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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.02.2020, 13:18
dittschie dittschie ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 13.02.2020
Ort: Kreis Dithmarschen
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6 Danke in 2 Beiträgen
Standard Selbstgebaute Segelyacht ohne Papiere geerbt

Hallo zusammen,

ich hoffe diese Kategorie hier ist richtig gewählt und es findet sich jemand, der einen guten Rat hat.
Mein kürzlich verstorbener Vater hat in den 80ern einen 9,5m Stahl-Spitzgatter nach dem Vorbild einer klassischen Yacht gebaut und ca. 1990 zu Wasser gebracht. Soviel ich weiß, hat das Schiff aber keinerlei Papiere oder eine Anmeldung. Es gibt nur eine Haftpflicht-Versicherung auf deren Rechnungen der Bootsname auftaucht.
Ich würde das Schiff zukünftig gerne mit meinem Bruder (wir sind die einzigen Erben) gemeinsam betreiben, allerdings nur wenn wir das Schiff vernünftig anmelden und Kasko-Versichern, da wir nicht wie unser Vater alles selbst machen können...
Hat jemand eine Idee, wie man einen Eigentumsnachweis o.ä. erbringen kann?
Materialrechnungen etc. gibt es nicht bzw. kaum, das meiste kam Tatsächlich vom Schrott oder von Flohmärkten etc.
Es gibt allerdings ein recht ausführliches Fotoalbum mit Aufnahmen der verschiedenen Bauschritte.
Es wäre für uns auch ok, wenn wir tatsächlich MwSt. auf den Wert des Schiffs zahlen müssten, nur haben wir keinerlei Ahnung wie man so etwas angehen sollte.

Ich bin für alle Tipps dankbar.
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  #2  
Alt 13.02.2020, 13:36
Leuchtturm Leuchtturm ist offline
Vice Admiral
 
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1.373 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Geht doch mal zum Schifffahrsamt und fragt nach. Ein Selbstbau wird so eigentlich anerkannt ohne große Probleme. Ihr könnt doch den Erbschein mitnahmen um das Eigentum zu belegen. Die Leute hier in Duisburg waren sehr nett als ich ein Selbstbeu angemeldet habe den mir ein alter Fischer verkaufte.
__________________
Gruß und Ahoi Martin
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  #3  
Alt 13.02.2020, 13:41
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
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28.413 Danke in 11.432 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von dittschie Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich hoffe diese Kategorie hier ist richtig gewählt und es findet sich jemand, der einen guten Rat hat.
Mein kürzlich verstorbener Vater hat in den 80ern einen 9,5m Stahl-Spitzgatter nach dem Vorbild einer klassischen Yacht gebaut und ca. 1990 zu Wasser gebracht. Soviel ich weiß, hat das Schiff aber keinerlei Papiere oder eine Anmeldung. Es gibt nur eine Haftpflicht-Versicherung auf deren Rechnungen der Bootsname auftaucht.
Ich würde das Schiff zukünftig gerne mit meinem Bruder (wir sind die einzigen Erben) gemeinsam betreiben, allerdings nur wenn wir das Schiff vernünftig anmelden und Kasko-Versichern, da wir nicht wie unser Vater alles selbst machen können...
Hat jemand eine Idee, wie man einen Eigentumsnachweis o.ä. erbringen kann?
Materialrechnungen etc. gibt es nicht bzw. kaum, das meiste kam Tatsächlich vom Schrott oder von Flohmärkten etc.
Es gibt allerdings ein recht ausführliches Fotoalbum mit Aufnahmen der verschiedenen Bauschritte.
Es wäre für uns auch ok, wenn wir tatsächlich MwSt. auf den Wert des Schiffs zahlen müssten, nur haben wir keinerlei Ahnung wie man so etwas angehen sollte.

Ich bin für alle Tipps dankbar.
Erst einmal mein Beileid.

Gibt es ein Testament in dem das Schiff aufgeführt ist? Ansonsten steht euer Vater ja als Eigner in den Versicherungsunterlagen. Dann wäre der Erbschein ja der Eigentumsnachweis.

