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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 16.10.2020, 17:27
Gustav_MV Gustav_MV ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da muss man auch immer im Kontext zu einem konkreten Gesetz sehen.
[...]
Die SeeSchStrO und die KVR "kennen" überhaupt keine Kleinfahrzeuge
verstehe
Vielleicht kennt ja jemand die in Frage kommenden Gesetze und kann einordnen, was zum Beispiel eine Najad 331 oder eine Bayliner 2855 würde, wenn sie nicht zu Sport- oder Erholungszwecken oder nachdem nun die neue Verordnung ungültig ist nicht zu Freizeitzwecken eingesetzt würde, aber nicht gewerblich genutzt würde,
und welche Ausrüstung, Dokumente und Fahrerlaubnisse nötig würden.
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  #52  
Alt 16.10.2020, 18:06
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
verstehe

Vielleicht kennt ja jemand die in Frage kommenden Gesetze und kann einordnen, was zum Beispiel eine Najad 331 oder eine Bayliner 2855 würde, wenn sie nicht zu Sport- oder Erholungszwecken oder nachdem nun die neue Verordnung ungültig ist nicht zu Freizeitzwecken eingesetzt würde, aber nicht gewerblich genutzt würde,

und welche Ausrüstung, Dokumente und Fahrerlaubnisse nötig würden.
Das ist nachvollziehbar, aber hier zwecklos.
Völliges Unverständnis gekoppelt div. gemischten fehlinterpretationen und gut gemeintem Humanismus.
Kurz: der gleiche Käse wie immer im forum[emoji6]
Für ein derzeitiges Sportboot ändert sich nix!
Für eine olle Fregatte, welche ein neues Leben als wakeboardboot blühen soll, wird es schwierig.[emoji2957]

Wenn du magst, kannst du auf "Deutsche Flagge" schon mal den sachlichen Einstieg finden. BG SEE und BSH hat auch Randinformationen dazu.
Letztlich betrieben diese "Vereine" die nationale Umsetzung der internationalen IMO, MARPOL usw. Regelungen und betreibten damit auch das "ausschärfen" von Grenzen.

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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich

Geändert von FunkelfeuerHB (16.10.2020 um 18:12 Uhr)
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  #53  
Alt 16.10.2020, 18:28
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Hi!

Doch, für Sportboote soll sich sehr wohl was ändern. Ich habe mal die 903 Seiten durchgeblättert. Am Ende ist mir aufgefallen, dass das Auswärtige Amt beanstandet hat, dass alle möglichen Verbände angehört worden sind nur nicht die betroffenen Seenotrettungsvereine. Das BMVI schreibt dann rotzfrech, dass mit denen halt ein Informationsgespräch nachgeholt wird, wobei handschriftlich jemand rangeschrieben hat "welches Gespräch...wer?"

Es ist schon haarsträubend, was die hier durchdrücken wollten.

Dann möchte ich noch die Stellungnahme des DSV hervorheben, dass nach der Änderung die Rettung eines abgetriebenen Kitesurfers ein Schiffssicherheitszeugnis voraussetzt oder ein Student der Umweltwisschenschaften, der Wasserproben ziehen will, ein Schiffssicherheitszeugnis benötigt. Das alles nur, weil Scheuer das gezielte Vorgehen gegen die Retter vernebeln wollte.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf dsv.pdf (111,9 KB, 48x aufgerufen)
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #54  
Alt 17.10.2020, 08:35
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Nimm gleich die Charteryachten dazu, auch die sind nach meinem Verständnis in Zukunft keine Sportboote mehr, wenn man die Sache eng auslegt.
Habe ich was überlesen?

Die geänderte Verordnung bezieht sich doch auf die *Nutzung* der Boote, nicht auf das *Eigentumsverhältnis*.

Anders gesagt, es ist egal ob du mit einem eigenen, geliehenen (kostenlos) oder gemieteten Boot unterwegs bist.
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Gruß Richard

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  #55  
Alt 17.10.2020, 11:01
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Woody hatte meiner Meinung nach die Überlegung, dass eine Charteryacht aus der Perspektive des Eigentümers nicht nur zur Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken, sondern zu Geldverdienungszwecken genutzt wird. Diese Überlegung hatte ich auch, sie ist aber irrig. Der Eigentümer nutzt das Boot in seiner Zeit zu Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken und die Mieter ebenso, alles in Ordnung.

In der See-Sportbootverordnung wird ja auch explizit die Vermietung von Sportbooten behandelt.

