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  #26  
Alt 13.02.2020, 20:38
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Bissel Phantasie braucht man da schon.....

Der eine Bruder könnte ja seinen Anteil am Boot zuvor an den Bruder abtreten und der verkauft ihm dann das ganze Boot (und Käufer tritt ihm wieder die Hälfte ab).

Es geht doch nur darum einen Beamten der ein Stück Papier sehen will ein Stück Papier zu zeigen.

Gruß
Chris
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  #27  
Alt 13.02.2020, 20:56
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Bissel Phantasie braucht man da schon.....

Der eine Bruder könnte ja seinen Anteil am Boot zuvor an den Bruder abtreten und der verkauft ihm dann das ganze Boot (und Käufer tritt ihm wieder die Hälfte ab).



Gruß
Chris
Was? Warum denn das, wenn eine Eigentümergemeinschaft doch so problemlos anerkannt wird?

Also, beide haben zu gleichen Anteilen dieses Boot geerbt, setze ich jetzt mal als gegeben voraus, dann sind auch beide die rechtmäßigen Eigentümer an diesem Boot.

Die Eigentumsverhältnisse gehen doch aus dem Erbschein hervor, damit ist doch alles klar, wenn nun noch dieses Boot auf diese beiden Namen registriert und versichert wird, ist doch der Drops gelutscht.

Entweder man kann es so machen, dass ein Boot zwei oder gar mehr Eigentümer hat oder das geht nicht.

Was denn nun?


Bootfan Dieter
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  #28  
Alt 13.02.2020, 21:40
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Wo ist das Problem eine Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmer eintragen zu lassen?
Zur Not könnte noch eine GbR gegründet werden.
So weit kann' s gehen?
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  #29  
Alt 13.02.2020, 22:42
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Und was machen sie wenn sie das Boot gar nicht "geerbt" haben? Weils nur so rumsteht ohne das das böse Finanzamt was weis?



Jetzt schreib ich schon wie Dieter...….
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #30  
Alt 14.02.2020, 05:37
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
… Es geht doch nur darum einen Beamten der ein Stück Papier sehen will ein Stück Papier zu zeigen. ...
Außer für das Beantragen des Kennzeichens beim WSA wollte noch nie ein Beamter den Kaufvertrag für eines meiner Boote sehen.
Also, Kennzeichen Beantragen, dafür das Eigentumsverhältnis schriftlich begründen (haben wir geerbt) und gut ist.

Übrigens heißt es in Zeile 1 des Antrages:
Name der/ des (Firma/ Vereins/ Eigentümergemeinschaft)

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 14.02.2020, 05:42
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Und was machen sie wenn sie das Boot gar nicht "geerbt" haben? Weils nur so rumsteht ohne das das böse Finanzamt was weis?



Jetzt schreib ich schon wie Dieter...….
Nichts anderes

Da sich das Boot in der EU befindet wird laut Zollkodex der Gemeinschaftscharakter (also Versteuert und verzollt) vermutet.
Ist das "böse" Finanzamt anderer Meinung muss es dafür den Nachweis erbringen.

Ist genauso wie bei (D)einer Rolex

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 14.02.2020, 08:36
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Außer für das Beantragen des Kennzeichens beim WSA wollte noch nie ein Beamter den Kaufvertrag für eines meiner Boote sehen.
Also, Kennzeichen Beantragen, dafür das Eigentumsverhältnis schriftlich begründen (haben wir geerbt) und gut ist.

Übrigens heißt es in Zeile 1 des Antrages:
Name der/ des (Firma/ Vereins/ Eigentümergemeinschaft)

Gruß Lutz
Nun, nimm mein Boot. Das liegt in den Niederlanden und ist bei keiner Behörde registriert. Wie weise ich da das Eigentum nach wenn mich die niederländische Polizei danach fragt? Mit einem Kaufvertrag deutsch/englisch ist das schnell erledigt. Nem niederländischen Polizisten die Erbengemeinschaft zu erklären wäre auf jeden Fall zeitaufwändiger. Wobei ich mir just for fun sicherlich auch irgendwann mal ein WSA Kennzeichen hole.

