boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 76Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 76
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 28.11.2017, 18:02
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.921
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.022 Danke in 4.856 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Naja du musst den Herrn dort schon darlegen, wieso das Boot Gemeinschaftscharakter haben sollte. Wenn sie das akzeptieren und dir den Wisch geben...dann ist gut.
Auf den Internetseiten des Zoll findet sich folgende Begriffsbestimmung zu Gemeinschaftswaren:

Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren gemäß Art. 313 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) als Gemeinschaftswaren, solange nicht der Nachweis erbracht wird, dass es sich um Nichtgemeinschaftswaren handelt.

Gemeinschaftsware ist versteuert, und wer etwas anderes vermutet, der muss dann das Gegenteil beweisen.
Alles andere widerspricht m.E. auch der Unschuldsvermutung, welche ein Menschenrecht ist.

Gruß Lutz

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 29.11.2017, 07:56
Benutzerbild von JohnMaynard
JohnMaynard JohnMaynard ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Da, wo (angeblich) Hochdeutsch gesprochen wird... ;-)
Beiträge: 315
Boot: Galeon 330 fly
135 Danke in 80 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Naja du musst den Herrn dort schon darlegen, wieso das Boot Gemeinschaftscharakter haben sollte. Wenn sie das akzeptieren und dir den Wisch geben...dann ist gut.
...und wenn sie`s nicht akzeptieren, hab ich mich quasi selbst angezeigt
__________________
----------------
Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen...
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 29.11.2017, 08:03
Benutzerbild von JohnMaynard
JohnMaynard JohnMaynard ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Da, wo (angeblich) Hochdeutsch gesprochen wird... ;-)
Beiträge: 315
Boot: Galeon 330 fly
135 Danke in 80 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf den Internetseiten des Zoll findet sich folgende Begriffsbestimmung zu Gemeinschaftswaren:

Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren gemäß Art. 313 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) als Gemeinschaftswaren, solange nicht der Nachweis erbracht wird, dass es sich um Nichtgemeinschaftswaren handelt.

Gemeinschaftsware ist versteuert, und wer etwas anderes vermutet, der muss dann das Gegenteil beweisen.
Alles andere widerspricht m.E. auch der Unschuldsvermutung, welche ein Menschenrecht ist.

Gruß Lutz

Gruß Lutz
Und genau vor diesem sinnvollen Hintergrund, ist es generell dann nicht nachvollziehbar, warum der Bootseigner beweisen muß, DASS versteuert wurde - und nicht der Zoll die Beweislast hat, dass diese NICHT erfolgt ist.
Die Unschuldsvermutung wird damit ja wohl komplett ausgehebelt...
__________________
----------------
Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 29.11.2017, 08:39
RambaZamba RambaZamba ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.11.2017
Ort: Gramatneusiedl
Beiträge: 5
Boot: costruito in Italia
Rufzeichen oder MMSI: OEX4711
3 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Immer das gleiche Problem und die Unsicherheit.
Wenn ich ein Boot in einem Land der EU kaufe, muss es einmal EU-Versteuert sein. Wie soll es sonst in die EU Zollunion gekommen sein?

Wenn der Besitzer im Kaufvertrag versichert, das Boot ist EU-versteuert, ist doch alles geklärt.

Sollte es jemals zu einer zollrechtlichen Untersuchung kommen (ist geringer als einen Lottogewinn zu machen), dann reicht der Kaufvertrag als Beweis aus.
In fraglichen Fällen ermittelt die Zollbehörde mittels den Bootsdaten (Hullnumber, Motorseriennummern) über die Herkunft und die Einfuhrumsatzsteuer des Bootes bzw. deren Vorbesitzern.
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 29.11.2017, 08:41
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 788
Boot: Shetland 536
379 Danke in 250 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RambaZamba Beitrag anzeigen
In fraglichen Fällen ermittelt die Zollbehörde mittels den Bootsdaten (Hullnumber, Motorseriennummern) über die Herkunft und die Einfuhrumsatzsteuer des Bootes bzw. deren Vorbesitzern.
Hallo,

träume weiter . Ich hatte das bei mir probiert. Das WSA löscht die Halterdaten sehr schnell - es ist nicht wie bei Autos.

