeboardboot blühen soll, wird es schwierig.[emoji2957] Wenn du magst, kannst du auf "Deutsche Flagge" schon mal den sachlichen Einstieg finden. BG SEE und BSH hat auch Randinformationen dazu. Letztlich betrieben diese "Vereine" die nationale Umsetzung der internationalen IMO, MARPOL usw. Regelungen und betreibten damit auch das "ausschärfen" von Grenzen. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich Geändert von FunkelfeuerHB (16.10.2020 um 18:12 Uhr)
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#53
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Hi!
Doch, für Sportboote soll sich sehr wohl was ändern. Ich habe mal die 903 Seiten durchgeblättert. Am Ende ist mir aufgefallen, dass das Auswärtige Amt beanstandet hat, dass alle möglichen Verbände angehört worden sind nur nicht die betroffenen Seenotrettungsvereine. Das BMVI schreibt dann rotzfrech, dass mit denen halt ein Informationsgespräch nachgeholt wird, wobei handschriftlich jemand rangeschrieben hat "welches Gespräch...wer?" Es ist schon haarsträubend, was die hier durchdrücken wollten. Dann möchte ich noch die Stellungnahme des DSV hervorheben, dass nach der Änderung die Rettung eines abgetriebenen Kitesurfers ein Schiffssicherheitszeugnis voraussetzt oder ein Student der Umweltwisschenschaften, der Wasserproben ziehen will, ein Schiffssicherheitszeugnis benötigt. Das alles nur, weil Scheuer das gezielte Vorgehen gegen die Retter vernebeln wollte.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#54
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Die geänderte Verordnung bezieht sich doch auf die *Nutzung* der Boote, nicht auf das *Eigentumsverhältnis*. Anders gesagt, es ist egal ob du mit einem eigenen, geliehenen (kostenlos) oder gemieteten Boot unterwegs bist.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#55
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Woody hatte meiner Meinung nach die Überlegung, dass eine Charteryacht aus der Perspektive des Eigentümers nicht nur zur Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken, sondern zu Geldverdienungszwecken genutzt wird. Diese Überlegung hatte ich auch, sie ist aber irrig. Der Eigentümer nutzt das Boot in seiner Zeit zu Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken und die Mieter ebenso, alles in Ordnung.
In der See-Sportbootverordnung wird ja auch explizit die Vermietung von Sportbooten behandelt. Nun wäre es interessant, was passieren würde, wenn eine Sportbootvermietung zeitweise eins ihrer Boote anderweitig verwendet. Beispielsweise stünden 20 Boote zur Vermietung und an einem bestimmten Tag wären 12 vermietet. Nun riefe eins der Boote an, es habe Probleme. Daraufhin nähme ein Mitarbeiter eins der übrigen acht Boote und führe zu dem Rat oder Hilfe ersuchenden Boot. Bliebe das jetzt vom Mitarbeiter genutzte Boot ein Sportboot oder würde es etwas anderes? Auf dieser Fahrt zum Kunden würde es ja wohl nicht zu Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken genutzt. Müsste dann so ein Boot doppelt zugelassen sein, einmal zur Vermietung und einmal für diese dienstlichen Fahrten? |
#56
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Hi!
Charterboote müssen ein Schiffsicherheitszeugnis haben. Das ist bei dieser Art von Sportboot auch kein Riesenproblem. Die Rettungsmittel müssen zertifiziert sein, eine bestimmte Ausrüstungsliste muss an Bord sein (z.B. auch ein Handlot usw.) und das war es dann. Bedeutet Aufwand, ist aber zu machen. Was vorliegend der Fall bei den NGOs ist, dass denen die Ausrüstungspflicht wie für einen Frachter aufgedrückt werden sollte und die dortige Ausrüstungsliste umfangereicher (auch beim technischen Eqiupment) ist und teilweise auch vom Platz her nicht verbaut werden kann. Man mag zu diesen NGOs stehen wie man will, der Mißbrauch eines Verordnungsrechtes ist jedenfalls keine Lösung. Im Verordnungsverfahren werden alle möglichen Verbände angehört, die einzigen, die es betrifft, werden - wahrscheinlich bewußt - nicht angehört, weil man deren Meinung lieber nicht in der Akte haben will. Stör mich nicht mit Fakten, das kommt irgendwie bekannt vor. Ein Genuß dagegen, dass das VG Hamburg dem BMVi so schnell und so trocken eine reingedrückt hat. Respekt!
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#57
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
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Wenn du danach einmalig eine nicht Sport oder Erholungszwecken dienlichen Fahrten unternimmst, gilts du nach dieser Verordnung nicht mehr als Sportboot. Egal was zu 99,9% des Jahres passiert. Stell dir vor du bist in einem Verein und hilfst z.B. beim einwintern des Hafens mit deinem Boot. Das ist ja kein Erholungszweck. Schon fällst du als Sportboot aus. Das ist einfach eine weitere schwachsinnige Scheuer Aktion ..... |
#59
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Ganz ehrlich gesagt, kann man euch nicht helfe!
