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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.01.2015, 06:38
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Waldo1968 Waldo1968 ist offline
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Standard MwSt.-Nachweis bei gebrauchtem AB aus Holland, Stichwort Differenzbesteuerung

Liebe Forumsmitglieder,

mit folgender Problemstellung schlage ich mich im Moment herum. Ich interessiere mich für mein Boot für einen gebrauchten Außenbordmotor aus Holland. Geplant ist eine Inzahlungnahme meines derzeitigen Außenborders.

Wie stelle ich nun sicher bzw. kann ich bei einer Zollkontrolle nachweisen, dass für den gebrauchten Motor bereits die MwSt. innerhalb der EU erhoben wurde? Reicht hier die Befähigung des Gebrauchthändlers (Firma) aus, dass dieser die Differenzbesteuerung anwenden darf (was auch so ist) oder muss zwingend eine Originalrechnung des ersten Verkaufs vorhanden sein?

Schwierig ist das u. a. deswegen, weil der Motor ja u. U. ein Teil eines Bootes war und die Originalrechnung weiterhin beim Erstbesitzer oder dessen Nachfolgern verbleiben muss, da diese ja sonst ebenfalls keine Originalrechnung hätten.

Nicht, dass ich von Grenzkontrollen ausgehe, aber das Rad beginnt sich bei einem Wiederverkauf meiner „neuen Zusammenstellung“ ja erneut zu drehen und ein potentieller Käufer meines Bootes würde ebenfalls aus den gleichen Gründen danach fragen. Nebenbei ist für mein derzeitiges Boot eine Originalrechnung vorhanden.

Bei meiner Recherche im Netz habe ich folgendes gefunden, was dafür spricht, dass eine Rechnung mit Bezug auf die Differenzbesteuerung ausreichend ist:

Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung sind folgende:

1. Die Gegenstände müssen im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben sein, das heißt ihr Bezug erfolgt von einem Verkäufer, der innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist.
2. Der Unternehmer muss die Gegenstände für sein Unternehmen erworben haben. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Wiederverkäufer Gegenstände aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen eingelegt hat. Der Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens anwenden, unabhängig davon, ob er mit diesen Gegenständen gewerbsmäßig handelt. Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung dieses "neuen" Gegenstandes dagegen nicht der Differenzbesteuerung. Das gilt auch, wenn von einem erworbenen Gebrauchtgegenstand anschließend lediglich einzelne Teile geliefert werden (zum Beispiel beim Ausschlachten eines Pkw).
3. Die Differenzbesteuerung setzt ferner voraus, dass für die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer Umsatzsteuer im Gemeinschaftsgebiet nicht geschuldet, aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben oder die Differenzbesteuerung im Gemeinschaftsgebiet vorgenommen wurde. Der Wiederverkäufer kann die Regelung danach also anwenden, wenn er den Gegenstand im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben hat von

einer Privatperson oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die nicht Unternehmer ist,
einem Unternehmer aus dessen nichtunternehmerischen Bereich,
einem Unternehmer, der mit seiner Lieferung des Gegenstandes unter eine Steuerbefreiung fällt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führt,
einem Kleinunternehmer oder
einem anderen Wiederverkäufer, der auf die Lieferung ebenfalls die Differenzbesteuerung angewendet hat. Die Differenzbesteuerung ist hiernach auch bei Verkäufen von Händler an Händler möglich.


Die Sachverhalte hier im Forum nach Nutzung der Suchfunktion bezogen sich zumeist auf gebrauchte Boote und nicht auf Motoren.
ie seht ihr das? Vielen Dank für Eure Hilfe
Waldo
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  #2  
Alt 27.01.2015, 09:19
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Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr ist ein Ausweis der Mehrwert- oder Umsatzsteuer nur für Unternehmen Pflicht. Soll heißen, wenn Du einen AB von einem Privatmann oder einer Privatfrau kaufst, muss und kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden. Ist ja logisch, denn der Verkäufer führt ja auch keine Mehrwertsteuer ab.
Dennoch, und unabhängig davon, solltest Du Dir eine Rechnung bzw. Quittung zum Eigentumsnachweis geben lassen. Der Nachweis des Erwerbes von Privat genügt dann auch bei der von Dir geschilderten Zollkontrolle.
Kaufst Du wie von Dir geplant von einem Unternehmer, also etwa einem Händler, wird die Mehrwertsteuer des Kaufpreises (in NL BTW) ohnehin ausgewiesen, dieser Ausweis reicht zum Nachweis der Versteuerung.
Insofern kommt bei Deinem Beispiel eine Differenzbesteuerung überhaupt nicht in Betracht, es sei denn, Du kaufst den Motor als Unternehmer zur gewerblichen Verwendung.