Ich denke, wenn man ins Ausland geht T2L, ansonsten schert sich doch kein Mensch darum.

Grüße
Tycho

Geändert von TychoGold (29.11.2017 um 13:03 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 29.11.2017, 09:11
Benutzerbild von JohnMaynard
JohnMaynard JohnMaynard ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Da, wo (angeblich) Hochdeutsch gesprochen wird... ;-)
Beiträge: 315
Boot: Galeon 330 fly
135 Danke in 80 Beiträgen
Standard

Für mich persönlich ist das Thema jetzt tatsächlich erstmal durch: es war in der Tat möglich über den damaligen Händler eine Kopie der ursprüngliche Rechnung zu bekommen.
Dennoch immer wieder ein leidiges Thema, das immer wieder Anlass zu diesen Diskussionen geben wird...

Danke, an alle! Zumindest wieder `ne Menge gelernt
__________________
----------------
Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen...
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 29.11.2017, 10:45
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf den Internetseiten des Zoll findet sich folgende Begriffsbestimmung zu Gemeinschaftswaren:

Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren gemäß Art. 313 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) als Gemeinschaftswaren, solange nicht der Nachweis erbracht wird, dass es sich um Nichtgemeinschaftswaren handelt.

Gemeinschaftsware ist versteuert, und wer etwas anderes vermutet, der muss dann das Gegenteil beweisen.
Alles andere widerspricht m.E. auch der Unschuldsvermutung, welche ein Menschenrecht ist.

Gruß Lutz

Gruß Lutz
Wie du dem Zöllner die Geschichte mit der Unschuldsvermutung und dem Menschenrecht bei einer Kontrolle erklären willst, weiss ich nicht...

Fakt ist, dass es Kontrollen in einigen Ostseehäfen gab.
In Kühlungsborn zum Beispiel sind die Zöllner über den Steg geschlendert und haben nach MWST-Nachweisen gefragt. Oft und gerne werden solche Kontrollen auch in Kombination mit dem Finanzamt durchgeführt.
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 29.11.2017, 11:23
RambaZamba RambaZamba ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.11.2017
Ort: Gramatneusiedl
Beiträge: 5
Boot: costruito in Italia
Rufzeichen oder MMSI: OEX4711
3 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Es freut mich, dass es ALLE hier immer besser wissen.
Eine Frage an die Runde, wer wurde bereits auf den MwSt Nachweis geprüft, oder wisst ihr alles von Leuten, die es von anderen Leuten gehört haben sollten..

Zufällig habe ich einen Freund in Österreich beim Zoll, der sagt Boote werden auf Grund der Hullnumber vom Hersteller über Importeur über den Verkäufer und ehemalige Besitzverhältnisse recherchiert, sofern der aktuelle Besitzer keine eindeutige Beweise hat.

Und wenn ein Boot bereits in der EU ist, wie ist es dann ohne Zoll dorthin gekommen? im Hosensack geschmuggelt.
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 29.11.2017, 11:54
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von RambaZamba Beitrag anzeigen
Es freut mich, dass es ALLE hier immer besser wissen.
Eine Frage an die Runde, wer wurde bereits auf den MwSt Nachweis geprüft, oder wisst ihr alles von Leuten, die es von anderen Leuten gehört haben sollten..

Zufällig habe ich einen Freund in Österreich beim Zoll, der sagt Boote werden auf Grund der Hullnumber vom Hersteller über Importeur über den Verkäufer und ehemalige Besitzverhältnisse recherchiert, sofern der aktuelle Besitzer keine eindeutige Beweise hat.

Und wenn ein Boot bereits in der EU ist, wie ist es dann ohne Zoll dorthin gekommen? im Hosensack geschmuggelt.
Hmm besser wissen....

Ich war live dabei als ein Steg Nachbar kontrolliert wurde

Schiffe müssen nicht in den Hosensack, richtige Schiffe können sogar übers Wasser fahren....
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 29.11.2017, 12:13
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Gera., LP Töplitz
Beiträge: 783
Boot: Westbas 29 Offshore
Rufzeichen oder MMSI: DF 9610
1.154 Danke in 502 Beiträgen
Standard

Ich habe auch 2 Kontrollen miterlebt.Beides waren jedoch Boote die nach ihrer Einfuhr noch spanische Kennzeichen dran hatten.

