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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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so kenne ich es auch. In meinen Versicherungsunterlagen finde ich auch nichts dass die Bilgenpumpe bei Abwesenheit auf Automatik zu stehen hat. Hat da jemand andere Info`s? Ausser vom Hörensagen?
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Gruss Vestus |
#27
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wenn dieser Kommentar von einem Staatsanwalt gelesen wird, wird man mit Fahrlässigkeit nicht mehr durchkommen. Das ist dann grobe Fahrlässigkeit = billigend in Kauf nehmend, und dann bewegen sich die Strafen eher im oberen Rahmen. Die Geldstrafe wird nicht ohne sein. Aber jeder wie er denkt. StGB § 324 Gewässerverunreinigung (1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
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Gruss Vestus |
#28
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Ja da gebe ich dir recht:-( das etwas doof!
Ich hoffe mal die staatsanwälte sind hier nicht unterwegs,hoffe die sind nur im Golf-Forum ![]() Aber mal ne frage du scheinst ja belesen zu sein im Bereich StGB, Was meint das Gesetz mit"wer unbefugt Gewässer verunreinigt"? Wer wäre denn befugt?
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#29
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In meinem Boot steht die Bilgenpumpe auf Automatik.
Ist mir Ladde was die Hafenverordnung oder die Waschpo davon hält.Zumal in meiner Bilge nix,aber auch nix an Öl oder sonstigen Verunreinigungen zu suchen hat.Da sorge ich schon für ![]()
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![]() Gruß Frank |
#30
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grundsätzlich ist niemand befugt Gewässer zu verunreinigen, wobei Gewässer nicht nur Oberflächengewässer sind, auch Grundwasser gehört dazu. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. Landwirte, Kernkraftbetreiber, Abwasserverbände, Feuerwehren, THW, etc. dürfen im Rahmen der ihren erteilten Erlaubnisse straffrei Schindluder betreiben ( Pestizide, Löschschaum u.ä.). Sportbootfahrer dürfen definitiv keine Gewässer verunreinigen. Allein das Einlassen von Bilgenwasser in Gewässer ist in D eine Straftat, wobei es unerheblich ist ob das Bilgenwasser verunreinigt ist oder nicht. Bilgenwasser ist aufzufangen und an einer geeigneten Stelle zu entsorgen, sagt der Gesetzgeber.
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Gruss Vestus
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#31
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Ok danke ,
Das ist doch mal ne Aussage !
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]() |
#32
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Dann darf man auch nicht einfach Pipi ins Wasser machen, wenn man kein Klo im Boot hat.
Aber es ist gut das es so viele Gesetze gibt. Vielleicht muss man die Bilge-Pumpe umbenennen und dann bei der WaPo anmelden damit in Notfall das Wasser aus dem Boot gepumpt werden kann. @Malte Wuerde mich nicht wundern wenn Du auch noch eine Anzeige bekommst, das Wasser aus Deinem Boot habt ihr sicherlich nicht aufgefangen ![]() Roland |
#33
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Dumme Frage: Kann beim Außenborder die Pumpe nicht auf Automatik stehen? Da gelangt doch in der Regel kein Öl ins Boot, oder sehe ich das falsch? Das Problem des gefrierenden Wassers ist damit aber noch nicht gelöst.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#34
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Ich meine, hier im Forum erfahren zu haben, dass keine Werft mehr ein Boot mit direkt am Akku angeschossener Bilgepumpe ausliefert. Also Hauptschalter aus heißt Pumpe aus. Der Altbestand hat die Qual der Wahl. Ich halte die Bilge sauber und sündige weiter.
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Gruß Wilfried |
#35
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How Up do High Knee ! ![]() Gruss Malte ![]()
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#36
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ne , normal dürfte da nichts passieren , es sei denn dein Tank weist eine Undichtigkeit auf und der Sprit fließt in die Bilge. Ich habe meine Pumpe ja auch mit einem Schwimmschalter ausgestattet , die pumt dann nur "Regenwasser" aus der Bilge. Gruß vom Leukermeer, Udo |
#37
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#38
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Ansonsten dürfte ich gar keine Bilgenpumpe benutzen, da es doch völlig Latte ist, ob ölverschmutztes Wasser durch eine automatisch geschaltene Pumpe oder manuell geschaltete Pumpe abgepumpt wird. Die Bilge muß einfach frei von Öl sein oder ich darf keine Bilgepumpe verwenden. Oder wäre etwa die Alternative das verschmutzte Wasser dort abzupumpen wo es keiner sieht? ![]() Da ich verantwortungsvoll mit dem Gewässer umgehen will, halte ich eine automatische Pumpe für weniger problematisch. Den Tank kann ich regelmäßig überprüfen und er ist relativ geschützt vor äußeren Einflüssen. Da halte ich einen Schaden an den Seeventilen oder dem Balg am Z etc. für wahrscheinlicher.
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#39
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Ich habe 3x in unserem Hafen erlebt, daß ein Boot abgesoffen ist. Keines hatte eine automatische Bilgenpumpe, aber nur in einem Fall hätte die was ausgerichtet. Sehr hilfreich wäre allerdings eine Alarmanlage gewesen. 2 Boote sind über Nacht auf Grund gegangen, obwohl genügend Leute auf ihren Booten schliefen - aber wer guckt ständig nach den anderen Booten?
Wenn eine Alarmanlage losjodelt bestimmt!
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Gruß Ewald |
#40
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Deswegen ist mein Schwimmschalter direkt von der Batterie mit dem Horn verbunden, die Pumpe wird (im Notfall) manuell eingeschaltet.
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Gruss Vestus |
#41
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Abgesehen davon, meine Welle wird bauartbedingt immer etwas Wasser durchlassen und da sie auch noch fettgeschmiert ist, ist es kein Evian. Dann empfehle ich noch einen Blick in z.B. die Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg Dort steht geschrieben: Zitat:
Viele Grüße von Andreas, der 2 Bilgenpumpen hat
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#42
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Wenn der Kahn mit Personen an Bord kurz vorm Absaufen ist, ist es egal ob die Bilge ölverschmiert ist oder nicht. Not kennt kein Gebot.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (14.12.2011 um 19:58 Uhr) Grund: RSF
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