Grüße

Matthias.
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  #3  
Alt 27.01.2015, 10:15
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Waldo1968 Waldo1968 ist offline
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Standard Matthias

Hallo Matthias,

vielen lieben Dank für deine Antwort. Es ist richtig, dass man beim Kauf eines Neumotors eine Rechnung mit MsSt. bekommt. Dieses bezieht sich ausschließlich auf Händler.

Wenn ein Händler allerdings einen Gebrauchtmotor an Privat verkauft, dann soll meiner Recherche nach die Differenzbesteuerung (niederländisch - Margegegeling) greifen. Dieses finde ich tatsächlich auch in der Gesetzgebung wieder und scheint mir auch schlüssig. Ein Händler, der einen gebrauchten Motor von Privat kauft und keine Vorsteuer zahlt, diese also auch nicht absetzen kann, würde ja beim Verkauf dieses Motors, nur weil er Händler ist, die volle Umsatzsteuer zahlen müssen. Das scheint mir nicht logisch. Die Differenzregelung darf er natürlich nur anwenden, wenn er den Motor von Privat gekauft hat oder er den Motor bei einem anderen Händler unter Nutzung der Differenzbesteuerung gekauft hat. Puuh....

Eine Rechnung mit komplett ausgewiesener Umsatzsteuer gilt selbstverständlich als Nachweis, dass diese irgendwann mal für den Gegenstand beglichen wurde.

Meine Frage ist, reicht eine Rechnung mit Hinweis auf Nutzung der Differenzbesteuerung für einen Nachweis ebenfalls aus??

Sorry, ist was viel, aber das wurmt mich

Nochmals danke
Waldo
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  #4  
Alt 27.01.2015, 11:52
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Zitat:
Zitat von Waldo1968 Beitrag anzeigen
Hallo Matthias,

vielen lieben Dank für deine Antwort. Es ist richtig, dass man beim Kauf eines Neumotors eine Rechnung mit MsSt. bekommt. Dieses bezieht sich ausschließlich auf Händler.

Wenn ein Händler allerdings einen Gebrauchtmotor an Privat verkauft, dann soll meiner Recherche nach die Differenzbesteuerung (niederländisch - Margegegeling) greifen. Dieses finde ich tatsächlich auch in der Gesetzgebung wieder und scheint mir auch schlüssig. Ein Händler, der einen gebrauchten Motor von Privat kauft und keine Vorsteuer zahlt, diese also auch nicht absetzen kann, würde ja beim Verkauf dieses Motors, nur weil er Händler ist, die volle Umsatzsteuer zahlen müssen. Das scheint mir nicht logisch. Die Differenzregelung darf er natürlich nur anwenden, wenn er den Motor von Privat gekauft hat oder er den Motor bei einem anderen Händler unter Nutzung der Differenzbesteuerung gekauft hat. Puuh....

Eine Rechnung mit komplett ausgewiesener Umsatzsteuer gilt selbstverständlich als Nachweis, dass diese irgendwann mal für den Gegenstand beglichen wurde.

Meine Frage ist, reicht eine Rechnung mit Hinweis auf Nutzung der Differenzbesteuerung für einen Nachweis ebenfalls aus??

Sorry, ist was viel, aber das wurmt mich

Nochmals danke
Waldo
HI, du hast die Differenzbesteuerung gut erklärt, da gibt es keinen Zusatz von mir.
Ich schreibe auf meinen Rechnungen z.b. Betrag inkl. MwSt. wegen Differenzbesteuerung nicht extra ausgewiesen. Das gilt dann bei allen europ. Zöllnerm.
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  #5  
Alt 27.01.2015, 13:45
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Waldo1968 Waldo1968 ist offline
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Standard GeorgTa

Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
HI, du hast die Differenzbesteuerung gut erklärt, da gibt es keinen Zusatz von mir.
Ich schreibe auf meinen Rechnungen z.b. Betrag inkl. MwSt. wegen Differenzbesteuerung nicht extra ausgewiesen. Das gilt dann bei allen europ. Zöllnerm.
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Na da hab ich doch mal was richtig verstanden. Vielen Dank für die Bestätiung.

"Das gilt dann bei allen europ. Zöllnerm." Das hört sich ja ganz gut an. Selbstverständlich wäre es ja ziemlich unsinnig nur die MsSt. zu zahlen, damit die Zöllner zufrieden sind. Hast du evtl. eine Quelle, woher du das Wissen hast??

Weder Zoll noch Finanzamt konnten mir das bisher irgendwie bestätigen!

