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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.11.2017, 14:01
Benutzerbild von JohnMaynard
JohnMaynard JohnMaynard ist offline
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Standard Leidiges Uralt-Thema "Mwst.-Nachweis"

Viel ist hier schon geschrieben dazu, so ein finales Ergebnis gibt`s gefühlt nicht.

Situation: Kauf als Privatmann von Händler:
Händler versichert im KV, das "Zölle und Steuern gezahlt sind."
Da von privat angekauft, weist er lediglich aus "EU versteuert/diff.besteuert §25a..."

Was ich glaube aus allen bisherigen Trööts verstanden zu haben:
Selbst u.o. Umständen habe ich als Käufer keine 100%ige Sicherheit - OHNE ursprünglichen originalen Kaufbeleg des 1. Eigners mit Mwst.-Ausweis.

Richtig?
//John
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  #2  
Alt 27.11.2017, 14:04
billi billi ist offline
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Standard

Wenn du von einem Händler kaufst wießt er auf dem Kaufvertrag die Steuer aus... und somit ist alles gut...
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  #3  
Alt 27.11.2017, 14:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du von einem Händler kaufst wießt er auf dem Kaufvertrag die Steuer aus... und somit ist alles gut...
Hallo Volker,

wie schon von John geschrieben, muss er nur die Differenz versteuern.

In Abhängigkeit des Alters der Karre würde ich mir das INF3 Papier holen vom Zoll und gut ist. Ich hebe nicht alles ewig auf und das Boot kam auch schon ohne MwSt.-Nachweis, aber auch BJ. 1974.

EDIT:
Diese Diskussionen hier führen glaube ich nie zu einem Ergebnis, weil es Leute gibt, die es einfach kompliziert haben wollen .

Grüße
Tycho
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  #4  
Alt 27.11.2017, 14:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du von einem Händler kaufst wießt er auf dem Kaufvertrag die Steuer aus... und somit ist alles gut...
Tut er eben nicht, es gibt lediglich den Hinweis auf:
"EU versteuert/diff.besteuert §25a"

Ich will`s nicht kompliziert, deswegen hatte ich vorsichtshalber nur eine Ja/Nein-Frage gestellt
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Geändert von JohnMaynard (27.11.2017 um 14:39 Uhr)
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  #5  
Alt 27.11.2017, 15:25
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JohnMaynard JohnMaynard ist offline
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So, nach ein wenig Recherche und auch Verstehen des generell verschrobenen Ansatzes von FA/Zoll in dieser Sache denke ich kann ich mir die Frage selbst beantworten: NEIN, im Falle eines Falles ist das kein eindeutiger Nachweis.

Mist, ich dachte ich hätte diese Klippe mit einem Händlerkauf "umschifft". Das war wohl nix.
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  #6  
Alt 27.11.2017, 15:31
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Gibts denn sonst noch irgendwelche Bootsunterlagen ?

Wir haben z.B. eine dicke Kladde mit Belegen, die beweisen, dass das Boot von Anbeginn an in Berlin/Brandenburger Gewässern unterwegs war, also seit 20 Jahren.

Der Verdacht, dass es innerhalb der letzten 10 Jahre ohne Versteuerung z.B. aus Kroatien hierher verbracht wurde, könnte damit sofort widerlegt werden. Damit wäre es eh verjährt.

Wenn man nicht gerade den superteuren Luxuskahn kauft, würde mir um das Thema keinen zu dicken Kopp machen.
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Seemännischer Gruß,
Katana
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  #7  
Alt 27.11.2017, 15:31
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo John,

bleib locker. Das INF3 bringt dir den Nachweis, dass der Zoll es als Gemeinschaftsware ansieht.
Wie alt ist denn der Kahn nun?

Grüße
Tycho
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  #8  
Alt 27.11.2017, 16:08
bootshund bootshund ist offline
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Hallo

mir hat der Zoll in Jena ohne Probleme ein t2l Formular
ausgefüllt. Ich musste nur den Vordruck besorgen.
Ist kostenlos.
Außerdem hat mir der DMYV ein Schreiben erstellt, in dem steht das mein Boot seit 1995 bei selbigen Verband angemeldet war und ist.
Das reicht für den Nachweis als Gemeinschaftsware.

