![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der Gemeinschaft befindlichen Waren gemäß Art. 313 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) als Gemeinschaftswaren, solange nicht der Nachweis erbracht wird, dass es sich um Nichtgemeinschaftswaren handelt. Gemeinschaftsware ist versteuert, und wer etwas anderes vermutet, der muss dann das Gegenteil beweisen. Alles andere widerspricht m.E. auch der Unschuldsvermutung, welche ein Menschenrecht ist. Gruß Lutz Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#27
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]()
__________________
---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
#28
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Die Unschuldsvermutung wird damit ja wohl komplett ausgehebelt...
__________________
---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]()
|
#29
|
|||
|
|||
![]()
Immer das gleiche Problem und die Unsicherheit.
Wenn ich ein Boot in einem Land der EU kaufe, muss es einmal EU-Versteuert sein. Wie soll es sonst in die EU Zollunion gekommen sein? Wenn der Besitzer im Kaufvertrag versichert, das Boot ist EU-versteuert, ist doch alles geklärt. Sollte es jemals zu einer zollrechtlichen Untersuchung kommen (ist geringer als einen Lottogewinn zu machen), dann reicht der Kaufvertrag als Beweis aus. In fraglichen Fällen ermittelt die Zollbehörde mittels den Bootsdaten (Hullnumber, Motorseriennummern) über die Herkunft und die Einfuhrumsatzsteuer des Bootes bzw. deren Vorbesitzern. |
#30
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
träume weiter ![]() Ich denke, wenn man ins Ausland geht T2L, ansonsten schert sich doch kein Mensch darum. Grüße Tycho Geändert von TychoGold (29.11.2017 um 13:03 Uhr)
|
#31
|
||||
|
||||
![]()
Für mich persönlich ist das Thema jetzt tatsächlich erstmal durch: es war in der Tat möglich über den damaligen Händler eine Kopie der ursprüngliche Rechnung zu bekommen.
Dennoch immer wieder ein leidiges Thema, das immer wieder Anlass zu diesen Diskussionen geben wird... Danke, an alle! Zumindest wieder `ne Menge gelernt ![]()
__________________
---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
#32
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Fakt ist, dass es Kontrollen in einigen Ostseehäfen gab. In Kühlungsborn zum Beispiel sind die Zöllner über den Steg geschlendert und haben nach MWST-Nachweisen gefragt. Oft und gerne werden solche Kontrollen auch in Kombination mit dem Finanzamt durchgeführt. |
#33
|
|||
|
|||
![]()
Es freut mich, dass es ALLE hier immer besser wissen.
Eine Frage an die Runde, wer wurde bereits auf den MwSt Nachweis geprüft, oder wisst ihr alles von Leuten, die es von anderen Leuten gehört haben sollten.. ![]() Zufällig habe ich einen Freund in Österreich beim Zoll, der sagt Boote werden auf Grund der Hullnumber vom Hersteller über Importeur über den Verkäufer und ehemalige Besitzverhältnisse recherchiert, sofern der aktuelle Besitzer keine eindeutige Beweise hat. Und wenn ein Boot bereits in der EU ist, wie ist es dann ohne Zoll dorthin gekommen? im Hosensack geschmuggelt. |
#34
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ich war live dabei als ein Steg Nachbar kontrolliert wurde Schiffe müssen nicht in den Hosensack, richtige Schiffe können sogar übers Wasser fahren.... |
#35
|
||||
|
||||
![]()
Ich habe auch 2 Kontrollen miterlebt.Beides waren jedoch Boote die nach ihrer Einfuhr noch spanische Kennzeichen dran hatten.
Gruß Ralf,der in einem anderen Beitrag schon mal eine Stellungnahme des Zoll zu diesem Problem veröffentlicht hat
|
#36
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Binnen ist klar das das Boot mit einer WSA Anmeldung oder einen IBS hat, dann kann man nachvollziehen wie lange das Boot, zumindest seit der letzten Anmeldung, sich schon in der EU bewegt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#37
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Beweislastumkehr und Unschuldsvermutung hat nun augenscheinlich auch der Zoll "verinnerlicht". Bemerkenswert. Theoretisch (aber auch nur theoretisch) sollte sich damit dieses "Leidige Uralt-Thema" dramatisch entschärft haben... ![]() Danke nochmals für diesen Hinweis ![]()
__________________
---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
#38
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
ich habe bei unserem Finanzamt vor ein paar Wochen genau deswegen aus purem Interesse mal angerufen. Nach einwöchtiger Recherche konnte mir das Finanzamt sagen, dass es sich für sowas nicht interessiert. Das ist Sache des Zolls. Grüße Tycho |
#39
|
|||
|
|||
![]()
Genau, und jede Woche bei den diversen Geschäftsreisen hast du immer einen Koffer nur mit deinen amtlichen Formularen dabei. Klar, das kann auch nur von einem Deuschen kommen. Sorry, aber überlge doch mal die Praktikabilität deines Vorschlages.