Eine Anmeldung sollte damit beim WSA kein Problem darstellen, aber die braucht ihr auch nur wenn ihr binnen fahren wollt. Auf See reicht der Name und der Heimathafen.

Versicherung: Ich würde mich an die bisherige wenden, den Haftpflichtvertrag auf mich umschreiben lassen und fragen was eine Kasko kostet. Dafür müsstet ihr euch aber auf einen Wert des Schiffes einigen, ohne Bilder vom Boot gesehen zu haben ist das schwer, aber 80er, Stahl, Eigenbau. Denke der Wert wird zwischen 5 und 15kEuro liegen.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 13.02.2020, 13:47
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von dittschie Beitrag anzeigen
… Hat jemand eine Idee, wie man einen Eigentumsnachweis o.ä. erbringen kann? …
… Es wäre für uns auch ok, wenn wir tatsächlich MwSt. auf den Wert des Schiffs zahlen müssten...
"ausreichend schriftlich begründen."

Auf dem Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens … heißt es unter Eigentumsnachweis:
Kaufvertrag oder Rechnung a) für das Boot b) für den Motor.
Können keine Eigentumsnachweise vorgelegt werden, bitte die Eigentumsverhältnisse ausreichend schriftlich begründen.

Da Euer Vater das Material wohl kaum in die EU geschmuggelt haben wird, kann auch keine MwSt. fällig sein.
Ein MwSt.-Nachweis wird vom WSA ohnehin nicht verlangt.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #5  
Alt 13.02.2020, 14:10
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Das Wasser- und Schiffahrtsamt kannst Du Dir aussuchen, egal wo Du wohnst. Einfach googeln.

Die Nummer eines etwaigen Motors wird gerne mit in den Kennzeichenausweis eingetragen , da ja in Eurem Fall wohl keine Baunummer des Rumpfes vorhanden ist.

Das WSA-Köln ist nach meiner Erfahrung hilfsbereit und sachkundig. Alles andere wurde oben schon genannt.

Ach so: Herzlich willkommen hier im Forum der Bootsverrückten!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (13.02.2020 um 14:12 Uhr) Grund: Begrüssung
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  #6  
Alt 13.02.2020, 14:29
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hein mk hein mk ist offline
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Moin Dittschie
Wir sind hier ja alle auch etwas gespannt auf Bilder,auch aktuelle,da kann man mal beurteilen ob z.B. eine Kaskoversicherung und in welchem Umfang überhaupt lohnt,oder ob eine Haftpflicht(die sollte man immer haben)incl.Bergekostenversicherung nicht sinnvoller ist.Normale alterung und Verschleiss zahlen Kaskoversicherungen ja nicht sondern nur Schäden durch selbst verursachte Unfälle oder andere äussere einwirkungen zustande gekommen sind.Wenn das Fahrzeug bisher auf Binnenwasserstrassen der Bundesrepublik betrieben wurde müsste es auch rergestriert sein,erkennt man an einer Zahlen und Buchstabenkombi die beidseits am Bug oder am Heck des Bootes zusätzlich zum Namen angebracht ist.
Sonst weiß ich auch nicht?Meine Söhne und Töchter sind was mein selbst gebautes Boot angeht so weit informiert,dass sie im Erbfalle wüssten wie sich alles verhält.
gruss hein
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  #7  
Alt 13.02.2020, 14:30
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schwinge schwinge ist offline
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Es reicht wenn Du das Eigentum "ausreichend begründest" wenn kein Kaufvertrag vorhanden ist.

Die Anmeldung beim WSA würde ich auf jeden Fall machen, sie wird mittlerweile auch an der EU - Küste anerkannt (glaube alle Länder? der EU). Und die erforderlichen Nachweise erscheinen mir beim WSA am einfachsten zu erbringen.