Nun wäre es interessant, was passieren würde, wenn eine Sportbootvermietung zeitweise eins ihrer Boote anderweitig verwendet. Beispielsweise stünden 20 Boote zur Vermietung und an einem bestimmten Tag wären 12 vermietet. Nun riefe eins der Boote an, es habe Probleme. Daraufhin nähme ein Mitarbeiter eins der übrigen acht Boote und führe zu dem Rat oder Hilfe ersuchenden Boot. Bliebe das jetzt vom Mitarbeiter genutzte Boot ein Sportboot oder würde es etwas anderes? Auf dieser Fahrt zum Kunden würde es ja wohl nicht zu Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken genutzt. Müsste dann so ein Boot doppelt zugelassen sein, einmal zur Vermietung und einmal für diese dienstlichen Fahrten?
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  #56  
Alt 17.10.2020, 12:52
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Hi!
Charterboote müssen ein Schiffsicherheitszeugnis haben. Das ist bei dieser Art von Sportboot auch kein Riesenproblem. Die Rettungsmittel müssen zertifiziert sein, eine bestimmte Ausrüstungsliste muss an Bord sein (z.B. auch ein Handlot usw.) und das war es dann.

Bedeutet Aufwand, ist aber zu machen.

Was vorliegend der Fall bei den NGOs ist, dass denen die Ausrüstungspflicht wie für einen Frachter aufgedrückt werden sollte und die dortige Ausrüstungsliste umfangereicher (auch beim technischen Eqiupment) ist und teilweise auch vom Platz her nicht verbaut werden kann.

Man mag zu diesen NGOs stehen wie man will, der Mißbrauch eines Verordnungsrechtes ist jedenfalls keine Lösung.

Im Verordnungsverfahren werden alle möglichen Verbände angehört, die einzigen, die es betrifft, werden - wahrscheinlich bewußt - nicht angehört, weil man deren Meinung lieber nicht in der Akte haben will. Stör mich nicht mit Fakten, das kommt irgendwie bekannt vor.

Ein Genuß dagegen, dass das VG Hamburg dem BMVi so schnell und so trocken eine reingedrückt hat. Respekt!
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viele Grüße
Blondini

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  #57  
Alt 17.10.2020, 12:54
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen

Nun wäre es interessant, was passieren würde, wenn eine Sportbootvermietung zeitweise eins ihrer Boote anderweitig verwendet. Beispielsweise stünden 20 Boote zur Vermietung und an einem bestimmten Tag wären 12 vermietet. Nun riefe eins der Boote an, es habe Probleme. Daraufhin nähme ein Mitarbeiter eins der übrigen acht Boote und führe zu dem Rat oder Hilfe ersuchenden Boot. Bliebe das jetzt vom Mitarbeiter genutzte Boot ein Sportboot oder würde es etwas anderes? Auf dieser Fahrt zum Kunden würde es ja wohl nicht zu Sport- und Erholungszwecken/Freizeitzwecken genutzt. Müsste dann so ein Boot doppelt zugelassen sein, einmal zur Vermietung und einmal für diese dienstlichen Fahrten?
Bei Autovermietungen ist es üblich, das Fahrzeug zum Kunden zu bringen und am Ende der Mietzeit wieder abzuholen, insbesondere bei Panne/Unfall des Kunden mit seinem eigenen Auto. Ich sehe keinen Grund, warum das Bringen eines Ersatzfahrzeugs im Pannenfall mit einem Mietfahrzeug da anders zu behandeln wäre.
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Gruß Richard

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  #58  
Alt 17.10.2020, 13:23
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Ich sehe keinen Grund, warum das Bringen eines Ersatzfahrzeugs im Pannenfall mit einem Mietfahrzeug da anders zu behandeln wäre.
Ganz einfach, das ist das Wörtchen "ausschließlich" in der Verordnung.

Wenn du danach einmalig eine nicht Sport oder Erholungszwecken dienlichen Fahrten unternimmst, gilts du nach dieser Verordnung nicht mehr als Sportboot. Egal was zu 99,9% des Jahres passiert.

Stell dir vor du bist in einem Verein und hilfst z.B. beim einwintern des Hafens mit deinem Boot. Das ist ja kein Erholungszweck.

Schon fällst du als Sportboot aus.

Das ist einfach eine weitere schwachsinnige Scheuer Aktion .....
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  #59  
Alt 17.10.2020, 16:59
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Ganz ehrlich gesagt, kann man euch nicht helfe!
Ihr mischt Unwissenheit, Ignoranz und Polemik.

