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  #1  
Alt 08.09.2016, 13:15
Untereste Untereste ist offline
Ensign
 
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Boot: Hafenschiff OTTO PETERSEN
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Standard Seeschiffsregister und Schiffslänge - Ich hab da ein paar Fragen...

Hallo allerseits,

wir restaurieren grad eine altes Hafenschiff und auch wenn es noch eine Weile dauert bis wir wieder fahren können frage ich mich doch, wie wir es am besten zulassen bzw. wo wir es eintragen.

Derzeit ist es im Seeschiffsregister eingetragen und zwar mit 15,05m Länge.
Meine erste Frage lautet nun, was sind die Vorteile eines Eintrags im Seeschiffsregister? Ich weiß, dass man das Schiff so einfach beleihen kann, da wir das aber nicht vor haben, ist das kein Argument.
Was wäre die beste Alternative zum Seeschiffsregister?

Da es sich um ein ehemaliges Löschboot aus dem Hamburger Hafen handelt, ist anzunehmen, dass es ursprünglich als Binnenschiff eingetragen war. Wann das Register gewechselt wurde wissen wir nicht, allerdings hat der Vorbesitzer aus auch hin und wieder (mehr oder weniger) gewerblich genutzt, auch im Küstenbereich, weshalb es für ihn vielleicht besser war ein "Seeschiff" zu haben. Ist aber nicht mehr nachzuvollziehen.

Die Länge ist das nächste Rätsel. Es gibt widersprüchliche Angaben zur Länge, in den aktuellen Papieren steht 15,05m, in älteren Unterlagen oder Büchern findet sich aber auch Angaben unter 15m, sogar 13,9m sind zu lesen... Alles etwas verwirrend, zumal es nie Umbauten am Rumpf selbst gab. Nur die Scheuerleiste war ursprünglich aus Holz und wurde vor Jahrzehnten durch eine stählerne ersetzt, vermutlich aber mit den gleichen oder zumindest sehr ähnlichen Maßen.
Unser Interesse wäre natürlich eine Länge unter 15m eingetragen zu bekommen, damit wir mit dem einfachen Binnenschein durch die Lande kommen. Beim nächsten Werftaufenthalt soll also alles nochmal vermessen werden.
Die Frage zu dem Thema lautet also: Hat jemand Erfahrung mit solchen Problemen? Wie stehen die Chancen 6cm einfach "verschwinden" zu lassen, sollte es tatsächlich 15,05m lang sein?

Ich hoffe, die Fragen waren nicht zu versteckt formuliert und ich bin auf hilfreiche Antworten gespannt. Besten Dank im Voraus.

Gruß
Jan
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  #2  
Alt 08.09.2016, 14:26
Benutzerbild von HOMEOFFICE
HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Standard

Hallo Jan

Ich würde mir an Deiner Stelle eher Gedanken darüber machen, wie ich das Teil offiziell um die besagten 6 cm "gekürzt" bekomme, als darum, in welchem Register es eingetragen ist.

Wie Du richtig erkannt hast sind die 6 cm Binnen in Deutschland ein Problem - es sei denn Du hast chronische Langeweile und Geld zu viel -> dann viel Spaß mit dem deutschen FS-Unwesen.

Was spricht denn - Deiner Meinung nach - eigentlich dagegen, sie dort eingetragen zu lassen und nach ein paar Um- und Ausbauten die Länge ändern zu lassen?
Ich weiß zwar nicht ob das bei Änderungen ebenso geschmeidig funktioniert wie bei Neu-Eintragungen - aber mein Schiff erhielt den erforderlichen Messbrief aufgrund eines Fotos und ein paar Angaben die ich gemacht habe. Im Gegensatz zum Binnenschiffs-Register völlig stressfrei und ohne großen Aufwand.

Wie auch immer - viel Spass und immer eine Handbreit ... (such Dir was aus dazu ).

Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch!
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  #3  
Alt 08.09.2016, 14:41
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kann Peter nur beipflichten....
wenn das Schiff bereits im Register ist, dann dort einfach mal nachfragen, wie das mit dem Eigentumswechsel gehandhabt wird.
Vorteil ist dort, das die Eintragungen dauerhaft sind und nicht in irgend einem Intervall erneuert werden muss.
War für mich seinerzeit das Hauptargument für das Seeschiffsregister.

