|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
StVZO jetzt auch für Wasserfahrzeuge
Für mehrere Boote (die ich gebaut habe) gab's jetzt zeitgleich das hier (Bilder).
Dazu noch Folgendes: Die Boote sind ziemlich neu (Baujahr 2016/2017) und haben selbstverständlich eine ordnungsgemäß abgenommene Gasanlage. Nach meiner Kenntnis ist der erwähnte "Gutachter Herr Augennadel" auch nicht wie angekreuzt amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr - obwohl das für Gasanlagen auf Booten nicht relevant sein sollte. Egal, ich find's einfach nur lustig und wollte es euch mal zeigen. Ick freu' mir. Frank MV Geändert von Frank MV (13.08.2017 um 12:47 Uhr) |
#2
|
||||
|
||||
Hat die Waspo bei euch schlechtes Kraut geraucht ? Was suchen die an der Gasanlage, das ist doch überhaupt nicht relevant für die Mehlmützen.....
__________________
Disce pati non querens |
#3
|
||||
|
||||
Kapier ich jetzt nicht. Wie verschafft sich denn der werte Augennadel (autsch) überhaupt Zutritt, um die Anlage zu inspizieren
__________________
Cheers, Ingo |
#4
|
|||
|
|||
Nach meiner derzeitigen Kenntnis hat wohl einem Chartergast die Gasanlage (Heizung, Kochen, Kühlen) nicht gefallen und deshalb die Wasserschutzpolizei gerufen. Diese hat dann wohl den Herrn Augennadel "mit ins Boot geholt". Das könnte meiner Meinung nach der hier sein: http://www.caravanservice-brb.de/ .
Spaßig finde ich ja dabei, dass die Polizei sich auf die StVZO (§§b22a, 30, 31) bezieht und mit Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde droht. Und wenn ich den Text richtig interpretiere, wird dem Verkehrsteilnehmer aufgetragen, die Beseitigung der festgestellten Mängel durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen. Frank MV |
#5
|
||||
|
||||
Kurioser Fall.
Abgesehen von etwas verwirrten Ordnungshütern hat sich der Charterer aber auch als eindeutiges A...gesicht enttarnt. Anstatt mal mit dem Eigner zu sprechen, gleich die Polizei zu rufen... Mit was für widerwärtigen Zeitgenossen muss man sich in dem Geschäft rumschlagen
__________________
Cheers, Ingo |
#6
|
||||
|
||||
... und kommst du der Aufforderung nicht nach, erscheint ein Vollzugsbeamter und legt dir eine Parkkralle an! ...
|
#7
|
||||
|
||||
Hallo,
seit wann schreibt die WSP Mängelkarten bei Wasserfahrzeugen? Bei Fahrzeugen, die eine technische Zulassung zum Verkehr (Attest, Bootszeugnis) benötigen, ist dass eigentlich Aufgabe des örtlichen WSA. Stellt die WSP bei einer Kontrolle Mängel fest, wird i.d.R. der örtlich zuständige Außenbezirk verständigt, welcher dann über das weitere Vorgehen (z.B. Weiterfahrverbot bis Reparatur oder auch Weiterfahrt unter festgelegten Bedingungen) entscheidet. Bis dann Dominic
|
#8
|
||||
|
||||
Die Waschpo darf sehr wohl die Gasanlagen auf Sicherheit via Prüfsiegel kontrollieren, aber sofern ein Prüfsiegel drauf ist haben die eigentlich erstmal keine weitere Handhabe.
Bei einem Boot was wir ausgebaut haben ist auch eine Gasanlage verbaut, dass hat aber meines Wissens ein normaler Gas-Wasser Installateur gemacht, wieso sollte da ein Kfz Sachverständiger kontrolieren? Die Sicherheitstechische (ich glaub jährlich??) Prüfung ist aber bei Neueinbau bzw Nachrüstung schon lange Standard, erst recht bei Charterbooten..
__________________
Semper Fidelis |
#9
|
||||
|
||||
Hallo,
kontrollieren darf und soll die WSP ja auch, aber i.d.R. entscheidet sie nicht über das weitere Verfahren. Bei den meisten technischen Mängeln reicht dem WSA eine Bescheinigung einer Fachfirma über die erfolgreiche Reperatur oder Kontrolle. Amtlich anerkannte Gutachter werden meistens nur bei gravierenden Mängeln (z.B. Zweifel an der Schwimmfähigkeit, Mängel im Bereich der Ladung bei ADN-Fahrzeugen usw.) verlangt. Dafür gibt es dann auch die eher passenden Vordrucke die sich auf die Vorschriften der jeweiligen Wasserstraßen beziehen. Bis dann Dominic
|
#10
|
||||
|
||||
Mich würde interessieren wie er dass zugesteckt bekommen hat. Weil wie du schon sagst, da ist kein Verweis auf irgendwelche Paragraphen und die Sauklaue kann auch kaum einer lesen...Und dann noch mit dem Verweiß auf die StVZO.