Gruß
Chris
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  #33  
Alt 14.02.2020, 09:23
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Warum sollte nach dem Eigentumsnachweis gefragt werden, wenn das Boot nicht als gestohlen gemeldet ist.
Machen das die Holländer einfach so ohne Anlass

Gruß Lutz
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  #34  
Alt 14.02.2020, 09:36
murphys law murphys law ist offline
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Man kann auch alles dramatisieren
Meine Boote liegen seit 30 Jahren in NL!
Mich hat noch nie die Polizei nach einem Eigentumsbeweis gefragt..., geschweige denn dies kontrolliert.
Ich müßte auch erst zu Hause nach dem Kaufvertrag suchen.
Habe so etwas aber auch noch nie von meinen Clubkameraden gehört! (alles NL`er)
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #35  
Alt 14.02.2020, 10:12
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Unglaublich, wie viel Hürden und Bedenken hier aufgetischt werden, für ein so einfaches Vorhaben.

@TE Dittschie,
gehe einfach zu einem WSA deiner Nähe, nehme ein paar Bilder mit, zeige dem WSA, das ihr das Geerbt habt, lasst das Boot als "Selbstbau" eintragen und fertisch.
Dann habt du und dein Bruder sehr sehr viel Spaß mit dem Boot.
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Gruß, Klaus

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  #36  
Alt 14.02.2020, 11:52
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Man kann auch alles dramatisieren
Meine Boote liegen seit 30 Jahren in NL!
Mich hat noch nie die Polizei nach einem Eigentumsbeweis gefragt..., geschweige denn dies kontrolliert.
Ich müßte auch erst zu Hause nach dem Kaufvertrag suchen.
Habe so etwas aber auch noch nie von meinen Clubkameraden gehört! (alles NL`er)
Dann teile deine Erkenntnisse mal dem ADAC mit. Dort wird ein Eigentumsnachweis bei den unbedingt mitzuführenden Dokumenten genannt.

Aber hey - du weisst es sicher besser

Gruß
Chris
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  #37  
Alt 14.02.2020, 11:56
dittschie dittschie ist offline
Deckschrubber
 
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Ich danke Euch für die vielen netten und lobenden Worte, das geht runter wie Öl
Natürlich ist ein gewisses Risiko dabei, es gemeinsam betreiben zu wollen. Alleine würde es sich wahrscheinlich aber keiner von uns zutrauen und einen Preis zu dem wir es guten Gewissens abgeben könnten, würde wohl niemand dafür ausgeben.
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  #38  
Alt 14.02.2020, 12:33
murphys law murphys law ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Dann teile deine Erkenntnisse mal dem ADAC mit. Dort wird ein Eigentumsnachweis bei den unbedingt mitzuführenden Dokumenten genannt.

Aber hey - du weisst es sicher besser

Gruß
Chris
Der ADAC ist auch nicht der Liebe Gott und schreibt oftmals Dinge über Regelungen im Ausland, welche einfach nicht stimmen!
Ich habe auch nicht gesagt, das ich es besser weiß, sondern nur aus meiner praktischen Erfahrung heraus geschrieben.
Wenn Du auf Grund Deiner Information und Erfahrung es anders handhabst, steht dem nichts im Wege, das entsprechende Formular bzw. Urkunde eingeschweißt (damit Wasserdicht) auf dem Boot mitzuführen.
Für mich ist das eine Form von "Vorauseilender Gehorsam"
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Thomas

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Geändert von murphys law (14.02.2020 um 12:49 Uhr)
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  #39  
Alt 14.02.2020, 12:59
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Dann teile deine Erkenntnisse mal dem ADAC mit. Dort wird ein Eigentumsnachweis bei den unbedingt mitzuführenden Dokumenten genannt.