Ich bitte darum diese thread zu schließen.
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  #60  
Alt 17.10.2020, 18:41
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ganz einfach, das ist das Wörtchen "ausschließlich" in der Verordnung.
Wo steht denn in der Verordnung, dass die Übergabe eines Mietbootes am Standort des Vermieters erfolgen muss? Und natürlich kann man mit einem Sportboots auch legal andere Fahrten durchführen, etwa in die Werkstatt oder zur Bootstankstelle.
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  #61  
Alt 17.10.2020, 19:43
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Ihr mischt Unwissenheit, Ignoranz und Polemik.
Wir oder du?
Zumindest die Polemik kommt klar von deiner Seite.
Dein Wissen und deine Ignoranz ist unklar .....
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  #62  
Alt 17.10.2020, 19:52
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Wo steht denn in der Verordnung, dass die Übergabe eines Mietbootes am Standort des Vermieters erfolgen muss? Und natürlich kann man mit einem Sportboots auch legal andere Fahrten durchführen, etwa in die Werkstatt oder zur Bootstankstelle.
Wo dient denn eine Übergabefahrt dem Erholungszweck?
Da liegt es wirklich an dem "ausschließlich".

Bin schon mal auf entsprechendes Gerichtverfahren gespannt.
Wäre ja nicht das erste mal mal, daß von diesem Herren gerichtlich Beschlüsse zurück genommen werden, da sie keinen Bestand haben.
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  #63  
Alt 17.10.2020, 19:58
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Vielleicht müsste man unter der neuen Verordnung immer zwei Mitarbeiter losschicken, die sich auf jeder Zustellungs- oder dienstlichen Fahrt ein Rennen liefern müssen, um dem Sportzweck genüge zu tun
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  #64  
Alt 17.10.2020, 20:21
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Lach.
Auf solche Absurditäten wird das hinaus laufen.
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  #65  
Alt 18.10.2020, 10:03
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wir oder du?
Zumindest die Polemik kommt klar von deiner Seite.
Dein Wissen und deine Ignoranz ist unklar .....
Polemik war das nicht, im Gegensatz zu anderen Äußerungen hier.
Zu deiner Frage, als jemand der das Thema beruflicherseits unteranderem auch an der Backe hat - mehr als hier vorhanden.[emoji2]
Hier kann man nur mit dem kopfschütteln.

Btw. Wo ist den deine Qualifikation?


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  #66  
Alt 18.10.2020, 11:49
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Ich schlage vor, nicht in persönliche Grabenkämpfe abzudriften und das Thema sportlich, erholsam und freizeitlich zu halten
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  #67  
Alt 18.10.2020, 12:01
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wo dient denn eine Übergabefahrt dem Erholungszweck?
Da liegt es wirklich an dem "ausschließlich".
Eine "Nutzung" (oder "Zweck") liegt doch dann vor, wenn man von der Verwendung des Gegenstands (hier Boot) einen Nutzen hat, oder nicht?

Der Nutzen kann sein Erholung, Personenbeförderung, Güterbeförderung, Feuerwehr, Polizei, Militär, Aufgaben des WSA und vieles mehr.

Wird nun eine Bootsvermietung betrieben, kommt es nach meinem Verständnis erst dann zur Nutzung, wenn ein Mieter das Boot nutzt.

Wenn also das Boot von der Vermietungsfirma aufs Wasser gebracht wird, an den Steg gelegt, getankt, geputzt, zum Motorservice gebracht wird, bei einer Probefahrt überprüft wird, auf dem Boot der Mieter in die Bedienung eingewiesen wird, usw. liegt nach meinem Verständnis keine Nutzung als Boot vor. Alle diese Tätigkeiten dienen der Bereitstellung der Dienstleistung "Bootsvermietung". Und genauso sehe ich auch die Überführungsfahrt zu einem Mieter.

Siehe hierzu auch die Autovermietungen an Land. Wenn die dem Mieter das Auto bringen ist das auch kein gewerblicher PKW Transport, sondern Bestandteil der Dienstleistung "Autovermietung".
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Gruß Richard

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  #68  
Alt 18.10.2020, 12:06
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Die Änderungen betreffen doch die Sportboote die von Familien genutzt werden nicht. Alles andere ist eben gewerblich und wird dadurch teuerer. Von mir aus können die die Sportbootverordnung ändern wie sie lustig sind.
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  #69  
Alt 18.10.2020, 12:17
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Die Änderungen betreffen doch die Sportboote die von Familien genutzt werden nicht.
Ich bin da voll beim DSV.
Das "ausschließlich" in der Verordnung läßt halt keinerlei Interpretation zu.

Ein mal was anderes als Sport oder Erholungszweck, wie z.B. mal eben einen liegen gebliebenen in den Hafen schleppen verdirbt dir den Sportbootcharkter.

