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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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Sehe ich genauso. Beim 18.Geburtstag des Kindes zwei Glas zuviel getrunken und am Morgen mit erhöhtem Alkoholwert erwischt, ist halt Pech, passiert auch ohne das man notorischer Trinker ist. Aber mit dem Auto gerast, so schnell, dass die Pappe weg ist? Womöglich noch innerorts? So einen MA brauche ich nicht, will ich nicht. Fort mit Schaden.
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#27
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Wie lange ist den eigentlich der Führerscheinentzug ?
Wegen dem Fahrzeug wurde schon ziemlich alles gesagt. Als Halter ist man in der Pflicht. Da würde ich das Fahrzeug oder zumindest die Schlüssel einziehen. Wenn er einen alternativen Fahrer hat würde ich dessen Führerschein kopieren und einen separaten Fahrvertrag machen. Das Arbeitsrechtliche würde ich auch anhand der Ursache des Führerscheinentzuges festmachen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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*wow* wenn ich das hier so lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln und wunder mich über die eingeschränkte Sichtweise. Warum ich mir erlaube das so zu sehen:
Letztes Jahr bin ich beim Einkaufen "umgekippt", es wurde ein Notarzt gerufen und, aufgrund der Zeugenaussage, ein epileptischer Anfall diagnostiziert. Ein erstmaliger, einmaliger Anfall bedeutet, dass mir spontan mal für 3 Monaten die Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr untersagt worden ist. Was so gar nicht mit meinem Job harmonierte: - Ich bin im Aussendienst tätig, also auf eine Fahrerlaubnis angewiesen - Mir ist ein Firmen-KFZ auch für die private Nutzung (1%-Regelung) überlassen worden - in meinen Arbeitsvertrag steht sogar, dass man mich bei Verlust der Fahrerlaubnis kündigen dürfte Nun, mir wurde die Fahrerlaubnis ja nicht entzogen (den Führerschein hatte ich in der Tasche), nur war es eben aktenkundig. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus: - Ich habe erst einmal 4 Wochen Urlaub gemacht - Danach hat mein Chef eine Hilfskraft besorgt, die mich zu den Kunden gefahren hat (ob es das Wert ist oder nicht, muss jeder Arbeitgeber selber entscheiden. Bei mir ist es eben so, dass die nicht abgewickelten Aufträge teuerer geworden wären als das was der Fahrer kostet. nebembei hatte ich während der Fahrt Zeit viele Dinge abzuklären, die sonst immer "schnell zwischendurch" laufen müssen) - Das KFZ stand mir die ganze Zeit zur Verfügung (ich habe auch immer brav 1% abgedrückt), und am Wochenende habe ich es genutzt um mich zum Einkaufen fahren zu lassen etc Was ich jetzt hier lese, das unterstellt dem Arbeitnehmer die kriminelle Energie, bzw einen Mangel an Unrechtsbewusstsein. Öffnet mal euren Horizont und denkt mal drüber nach, dass ein Verlust der Fahrerlaubnis nicht immer damit verbunden sein muss, dass man gesoffen hat oder gerast ist. b.t.w. wäre ich auch dazu bereit gewesen 3 Monate auf gelben Schein oder eine Mischmasch aus Überstanden, (Rest)Urlaub und sonstigen Abmachungen daheim zu bleiben. Eine Hand wäscht die andere......
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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#29
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hier wurde aber nicht die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt sondern wie klar da steht (#1) der Führerschein entzogen.
Für mich wie für dich 2 völlig verschiedene Dinge
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (03.03.2017 um 11:24 Uhr) |
#30
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Wir sind hier doch (grösstenteils) keine Anwälte oder sonstige Personen die sich ständig mit Gesetzen und einer klaren, unmissverständlichen Ausdrucksweise auseinandersetzen müssen. Von daher würde ich mal nicht jedes Wort so auf die Goldwaage legen.... Den Menschen die für so etwas zuständig sind, sollten solche Rechtschreibfehler nicht passieren (s.o.)
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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#31
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Ich will hier nicht das Hauptaugenmerk auf das Beschäftigungsverhältnis legen. Das kleine Grundgehalt kann ich für einen Monat stemmen. Der überwiegende Teil wird hier auf Provisionsbasis gemacht, von dem man, wenn man gut ist, sehr gut leben kann... mehr als überdurchschnittlich gut leben kann... somit schneidet sich derjenige gerade selbst ins Fleisch und ist schon genug gestraft. Der Führerscheinentzug basiert nicht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Mehr muss ich aus Loyalität nicht öffentlich erzählen.