Gruß Mike
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  #9  
Alt 27.11.2017, 17:24
Michael G. Michael G. ist offline
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Die Formulierung mit EU-versteuert/ Differenzbesteuerung ist bei allen Rechnungen eines Händlers drauf, wenn er was von einem Privatmann gekauft hat und es als Geschäftsmann weiterverkauft. Du bist dann auf der sicheren Seite. Der Händler ist gegenüber dem Finanzamt dran. War auch bei einem gekauften Auto so.
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  #10  
Alt 27.11.2017, 17:40
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JohnMaynard JohnMaynard ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Die Formulierung mit EU-versteuert/ Differenzbesteuerung ist bei allen Rechnungen eines Händlers drauf, wenn er was von einem Privatmann gekauft hat und es als Geschäftsmann weiterverkauft. Du bist dann auf der sicheren Seite. Der Händler ist gegenüber dem Finanzamt dran. War auch bei einem gekauften Auto so.
Boot ist Bj. 2008 und kostet noch genug, dass die „Märchensteuer“ heftig schmerzen würde.
Ich versteh das so, dass ich belegen müsste, dass das Boot irgendwann einmal in der EU versteuert wurde. Das kann ich mit dem Händlervertrag nicht zweifelsfrei. Der Eigner wäre im Zweifelsfall steuerpflichtig, also hackt es von Amts wegen erst mal mich...

Was ist ein INF3 oder t2l?
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  #11  
Alt 27.11.2017, 18:50
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
... Außerdem hat mir der DMYV ein Schreiben erstellt, in dem steht das mein Boot seit 1995 bei selbigen Verband angemeldet war und ist.
Das reicht für den Nachweis als Gemeinschaftsware. ...
Da bist Du m.E. im Irrtum.

Die Anmeldung beim DMYV, also der IBS, wird doch gerade mit seiner weltweiten Gültigkeit beworben. Dein Boot kann ja auch, gerade wegen dem IBS, z.B. von 2015 bis gestern außerhalb der EU gelegen haben.
Dann ist es keine Gemeinschaftsware (mehr).

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 27.11.2017, 19:03
bootshund bootshund ist offline
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Hallo

@Lutz , da hast du schon recht.
Das Schreiben ist auch mehr zur Beruhigung.
Das t2l meine ich. Das wird vom Zoll vergeben.
Bei einem neuen sehr teuren Boot liegt es ja nah,
das der ein oder andere versucht Mwst. zu sparen.
Siehe Flugzeugkauf über Brittische Kanalinsel.

Mike
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  #13  
Alt 27.11.2017, 19:08
bootshund bootshund ist offline
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@John, t2l besagt das du eine Gemeinschaftsware aus Deutschland ausführst und wieder mit heim bringst.
z.B. teuren Laptop noch USA und zurück.
Zoll fragt am Flughafen ist der neu in USA gekauft.
Nein.

Beweisen Sie uns das. Hier t2l hab ich schon in D. gekauft.

Mike
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  #14  
Alt 27.11.2017, 19:48
Der_Stefan Der_Stefan ist offline
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Ganz anderer Ansatz .. Dein Boot ist von 2008 .. Händler archivieren Rechnungen für 10 Jahre.

Finde den ursprünglichen Händler und bitte um eine Kopie des ursprünglichen Kaufvertrages mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
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  #15  
Alt 27.11.2017, 21:00
Tommy G Tommy G ist offline
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Angenommen ich habe die originale Rechnung von sagen wir mal 1999 auf der die MwSt ausgewiesen ist. Ich habe das Boot zb. letzten Monat gekauft, davor war dann zb. von 2011 bis vorletzten Monat ausserhalb der eu.
Was bringt mir dann die originale Rechnung?
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  #16  
Alt 27.11.2017, 21:32
Der_Stefan Der_Stefan ist offline
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Die Rechnung bringt Dir den erforderlichen Nachweis, dass sich Dein Wassersportfahrzeug im „zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr“ befindet. Du kannst ruhig schlafen und jeder Kontrolle entspannt entgegen sehen.
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  #17  
Alt 27.11.2017, 21:47
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dieter dieter ist gerade online
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Zitat:
Zitat von bootshund Beitrag anzeigen
@John, t2l besagt das du eine Gemeinschaftsware aus Deutschland ausführst und wieder mit heim bringst.
z.B. teuren Laptop noch USA und zurück.
Zoll fragt am Flughafen ist der neu in USA gekauft.
Nein.