Das wirkt ein bisschen wie den Zettel gefunden und selbst geschrieben...Sofern er die Prüfprotokolle hat braucht er sich ja keine Gedanken zu machen.
__________________
Semper Fidelis Geändert von Mucke (13.08.2017 um 19:23 Uhr) |
#11
|
|||
|
|||
Hallo,
Mängelkarten im Schiffsverkehr kenne ich eigentlich so gar nicht. Im Endeffekt stellt diese ja nur die Androhung des Verwaltungsaktes bei Nichtabstellen eines Mangels dar, hat also selbst noch keine rechtliche Wirkung. Aber wie schon geschrieben, ist dies bei Fahrzeugmängeln im Schiffsverkehr unüblich. Allein schon, weil für die Auferlegung der Kosten für eine/n Gutachter/Fachfirma gegenüber dem Schiffsführer/eigner über eine schifffahrtspolizeiliche Verfügung/Erlaubnis als Verwaltungsakt wesentlich praktikabler ist. Bis dann Dominic |
#12
|
||||
|
||||
Wie sollen die angedrohten Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde denn aussehen? Ist die hier überhaupt zuständig? Davon abgesehen würde ich mich fragen, ob dieses Kärtchen nicht einen Formfehler darstellt und somit "nichtig" ist?!
__________________
Gruß, Christian |
#13
|
||||
|
||||
Das muss doch ein Scherz sein...
Inhaltlich sehr kurios, aber auch alleine dem Anschein nach passt das gar nicht: Auf der Karte steht in der Ecke BB Pol 2101 (05/95) 09. Der Vordruck ist 22 Jahre alt und inzwischen gibt es doch sicherlich neuere. Übrigens ist es noch die alte Rechtschreibung (daß)... Das Dienstsiegel oder zumindest ein Stempel bei der Unterschrift fehlt auch. Und weshalb sollte die Karte an die Polizeiinspektion in Brandenburg zurückgeschickt werden, die haben mit Wasserfahrzeugen wohl eher nichts zu tun. Hier handelt es sich wohl um einen Scherz oder einen Anflug von Amtsanmaßung irgendeines rachsüchtigen Zeitgenossen!?
|
#14
|
|||
|
|||
Ich würde den POM XXX mal anrufen und nachfragen.
Das sieht nicht nach korrektem Ablauf aus. Vermutlich hat hier jemand übers Ziel hinausgeschossen. LG Da die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt hast du ein Jahr Widerspruchsfrist. Und dann ist die nächste Gasprüfung durch???? Mehr Fragen als Antworten die bleiben
__________________
Marcus "Freu(n)de durch Wasser" |
#15
|
||||
|
||||
Moin.
Wäre doch mal ganz lustig : Strafanzeige gegen den Herrn Augennadel , Verdacht auf Sachbeschädigung. Begründung : Nachdem dieser angebliche Gutachter eine Gasanlage "begutachtet" hat , war sie nach dessen Bekunden nicht mehr zugelassen/zulassungsfähig Zeuge : der Herr POM , der ja bestätigen kann/muss , dass der besagte Sachverstänige an der Gasanlage rumgewerkelt hat. Viel Spaß
__________________
Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#16
|
|||
|
|||
Hallo,
da es sich bei der Karte nicht um einen Verwaltungsakt handelt, gibt es auch keinen Rechtsbehelf. Für einen gültigen Verwaltungsakt fehlt nicht nur die Rechtsbehelfsbelehrung sondern auch der Verweis auf die richtigen Rechtsverordnungen insbesondere das ermächtigende Gesetz. Auch sind keine Zwangsmittel genannt oder zumindest angedroht. Das einzige was nicht fehlen würde, wäre das Dienstsiegel, da dieses bei Unterschrift eines entsprechend Beauftragten der Verwaltungsbehörde nicht zwingend für die Gültigkeit eines VA erforderlich ist (im Aussendienst sind Siegelträger bei vielen Behörden sogar eher die Ausnahme). Ich habe eher den Eindruck, dass da jmd. versucht hat, die Gegebenheiten des Straßenverkehrs auf ein Wasserfahrzeug zu übertragen, evtl. jmd. von der "Land-Polizei". Bis dann Dominic |
#17
|
|||
|
|||
Gasprüfung ist bei Charterbooten bei fest eingebauter Gasanlage meines Wissens nach vorgeschrieben!