Wenn dann dabei noch was passieren sollte warst du ohne passenden Führerschein unterwegs.

Ich sehe diese neue Verordnung äußerst kritisch und als völlig unausgegoren.

Mit dem vom DSV vorgeschlagenen Begriff "überwiegend" könnte ich gut leben und das würde der Sache wohl auch eher gerecht.
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  #70  
Alt 18.10.2020, 12:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich bin da voll beim DSV.
Das "ausschließlich" in der Verordnung läßt halt keinerlei Interpretation zu.

Ein mal was anderes als Sport oder Erholungszweck, wie z.B. mal eben einen liegen gebliebenen in den Hafen schleppen verdirbt dir den Sportbootcharkter.

Wenn dann dabei noch was passieren sollte warst du ohne passenden Führerschein unterwegs.

Ich sehe diese neue Verordnung äußerst kritisch und als völlig unausgegoren.

Mit dem vom DSV vorgeschlagenen Begriff "überwiegend" könnte ich gut leben und das würde der Sache wohl auch eher gerecht.
Wolf, ich fahre schon so viele Jahre Boot und hab noch nie jemanden abschleppen müssen. Ich würde solch eine Sache auch völlig entspannt sehen. Eine solche Abschleppaktion bis zum nächsten Hafen würde ich immer als eine Hilfeleistung unter Sportlern abbuchen. Ich glaube, das selbst die Polizei damit kein Problem hätte, weil ja eine Gefahrensituation abgewendet wird.
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  #71  
Alt 18.10.2020, 12:54
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Wolf, ich fahre schon so viele Jahre Boot und hab noch nie jemanden abschleppen müssen.
Ich hab vielleicht so um die fünf mal jemanden abgeschleppt und wurde es zweimal selbst.

Das "ausschließlich" würde ja streng genommen auch meine Fahrt zum Kran betreffen.
Das hat weder einen Sport- noch einen Erholungszweck sondern dient lediglich dazu mein Boot wieder aus dem Wasser zu bekommen.

Ich bin halt mal gegen Gesetze oder Verordnungen die streng ausgelegt mich ins illegale rücken würden, obwohl ich mich nicht falsch verhalte.
Durch minimale Textänderungen könnte man den selben Zweck erfüllen ohne solche Unsicherheiten aufkommen zu lassen ....
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  #72  
Alt 18.10.2020, 12:59
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Das ist einfach eine weitere schwachsinnige Scheuer Aktion .....
Sozusagen eine BeSCHEUERte Aktion

Gruß Lutz
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Alt 18.10.2020, 14:18
Gustav_MV Gustav_MV ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich würde solch eine Sache auch völlig entspannt sehen. Eine solche Abschleppaktion bis zum nächsten Hafen würde ich immer als eine Hilfeleistung unter Sportlern abbuchen. Ich glaube, das selbst die Polizei damit kein Problem hätte, weil ja eine Gefahrensituation abgewendet wird.
Natürlich wird damit in der Praxis niemand Probleme haben. Und natürlich wird auch niemand einen mit Motorschaden zurücklassen, nur weil man sonst als Sportboot gegen die Verordnung verstieße. Es geht wie von wolf schon angesprochen darum, dass ein Gesetz völlig angemessenes Verhalten nicht als illegal darstellen soll; oder darum, dass Gesetze, die offensichtlich bescheuert sind, abgeschafft werden oder zumindest als solche herausgestellt werden.
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  #74  
Alt 18.10.2020, 18:17
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hab vielleicht so um die fünf mal jemanden abgeschleppt und wurde es zweimal selbst.

Das "ausschließlich" würde ja streng genommen auch meine Fahrt zum Kran betreffen.
Das hat weder einen Sport- noch einen Erholungszweck sondern dient lediglich dazu mein Boot wieder aus dem Wasser zu bekommen.
Wolf, du verrennst dich da gerade. Lass es dir halt mal von einem Juristen erklären.


PS: Wäre eine Fahrt mit der bösen Schwiegermutter dann auch verboten? Denn es wäre ja weder Erholung noch Sport? War nur ein Spaß.
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  #75  
Alt 18.10.2020, 18:21
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
Und natürlich wird auch niemand einen mit Motorschaden zurücklassen
Das ist auch ganz dringend zu empfehlen, vor allem auf Strecken mit "Berufern" wäre man da ganz schnell im Bereich der unterlassen Hilfeleistung.
Habe selbst mal einen Kollegen auf dem Main in letzter Sekunde vor einem Frachter gerettet.
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