Beweisen Sie uns das. Hier t2l hab ich schon in D. gekauft.

Mike
nein
....das ist INF3 , wenn du etwas aus der EU ausführen willst und es wieder einführst.

T2L ist der Nachweis, dass das Teil sich in der Eu befindet und auch versteuert ist ...

Schon mehrmals hier im Thread werden die die beiden Dokumente jetzt schon verwechselt.
Hol dir T2L (mit Kaufvertrag und unterlagen beim Zoll) und es passt.
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #18  
Alt 27.11.2017, 22:34
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Zitat:
Zitat von Der_Stefan Beitrag anzeigen
Ganz anderer Ansatz .. Dein Boot ist von 2008 .. Händler archivieren Rechnungen für 10 Jahre.

Finde den ursprünglichen Händler und bitte um eine Kopie des ursprünglichen Kaufvertrages mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Das ist vielleicht‘ne Chance: der jetzige Händler ist heute Importeur der Marke, demzufolge müsste gerad er das bei seinem Lieferanten ev. nachvollziehen können, wann/wo damals verkauft wurde
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  #19  
Alt 27.11.2017, 22:39
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Zitat:
Zitat von Der_Stefan Beitrag anzeigen
Die Rechnung bringt Dir den erforderlichen Nachweis, dass sich Dein Wassersportfahrzeug im „zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr“ befindet. Du kannst ruhig schlafen und jeder Kontrolle entspannt entgegen sehen.
Du meinst die Rechnung des heutigen Gebrauchtkaufs? Hmmm.... wär klasse, aber bin nicht sicher...

Hatte heute mal beim Zoll angerufen und nachgefragt: wurde lediglich mit d (Falsch-)Aussgae abgebügelt, der Händler müsse auch in diesem Fall Mwst. ausweisen, sonst mache er sich strafbar. Alle Einwände wurden ignoriert... deutsch Behörden
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  #20  
Alt 27.11.2017, 22:40
Nana (m)
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Verrate uns doch einmal um was für ein boot es sich handelt.....

Bei 2008 und größeren Werten, wäre ich auch sehr vorsichtig. Im Prinzip ist jede Erklärung des Verkäufers erstmal nutzlos, dass einzigen was den hiesigen Zoll interessiert, ist ein Nachweis dass MwSt für das Schiff bezahlt wurde...also mit Rechnung und ausgewiesener MwSt....über die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist hier schon kontrovers diskutiert worden ...
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  #21  
Alt 27.11.2017, 22:59
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Schon mehrmals hier im Thread werden die die beiden Dokumente jetzt schon verwechselt.
Hol dir T2L (mit Kaufvertrag und unterlagen beim Zoll) und es passt.
Ich entschuldige mich - T2L ist das richtige. Habe es mir auch schon aufgeschrieben, dass wenn das Boot fertig ist ich mir eine solche Bestätigung hole. Ist wohl zu lange her gewesen .

Grüße
Tycho
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  #22  
Alt 28.11.2017, 00:40
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Da gibt es aber noch die Möglichkeiten.
1. der Händler ist nur Vermittler und nicht der Verkäufer
2. der Mwst.-Nachweis wird im Kaufvertrag ausgeschlossen,
also Boot wird unversteuert verkauft
Steht so in manchen Bootsanzeigen EU Versteuert oder nicht.

Mike
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  #23  
Alt 28.11.2017, 11:50
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Lass dir sicherheitshalber das T2L geben und gut ist.
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  #24  
Alt 28.11.2017, 15:41
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Lass dir sicherheitshalber das T2L geben und gut ist.
Öööhm... das versteh ich jetzt nicht: ich habe keine Nachweise und muß fürchten das der Zoll aktiv wird. Um das abzuwenden geh ich OHNE Nachweise zum Zoll - und lass mir den "Persilschein" T2L vom Zoll austellen??? Das ist doch jetzt Monty Python, oder?
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  #25  
Alt 28.11.2017, 17:42
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Naja du musst den Herrn dort schon darlegen, wieso das Boot Gemeinschaftscharakter haben sollte. Wenn sie das akzeptieren und dir den Wisch geben...dann ist gut.
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