(Findet sich irgenwo in der zugehörigen Verodnung) Und wird dehalb von der WSP bei Vorhandensein einer festeingebauten Gasanlage auch kontrolliert. (War bei unseren Charterbooten auf der Platte auch immer das Prüfzertifikat bei den Bootpapieren) Von daher ist das rechtlich OK, ob die gewählte Form mit KFZ Mängelkarte so passend ist, das ist dann eine andere Frage.
__________________
Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#18
|
|||
|
|||
Eine gültige Prüfbescheinigung nach DVWG-Arbeitsblatt G 608 war an Bord und wurde vorgelegt. Der etwas überforderte Beamte wollte vielleicht auf Nummer sicher gehen (Bei Gasunfällen gibt's Tote.). Und er hatte wahrscheinlich keine andere Postkarte zum Ausfüllen dabei. Eigentlich wollte er wohl nur, dass irgendeiner der das darf seinen Segen in Form einer Unterschrift gibt, so dass er im Falle einer großen Detonation fein raus ist. Das ich deshalb Ärger mit einem Kunden habe, war ihm nicht wichtig.
Ego te absolvo, lieber Polizeiobermeister Ludwig! Sonnige Floßfahrergrüße, Frank MV Geändert von Frank MV (15.08.2017 um 21:43 Uhr) |
#19
|
||||
|
||||
Mir scheint der Text etwas uneindeutig, und somit nicht bindend im Sinne des Gesetzes. Was dieser Mensch da hingekritzelt hat, entzieht sich jeglicher Analyse:
"Gasanlage laut Gutachter Hr. Augennadel nicht vorschriftsmäßig." dann folgt ein Wort, welches eine Parodie der Handschrift ist: "Vermutung" ? "Vergütung" ? "nur ohne Betrieb der Gasanlage bis Begutachtung zugelassen." Dieses Geschreibe würde ich einfach anzünden und unter Ulk verbuchen. So viele Gesetze gibt es in D, da sollte doch zumindest eindeutig zu lesen sein, was uns unser Gesetzesvertreter vermitteln möchte. Wenn dieser Experte nicht im Stande ist, das Wort "Benutzung" richtig und lesbar zu schreiben, dann ist dieser Brief hinfällig, denn nur auf Vermutungen zu beharren, ist keine Gesetztesgrundlage. Gruß, Thomas
__________________
Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein.
|
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Hubert via Tapatalk
__________________
Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#21
|
|
Zitat:
Und dann würde ich die Anlage zumindest noch mal begutachten lassen. Weil, gegen eine Anordnung zu verstoßen, ich weiss nicht. Auch wenn gewisse Sachen fehlen. Grüße
__________________
Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#22
|
|||
|
|||
Hallo,
welche Anordnung? Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine Anordnung. Weder die Form reicht aus, noch bin ich der Ansicht, dass die WSP der Landespolizei von sich aus ermächtigt wäre, Anordnungen zur Sportbootvermietungsverordnung zu treffen. Bis dann Dominic |
#23
|
|||
|
|||
Zitat:
Die o.g. Idee mit dem Verbrennen war schon nicht schlecht. Irgendwann wird hier in D auch geregelt nach welcher Vorschrift man furzen darf. Da sind wir nicht mehr weit weg. |
#24
|
||||
|
||||
Ich wäre froh, daß er nicht noch die fehlenden Bremsen bemängelt hat.
|
#25
|
|||
|
|||
Vermietung..... klingt plausibel....
Aber der Ordnung halber, dass es auch amtlich ist, würde ich noch ein daktyloskopisches Gutachten ausfertigen lassen. Gruß, Thomas
__________________
Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“ | Hendrik | Kleinkreuzer und Trailerboote | 69 | 04.02.2016 10:31 |
Neue Deckungssummen für Haftpflichtversicherung mot. Wasserfahrzeuge Italien | benaco01 | Mittelmeer und seine Reviere | 2 | 27.01.2012 08:44 |
ich bastel auch gerne Wasserfahrzeuge | beckfly | Selbstbauer | 0 | 06.02.2011 20:32 |
Versicherung Vertragsrecht für Wasserfahrzeuge | Carsten81 | Allgemeines zum Boot | 9 | 21.09.2010 22:50 |
Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO | le loup | Kein Boot | 61 | 23.10.2004 23:14 |