Interessant ist die Aussage, dass ein entsprechender Überlassungsvertrag eventuell vor Strafverfolgung schützen kann. Laut Versicherung war es bislang nur erforderlich, dass er als Fahrer eingetragen war.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#32
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Zitat:
Ist doch wohl Blödsinn. Ich für meine Seite würde durch selber Denken messerscharf darauf kommen, das ich nicht fahren darf, egal wer der Halter des Fahrzeuges ist, da brauche ich keinen anderen dafür, der für mich denkt. Versicherungstechnisch die Arschkarte gibt es dann, wenn ohne Führerschein gefahren und ne Unfall gebaut wird, da ist es nun auch wieder egal ob eigener oder Firmenwagen, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
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Zitat:
Deshalb will ich ja von einem allwissenden Fachpublikum wissen, was alles eintreten könnte. Bislang sind wir bei etwa 50:50
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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Zitat:
Als Halter bist du Verantwortlich wenn jemand ohne Führerschein fährt. Wurde ja klar dargelegt.
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#35
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Ich hatte mal eine Mitstudentin (lang ists her), die während ihrer ganzen Studienzeit immer für irgend welche Führerscheinlose den Fahrdienst machte und sich so das Studium finanzierte.
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Das ist hier kaum leistbar, da es sich um 24 Std Bereitschaften handelt.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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FFührerschein entzogen
Im speziellen prüfen, was im Anstellungsvertrag steht. und ggf. mit dem Mitarbeiter sprechen, wie er seinen Job weiter ausführen kann. Vom Aussen- in den Innendienst oder ähnliches.
In der Regel ist das ja nur eine gewisse Übergangszeit. Auto und Schlüssel erst einmal sicher stellen ist klar. |
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Und diese Verantwortung kann man delegieren. Muss man halt ordentlich machen, geht aber.
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Ich würde mich mit dem/der Arbeitnehmer/in zusammensetzen, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis nur wegen sportlicher Fahrweise oder ähnlichem, durch die Rennleitung erfolgt ist. Man kann das ja auch aufteilen. Muss ja nicht nur der Urlaub sein. 50% Urlaub und 50% unbezahlter Urlaub. Das denke ich, ist auch eine Strafe, wenn man umsatzbasiert arbeitet. Natürlich nur, wenn man zu diesem Angestellten steht und weiterhin seine Arbeitskraft schätzen möchte.
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Nüchtern betrachtet, war es besoffen besser. Sascha |
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Fakt ist, dass Du ihm das Auto nicht zur Verfügung stellen darfst, wenn er keinen Führerschein hat.
Ob Du ihm das Auto weiterhin zur Verfügung stellst, damit seine Frau ihn fahren kann, hängt von diversen Dingen ab (zB Arbeitsvertrag). Da solltest Du Dir aber. On ihm schriftlich geben lassen, dass er nicht fährt. Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#42
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Richtig - allerdings mit 12 Wochen Sperre !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#43
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Dann funzt das nur wenn er eine feste Lebenspartnerin hat die fahren darf aber keinen Job hat.
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#44
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KFZ mit Privatnutzung? Muss er den Wagen im Urlaub auch abgeben? Darf seine Frau den Wagen auch fahren?
Ich würde ihm schriftlich untersagen den Wagen selbst zu lenken während der Zeit und aus die Maus. Ob der Wagen dann bei ihm rumsteht oder seine Frau ihn rumkutschiert ist egal!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#45
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Zitat:
oder oder oder man kann sich sogar gegen Führerscheinverlust versichern
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#46
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Gehe zu einem Anwalt las dich diesbezüglich Beraten, führe dann ein Gespräch mit deinem Mitarbeiter von Mensch zu Mensch, und dann kann man das doch Regeln ohne einen gleich zu Entlassen, was vielleicht vor einem Arbeitsgericht nicht stand hält.
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#47
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Zitat:
Fahrzeug wird für die Dauer des FS- Entzuges auf dem Firmengelände abgestellt, Schlüssel abgegeben. Weitere Vorgehensweise ob Urlaub oder nicht usw., hängt doch letztlich von dir ab. Einen zuverlässigen Mitarbeiter wird man in so einem (Einzel-) Fall unterstützen. Beim Gegenteil würde man wohl die Gunst der Stunde ausnutzen. |
#48
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Zitat:
Zitat:
Wird im Vertrieb zigfach so praktiziert!
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Viele Grüße Martin Auto, Modellbahn, E-Bike und Boot sind des Geldbeutel's Tod! Wie alles begann: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=183602 Und wie es weiter ging: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256958 Geändert von navigat (03.03.2017 um 15:47 Uhr) |
#49
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bei uns ISO 9001, ist festgelegt, dass die, die einen Führerschein und ein eigenes festes Dienstfahrzeug haben, den Führerschein alle 4 Wochen vorlegen müssen.
Im Transportgewerbe ebenfalls so - meistens wird das gehandhabt wenn die Fahrerkarten ausgelesen werden. So ist der Arbeitgeber aus dem ganzen Käse komplett raus.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#50
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Wenn ihm das KFZ auch privat zur Verfügung steht und er es eventuell braucht für die Partnerin, müsste man das prüfen lassen. Ist er Aussendienstler mit wichtigen Aussentermine könnte ihn auch jemand mit seinem Dienstwagen fahren. Wenn er dasKFZ weg genommen bekommt, entfällt aber auch sein privater Anteil und die 1% Versteuerung über das Gehalt des Mitarbeiters.
VG Hans |
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