Gruß, Rainer

Ps. Mit dem WSA Köln haben wir auch gute Erfahrungen gemacht. Da ging es um Anmeldung für einen Minderjährigen. Hingefahren mit Erziehungsberechtigten und Jugendlichen - mit Kennzeichen zurück gekommen (also mit den Papieren dafür).
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  #8  
Alt 13.02.2020, 15:27
dittschie dittschie ist offline
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Vielen Dank euch allen für die Hinweise, das macht auf jeden Fall Mut und Hoffnung.
Ich werde dann tatsächlich als erstes auf die Versicherung zugehen und mal fragen ob und wie die uns etwas bestätigen können.
Ein Testament gibt es leider nicht.
Für Binnengewässer ist es denke ich auch nicht registriert, da er eigentlich nur auf Nord- und Ostsee und der Eider/NOK etc. unterwegs war.

Hier gibt es ein Paar Bilder: https://drive.google.com/drive/folde...W0?usp=sharing

Die Bilder sind von 2013 und 2015, der Pflegezustand ist momentan aber nicht viel schlechter. Aktuell ist der Motor (alter Peugeot PKW Diesel) allerdings ausgebaut und ein neuer Motor (auch ein alter Peugeot, aber etwas neuer) hängt am Kettenzug über dem Cockpit. Die Kupplungsglocke hat unser alter Herr schon angepasst, ich denke wir müssen uns noch um die Anbindung von Auspuff und Kühltaschen (und wahrscheinlich jede Menge unterschätzter Kleinkram) kümmern.
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  #9  
Alt 13.02.2020, 15:38
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Dat is ja ein wunderschönes Teil

meint und grüßt der Rainer
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  #10  
Alt 13.02.2020, 15:54
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Emotion Emotion ist offline
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Oh ja sehr sehr schön!

Da würde ich sogar 20kEuro Versicherungswert ansetzen.

Und Für Nord und Ostsee sowie NOK brauchst du nix!
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Hendrik
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  #11  
Alt 13.02.2020, 15:54
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paulemeier1 paulemeier1 ist offline
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ein Traum, wenn die Bilder aktuell sind seht zu das Ihr das Boot gut Kasko versichert. Eine Zulassung für die see braucht man nicht. Name und Heimathafen ans Heck und gut is.
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  #12  
Alt 13.02.2020, 15:56
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zum "Ummelden" und zur Versicherung habt ihr ja nun reichlich Hinweise bekommen, allerdings möchte ich mal als "Advokat des Teufels" anmerken, dass ein Doppelbesitz immer Probleme macht, es geht ja schon damit los, wer denn als Eigner bei der Versicherung und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eingetragen werden soll, mir ist nicht bekannt, ob man da als "Erbengemeinschaft" gemeinsam eingetragen werden kann und wenn, dann gehen ja erst die Probleme los.


Es fängt damit an, dass man sich in allen Dingen, wirklich ALLEN Dingen vollkommen einig sein MUSS, was nicht möglich ist, der eine möchte das alte Antifouling runtermachen und neues drauf, der andere nicht, weil es ja noch gut ist, was der andere aber ganz anders sieht, der eine möchte gerne dann und dann mit dem Boot fahren, was dem anderen gar nicht passt, der möchte auch, und zwar genau zu der Zeit.

Das wird ein Albtraum werden, glaubt mir, das ist immer so, auch wenn man sich das jetzt noch nicht vorstellen kann, es wird aber so kommen.

Irgendwann wirst du dann mal ungeplant und nicht mit deinem Bruder abgesprochen einfach so mal mit ein paar neuen Bekannten das tolle Boot nur besichtigen wollen .......... aber das Boot ist weg, nach einem Telefongespräch mit deinem Bruder erfährst du dann, dass der das Boot an einige seiner Freunde ausgeliehen hatte, da er genau weiß, dass du da was gegen hättest, hat er dich also erst gar nicht informiert und wenn du nicht ungeplant aufgetaucht wärest, hättest du auch niemals Kenntnis davon erlangt.


Erst ist noch alles pure Harmonie, aber dann läuft das aus dem Ruder, ist so.

Daher mein Rat: Nur einer von euch kann der neue Alleinbesitzer sein, macht nen schriftlichen Vertrag und einigt euch, wer das sein soll, dafür bekommt dann der Verzichtende Ausgleich anderer Art, damit sich niemand übervorteilt fühlt, ganz wichtig für den Frieden in der Zukunft.