Dort würd ich dann auch nachfragen, wie es mit der Kürzung ausschaut. Vermutlich wird man Dir auferlegen, einen neuen Messbrief zu beantragen, was jedoch auch keine wirkliche Hürde ist.
In meinem Fall konnte ich mit den beigefügten Bildern (Maße selber ermittelt und eingetragen) die Länge des Schiffes angeben und alles war absolut unkompliziert.
Die freundliche Herr vom BSH in Hamburg hatte mir dazu telefonisch gesagt, was genau mitgemessen werden muss, fertig....
da kommt keine extra für raus bei som kleinen Privatböötchen....
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Gruß - Georg
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  #4  
Alt 08.09.2016, 14:48
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Moin Jan
Meines erachtens wäre für euch mit Heimathafen Hamburg das Flaggenzertifikat des BSH das angebrachte und auch international gültige Papier.Auf antrag wird gleichzeitig eine Registrierungsnummer mit vergeben die den Zusatzbuchstaben -F-enthält und auch binnen gültig ist,muss man sich dann ab Ortkaaten irgendwie halbwegs fest und in midestens 10cm hohen Lettern an die Schiffseiten baggen.Wenn in anderen amtlichen Unterlagen abweichende Schiffsdaten aufgeführt sind wird m.E.wohl die jüngste Vermessung ausschlaggebend sein,da hilft im Zweifel nur eine Neuvermessung durch Sachkundige,für das Flaggenzertifikat wird u.U.durch einen Meister(Schiffbau)ausreichen,das kann man aber noch mal beim BSH explizit erfragen.
Für mich(kleines Segelboot)habe ich mir bezüglich der Reg.nummer überlegt diese auf weisses Segeltuch baggen/nähen zu lassen und ähnlich wie die Startnummer bei Regatten im vorderen Bereich an die Reling zu tüdeln.Das müsste den Amtsschimmel für die Fahrt bis zum Elbe/Lübeck-Kanal und da durch eigentlich zufrieden stellen,sonst outet man sich ja noch ständig als Binnensegelfutzi mit Angst vor weißen schaumköpfen----geht gar nicht
gruss hein
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  #5  
Alt 08.09.2016, 15:04
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Zitat:
Zitat von Untereste Beitrag anzeigen

Derzeit ist es im Seeschiffsregister eingetragen und zwar mit 15,05m Länge.
Ich würde das mal nachmessen lassen. Da hat sich mit Sicherheit jemand vermessen und die Kiste ist 14,95m lang.
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  #6  
Alt 08.09.2016, 15:35
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Schimi hat Recht, beim Umbau der Scheuerleiste wurde weniger starkes Material verwendet, deshalb ist es jetzt nur noch 14,9x m lang. Musst du aber gar nicht umständlich erklären, ignoriere einfach das Schiffsregister, lasse das Boot beim WSA deiner Wahl mit 14,95 m registrieren und fertig.
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  #7  
Alt 08.09.2016, 16:20
Untereste Untereste ist offline
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Danke für die vielen schnellen Antworten!

Also was Eigner usw. angeht ist das Register auf dem aktuellen Stand, hat damals auch ne schöne Gebühr bzw. Notarkosten mit sich gebracht... Aber ja, stimmt, wenn es da erstmal steht, dann braucht nichts aktualisiert werden. Wenn wir jetzt aber auf wundersame Weise kürzer werden würden müsste es aber ja nochmal im Register geändert werden, das üppige Honorar für 5min "Arbeit" würde also wieder fällig werden. (Oder nicht?)
Wenn man allerdings ganz unkompliziert selbst neu messen könnte und das Problem so gelöst wäre, wäre das ja zu verkraften. Tatsächlich was am Rumpf ändern ist nämlich keine Option.