Gruß Ralf,der in einem anderen Beitrag schon mal eine Stellungnahme des Zoll zu diesem Problem veröffentlicht hat
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 29.11.2017, 12:24
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.838
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.993 Danke in 21.730 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Hmm besser wissen....

Ich war live dabei als ein Steg Nachbar kontrolliert wurde

Schiffe müssen nicht in den Hosensack, richtige Schiffe können sogar übers Wasser fahren....
Eventuell weill Schiffe an der Nord- und Ostsee keine Registirerung benötigen... und deshalb man nicht sagen kann wie lange das Boot sich schon dort befindet.

Binnen ist klar das das Boot mit einer WSA Anmeldung oder einen IBS hat, dann kann man nachvollziehen wie lange das Boot, zumindest seit der letzten Anmeldung, sich schon in der EU bewegt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 29.11.2017, 12:29
Benutzerbild von JohnMaynard
JohnMaynard JohnMaynard ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Da, wo (angeblich) Hochdeutsch gesprochen wird... ;-)
Beiträge: 315
Boot: Galeon 330 fly
135 Danke in 80 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Laika's Kapitän Beitrag anzeigen
Gruß Ralf,der in einem anderen Beitrag schon mal eine Stellungnahme des Zoll zu diesem Problem veröffentlicht hat
Na, dieser von dir veröffentlichte Schriebs vom Zoll ändert ja eigentlich die Problematik vollumfänglich
Beweislastumkehr und Unschuldsvermutung hat nun augenscheinlich auch der Zoll "verinnerlicht". Bemerkenswert.
Theoretisch (aber auch nur theoretisch) sollte sich damit dieses "Leidige Uralt-Thema" dramatisch entschärft haben...

Danke nochmals für diesen Hinweis
__________________
----------------
Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen...
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 29.11.2017, 13:05
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 788
Boot: Shetland 536
379 Danke in 250 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Oft und gerne werden solche Kontrollen auch in Kombination mit dem Finanzamt durchgeführt.
Hallo,

ich habe bei unserem Finanzamt vor ein paar Wochen genau deswegen aus purem Interesse mal angerufen. Nach einwöchtiger Recherche konnte mir das Finanzamt sagen, dass es sich für sowas nicht interessiert. Das ist Sache des Zolls.

Grüße
Tycho
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 29.11.2017, 13:15
Oyster70 Oyster70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.02.2014
Beiträge: 553
860 Danke in 356 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
@John, t2l besagt das du eine Gemeinschaftsware aus Deutschland ausführst und wieder mit heim bringst.
z.B. teuren Laptop noch USA und zurück.
Zoll fragt am Flughafen ist der neu in USA gekauft.
Nein.

Beweisen Sie uns das. Hier t2l hab ich schon in D. gekauft.

Mike
Genau, und jede Woche bei den diversen Geschäftsreisen hast du immer einen Koffer nur mit deinen amtlichen Formularen dabei. Klar, das kann auch nur von einem Deuschen kommen. Sorry, aber überlge doch mal die Praktikabilität deines Vorschlages.
__________________
_________________________
LG
Frank
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 29.11.2017, 13:21
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe bei unserem Finanzamt vor ein paar Wochen genau deswegen aus purem Interesse mal angerufen. Nach einwöchtiger Recherche konnte mir das Finanzamt sagen, dass es sich für sowas nicht interessiert. Das ist Sache des Zolls.

Grüße
Tycho
Stimmt....um die MwSt mach sich das Finanzamt keine Gedanken....wenn der Zoll aber ne Rechnung des Schiffes in der Hand hat, schaut das Finanzamt gerne mal, wie das Schiff bezahlt wurde...sprich ob der eigner eventuell mit größeren Bargeld Summen hantiert hat.....
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 29.11.2017, 13:58
Der_Stefan Der_Stefan ist offline
Captain
 
Registriert seit: 29.11.2016
Ort: NRW
Beiträge: 478
Boot: Quicksilver (Klein)
886 Danke in 332 Beiträgen
Standard

Zitat:
Und wenn ein Boot bereits in der EU ist, wie ist es dann ohne Zoll dorthin gekommen?
Och, wenn ich in die Türkei fliege, dort ein Boot kaufe, dann kann ich es relativ einfach in die EU bringen. Allerdings beweist die Tatsache, dass ich mein Boot in einem EU Hafen anlege überhaupt nicht, dass die Abgaben abgeführt wurden.