Bootfan Dieter
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  #13  
Alt 13.02.2020, 15:58
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Zum "Ummelden" und zur Versicherung habt ihr ja nun reichlich Hinweise bekommen, allerdings möchte ich mal als "Advokat des Teufels" anmerken, dass ein Doppelbesitz immer Probleme macht, es geht ja schon damit los, wer denn als Eigner bei der Versicherung und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eingetragen werden soll, mir ist nicht bekannt, ob man da als "Erbengemeinschaft" gemeinsam eingetragen werden kann und wenn, dann gehen ja erst die Probleme los.


Es fängt damit an, dass man sich in allen Dingen, wirklich ALLEN Dingen vollkommen einig sein MUSS, was nicht möglich ist, der eine möchte das alte Antifouling runtermachen und neues drauf, der andere nicht, weil es ja noch gut ist, was der andere aber ganz anders sieht, der eine möchte gerne dann und dann mit dem Boot fahren, was dem anderen gar nicht passt, der möchte auch, und zwar genau zu der Zeit.

Das wird ein Albtraum werden, glaubt mir, das ist immer so, auch wenn man sich das jetzt noch nicht vorstellen kann, es wird aber so kommen.

Irgendwann wirst du dann mal ungeplant und nicht mit deinem Bruder abgesprochen einfach so mal mit ein paar neuen Bekannten das tolle Boot nur besichtigen wollen .......... aber das Boot ist weg, nach einem Telefongespräch mit deinem Bruder erfährst du dann, dass der das Boot an einige seiner Freunde ausgeliehen hatte, da er genau weiß, dass du da was gegen hättest, hat er dich also erst gar nicht informiert und wenn du nicht ungeplant aufgetaucht wärest, hättest dun auch niemals Kenntnis davon erlangt.


Erst ist noch alles pure Harmonie, aber dann läuft das aus dem Ruder, ist so.

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Bootfan Dieter
Dagegen sprechen zig funktionierende Eignergemeinschaften!
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  #14  
Alt 13.02.2020, 16:05
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Ich habe mir letztens für meinen Selbstbau einen Bootsschein beim DSV geholt und da ging es darum, dass ich Materialrechnungen einreichen sollte. Ich habe dann gesagt, dass das nicht das einzige Boot ist und es etwas schwierig ist, zu sagen, wo jetzt was her ist. Ich habe dann einfach einen ganzen Stapel in Kopie eingereicht und es war gut.

Auf Euch übertragen: Der Rechtsgrund des Erwerbes ist der Erbfall. Ihr könnt belegen, dass ihr das Boot geeerbt habt und das sollte reichen. Es ist eigentlich hier alles gesagt, häufig trifft man gerade bei den Verbänden aber auch bei den Behörden auf vernünftige Leute, mit denen man vernünftig reden kann.

Für den Bereich der Versicherung würde ich auch eher gucken, dass das Haftpflicht- und Bergerisiko abgesichert ist. Der Hinweis von heinmk klang sehr vernünftig.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #15  
Alt 13.02.2020, 16:09
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Zum "Ummelden" und zur Versicherung habt ihr ja nun reichlich Hinweise bekommen, allerdings möchte ich mal als "Advokat des Teufels" anmerken, dass ein Doppelbesitz immer Probleme macht, es geht ja schon damit los, wer denn als Eigner bei der Versicherung und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eingetragen werden soll, mir ist nicht bekannt, ob man da als "Erbengemeinschaft" gemeinsam eingetragen werden kann und wenn, dann gehen ja erst die Probleme los.


Es fängt damit an, dass man sich in allen Dingen, wirklich ALLEN Dingen vollkommen einig sein MUSS, was nicht möglich ist, der eine möchte das alte Antifouling runtermachen und neues drauf, der andere nicht, weil es ja noch gut ist, was der andere aber ganz anders sieht, der eine möchte gerne dann und dann mit dem Boot fahren, was dem anderen gar nicht passt, der möchte auch, und zwar genau zu der Zeit.