__________________
_________________________ LG Frank |
#40
|
|||
|
|||
![]()
Stimmt....um die MwSt mach sich das Finanzamt keine Gedanken....wenn der Zoll aber ne Rechnung des Schiffes in der Hand hat, schaut das Finanzamt gerne mal, wie das Schiff bezahlt wurde...sprich ob der eigner eventuell mit größeren Bargeld Summen hantiert hat.....
|
#41
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Und was das mit "typisch deutsch" zu tun hat weiss ich auch nicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass in Österreich gilt "Oh, der legt gerade in Griechenland an, die Steuern sind also bezahlt".
|
#42
|
|||
|
|||
![]()
@Frank
Gemäß Art. 315 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) in Verbindung mit Art. 5, 8 Anlage II Übereinkommen kann der Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren durch Vorlage eines Versandpapiers T2L beziehungsweise in den Fällen, in denen Waren in nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete oder aus solchen befördert werden, durch ein Versandpapier T2LF, erbracht werden. Für die Vorlage des Versandpapiers T2L oder T2LF gibt es keine Frist. Das Papier kann durch ein neues Papier oder mehrere neue Papiere ersetzt werden, wenn die Umstände dies erfordern. Das Versandpapier T2L oder T2LF kann nachträglich ausgestellt werden, wenn dies durch die Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist und wenn die nachträgliche Ausstellung mit Bedacht und nach einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung dieses Papiers geschieht. Die nachträglich ausgestellten Versandpapiere T2L oder T2LF sind mit dem Vermerk "Nachträglich ausgestellt" in roter Farbe in der Sprache eines der Mitgliedstaaten zu versehen. Das hab ich mir nicht ausgedacht. Funktioniert aber. Gruß Mike |
#43
|
|||
|
|||
![]()
Einfuhr Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind nicht das gleiche...
Es gibt auch innerhalb Europas die Möglichkeit, dass Schiffe nicht versteuert sind. In Italien gibt es leasingkonzepte in denen die Schiffe netto bleiben, soll heißen, dass du ohne Rechnung mit ausgewiesener mwst. schlecht dastehen könntest..... |
#44
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wer natürlich eine Originalrechnung eines EU Geschäfts dabei hat (mit Seriennummer etc.) braucht kein INF3, sonst ist es mehr als zu empfehlen. Auch mein Boot wurde die letzten Jahre vor EU Beitritt mit einem INF3 nach Kroatien gefahren und wieder zurück. Es wurde nur einmal nach einem ein Nachweis bei der Wiedereinreise von den Slowenen gefragt... INF3 und ich fuhr weiter. Alles was aus der EU rausgeht und wieder reinwill muss verzollt werden, ohne INF3 oder gültigen Nachweis kann es dann teuer werden.
__________________
servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#45
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ihr alle scheint wohl keine Wissenden zu sein, abe immer gute Ratschläge ![]() |
#46
|
|||
|
|||
![]()
Aber du bist der oberwissende?
|
#47
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Du bist ja ein ganz Schlauer... Schonmal von Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr oder steuerfreie Lieferung ins Ausland gehört?
__________________
Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#48
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() ![]()
__________________
Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..."
|
#49
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]()
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#50
|
|||
|
|||
![]()
Ich fasse es mal zusammen, so wie ich das nun denke.
Das beste ist die originale Orginalrechnung mit ausgewiesener MwSt. Eine Kopie ist auch okay. Oder die Zolleinfuhr-Papiere mit Einfuhrumsatzsteuer für Boote aus nicht EU Ländern. Hat mann beides nicht und Boot ist von 6/ 1985 und jünger kann man sich ein Inf3 oder t2l Formular besorgen. Interessant wird es erst für richtig teure Boote, welche problemlos über See in die EU eingeführt wurden und gar nix haben. Die auch nicht nachweisen können, das sie in einer deutschen Marina lagen. Das ist meine Meinung. Die kann ergänzt oder korrigiert werden. Bitte höflich. Gruß Mike |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nachweis der gezahlten MwSt - F/D/I/HR | Conni | Allgemeines zum Boot | 5 | 14.03.2015 06:51 |
MwSt.-Nachweis bei gebrauchtem AB aus Holland, Stichwort Differenzbesteuerung | Waldo1968 | Allgemeines zum Boot | 8 | 27.01.2015 18:30 |
MwSt-Nachweis Boot Bj. 1988 | Leinenäffchen | Allgemeines zum Boot | 8 | 02.10.2007 12:17 |
MwSt - Nachweis für Selbstbauer | hakl | Allgemeines zum Boot | 16 | 25.06.2004 08:31 |
MWST-Nachweis | klala | Allgemeines zum Boot | 29 | 04.03.2002 11:08 |