Und was das mit "typisch deutsch" zu tun hat weiss ich auch nicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass in Österreich gilt "Oh, der legt gerade in Griechenland an, die Steuern sind also bezahlt".
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 29.11.2017, 14:36
bootshund bootshund ist offline
Commander
 
Registriert seit: 19.06.2015
Beiträge: 325
219 Danke in 146 Beiträgen
Standard

@Frank
Gemäß Art. 315 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) in Verbindung mit Art. 5, 8 Anlage II Übereinkommen kann der Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren durch Vorlage eines Versandpapiers T2L beziehungsweise in den Fällen, in denen Waren in nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete oder aus solchen befördert werden, durch ein Versandpapier T2LF, erbracht werden.
Für die Vorlage des Versandpapiers T2L oder T2LF gibt es keine Frist. Das Papier kann durch ein neues Papier oder mehrere neue Papiere ersetzt werden, wenn die Umstände dies erfordern.
Das Versandpapier T2L oder T2LF kann nachträglich ausgestellt werden, wenn dies durch die Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist und wenn die nachträgliche Ausstellung mit Bedacht und nach einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung dieses Papiers geschieht. Die nachträglich ausgestellten Versandpapiere T2L oder T2LF sind mit dem Vermerk "Nachträglich ausgestellt" in roter Farbe in der Sprache eines der Mitgliedstaaten zu versehen.

Das hab ich mir nicht ausgedacht. Funktioniert aber.

Gruß Mike
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 29.11.2017, 16:15
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Einfuhr Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind nicht das gleiche...
Es gibt auch innerhalb Europas die Möglichkeit, dass Schiffe nicht versteuert sind. In Italien gibt es leasingkonzepte in denen die Schiffe netto bleiben, soll heißen, dass du ohne Rechnung mit ausgewiesener mwst. schlecht dastehen könntest.....
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 29.11.2017, 20:03
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.913
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.859 Danke in 8.257 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Genau, und jede Woche bei den diversen Geschäftsreisen hast du immer einen Koffer nur mit deinen amtlichen Formularen dabei. Klar, das kann auch nur von einem Deuschen kommen. Sorry, aber überlge doch mal die Praktikabilität deines Vorschlages.
Das INF3 ist eine äußerst oft und viel genutzte Zollabwicklung, und genau für diese Fälle da - ob Kleinteil wie Fotokamera oder Notebook oder Iphone und ähnliche bis zu kompletten Gerätschaften, Filmausrüstungen für Dreharbeiten, oder Arbeitsgeräten.

Wer natürlich eine Originalrechnung eines EU Geschäfts dabei hat (mit Seriennummer etc.) braucht kein INF3, sonst ist es mehr als zu empfehlen.

Auch mein Boot wurde die letzten Jahre vor EU Beitritt mit einem INF3 nach Kroatien gefahren und wieder zurück. Es wurde nur einmal nach einem ein Nachweis bei der Wiedereinreise von den Slowenen gefragt... INF3 und ich fuhr weiter.
Alles was aus der EU rausgeht und wieder reinwill muss verzollt werden, ohne INF3 oder gültigen Nachweis kann es dann teuer werden.
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 29.11.2017, 20:44
RambaZamba RambaZamba ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.11.2017
Ort: Gramatneusiedl
Beiträge: 5
Boot: costruito in Italia
Rufzeichen oder MMSI: OEX4711
3 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Einfuhr Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind nicht das gleiche...
Es gibt auch innerhalb Europas die Möglichkeit, dass Schiffe nicht versteuert sind. In Italien gibt es leasingkonzepte in denen die Schiffe netto bleiben, soll heißen, dass du ohne Rechnung mit ausgewiesener mwst. schlecht dastehen könntest.....
Bei einem Leasinggeschäft bin ich nicht der Besitzer, und bei einem Kauf, von wem auch immer muss die Leasingfirma die Umsatzsteuer einfordern und auch abliefern.