Was am Schiff angebrachte Nummern angeht, wir haben ein Rufzeichen aus 4 Buchstaben, mehr nicht. Würde man das behalten, wenn wir unter 15m kommen? Finde ich alles etwas undurchsichtig.
Nächste Frage: Name natürlich beidseitig am Bug, Kennung/Rufzeichen an den Seiten und Name und Heimathafen am Heck?!? Nur der Heimathafen am Heck genügt nicht oder? Ist jetzt mehr ne optische (nachrangige) Frage, aber wenn wir auf den langen Namen am Heck verzichten könnten, würde mich das nicht stören.^^

Wo sind eigentlich die Nachteile bzw. nennenswerten Unterschiede zwischen Seeschiffsregister und ner Eintragung beim WSA? Muss bei letzterem regelmäßig was verlängert/erneuert werden? Ich bin in dem Punkt offenbar eeetwas vernagelt...

Nächster Punkt ist, wir haben einen Schein anzubieten, der unser (ca. 30t) Schiffchen als Kleinfahrzeug beschreibt, da ist aber die Angabe des Tiefgangs falsch, 70cm stehen drin, tatsächlich sinds 1,4m. Mir wurde mal erzählt, dass das Produkt aus Länge, Breite und Tiefgang einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf, um ein Kleinfahrzeug sein zu können. Kann dazu jemand was sagen?

Ich ahne, dass die Fragen teilweise etwas einfach wirken und vielleicht mit Recherche im Internet selbst zu lösen wären, aber letzteres hat bei mir noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht und vielleicht stellt sich ja noch jemand so blöd an wie ich und findets irgendwann nützlich.
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  #8  
Alt 08.09.2016, 16:20
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Standard Binnenschiffsregister

hallo Jan,

ich habe mein Kleinfahrzeug im Binnenschiffsregister eintragen lassen. Das war nicht kompliziert, allerdings brauchte ich dafür eine Sportbootmessbrief. Das war nicht kompliziert, das Eichamt war bei mir, der Langhans lag im Wasser (!) und die Jungs haben mit Winkel und Maßband losgelegt. Gekostet hat das bei mir (nach Aufwand inkl. An- und Abfahrt je 1h) ca 250.-€.

Der Messbrief für das Seeschiffsregister ist wohl einfacher zu bekommen ... damit wäre dann die Eintragung ins Seeschiffsregister noch einfacher.

Für das bei einer Kontrolle wichtigere Kennzeichen für Kleinfahrzeuge wurde bei mir überhaupt kein Nachweis verlangt, da wurde alles nach meinen Angaben eingetragen.

Grüße
Detlef
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  #9  
Alt 08.09.2016, 16:29
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wir haben weder Breite, noch Tiefgang im Zertifikat eingetragen.... (siehe #38 )

Daher dürfte es damit keine Probleme geben.
Dsa einfachste und sicherste ist, einfach bei der Registerstelle anzurufen und dort abklären, ob ein neuer Messbrief erstellt werden muss.
Falls ja, unser Messbrief hat irgendwas um die knappen 300 € gekostet.
Notar brauchst Du auch nicht für die Angelegenheit.
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Gruß - Georg
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  #10  
Alt 08.09.2016, 19:10
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Der einzige Nachteil der WSA-Registrierung, der mir spontan einfällt, ist, dass es kein Beleg dafür ist, dass du der rechtmäßige Besitzer bist. Aber wenn man sich anschaut, wieviele Leute und Boote mit WSA-Kennzeichen rumfahren, scheint das keinen zu jucken
Was den Tiefgang angeht, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein Problem ist. Man überlege nur mal, was eine gleichlange Segelyacht für einen Tiefgang hat/haben kann.