Ihr mischt Unwissenheit, Ignoranz und Polemik. Ich bitte darum diese thread zu schließen.
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich |
#60
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Wo steht denn in der Verordnung, dass die Übergabe eines Mietbootes am Standort des Vermieters erfolgen muss? Und natürlich kann man mit einem Sportboots auch legal andere Fahrten durchführen, etwa in die Werkstatt oder zur Bootstankstelle.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#61
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Wir oder du?
Zumindest die Polemik kommt klar von deiner Seite. Dein Wissen und deine Ignoranz ist unklar ..... |
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Da liegt es wirklich an dem "ausschließlich". Bin schon mal auf entsprechendes Gerichtverfahren gespannt. Wäre ja nicht das erste mal mal, daß von diesem Herren gerichtlich Beschlüsse zurück genommen werden, da sie keinen Bestand haben. |
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Vielleicht müsste man unter der neuen Verordnung immer zwei Mitarbeiter losschicken, die sich auf jeder Zustellungs- oder dienstlichen Fahrt ein Rennen liefern müssen, um dem Sportzweck genüge zu tun
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Lach.
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Zu deiner Frage, als jemand der das Thema beruflicherseits unteranderem auch an der Backe hat - mehr als hier vorhanden.[emoji2] Hier kann man nur mit dem kopfschütteln. Btw. Wo ist den deine Qualifikation? Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#66
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Ich schlage vor, nicht in persönliche Grabenkämpfe abzudriften und das Thema sportlich, erholsam und freizeitlich zu halten
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Der Nutzen kann sein Erholung, Personenbeförderung, Güterbeförderung, Feuerwehr, Polizei, Militär, Aufgaben des WSA und vieles mehr. Wird nun eine Bootsvermietung betrieben, kommt es nach meinem Verständnis erst dann zur Nutzung, wenn ein Mieter das Boot nutzt. Wenn also das Boot von der Vermietungsfirma aufs Wasser gebracht wird, an den Steg gelegt, getankt, geputzt, zum Motorservice gebracht wird, bei einer Probefahrt überprüft wird, auf dem Boot der Mieter in die Bedienung eingewiesen wird, usw. liegt nach meinem Verständnis keine Nutzung als Boot vor. Alle diese Tätigkeiten dienen der Bereitstellung der Dienstleistung "Bootsvermietung". Und genauso sehe ich auch die Überführungsfahrt zu einem Mieter. Siehe hierzu auch die Autovermietungen an Land. Wenn die dem Mieter das Auto bringen ist das auch kein gewerblicher PKW Transport, sondern Bestandteil der Dienstleistung "Autovermietung".
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Die Änderungen betreffen doch die Sportboote die von Familien genutzt werden nicht. Alles andere ist eben gewerblich und wird dadurch teuerer. Von mir aus können die die Sportbootverordnung ändern wie sie lustig sind.
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Das "ausschließlich" in der Verordnung läßt halt keinerlei Interpretation zu. Ein mal was anderes als Sport oder Erholungszweck, wie z.B. mal eben einen liegen gebliebenen in den Hafen schleppen verdirbt dir den Sportbootcharkter. Wenn dann dabei noch was passieren sollte warst du ohne passenden Führerschein unterwegs. Ich sehe diese neue Verordnung äußerst kritisch und als völlig unausgegoren. Mit dem vom DSV vorgeschlagenen Begriff "überwiegend" könnte ich gut leben und das würde der Sache wohl auch eher gerecht. |
#70
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Das "ausschließlich" würde ja streng genommen auch meine Fahrt zum Kran betreffen. Das hat weder einen Sport- noch einen Erholungszweck sondern dient lediglich dazu mein Boot wieder aus dem Wasser zu bekommen. Ich bin halt mal gegen Gesetze oder Verordnungen die streng ausgelegt mich ins illegale rücken würden, obwohl ich mich nicht falsch verhalte. Durch minimale Textänderungen könnte man den selben Zweck erfüllen ohne solche Unsicherheiten aufkommen zu lassen ....
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#72
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Sozusagen eine BeSCHEUERte Aktion
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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PS: Wäre eine Fahrt mit der bösen Schwiegermutter dann auch verboten? Denn es wäre ja weder Erholung noch Sport? War nur ein Spaß. ![]()
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() Geändert von coffeemuc (18.10.2020 um 18:23 Uhr) |
#75
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Das ist auch ganz dringend zu empfehlen, vor allem auf Strecken mit "Berufern" wäre man da ganz schnell im Bereich der unterlassen Hilfeleistung.
Habe selbst mal einen Kollegen auf dem Main in letzter Sekunde vor einem Frachter gerettet.
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