Das wird ein Albtraum werden, glaubt mir, das ist immer so, auch wenn man sich das jetzt noch nicht vorstellen kann, es wird aber so kommen.

Irgendwann wirst du dann mal ungeplant und nicht mit deinem Bruder abgesprochen einfach so mal mit ein paar neuen Bekannten das tolle Boot nur besichtigen wollen .......... aber das Boot ist weg, nach einem Telefongespräch mit deinem Bruder erfährst du dann, dass der das Boot an einige seiner Freunde ausgeliehen hatte, da er genau weiß, dass du da was gegen hättest, hat er dich also erst gar nicht informiert und wenn du nicht ungeplant aufgetaucht wärest, hättest du auch niemals Kenntnis davon erlangt.


Erst ist noch alles pure Harmonie, aber dann läuft das aus dem Ruder, ist so.

Daher mein Rat: Nur einer von euch kann der neue Alleinbesitzer sein, macht nen schriftlichen Vertrag und einigt euch, wer das sein soll, dafür bekommt dann der Verzichtende Ausgleich anderer Art, damit sich niemand übervorteilt fühlt, ganz wichtig für den Frieden in der Zukunft.


Bootfan Dieter

Eieiei, ich hoffe, da spricht nicht Deine konkrete schlechte Erfahrung.

Aber um das ein wenig abzukürzen:

Eignergemeinschaft grundsätzlich kein Problem, Eintragung auch kein Thema, sauber die Verhältnisse (am besten schriftlich) regeln und vielleicht etwas Spaß an der gemeinsamen Sache haben!

Die Probleme gehen dann los, wenn derjenige, der nicht eingetragen ist, mit dem Schiff ohne ausreichende, notarielle Vollmacht unterwegs ist. Im Bedarfsfall geht's da in ganz andere Richtungen (Steuer/Finanzamt Charter, Haftung, Eigentumsnachweis, Versicherungsschutz für den Ausleihenden etc.)
Davor hätte ICH mehr Respekt als vor einem offenen Wort gegenüber der Geschwisterschaft.

VG Stephan
__________________
Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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  #16  
Alt 13.02.2020, 16:09
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Pianist Pianist ist offline
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Also ich gehe einfach mal davon aus, dass er sich mit seinem Bruder gut versteht, sonst käme er ja gar nicht auf eine solche Idee. Wenn sich dann im Laufe der Zeit herausstellt, dass der eine das Boot zu 90 Prozent nutzt, und der andere fast nie, kann man ja über eine neue Regelung nachdenken. Aber zunächst mal sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer und haften übrigens auch gesamtschuldnerisch für alles, was mit dem Boot zu tun hat. Von daher auf jeden Fall die Versicherung sauber halten.

Zulassungsmäßig dürfte kein einziges WSA mit diesem Boot irgendein Problem haben. Da sind zwei Brüder, deren Vater das Boot gebaut hat, und die Entstehung ist auch noch mit Fotos dokumentiert. Und die beiden Brüder haben einen Erbschein. Klarer geht es doch gar nicht.

Matthias
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  #17  
Alt 13.02.2020, 16:19
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Für den Bereich der Versicherung würde ich auch eher gucken, dass das Haftpflicht- und Bergerisiko abgesichert ist. Der Hinweis von heinmk klang sehr vernünftig.
Ich nicht, denn man bekommt 20000 Euro für 200 Euro im Jahr Kaskoversichert mit Allgefahrenabdeckung.

Dann hat man 20000 Euro wenn das Schiff Abbrennt, sinkt oder geklaut wird, die Bergung ist auch versichert und wenn es im Sturm das Segel zerreißt oder der Mast bricht gibt einmal neu!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #18  
Alt 13.02.2020, 16:50
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rollow112 rollow112 ist offline
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Boot: Super Kaag de luxe 960
3.550 Danke in 1.143 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von dittschie Beitrag anzeigen
Moin,
ein super schönes Boot habt Ihr da geerbt. Euer Vater hatte einen guten Geschmack.