Wofür der Tiefgang allerdings wichtig sein kann, ist, ob du SUK-pflichtig bist. Das ist der Fall, wenn du a) über 20 m lang oder b) mehr als 100 m² groß bist oder wenn du (natürlich nicht du, sondern dein Boot) mehr als 100 m³ verdrängt. a) und b) trifft bei dir nicht zu und um 100 m³ zu knacken, müsstest du bei 15 m Länge und 3,3 m Breite deutlich mehr als 2 m mittleren Tiefgang haben
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  #11  
Alt 09.09.2016, 06:48
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
... Wofür der Tiefgang allerdings wichtig sein kann, ist, ob du SUK-pflichtig bist. Das ist der Fall, wenn du a) über 20 m lang oder b) mehr als 100 m² groß bist oder wenn du (natürlich nicht du, sondern dein Boot) mehr als 100 m³ verdrängt. a) und b) trifft bei dir nicht zu und um 100 m³ zu knacken, müsstest du bei 15 m Länge und 3,3 m Breite deutlich mehr als 2 m mittleren Tiefgang haben
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Zitat:
Ein paar Daten zum Schiff:
Name: OTTO PETERSEN (ex LÖSCHBOOT V, BAURAT BESSER, SIRRAH)
Maße: 15 x 3,5 x 1,4m
Verdrängung: ca. 30t
Maschine: (derzeit) Deutz F 6 M 716 mit 150PS (bis 1982 MWM-Diesel, 6 Zyl. mit 135 PS)
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Liebe Grüße
Mattze

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  #12  
Alt 09.09.2016, 13:10
Hehehe Hehehe ist offline
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Ja und?
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  #13  
Alt 11.09.2016, 09:25
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schimi schimi ist offline
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Es könnte ja auch sein, das mal andere Verfahren für die Ermittlung der Abmessungen benutzt wurden.
Das würde ja die unterschiedlichen Längenangaben erklären.

http://www.schiffshistorisches-archi...iffslaenge.pdf
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  #14  
Alt 11.09.2016, 10:45
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Der einzige Nachteil der WSA-Registrierung, der mir spontan einfällt, ist, dass es kein Beleg dafür ist, dass du der rechtmäßige Besitzer bist.
Stimmt so nicht.

Bei der Anmeldung hast du eine "Eigentumserklärung" auszufüllen und abzugeben. Fehlerhafte Angaben dabei sind Urkundenfälschung und damit Strafbewehrt!

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...erklaerung.pdf
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  #15  
Alt 11.09.2016, 17:01
Hehehe Hehehe ist offline
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Stimmt so doch. Ich weiß nicht, wo du dieses "Formular" ausgegraben hast, optisch würde ich es mal in der Schreibmaschinenära, so etwa in den 70ern, verorten. Ich fahre erst seit 1982 Boot und musste sowas noch nie ausfüllen.
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  #16  
Alt 11.09.2016, 19:55
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Stimmt so doch. Ich weiß nicht, wo du dieses "Formular" ausgegraben hast, optisch würde ich es mal in der Schreibmaschinenära, so etwa in den 70ern, verorten. Ich fahre erst seit 1982 Boot und musste sowas noch nie ausfüllen.
Keine Ahnung wo und wie du seit '82 Boote anmeldest,

Ahnung davon hast du ja offensichtlich keine davon,

denn das Formular hab' ich den offiziellen Seiten der div. WSA entnommen. Überall wird ein Eigentumsnachweis (guggst du nach) gefordert:

http://www.wsa-stuttgart.wsv.de/spor...portanmel.html
https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...gen/index.html
Und und und ...

Geändert von Janus (11.09.2016 um 20:44 Uhr)
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  #17  
Alt 12.09.2016, 07:57
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Ja und?
Tatsächliche Schiffsdaten aufgeführt, Annahmen nicht mehr nötig.

Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
... denn das Formular hab' ich den offiziellen Seiten der div. WSA entnommen. Überall wird ein Eigentumsnachweis (guggst du nach) gefordert: ...
Das o.g. Formular ist i.d.R. nicht notwendig, das Eigentum wird üblicherweise durch den Kaufvertrag/Rechnung nachgewiesen. Aber es ist schon richtig irgendein Eigentumsnachweis wird verlangt.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #18  
Alt 14.09.2016, 23:20
Hehehe Hehehe ist offline
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In Berlin reicht ein Screenshot des ebay-Zuschlags als "Eigentumsnachweis" ... Oder ein selbstgefrickelter Kaufvertrag. Diesen "Eigentumsnachweis" nehmen die Damen hier zur Kenntnis, aber nicht zu den Akten. Im Klartext heißt das - sie schauen drauf, nicken und reichen es zurück. Der Kennzeichenausweis des WSA ist kein Eigentumsnachweis.
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