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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 21.08.2017, 00:38
Benutzerbild von Dicke Lippe
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
dann ist doch alles gut,
für Prüfungen an Booten braucht der Gutachter aber eine andere Sachkunde Prüfung
Selbst wenn, die "Fachkundigkeit" ist gegeben.
__________________
gregor

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  #52  
Alt 21.08.2017, 00:52
Benutzerbild von wolf b.
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Selbst wenn, die "Fachkundigkeit" ist gegeben.
Bin ich anderer Meinung.
Auf dem Boot muß ich bei einer Gasanlage ganz andere Dinge beachten und diese auch anders lösen.
Überspitzt ausgedrückt: Ein Gutachter für Wohnwägen etc. würde evtl. die fehlende Entlüftung unterhalb der Gasflasche bemängeln, wäre beim Boot wohl nicht so toll.

Es gibt da einfach ganz andere Vorschriften ...
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  #53  
Alt 21.08.2017, 05:43
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Zwischenzeitlich ist die 7 Tage Meldefrist auf dem "Mängelbericht" abgelaufen. Da ja nicht nur ein Floß, sondern gleich mehrere bemängelt wurden, wäre es schon interessant zu hören, was sich in der Sache getan hat. Kann mir nicht vorstellen, dass der Erbauer/Vermieter das Problem immer noch aussitzt.

@ wolf b.
Beim Floß wird die Gasflasche wohl kaum unterhalb der Wasseroberfläche gelagert werden. Das sollte dann auch ein Sachverständiger für Bauhütten prüfen können. Und überhaupt, was so mancher Gutachter auf dem Bootssektor für gut achtet ...
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #54  
Alt 21.08.2017, 11:16
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...
Überspitzt ausgedrückt: Ein Gutachter für Wohnwägen etc. würde evtl. die fehlende Entlüftung unterhalb der Gasflasche bemängeln, wäre beim Boot wohl nicht so toll.
...
Du irrst Wolf, dieser "Gasabfluß" muss auch auf einem Boot gewährleistet sein,
daher sind vorschriftsmäßige Gaskästen oberhalb der Wasserlinie incl. des zu-
gehörigen "Gasabflusses". Fehlt dieser ist das auf Booten auch ein Mangel...

Eine Unterbringung in der Kabine kenne ich nur von mobilen Geräten mit Gaskar-
tusche durch den Skipper und auch dies ist grenzwertig, selbst beim stinkenden
Butan würde ich das Ding eher in einer Backskiste nebst Wasserabfluß oder im
Ankerkasten unterbringen. Aber das sind ja ohnehin keine fest installierten Gas-
anlagen für Kocher, Backofen, Heizung etc., also nicht abnahmepflichtig, da ist
der Skipper ganz alleine verantwortlich ...

Guckst du:

http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/k...e2001_1_06.htm

Da sind unten Bilder von der ordnungsgemäßen Unterbringung der Flasche:

auf Deck
im Deck
unter Deck
auf der Badeplattform....

Und wenn man auf der Seite von Herrn Augennadel nochmal genau guckt...

Zitat:
Zitat von Menüpunkt Bootsservice
Leistungen Boot

Ich bin für Sie da und jeder Zeit erreichbar. Ich führe für Sie folgende Arbeiten durch:
  • Prüfung von Flüssiggasanlagen in Sportbooten nach DVGW – Arbeitsblatt G 608
  • Wartung von Gasanlagen
  • Neubau und Reparatur von Kocher, Heizung, Kühlung, Solar
(Quelle)

Und auch auf den Seiten des Deutschen Verbandes Flüssiggas ist er als Berechtigter
für Abnahmen nach G608 gelistet, nun dürfen wir doch bitte wirklich von ausreichender
Sach- und Fachkunde ausgehen, oder....
__________________
gregor

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  #55  
Alt 03.09.2017, 08:52
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Moin,

mich würde mal interressieren, wie die Sache ausging.
Sowohl formal/technisch als auch mit dem Mieter...

viele Grüße
Arnt
__________________
Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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Alt 14.09.2017, 19:01
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Moin,

mich würde mal interressieren, wie die Sache ausging.
Sowohl formal/technisch als auch mit dem Mieter...

viele Grüße
Arnt
Muss ich mal wiederholen, mit Schwerpunkt Technik.!!
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #57  
Alt 14.09.2017, 19:56
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Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer! An dem von Ihnen geführten Fahrzeug wurden die durch X oder F gekennzeichneten Mängel festgestellt.
Sie werden gebeten, die Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen.

Da weder ein X für Mangel noch ein F für fehlende Einrichtung eingetragen wurde, liegen überhaupt keine Mängel vor die man beseitigen lassen kann.
Worauf soll den die Bemerkung/ Ergänzung Bezug nehmen

Das würde ich der Polizei mitteilen und sie bitten, die von Herrn Augennadel festgestellten Mängel konkret zu benennen.
Da dies mit dem verwendeten Vordruck wohl nicht möglich ist, halt gerne auch formlos als Anlage zu dem "Kärtchen".

Kommt ein Auto "nicht durch den TÜV" dann muss man nicht raten was bemängelt wurde, DAS steht dann auch ganz genau im Prüfbericht.
Ein lapidares "nicht vorschriftsmäßig" kann alles und nichts bedeuten

Gruß Lutz
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