...und herzlich willkommen im

Viel Spaß mit dem tollen Boot wünsche ich Euch.
__________________
Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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  #19  
Alt 13.02.2020, 17:46
murphys law murphys law ist offline
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Boot: Rettungssloep
3.123 Danke in 1.433 Beiträgen
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Ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazu geben...
Es ist ein wunderschönes Boot. Nicht nur vom Design, sondern auch wie es scheint vom Pflegezustand und der ausgeführten Fachmannschaft
Mit dem richtigen Versicherungsmakler (eventuell Blaue Elise, Norman), sollte es auch kein Problem sein das Boot gut zu versichern (eigene Erfahrung mit Oldtimer Boot).

Erhaltet es gut "Jungens", denn euer Vater hat sichtbar viel Herzblut auch hinein gebaut...
Es ist doch eine schöne Vorstellung , wenn er von oben runter schaut und sich freut , wie seine "Jungs" Spaß daran haben und damit umgehen.
solltet ihr wirklich mal uneins sein über etwas , könnte ein versöhnlicher Gedanke von Euch beiden an "Vattern" vielleicht helfen die Krise zu überwinden........
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #20  
Alt 13.02.2020, 18:29
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sporty sporty ist offline
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Hi ?
Da habt ihr ein sehr schönes Schiff geerbt.
Wünsche Euch viel Freude an und mit dem Schmuckstück.
So etwas kann man nur gemeinsam "in Ehren" halten.

Zum Thema Registrierung wurde auch einiges geschrieben.
Vielleicht läßt sich das Bj. auf vor 1989 eingrenzen?
Dann noch Eigenbau?
Damit sollte es kein Problem sein, das Schiff zu registrieren und bei der Versicherung einen gewünschten Vertrag zu bekommen.

Geändert von sporty (13.02.2020 um 18:36 Uhr)
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  #21  
Alt 13.02.2020, 18:49
hugonline hugonline ist offline
Captain
 
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845 Danke in 302 Beiträgen
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Moin,
um wegen der Versicherungshöhe ganz sicher zu gehen, würde ich einen Gutachter oder den Versicherungsmakler dransetzen - die Investition lohnt sich im Schadensfall.
Man selbst neigt ja eher dazu einen zu hohen Betrag anzusetzen.
Gruss
Hermann
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  #22  
Alt 13.02.2020, 19:02
murphys law murphys law ist offline
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3.123 Danke in 1.433 Beiträgen
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Bei dem Boot (Sloep von 1954) hat es der Versicherung gereicht lediglich Fotos zu schicken und mein Wunschpreis(Liebhaberpreis) wurde akzeptiert.
Wie es dann letztlich im realen Versicherungsfall aussieht, weiß ich nicht?
War aber ein gutes Gefühl.
Die höhere Prämie sacken sie zumindest gerne ein bis jetzt
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #23  
Alt 13.02.2020, 21:16
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Federball Federball ist offline
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Bei mir im Verein haben 2 Brüder 1 IW 40 geerbt. Seit rund 20 Jahren alles ok.
Schönes Boot!
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  #24  
Alt 13.02.2020, 21:28
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
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Denke auch ein Telefonat mit Blaue Elise kann da helfen, vielleicht kann ihm ja jemand seine Telefon Nr. zuschicken.

Falls ihr mal ins Ausland wollt würde ich mir überlegen mal einen Kaufvertrag aufzusetzen. Könnte mir vorstellen dass so ein Kaufvertrag als Eigentumsnachweis nicht verkehrt ist.

Ansonsten eben einen internationalen Bootsschein beantragen. Und falls ein Funkgerät vorhanden ist auch noch dieses ummelden.

Gruß
Chris
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  #25  
Alt 13.02.2020, 21:32
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Falls ihr mal ins Ausland wollt würde ich mir überlegen mal einen Kaufvertrag aufzusetzen.
Chris
Und wer ist dann im Erbfall der Verkäufer?
Die Geschäftsfähigkeit endet mit dem Tode.
__________________
Gruss, Dirk
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