Aber hey - du weisst es sicher besser

Gruß
Chris
1. Wenn's um Boote geht fragt man nicht den ADAC
2. Mit Eigentumsnachweis meint der ADAC den IBS und natürlich mit dem A hinten an der Nummer 12345-A

Gruß Lutz
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  #40  
Alt 14.02.2020, 13:22
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Zitat:
Zitat von dittschie Beitrag anzeigen
Ich danke Euch für die vielen netten und lobenden Worte, das geht runter wie Öl
Natürlich ist ein gewisses Risiko dabei, es gemeinsam betreiben zu wollen. Alleine würde es sich wahrscheinlich aber keiner von uns zutrauen und einen Preis zu dem wir es guten Gewissens abgeben könnten, würde wohl niemand dafür ausgeben.
Moin
Ich denke auch,dass z.b. die Fotodoku vom Bau des Bootes,alte Versicherungsscheine,und das formlose Zeugniss von Liegeplatznachbarn,Vereinskammeraden usw reichen müssten um das Eigentum an dem Boot hinreichend zu belegen,für selbst gebaute Boote gibt es ausser einige Materialrechnungen ja keine weiteren Kaufbelege.
Nein den Preis dendas Boot wirklich wert ist werdet ihr nicht erzielen können,einmal weil ältere Stahlboote am Markt immer unterbewertet sind und zum zweiten weil es sich um ein absolutes Unikat handelt.Stahlboot mit Teakdeck und Holzdeckshaus in der Bauausführung die ich auf den Bildern so sehe ist eine Liebhabersache die in einigen Ecken auch nicht so ganz pflegeleicht sein könnte,könnte nicht unbedingt ist weil euer Vater wohl ein Könner und Kenner der Materie war.
Wenn mit dem Boot keine Binnenwasserstrassen befahren werden sollen ist eine Regestrierung eigentlich nicht erforderlich,nichts des so trotz habe ich meinen Eigenbau dann doch mal beim BSH ein Flaggenzertifikat samt Regestriernummer verpassen lassen,um auch mal "rechtssicherheitsentspannt"Oberelbe und ELK befahren zu können,reichte schon dass ich mir hinsichtlich der Führerscheinordnung(binnen)immer was zurechtlegen musste(Amtl SpoboFüsch+Segelschein A ohne Motor)das entfällt jezt weil mein Diesel keine15Pferde wegzieht.
Viel Segelspaß mit diesem tollen Erbstück,hat der Vater euch nicht ab und an mal mit raus genommen?Mein Boot fahre ich ja auch oft als Egoeinhänderlasstmichalleinruhetrip,aber so Vater-Kinder oder Vater-Frau-Kindertouren werden immer mal gemacht,die müssen ja alle wissen wie man mit dem Teil klar kommt wenn ich mal weg bleib.
gruss hein
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  #41  
Alt 14.02.2020, 13:28
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Mascot-28 Mascot-28 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von dittschie Beitrag anzeigen
Das ist ja wirklich ein richtig schönes Schiffchen, das müsst Ihr aber gut in Ehren für Euren Vater halten und er freut sich bestimmt immer wenn er Euch von oben beim segeln zuschaut.

Beste Grüße
Dieter
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  #42  
Alt 14.02.2020, 13:28
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
Ich denke auch,dass z.b. die Fotodoku vom Bau des Bootes
Wenn's nicht zu privat ist, würden wir gerne an dieser Fotodoku teilhaben.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #43  
Alt 14.02.2020, 13:31
Günter Günter ist offline
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Gilt der Bootsschein vom WSA nicht als Eigentumsnachweis?
__________________
---------------------------
Gruß

Günter
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  #44  
Alt 14.02.2020, 14:03
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Gilt der Bootsschein vom WSA nicht als Eigentumsnachweis?
Nein, denn den bekommt jeder, der die Anmeldegebühr bezahlt ohne weiteren Nachweis.

Bootfan Dieter
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  #45  
Alt 14.02.2020, 14:22
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nein, denn den bekommt jeder, der die Anmeldegebühr bezahlt ohne weiteren Nachweis.