Gruß
Waldo
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  #6  
Alt 27.01.2015, 15:34
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von Waldo1968 Beitrag anzeigen
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Na da hab ich doch mal was richtig verstanden. Vielen Dank für die Bestätiung.

"Das gilt dann bei allen europ. Zöllnerm." Das hört sich ja ganz gut an. Selbstverständlich wäre es ja ziemlich unsinnig nur die MsSt. zu zahlen, damit die Zöllner zufrieden sind. Hast du evtl. eine Quelle, woher du das Wissen hast??

Weder Zoll noch Finanzamt konnten mir das bisher irgendwie bestätigen!

Gruß
Waldo
Das ist mein Business, ich verkaufe neu- und gebrauchte Boote.
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  #7  
Alt 27.01.2015, 16:17
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Waldo1968 Waldo1968 ist offline
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Standard GeorgTa

Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Das ist mein Business, ich verkaufe neu- und gebrauchte Boote.


War schon froh, dass ich auf einen Fachmann gestoßen bin, der das sein täglich Brot nennt. War ja auch auf deiner schöne Seite mal schauen. War beeindruckend.

Jetzt versteh mich nicht falsch, aber du mit deinem Business bist bei der Differenzbesteuerung auf der rechtlich richigen Seite. Gar keine Frage. Habe ich so erkannt. Nur heißt das im Umkehrschluß ja nicht unbedingt, dass der Käufer auf der rechtlich richtigen Seite ist?? Der Verkäufer meines Bootes (Privatmann) hat mit dem Boot ja auch nix mehr zu tun. Dabei ist es für ihn total unerheblich, ob er mir die Originalrechnung ausgehändigt hätte (was er ja hat) oder eben nicht. Für mich hingegen ist das mega wichtig. Die Erwähnung der Differenzrechnung sagt ja nicht aus, ob das Boot vorher illegal von dem Privateigentümer in die EU eingeführt wurde oder eben nicht, bevor es via Differenzrechnung eingekauft/verkauft wurde.

Wo steht, dass der Verkauf eines Motors durch einen Wiederverkäufer für den Privatmann so anzusehen ist, dass man dann davon ausgeht, dass der Motor vorher schon in der EU war? Das brennt mir ja auf den Nägeln. Nebenbei gehe ich ja auch davon aus, alles andere wäre Wahnsinn und nicht zu verstehen.......deswegen glaube ich dir ja.....aber das muss doch irgends nachzulesen sein?

Helau und Alaaf
Waldo
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  #8  
Alt 27.01.2015, 17:38
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
HI, du hast die Differenzbesteuerung gut erklärt, da gibt es keinen Zusatz von mir.
Ich schreibe auf meinen Rechnungen z.b. Betrag inkl. MwSt. wegen Differenzbesteuerung nicht extra ausgewiesen. Das gilt dann bei allen europ. Zöllnern.
Aber das ist doch genau das, was ich meinte. Die Rechnung bestätigt, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist. Wer neu oder gebraucht von einem Händler kauft, egal ob Boot oder Motor, hat somit (bei korrekter Rechnungstellung) immer einen Nachweis darüber, dass die Steuer entrichtet wurde.
Zum Thema Originalrechnung: man sollte ein Boot von einem Privatmann nie kaufen, ohne sich einen Nachweis über die irgendwann hoffentlich einmal entrichtete Steuer geben zu lassen, sei es in Form der Originalrechnung oder einer Kopie.

Grüße

Matthias.
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  #9  
Alt 27.01.2015, 18:30
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Waldo1968 Waldo1968 ist offline
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Standard Richtig

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Aber das ist doch genau das, was ich meinte. Die Rechnung bestätigt, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist. Wer neu oder gebraucht von einem Händler kauft, egal ob Boot oder Motor, hat somit (bei korrekter Rechnungstellung) immer einen Nachweis darüber, dass die Steuer entrichtet wurde.
Zum Thema Originalrechnung: man sollte ein Boot von einem Privatmann nie kaufen, ohne sich einen Nachweis über die irgendwann hoffentlich einmal entrichtete Steuer geben zu lassen, sei es in Form der Originalrechnung oder einer Kopie.

Grüße

Matthias.
Jetzt verstehe ich was du meinst. Da steht ja gar nicht drauf, wieviel Mehrwertsteur abgeführt wird und deswegen kann der Zollbeamte ja auch nicht davon ausgehen, dass zu wenig abgeführt wurde. Stimmt, so hatte ich das noch gar nicht gesehen. Dann würde es passen.

Danke an euch beide.

Gibt es denn noch weitere Einschätzungen??

Helau und Alaaf
Waldo
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