Ihr alle scheint wohl keine Wissenden zu sein, abe immer gute Ratschläge
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 29.11.2017, 22:12
Nana (m)
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von RambaZamba Beitrag anzeigen
Bei einem Leasinggeschäft bin ich nicht der Besitzer, und bei einem Kauf, von wem auch immer muss die Leasingfirma die Umsatzsteuer einfordern und auch abliefern.

Ihr alle scheint wohl keine Wissenden zu sein, abe immer gute Ratschläge
Aber du bist der oberwissende?
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 30.11.2017, 11:47
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.04.2005
Ort: MV (mehr V als M)
Beiträge: 511
Boot: Nimbus
491 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RambaZamba Beitrag anzeigen
Bei einem Leasinggeschäft bin ich nicht der Besitzer, und bei einem Kauf, von wem auch immer muss die Leasingfirma die Umsatzsteuer einfordern und auch abliefern.

Ihr alle scheint wohl keine Wissenden zu sein, abe immer gute Ratschläge

Du bist ja ein ganz Schlauer...

Schonmal von Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr oder steuerfreie Lieferung ins Ausland gehört?
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 30.11.2017, 11:48
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.04.2005
Ort: MV (mehr V als M)
Beiträge: 511
Boot: Nimbus
491 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
@Frank
Gemäß Art. 315 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) in Verbindung mit Art. 5, 8 Anlage II Übereinkommen kann der Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren durch Vorlage eines Versandpapiers T2L beziehungsweise in den Fällen, in denen Waren in nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete oder aus solchen befördert werden, durch ein Versandpapier T2LF, erbracht werden.
Für die Vorlage des Versandpapiers T2L oder T2LF gibt es keine Frist. Das Papier kann durch ein neues Papier oder mehrere neue Papiere ersetzt werden, wenn die Umstände dies erfordern.
Das Versandpapier T2L oder T2LF kann nachträglich ausgestellt werden, wenn dies durch die Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist und wenn die nachträgliche Ausstellung mit Bedacht und nach einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung dieses Papiers geschieht. Die nachträglich ausgestellten Versandpapiere T2L oder T2LF sind mit dem Vermerk "Nachträglich ausgestellt" in roter Farbe in der Sprache eines der Mitgliedstaaten zu versehen.

Das hab ich mir nicht ausgedacht. Funktioniert aber.

Gruß Mike
Der Zollkodex ist Geschichte, es regiert der Unionszollkodex
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 30.11.2017, 11:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.838
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.993 Danke in 21.730 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RambaZamba Beitrag anzeigen

Ihr alle scheint wohl keine Wissenden zu sein, abe immer gute Ratschläge
im 5 Beitrag und nach 11 tagen angemeldet schon sehr beliebt gemacht... Glückwunsch...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 30.11.2017, 21:45
bootshund bootshund ist offline
Commander
 
Registriert seit: 19.06.2015
Beiträge: 325
219 Danke in 146 Beiträgen
Standard

Ich fasse es mal zusammen, so wie ich das nun denke.
Das beste ist die originale Orginalrechnung mit ausgewiesener MwSt. Eine Kopie ist auch okay.
Oder die Zolleinfuhr-Papiere mit Einfuhrumsatzsteuer für Boote aus nicht EU Ländern.
Hat mann beides nicht und Boot ist von 6/ 1985 und jünger
kann man sich ein Inf3 oder t2l Formular besorgen.

Interessant wird es erst für richtig teure Boote, welche problemlos über See in die EU eingeführt wurden und gar nix
haben. Die auch nicht nachweisen können, das sie in einer deutschen Marina lagen.
Das ist meine Meinung. Die kann ergänzt oder korrigiert werden. Bitte höflich.

Gruß Mike
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 76Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 76



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nachweis der gezahlten MwSt - F/D/I/HR Conni Allgemeines zum Boot 5 14.03.2015 06:51
MwSt.-Nachweis bei gebrauchtem AB aus Holland, Stichwort Differenzbesteuerung Waldo1968 Allgemeines zum Boot 8 27.01.2015 18:30
MwSt-Nachweis Boot Bj. 1988 Leinenäffchen Allgemeines zum Boot 8 02.10.2007 12:17
MwSt - Nachweis für Selbstbauer hakl Allgemeines zum Boot 16 25.06.2004 08:31
MWST-Nachweis klala Allgemeines zum Boot 29 04.03.2002 11:08


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.