Bootfan Dieter
Moin
Na ja nu,das Flaggenzertifikat(was sich für überwiegend See-und Seeschifffahrtsstrassen befahrenden Boote geziemt)istauch kein alleingültiger Eigentumsnachweis,ob wohl ich als Anmelder für einen Eigenbau Materialrechnungen,Konstruktionsunterlagen,eine Baulizensnummerund Vertrag da zu und die obligatorischen Fotos(Seite,Heck und Typenschild im Cockpit)beibringen musste.
gruss hein
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  #46  
Alt 14.02.2020, 16:23
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nein, denn den bekommt jeder, der die Anmeldegebühr bezahlt ohne weiteren Nachweis.

Bootfan Dieter
Gegenargument:

Amtliche Bootsdokumente sind:
> Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen
> Flaggenzertifikat
> Schiffsbrief
> Schiffszertifikat
Amtlich anerkannte Bootsdokumente sind:
>Internationale Bootsscheine (IBS), ausgestellt von den Organisationen / Verbänden Deutscher Motoryachtverband, Deutscher Seglerverband, Allgemeiner Deutscher Automobilclub.

Bootspapiere sind ein international anerkannter Eigentumsnachweis. Sie sind auch die Voraussetzung zur Kennzeichnung eines Kleinfahrzeuges beim Einsatz auf den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Donau und im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
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Gruß, Klaus

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  #47  
Alt 14.02.2020, 16:49
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nein, denn den bekommt jeder, der die Anmeldegebühr bezahlt ohne weiteren Nachweis.

Bootfan Dieter
Beim WSA ist bei Bootsanmeldungen zur Erteilung eines Kennzeichens ein Eigentumsnachweis erforderlich.

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...gen/index.html
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  #48  
Alt 14.02.2020, 19:28
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schwinge schwinge ist offline
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Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
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Jain - es reicht die "ausreichende Begründung", dass es sich um Eigentum handelt. Und das dürfte, wie hier schon so oft geschrieben problemlos möglich sein.
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  #49  
Alt 15.02.2020, 06:55
Benutzerbild von rollow112
rollow112 rollow112 ist offline
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Boot: Super Kaag de luxe 960
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...ich glaube die beiden sind schon total verwirrt und würden am liebsten
ihr Boot verkaufen, wenn ihr hier so weiter macht.

Es muss doch wohl eine eindeutige klare Regelung geben!

Jetzt mein Senf dazu um alle zu verwirren.
So - ich habe ein Auto aus USA und keinerlei Papiere dafür - kein title, keine Zoll-
Bescheinigung - NIX
Also ab zum Straßenverkehrsamt und eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben.
MEIN Auto !
Kann man so etwas nicht auch beim WSA machen?
__________________
Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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  #50  
Alt 15.02.2020, 07:30
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
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Zitat:
Zitat von rollow112 Beitrag anzeigen
...ich glaube die beiden sind schon total verwirrt und würden am liebsten
ihr Boot verkaufen, wenn ihr hier so weiter macht.

Es muss doch wohl eine eindeutige klare Regelung geben!

Jetzt mein Senf dazu um alle zu verwirren.
So - ich habe ein Auto aus USA und keinerlei Papiere dafür - kein title, keine Zoll-
Bescheinigung - NIX
Also ab zum Straßenverkehrsamt und eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben.
MEIN Auto !
Kann man so etwas nicht auch beim WSA machen?
Ja klar, das doch die Regel.
Hier wird immer von Dingen ausgegangen, die garnicht da sind oder nichts zu dem Ausgangspost zu tun haben.

Ganz einfach, zwei Brüder haben ein Boot, wollen es Zulassen und versichern.
Also, einfach zum WSA gehen, sagen/bescheinigen, daß das Boot geerbt wurde, Papiere ausfüllen und fertig. Boot wird als "Selbstbau" eingetragen, und das wars.

Hier wird rumgekrackselt mit Erbrecht und lauter unnütz Zeug.
__________________
Gruß, Klaus

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